Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagegesetz vom 23. Juni 2006) IPConcept (Luxemburg) S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen Mitteilung an die Anleger der folgenden kollektiven Kapitalanlage nach luxemburgischem Recht: „StarCapital“ mit den folgenden Teilfonds „StarCapital Priamos“, „StarCapital Argos“, „StarCapital Starpoint“ und „StarCapital Winbonds plus“ Folgende Änderungen sind mit Wirkung zum 18. März 2016 in Kraft getreten: 1. Anpassung an die neue Gesetzgebung (UCITS V) Der Verkaufsprospekt (nebst Anhang und Verwaltungsreglement) wurde an die gesetzlichen Anforderungen der Richtlinie 2014/91/EU (UCITS V-Richtlinie) wie folgt angepasst: - Die Beschreibung der Aufgaben sowie Rechte und Pflichten der Verwahrstelle (bisher Depotbank) des Fonds, deren Haftung sowie Angaben über Interessenkonflikte wurden im Kapitel „Die Verwahrstelle“ des Verkaufsprospektes und in Artikel 3 „Die Verwahrstelle“ des Verwaltungsreglements sowie im Kapitel „Potentielle Interessenkonflikte“ eingefügt. Die Ausführungen im Verkaufsprospektteil sind grundsätzlich allgemeiner gehalten als jene im Verwaltungsreglement. Die Ausführungen im Verwaltungsreglement beschreiben detaillierter die jeweiligen Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle. Der Begriff „Depotbank“ wird neu durch „Verwahrstelle“ ersetzt. - Der Abschnitt über „Informationen an die Anleger“ wird ergänzt. Es wird u.a. festgehalten, dass die Verwaltungsgesellschaft eine Vergütungspolitik und - praxis festzulegen hat, welche feste und variable Bestandteile der Gehälter und freiwillige Altersversorgungsleistungen umzufassen hat. 2. Weitere Anpassungen - Die Bestimmungen im Prospekt über „Rechtsstellung der Anleger“ wurden angepasst und das Kapitel „Allgemeiner Hinweis zum Handel mit Anteilen des Teilfonds wurde hinsichtlich einer Beschreibung des Market Timings ergänzt. - Die Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ wurden ergänzt insbesondere mit den Angaben zu „In Finanzinstrumente eingebettete Derivate“. Im Weiteren wurden die Bestimmungen zu den Pensionsgeschäften, Tauschgeschäften („Swaps“), die Techniken für das Management von Kreditrisiken, Credit Linked Note („CLN“), „Die Ausgabe von Anteilen“ sowie „Rücknahme und Umtausch von Anteilen“ angepasst bzw. gelöscht. - Die Bestimmungen zu den „Emerging Markets Risiken“ und „Risiken beim Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ wurden ergänzt. - Im Weiteren wurden auch die Bestimmungen zu dem VaR Ansatz im Kapitel „RisikomanagementVerfahren“ im Prospekt angepasst. - Neu wurde eine Bestimmung „Hinweise für Informationsaustauschs“ im Prospekt eingeführt. - Die Bestimmungen in Art. 4, Ziff. 2 Bst. a), e) und g) über die „Allgemeine Bestimmungen der Anlagepolitik“ wurden überarbeitet. Im Weiteren wurden Art. 4, Ziff. 4 Bst. a) und b) konkretisiert. Anleger hinsichtlich des automatischen Die Bestimmungen des Art. 4, Ziff. 4 Bst. c) über die Wertpapierleihe und Art. 4 Ziff. 5 über Pensionsgeschäfte wurden gestrichen. Art. 4 Ziffer 6 „Risikostreuung“ des Verwaltungsreglements wurde angepasst bzw. konkretisiert. - In Art. 10 des Verwaltungsreglements wurde Ziff. 7 gestrichen und neu in Art. 5 Ziff. 4 des Verwaltungsreglements eingeführt. - Art. 16 Ziffer 3 des Verwaltungsreglements bzgl. „Auflösung des Fonds bzw. eines Teilfonds“ wurde konkretisiert. Daneben wurden weitere Aktualisierungen präzisierender Natur vorgenommen. und weitere Ergänzungen rein formeller oder Der Verkaufsprospekt (nebst Anhängen und Verwaltungsreglement), die wesentlichen Anlegerinformationen, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie ein Exemplar des änderungsmarkierten Verkaufsprospekts stehen den Anlegern kostenlos am Sitz der Vertreterin zur Verfügung. Zürich, im April 2016 Vertreterin: IPConcept (Schweiz) AG, In Gassen 6, Postfach, CH-8022 Zürich Zahlstelle: DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, Postfach, CH-8022 Zürich
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