Gemeinde Kandersteg

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Einwohnergemeinde Kandersteg
3718 Kandersteg, Postfach 114
Kandersteg
Fakultatives Referendum
Die bestehende Schmutzwasserleitung im Bereich Loo ist für das Abwasser der Neubauten
der Rivierabau AG zu klein dimensioniert. Am 27.4.2011 stimmte der Gemeinderat einem
Verpflichtungskredit von Fr. 10‘000.- zu, um durch einen Ingenieur ein entsprechendes Vorprojekt ausarbeiten zu lassen. Nach dem Beginn der Bauarbeiten durch die Rivierabau AG
im Sommer 2015 wurde die Planung des Projekts weiter verfolgt. Die Gemeinde ist für das
Gebiet Loo, gemäss übergeordnetem Recht, erschliessungspflichtig und hat die entsprechende Schmutz- und Regenwasserleitung auf eigene Kosten auszuarbeiten.
Aufgrund eines geologischen Gutachtens durch die Rivierabau AG wurde festgestellt, dass
auf dem Areal kein Dach- und Vorplatzwasser versickert werden kann. Dies bedeutet, dass
nebst der Schmutzwasser- auch eine Sauberwasserleitung erstellt werden muss. Im Bereich
Sauberwasser ist die Gemeinde ebenfalls gemäss übergeordnetem Recht erschliessungspflichtig. Um die Leitungen grundbuchlich sichern zu können, stimmte der Gemeinderat der
Ausarbeitung einer Ueberbauungsordnung zu. Für die Erstellung eines Projektes, Submission und Baubegleitung erhöhte der Gemeinderat am 19.11.2015 den bereits beschlossenen
Verpflichtungskredit von Fr. 10‘000.- auf Fr. 13‘000.-. Der entsprechende Auftrag wurde an
die Rieder Bauingenieure AG, Frutigen erteilt.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24.2.2016 entschieden, den beschlossenen Verpflichtungskredit „Schmutz- und Sauberwasserleitung Loo“ von Fr. 13‘000.- auf Fr. 80‘000.zu erhöhen. Mit der Ausführung der Bauarbeiten wurde unter Vorbehalt des fakultativen Referendums die ARGE Simon Heiniger, Kandersteg, und Jungen AG, Kandergrund, beauftragt.
Mindestens 50 Stimmberechtigte können gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche ein
Fr. 50‘000.- übersteigendes Geschäft gemäss Art. 16 Abs. 2 Organisationsreglement (OgR)
betreffen, eine Abstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung verlangen (Art. 30 ff
OgR).
Der Beschluss liegt in der Gemeindeschreiberei zur Einsicht auf. Die Frist zur Einreichung
des Referendums beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Bekanntmachung.
Kandersteg, 22. März 2016
Der Gemeinderat