Bundespräsidentenwahl 2016 in Gratwein Bundespräsidentenwahl

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Nr. 15 / April 2016
Amtliche Mitteilung der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel
Bundespräsidentenwahl 2016 in GratweinGratwein-Straßengel
Das Wichtigste für Sie im Überblick:
Am Sonntag, dem 24. April 2016,
2016, findet die Bundespräsidentenwahl 2016 statt.
Öffnungszeiten der Wahllokale: von 7.00 bis 14.00 Uhr
Wer ist wahlberechtigt?
Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind
•
alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger,
•
die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet (alle bis zum 24. April 2000 geborenen)
haben und
•
nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wo kann ich wählen?
Alle wahlberechtigten Personen erhalten rund zwei Wochen vor der Wahl die „Amtliche
Wahlinformation“
per
Post
zugesandt.
Diese
informiert
Sie,
in
welchem
Sprengel
beziehungsweise Wahllokal Sie wählen können.
Nehmen Sie bitte die „Amtliche Wählerinformation“ mit ins Wahllokal!
Wählen im Urlaub:
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem nach dem Hauptwohnsitz zuständigen Wahllokal wählen
können, haben Sie mit einer Wahlkarte die Möglichkeit, mittels „Briefwahl“ im In- und Ausland
Ihre Stimme abzugeben.
Wählen bei mangelnder Mobilität oder Bettlägerigkeit:
Falls Sie Ihr Wahllokal wegen mangelnder Mobilität oder Bettlägerigkeit (wegen Krankheit, Alter
oder sonstigen Gründen) nicht persönlich aufsuchen können, können Sie eine Wahlkarte
beantragen.
Damit haben Sie die Möglichkeit, per Brief zu wählen oder – auf zusätzlichen Antrag – am
Wahltag von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden.
Briefwahl:
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem nach dem Hauptwohnsitz zuständigen Wahllokal wählen
können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl an der Bundespräsidentenwahl 2016 teilzunehmen.
Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss dazu bis spätestens am Wahltag, dem 24. April
2016, 17.00 Uhr, per Post, per Botin beziehungsweise Boten oder durch persönliche Abgabe bei
der Bezirkswahlbehörde (BH Graz-Umgebung, Bahnhofgürtel 85, 8020 Graz) einlangen.
Die Wahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten der
Wahllokale abgegeben werden.
Wie beantrage ich eine Wahlkarte:
Einen Wahlkartenantrag können Sie bis zum 20. April 2016 schriftlich (auch per E-Mail oder Fax),
unter www.wahlkartenantrag.at, oder bis zum 22. April 2016, 12.00 Uhr persönlich im Amt
Gratwein, Hauptplatz 5, 8112 Gratwein-Straßengel, stellen.
Eine telefonische Beantragung ist NICHT MÖGLICH!
Am Wahltag:
Vergessen Sie bitte nicht, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis,
Führerschein, etc.) zum Wählen mitzunehmen.
Die „Amtliche Wählerinformation“ gilt NICHT als Ausweis, erleichtert jedoch die Arbeit der
Wahlbehörde.
Wahlsprengeleinteilung:
Sprengel 1 bis 6:
Mehrzweckhalle Judendorf-Straßengel - 8111, Hauptplatz 2
Sprengel 7 bis 11:
MEHRZWECKHALLE Gratwein – 8112, Schulgasse 10
Sprengel 12:
Eisbach – Gemeindeamt, 8103, Rein 5
Sprengel 13:
Eisbach – Kindergarten Schirning, 8103, Schirning 84a
Sprengel 14:
Eisbach – Volksschule Eisbach-Rein, 8103, Hörgas 131
Sprengel 15:
Gschnaidt – Gemeindeamt, 8153, Gschnaidt 2
Sollten Sie noch Fragen haben:
03124/51300 – 305 oder
[email protected]
Impressum:
Herausgeber: Marktgemeinde Gratwein-Straßengel
Für den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Harald Mulle
Druck: Styria Print GmbH, 8101 Gratkorn
Verlagspostamt: 8111 Judendorf-Straßengel