Gemeindeamt Goldwörth Zugestellt durch POST AT Bezirk Urfahr-Umgebung, OÖ. 4102 Goldwörth, Schulstraße 1 Tel. 07234 / 83655, FAX 07234 / 83655-4 [email protected] www.goldwoerth.at der Gemeinde Goldwörth Folge 3/2016 vom 1. April 2016 – GZ.Gem-8/3-2016/P Bundespräsidentenwahl Am Sonntag, 24. April 2016 sind 739 Wahlberechtigte in Goldwörth aufgerufen, an der Wahl des Bundespräsidenten teilzunehmen. Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen und am Stichtag (23.02.2016) in der Wählerevidenz eingetragen sind. Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Bundespräsidentenwahl optimal unterstützen. Deshalb wird wieder in diesen Tagen jeder/jedem Wahlberechtigte/n eine “Amtliche Wahlinformation“ zugestellt. Wahllokal / Wahlzeit: Als Wahllokal dient wie bei den letzten Wahlen der große Saal im Pfarrzentrum in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 13.00 Uhr. Achten Sie daher besonders auf unsere Mitteilung (s. Abbildung). Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet Informationen für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie für die schnellere Abwicklung im Wahllokal einen Abschnitt, der in das Wahllokal mitzubringen ist. Zur Wahl am 24. April im Wahllokal bringen Sie den personalisierten bzw. gekennzeichneten Abschnitt mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung. Wahlkarte: Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Seite 1 Folgende Möglichkeiten stehen dafür zur Verfügung: • • • persönlich am Gemeindeamt schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert elektronisch im Internet Über www.wahlkartenantrag.at können Sie rund um die Uhr (bis 20.04.2016) Ihre Wahlkarte beantragen. Da von einer Stichwahl auszugehen ist, können Sie gleichzeitig eine Wahlkarte für den zweiten Wahlgang am 22. Mai 2016 beantragen. Diese Wahlkarte kommt erst zum Einsatz, falls eine Stichwahl stattfindet. Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Onlineanträge ist der 20. April 2016, für persönlich eingebrachte Anträge der 22. April 2016, 12.00 Uhr. Abgabestelle für Wahlkarten ist das Gemeindeamt bzw. der Postkasten im Foyer sowie am Wahltag das Wahllokal im Pfarrzentrum bis 13.00 Uhr. Der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten mittels persönlicher Abgabe (Briefwahl) am Wahltag, 24. April 2016, ist in den Bezirkswahlbehörden bis 17.00 Uhr oder auch in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten. Die persönliche Abgabe ist auch durch eine von der Wählerin oder vom Wähler beauftragte Person zulässig. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlkarte! Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Bediensteten am Gemeindeamt! TEXTILSAMMLUNG – Frühjahr 2016 Die Abholung der Säcke erfolgt wie angekündigt am 13. April 2016, d.h. Sammelsäcke können noch bis 12. April 2016 im alten Schlauchturm (Nordseite Gemeindeamt) abgegeben werden! HEIZKOSTENZUSCHUSS – Periode 2015/2016 Die Antragsfrist endet am 15. April 2016. Anträge werden nur noch bis zu diesem Zeitpunkt entgegengenommen! JUGENDTAXI Seit 1. April 2016 werden wieder Jugendtaxifahrten durchgeführt. Jugendliche zw. 15 und 23 Jahren können jederzeit die erforderlichen Gutscheine am Gemeindeamt beheben! STRASSENSPERRE auf B 127 Am Samstag, dem 9. April 2016 (Ersatztermin: 16. April 2016) ist die B 127, Rohrbacher Bundesstraße, zwischen Puchenau und Linz wegen Felsräumarbeiten in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr gesperrt! Seite 2 Fahrplanänderungen Buslinie 201 gültig ab 29.03.2016 Linie 201, Fahrtrichtung Aschach/D. > Ottensheim > Linz Kurs 314, bisher 14:07 ab Aschach/D. Friedhof nach Goldwörth Gemeindeamt 14:19 Uhr, Montag bis Freitag wenn Schultag, entfällt. Informationen zum Fahrplan: OÖ Verkehrsverbund, 4020 Linz, Volksgartenstraße 22, Tel. 0732 / 66 10 10 66, Email: [email protected] www.ooevv.at, Gehörlosenverband - Haussammlung Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass der Landesverband der Gehörlosenvereine in OÖ laut Bescheid der Oö. Landesregierung vom 02.02.2016 in der Zeit von 1. April 2016 bis 30. Juni 2016 im Bundesland Oberösterreich eine Haussammlung durchführen wird. Da es leider in der Vergangenheit immer wieder zu Missbrauchsvorfällen im Zusammenhang mit Haussammlungen gekommen ist, hat der Landesverband der Gehörlosenvereine in OÖ dem Gemeindeamt die Ausweise der legitimierten Sammler übermittelt. Hunde-Sachkunde-Kurs Hundehaltung Der Sachkunde-Nachweis ist notwendig für alle Hundehalter, die zum ersten Mal einen Hund anschaffen, sowie für alle, die noch keine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt haben (gem. Oö. Hundehaltegesetz 2002 und Oö. HundehalteSachkundeverordnung 2003). Trotz ausführlichem Hinweis wegen teilweiser nicht artgerechter Hundehaltung in einer der letzten Ausgaben, treten nach wie vor Beschwerden wegen Hundekot entlang von öffentlichen Straßen auf. Natürlich sind damit nicht alle Hundehalter angesprochen, betroffene aber werden erneut eingehend ersucht, sich an das Oö. Hundehaltegesetz 2002 zu halten! (…vom Hund hinterlassene Exkremente müssen gemäß § 6 Abs. 3 Hundehaltegesetz an öffentlichen Orten im Ortsgebiet und laut Straßenverkehrsordnung überhaupt von Gehsteigen und Gehwegen sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen entfernt werden. Ebenso müssen beim Ausführen des Hundes Exkremente des Hundes vom Hundehalter unverzüglich beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt werden!) Bei dieser Gelegenheit verweisen wir auf die Homepage des Landes OÖ www.ooe.gv.at/ Themen / Sicherheit und Ordnung / Verwaltungspolizei / Oö. Hundehaltegesetz. Dort finden Sie Wissenswertes über das Oö. Hundehaltegesetz sowie die aktuellsten Rechtsvorschriften und auch den neuen OÖ Hunderatgeber. Ein Hunde-Sachkunde-Kurs wird abgehalten: Dienstag, 12. April 2016 von 19.00 – 22.00 Uhr im Wirtshaus “Zum schiefen Apfelbaum“, in 4020 Linz, Hanuschstraße 26 Vortragende: Mag. Eva Haunschmid – Tierärztin Mag. Brita Ortbauer – Zoologin und Hundetrainerin Kosten: 30 Euro Anmeldung/Organisation: TOGETHER Hundetraining Mag. Brita Ortbauer – Tel. 0650 / 9006800 Email: [email protected] www.hundetrainig.cc Seite 3 SOMA Ottensheim – Tag der offenen Tür Im Sozialmarkt des Roten Kreuzes in Ottensheim findet am Samstag, 9. April 2016 von 10 bis 15 Uhr ein Tag der offenen Tür statt. Informationen und kleine Köstlichkeiten erwarten Sie. Die Veranstalter freuen sich auf zahlreichen Besuch. Im Sozialmarkt werden Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfes, die beispielsweise durch Verpackungsschäden, Überproduktion oder ein sehr kurzes Haltbarkeitsdatum für den Handel nicht mehr geeignet sind, zu einem symbolischen Preis an Menschen mit geringem Einkommen weitergegeben. Die Artikel werden um ca. ein Drittel bis ein Viertel des Normalpreises angeboten. Vollsortiment gibt es allerdings keines, denn es hängt davon ab, welche Waren von den regionalen Partnern und der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Alkohol oder Tabakwaren sind im SOMA selbstverständlich nicht zu finden. Einkaufsberechtigt sind alle Bürger, die folgendes Haushaltseinkommen nicht überschreiten: 1-Personen-Haushalt: max. € 950,00 2-Personen-Haushalt: max. € 1.400,00 Für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind erhöht sich der Wert um € 215,00 Die Einkaufsberechtigungen können bei den Sozialberatungsstellen im Bezirk beantragt werden. Standort: 4100 Ottensheim, Am Teichfeld 12 Öffnungszeiten: dienstags und freitags von 14.00 bis 17.00 Uhr (ausg. Feiertage) TIPP von der Sozialberatungsstelle Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger Sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend • • • einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 3-7 nach dem Bundespflegegeldgesetz einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einen minderjährigen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz und Sie sind wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, diese Pflege selbst zu erbringen? In diesen Fällen bietet das Sozialministerium (Bundessozialamt) finanzielle Unterstützung an, damit sie sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können. Näher Informationen erhalten Sie in der Sozialberatungsstelle Feldkirchen des Sozialhilfeverbandes Urfahr-Umgebung und des Roten Kreuzes Hauptstraße 1 (Marktgemeindeamt Feldkirchen) 4101 Feldkirchen / Donau Mit freundlichen Grüßen Bürgermeister
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