Goldwörth - Bürgermeister Zeitung

Gemeindeamt
Goldwörth
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Bezirk Urfahr-Umgebung, OÖ.
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der Gemeinde
Goldwörth
Folge 3/2016 vom 1. April 2016 – GZ.Gem-8/3-2016/P
Bundespräsidentenwahl
Am Sonntag, 24. April 2016 sind 739 Wahlberechtigte in Goldwörth aufgerufen, an der Wahl des
Bundespräsidenten teilzunehmen.
Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen und
am Stichtag (23.02.2016) in der Wählerevidenz eingetragen sind.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden
Bundespräsidentenwahl optimal unterstützen. Deshalb wird wieder in diesen Tagen jeder/jedem
Wahlberechtigte/n eine “Amtliche Wahlinformation“ zugestellt.
Wahllokal / Wahlzeit:
Als Wahllokal dient wie bei den letzten Wahlen der große Saal im Pfarrzentrum in der Zeit zwischen
7.00 Uhr und 13.00 Uhr.
Achten Sie daher besonders auf unsere
Mitteilung (s. Abbildung).
Diese
ist
mit
Ihrem
Namen
personalisiert
und
beinhaltet
Informationen für die Beantragung
einer Wahlkarte im Internet, einen
schriftlichen Wahlkartenantrag mit
Rücksendekuvert sowie für die
schnellere Abwicklung im Wahllokal
einen Abschnitt, der in das Wahllokal
mitzubringen ist.
Zur Wahl am 24. April im Wahllokal bringen Sie den personalisierten bzw. gekennzeichneten Abschnitt
mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung.
Wahlkarte:
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine
Wahlkarte für die Briefwahl.
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Folgende Möglichkeiten stehen dafür zur
Verfügung:
•
•
•
persönlich am Gemeindeamt
schriftlich mit der beiliegenden
personalisierten Anforderungskarte
mit Rücksendekuvert
elektronisch im Internet
Über www.wahlkartenantrag.at können
Sie rund um die Uhr (bis 20.04.2016) Ihre
Wahlkarte beantragen.
Da von einer Stichwahl auszugehen ist, können Sie gleichzeitig eine Wahlkarte für den zweiten
Wahlgang am 22. Mai 2016 beantragen. Diese Wahlkarte kommt erst zum Einsatz, falls eine Stichwahl
stattfindet.
Unsere Tipps:
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Onlineanträge ist der 20. April 2016, für persönlich
eingebrachte Anträge der 22. April 2016, 12.00 Uhr.
Abgabestelle für Wahlkarten ist das Gemeindeamt bzw. der Postkasten im Foyer sowie am
Wahltag das Wahllokal im Pfarrzentrum bis 13.00 Uhr.
Der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten mittels persönlicher
Abgabe (Briefwahl) am Wahltag, 24. April 2016, ist in den Bezirkswahlbehörden bis 17.00 Uhr
oder auch in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten.
Die persönliche Abgabe ist auch durch eine von der Wählerin oder vom Wähler beauftragte
Person zulässig. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlkarte!
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Bediensteten am Gemeindeamt!
TEXTILSAMMLUNG – Frühjahr 2016
Die Abholung der Säcke erfolgt wie angekündigt am 13. April 2016, d.h. Sammelsäcke können noch bis
12. April 2016 im alten Schlauchturm (Nordseite Gemeindeamt) abgegeben werden!
HEIZKOSTENZUSCHUSS – Periode 2015/2016
Die Antragsfrist endet am 15. April 2016. Anträge werden nur noch bis zu diesem Zeitpunkt entgegengenommen!
JUGENDTAXI
Seit 1. April 2016 werden wieder Jugendtaxifahrten durchgeführt. Jugendliche zw. 15 und 23 Jahren
können jederzeit die erforderlichen Gutscheine am Gemeindeamt beheben!
STRASSENSPERRE auf B 127
Am Samstag, dem 9. April 2016 (Ersatztermin: 16. April 2016) ist die B 127, Rohrbacher Bundesstraße,
zwischen Puchenau und Linz wegen Felsräumarbeiten in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr gesperrt!
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Fahrplanänderungen Buslinie 201
gültig ab 29.03.2016
Linie 201, Fahrtrichtung Aschach/D. > Ottensheim > Linz
Kurs 314, bisher 14:07 ab Aschach/D. Friedhof nach Goldwörth Gemeindeamt 14:19 Uhr, Montag bis
Freitag wenn Schultag, entfällt.
Informationen zum Fahrplan:
OÖ Verkehrsverbund, 4020 Linz, Volksgartenstraße 22,
Tel. 0732 / 66 10 10 66,
Email: [email protected]
www.ooevv.at,
Gehörlosenverband - Haussammlung
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass der Landesverband der Gehörlosenvereine in OÖ laut
Bescheid der Oö. Landesregierung vom 02.02.2016 in der Zeit von 1. April 2016 bis 30. Juni 2016 im
Bundesland Oberösterreich eine Haussammlung durchführen wird.
Da es leider in der Vergangenheit immer wieder zu Missbrauchsvorfällen im Zusammenhang mit
Haussammlungen gekommen ist, hat der Landesverband der Gehörlosenvereine in OÖ dem Gemeindeamt
die Ausweise der legitimierten Sammler übermittelt.
Hunde-Sachkunde-Kurs
Hundehaltung
Der Sachkunde-Nachweis ist notwendig für alle
Hundehalter, die zum ersten Mal einen Hund
anschaffen, sowie für alle, die noch keine
Gehorsamkeitsprüfung abgelegt haben (gem. Oö.
Hundehaltegesetz 2002 und Oö. HundehalteSachkundeverordnung 2003).
Trotz ausführlichem Hinweis wegen teilweiser nicht
artgerechter Hundehaltung in einer der letzten
Ausgaben, treten nach wie vor Beschwerden wegen
Hundekot entlang von öffentlichen Straßen auf.
Natürlich sind damit nicht alle Hundehalter
angesprochen, betroffene aber werden erneut
eingehend ersucht, sich an das Oö. Hundehaltegesetz
2002 zu halten!
(…vom Hund hinterlassene Exkremente müssen
gemäß § 6 Abs. 3 Hundehaltegesetz an öffentlichen
Orten im Ortsgebiet und laut Straßenverkehrsordnung überhaupt von Gehsteigen und Gehwegen
sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen entfernt
werden. Ebenso müssen beim Ausführen des Hundes
Exkremente des Hundes vom Hundehalter
unverzüglich beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt
werden!)
Bei dieser Gelegenheit verweisen wir auf die
Homepage des Landes OÖ www.ooe.gv.at/ Themen /
Sicherheit und Ordnung / Verwaltungspolizei / Oö.
Hundehaltegesetz.
Dort finden Sie Wissenswertes über das Oö. Hundehaltegesetz sowie die aktuellsten Rechtsvorschriften
und auch den neuen OÖ Hunderatgeber.
Ein Hunde-Sachkunde-Kurs wird abgehalten:
Dienstag, 12. April 2016
von 19.00 – 22.00 Uhr
im Wirtshaus “Zum schiefen Apfelbaum“, in
4020 Linz, Hanuschstraße 26
Vortragende:
Mag. Eva Haunschmid – Tierärztin
Mag. Brita Ortbauer – Zoologin und
Hundetrainerin
Kosten: 30 Euro
Anmeldung/Organisation:
TOGETHER Hundetraining
Mag. Brita Ortbauer – Tel. 0650 / 9006800
Email: [email protected]
www.hundetrainig.cc
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SOMA Ottensheim – Tag der offenen Tür
Im Sozialmarkt des Roten Kreuzes in Ottensheim findet am Samstag, 9. April 2016 von 10 bis 15 Uhr
ein Tag der offenen Tür statt.
Informationen und kleine Köstlichkeiten erwarten Sie. Die Veranstalter freuen sich auf zahlreichen
Besuch.
Im Sozialmarkt werden Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfes, die beispielsweise durch
Verpackungsschäden, Überproduktion oder ein sehr kurzes Haltbarkeitsdatum für den Handel nicht
mehr geeignet sind, zu einem symbolischen Preis an Menschen mit geringem Einkommen
weitergegeben.
Die Artikel werden um ca. ein Drittel bis ein Viertel des Normalpreises angeboten. Vollsortiment gibt
es allerdings keines, denn es hängt davon ab, welche Waren von den regionalen Partnern und der
Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Alkohol oder Tabakwaren sind im SOMA
selbstverständlich nicht zu finden.
Einkaufsberechtigt sind alle Bürger, die folgendes Haushaltseinkommen nicht überschreiten:
1-Personen-Haushalt: max. € 950,00
2-Personen-Haushalt: max. € 1.400,00
Für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind erhöht sich der Wert um € 215,00
Die Einkaufsberechtigungen können bei den Sozialberatungsstellen im Bezirk beantragt werden.
Standort:
4100 Ottensheim, Am Teichfeld 12
Öffnungszeiten:
dienstags und freitags von 14.00 bis 17.00 Uhr (ausg. Feiertage)
TIPP von der Sozialberatungsstelle
Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend
•
•
•
einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 3-7 nach dem Bundespflegegeldgesetz
einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und mit einem
Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz
oder einen minderjährigen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1
nach dem Bundespflegegeldgesetz
und Sie sind wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, diese Pflege
selbst zu erbringen?
In diesen Fällen bietet das Sozialministerium (Bundessozialamt) finanzielle Unterstützung an, damit sie
sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können.
Näher Informationen erhalten Sie in der
Sozialberatungsstelle Feldkirchen
des Sozialhilfeverbandes Urfahr-Umgebung
und des Roten Kreuzes
Hauptstraße 1 (Marktgemeindeamt Feldkirchen)
4101 Feldkirchen / Donau
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister