Gemeindeverwaltung Finanzverwaltung/AHV Bauverwaltung Fax E-Mail 033 675 82 22 033 675 82 23 033 675 82 24 033 675 82 29 [email protected] Einwohnergemeinde Kandersteg 3718 Kandersteg, Postfach 114 Kandersteg Fakultatives Referendum Die bestehende Schmutzwasserleitung im Bereich Loo ist für das Abwasser der Neubauten der Rivierabau AG zu klein dimensioniert. Am 27.4.2011 stimmte der Gemeinderat einem Verpflichtungskredit von Fr. 10‘000.- zu, um durch einen Ingenieur ein entsprechendes Vorprojekt ausarbeiten zu lassen. Nach dem Beginn der Bauarbeiten durch die Rivierabau AG im Sommer 2015 wurde die Planung des Projekts weiter verfolgt. Die Gemeinde ist für das Gebiet Loo, gemäss übergeordnetem Recht, erschliessungspflichtig und hat die entsprechende Schmutz- und Regenwasserleitung auf eigene Kosten auszuarbeiten. Aufgrund eines geologischen Gutachtens durch die Rivierabau AG wurde festgestellt, dass auf dem Areal kein Dach- und Vorplatzwasser versickert werden kann. Dies bedeutet, dass nebst der Schmutzwasser- auch eine Sauberwasserleitung erstellt werden muss. Im Bereich Sauberwasser ist die Gemeinde ebenfalls gemäss übergeordnetem Recht erschliessungspflichtig. Um die Leitungen grundbuchlich sichern zu können, stimmte der Gemeinderat der Ausarbeitung einer Ueberbauungsordnung zu. Für die Erstellung eines Projektes, Submission und Baubegleitung erhöhte der Gemeinderat am 19.11.2015 den bereits beschlossenen Verpflichtungskredit von Fr. 10‘000.- auf Fr. 13‘000.-. Der entsprechende Auftrag wurde an die Rieder Bauingenieure AG, Frutigen erteilt. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24.2.2016 entschieden, den beschlossenen Verpflichtungskredit „Schmutz- und Sauberwasserleitung Loo“ von Fr. 13‘000.- auf Fr. 80‘000.zu erhöhen. Mit der Ausführung der Bauarbeiten wurde unter Vorbehalt des fakultativen Referendums die ARGE Simon Heiniger, Kandersteg, und Jungen AG, Kandergrund, beauftragt. Mindestens 50 Stimmberechtigte können gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche ein Fr. 50‘000.- übersteigendes Geschäft gemäss Art. 16 Abs. 2 Organisationsreglement (OgR) betreffen, eine Abstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung verlangen (Art. 30 ff OgR). Der Beschluss liegt in der Gemeindeschreiberei zur Einsicht auf. Die Frist zur Einreichung des Referendums beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Bekanntmachung. Kandersteg, 22. März 2016 Der Gemeinderat
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