KUNDMACHUNG Datum: 10.03.2015 AZ.:904-2015 Bearbeiter: Martina Pollach [email protected] Im Sinne des § 92 Abs.4 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der Rechnungsabschluss der Gemeinde, Ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen und der Vermögens- und Schuldenrechnung für das 2014 von heute durch zwei Wochen, d.i. bis zum 27.03.2015, im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass es jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, freisteht, innerhalb der Auflegungsfrist gegen den Rechnungsabschluss und die Vermögens- und Schuldenrechnung schriftliche Erinnerungen beim Gemeindeamt einzubringen. Martin Voggenberger Bürgermeister Angeschlagen: 10.03.2015 Abgenommen:
© Copyright 2024 ExpyDoc