Herrn - Munderfing

KUNDMACHUNG
Datum: 10.03.2015
AZ.:904-2015
Bearbeiter: Martina Pollach
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Im Sinne des § 92 Abs.4 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit
kundgemacht, dass der Rechnungsabschluss der Gemeinde, Ihrer
wirtschaftlichen Unternehmungen und der Vermögens- und
Schuldenrechnung für das 2014 von heute durch zwei Wochen, d.i. bis zum
27.03.2015, im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen
Einsicht aufliegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es jedermann, der ein berechtigtes
Interesse glaubhaft machen kann, freisteht, innerhalb der Auflegungsfrist
gegen den Rechnungsabschluss und die Vermögens- und Schuldenrechnung
schriftliche Erinnerungen beim Gemeindeamt einzubringen.
Martin Voggenberger
Bürgermeister
Angeschlagen: 10.03.2015
Abgenommen: