Gesetzliche Mitteilung: StarCapital

Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen
(Kollektivanlagegesetz vom 23. Juni 2006)
IPConcept (Luxemburg) S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen
Mitteilung an die Anleger der folgenden kollektiven Kapitalanlage nach luxemburgischem Recht:
„StarCapital“ mit den folgenden Teilfonds „StarCapital Priamos“, „StarCapital Argos“,
„StarCapital Starpoint“ und „StarCapital Winbonds plus“
Folgende Änderungen sind mit Wirkung zum 18. März 2016 in Kraft getreten:
1. Anpassung an die neue Gesetzgebung (UCITS V)
Der Verkaufsprospekt (nebst Anhang und Verwaltungsreglement) wurde an die gesetzlichen
Anforderungen der Richtlinie 2014/91/EU (UCITS V-Richtlinie) wie folgt angepasst:
-
Die Beschreibung der Aufgaben sowie Rechte und Pflichten der Verwahrstelle (bisher Depotbank)
des Fonds, deren Haftung sowie Angaben über Interessenkonflikte wurden im Kapitel „Die
Verwahrstelle“ des Verkaufsprospektes und in Artikel 3 „Die Verwahrstelle“ des
Verwaltungsreglements sowie im Kapitel „Potentielle Interessenkonflikte“ eingefügt. Die
Ausführungen im Verkaufsprospektteil sind grundsätzlich allgemeiner gehalten als jene im
Verwaltungsreglement. Die Ausführungen im Verwaltungsreglement beschreiben detaillierter die
jeweiligen Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle. Der Begriff „Depotbank“ wird neu durch
„Verwahrstelle“ ersetzt.
-
Der Abschnitt über „Informationen an die Anleger“ wird ergänzt. Es wird u.a. festgehalten, dass die
Verwaltungsgesellschaft eine Vergütungspolitik und - praxis festzulegen hat, welche feste und
variable Bestandteile der Gehälter und freiwillige Altersversorgungsleistungen umzufassen hat.
2. Weitere Anpassungen
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Die Bestimmungen im Prospekt über „Rechtsstellung der Anleger“ wurden angepasst und das
Kapitel „Allgemeiner Hinweis zum Handel mit Anteilen des Teilfonds wurde hinsichtlich einer
Beschreibung des Market Timings ergänzt.
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Die Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ wurden ergänzt
insbesondere mit den Angaben zu „In Finanzinstrumente eingebettete Derivate“. Im Weiteren
wurden die Bestimmungen zu den Pensionsgeschäften, Tauschgeschäften („Swaps“), die
Techniken für das Management von Kreditrisiken, Credit Linked Note („CLN“), „Die Ausgabe von
Anteilen“ sowie „Rücknahme und Umtausch von Anteilen“ angepasst bzw. gelöscht.
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Die Bestimmungen zu den „Emerging Markets Risiken“ und „Risiken beim Einsatz von Derivaten
und sonstigen Techniken und Instrumenten“ wurden ergänzt.
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Im Weiteren wurden auch die Bestimmungen zu dem VaR Ansatz im Kapitel „RisikomanagementVerfahren“ im Prospekt angepasst.
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Neu wurde eine Bestimmung „Hinweise für
Informationsaustauschs“ im Prospekt eingeführt.
-
Die Bestimmungen in Art. 4, Ziff. 2 Bst. a), e) und g) über die „Allgemeine Bestimmungen der
Anlagepolitik“ wurden überarbeitet. Im Weiteren wurden Art. 4, Ziff. 4 Bst. a) und b) konkretisiert.
Anleger
hinsichtlich
des
automatischen
Die Bestimmungen des Art. 4, Ziff. 4 Bst. c) über die Wertpapierleihe und Art. 4 Ziff. 5 über
Pensionsgeschäfte wurden gestrichen. Art. 4 Ziffer 6 „Risikostreuung“ des Verwaltungsreglements
wurde angepasst bzw. konkretisiert.
-
In Art. 10 des Verwaltungsreglements wurde Ziff. 7 gestrichen und neu in Art. 5 Ziff. 4 des
Verwaltungsreglements eingeführt.
-
Art. 16 Ziffer 3 des Verwaltungsreglements bzgl. „Auflösung des Fonds bzw. eines Teilfonds“ wurde
konkretisiert.
Daneben wurden weitere Aktualisierungen
präzisierender Natur vorgenommen.
und
weitere
Ergänzungen
rein
formeller
oder
Der Verkaufsprospekt (nebst Anhängen und Verwaltungsreglement), die wesentlichen
Anlegerinformationen, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie ein Exemplar des
änderungsmarkierten Verkaufsprospekts stehen den Anlegern kostenlos am Sitz der Vertreterin zur
Verfügung.
Zürich, im April 2016
Vertreterin: IPConcept (Schweiz) AG, In Gassen 6, Postfach, CH-8022 Zürich
Zahlstelle: DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, Postfach, CH-8022 Zürich