- Christian-Albrechts

Professor Dr. Manfred Heinrich – Institut für Kriminalwissenschaften der CAU Kiel
Übung im Strafrecht für Anfängerinnen und Anfänger
Sommersemester 2016
Vorlaufhausarbeit
1. Frau A gerät bei der Geburt ihres ersten Kindes in schwere Lebensgefahr. Da der Geburtsvorgang schon
weit fortgeschritten und eine Kaiserschnittoperation nicht mehr möglich ist, sieht der Arzt Dr. X in der Tötung des Kindes die einzige Möglichkeit, die Mutter vor dem Tode oder doch vor schweren Gesundheitsschäden und bleibender Gebärunfähigkeit zu bewahren. Frau A ist nach ärztlicher Aufklärung über die sonst
drohenden Folgen schweren Herzens damit einverstanden, dass das Kind in der Geburt getötet wird. So
geschieht es; die Mutter trägt keine schweren oder bleibenden Gesundheitsschäden davon.
Wie ist das Verhalten von Dr. X und Frau A strafrechtlich zu beurteilen?
2. Nehmen Sie an: Frau A erklärt, sie wolle auf jeden Fall, dass das Kind geboren werde. Die damit für sie
verbundenen Risiken, über die sie genau aufgeklärt worden sei, nehme sie auf sich. Dr. X hält diese Entscheidung für völlig unvernünftig und tötet das Kind in der Geburt, ohne auf das Votum der Mutter Rücksicht zu nehmen. Er meint, dass das wohlverstandene Interesse der Mutter diese Rettung auch gegen ihren
Willen rechtfertige.
Wie ist das Verhalten von Dr. X strafrechtlich zu beurteilen?
3. Nehmen Sie an: Frau A ist während des Geburtsvorganges bewusstlos und daher nicht befragbar. Daraufhin tötet Dr. X zur Rettung der Mutter auf eigene Verantwortung das Kind in der Geburt.
Wie ist das Verhalten des Dr. X bei dieser Sachlage strafrechtlich zu beurteilen?
4. Nehmen Sie an: Das Kind wäre durch eine Kaiserschnittoperation auch nach dem Beginn der Geburt noch
ohne weitere gesundheitliche Gefährdung der Mutter zu retten. Frau A weigert sich aber, die ihr sehr unangenehme Operation zuzulassen. Vielmehr bittet sie Dr. X, das Kind während der Geburt zu töten, um sie auf
diese Weise vor Lebens- und schweren Gesundheitsrisiken zu bewahren. Dr. X entspricht diesem Wunsch.
Wie ist das Verhalten von Dr. X und Frau A in diesem Fall strafrechtlich zu beurteilen?
5. Bei der nächsten Schwangerschaft der Frau A treten ähnliche Schwierigkeiten auf. Der Arzt Dr. Y, der
diesmal Frau A betreut, entschließt sich, durch die früheren Ereignisse gewarnt, mit Zustimmung der Frau A
von vornherein zu einer Kaiserschnittoperation. Diese führt nach großen Komplikationen zur Geburt eines
gesunden Kindes. Doch kommt Dr. Y während der Operation zu der Ansicht, dass wegen der besonderen
Körperbeschaffenheit von Frau A jede Geburt mit immer größerer Gefahr für sie verbunden sein werde und
dass eine neue Schwangerschaft unbedingt verhindert werden müsse. Deshalb benutzt er die Operation, um
die bewusstlose und deshalb zurzeit nicht befragbare Frau A gleich zu sterilisieren. Als Frau A davon erfährt, erstattet sie wegen der Sterilisation Strafanzeige gegen Dr. Y.
Wie ist das Verhalten des Dr. Y strafrechtlich zu beurteilen?
Der Umfang des Gutachtens (ohne Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis) darf 25 Seiten nicht überschreiten.
Linksseitig sind 7 cm Rand zu belassen, im Übrigen mindestens 1 cm. Die Schrift darf nicht enger sein als das übliche
Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, Laufweite normal (bzw. in den Fußnoten auch Schriftgröße 10,
Zeilenabstand 1,0). Die Hausarbeit ist spätestens Donnerstag, 31. März 2016, in den Hausarbeitenkasten Nr. 1 im
Juristischen Seminar (im Eingangsbereich links) einzuwerfen. Die Arbeit kann auch auf dem Postweg übersandt werden, muss dann aber ebenfalls spätestens am Donnerstag, 31. März 2016, im Institut für Kriminalwissenschaften eingegangen sein (Postadresse: Prof. Dr. Manfred Heinrich, Institut für Kriminalwissenschaften der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel, Leibnizstraße 6, 24118 Kiel); auf den Poststempel kommt es nicht an! Achtung: Die Postlaufzeit
an der Universität Kiel sollte mit mindestens einem Tag zusätzlich eingeplant werden. Besprechung und Rückgabe der
Arbeit werden am 25. April 2016 im Rahmen der Übung im Strafrecht für Anfängerinnen und Anfänger erfolgen.
––– Hinweis: Es wird empfohlen, eine Bearbeitungszeit von nicht mehr als zwei Wochen zu veranschlagen. –––