Gemeinde Kandersteg

Gemeindeverwaltung
Finanzverwaltung/AHV
Bauverwaltung
Fax
E-Mail
033 675 82 22
033 675 82 23
033 675 82 24
033 675 82 29
[email protected]
Einwohnergemeinde Kandersteg
3718 Kandersteg, Postfach 114
Kandersteg
Fakultatives Referendum
Im Jahre 2014 haben die Gemeinderäte von vier Gemeinden eine regionale, breit zusammengesetzte Projektgruppe „Schulsozialarbeit“ sowie die Berner Fachhochschule, mit der
Durchführung einer Bedarfs- und Ressourcenanalyse zur Prüfung der Einführung von Schulsozialarbeit beauftragt.
Befragt wurden Schulleitungen, Klassenlehrkräfte sowie Vertretungen relevanter Anspruchsgruppen im Umfeld der Schule (Schul- und Sozialbehörden, verschiedene Fachstellen sowie
Politik und Kirchen). Die Ergebnisse der Analyse zeigten auf, dass in den vier Gemeinden
der Bedarf auf ca. 150 Stellenprozente geschätzt wird.
Die Projektgruppe „Schulsozialarbeit“ wurde 2015 beauftragt, ein entsprechendes Detailkonzept auszuarbeiten, welches nun vorliegt. Die Leistungen der Schulsozialarbeit werden in
einem detaillierten Leistungskatalog beschrieben. Es wird mit jährlichen Betriebskosten von
Fr. 228‘000.- und einmaligen Investitionskosten von Fr. 57‘000.- gerechnet. Die Kosten werden gemäss den zugeteilten Stellenprozenten auf die teilnehmenden Gemeinden aufgeteilt.
Vorerst soll eine dreijährige Projektphase (2017 – 2019) durchgeführt werden.
Der Gemeinderat hat am 24.2.2016 dem Konzept Schulsozialarbeit zugestimmt und den
Entwurf des befristeten Zusammenarbeitsvertrages unter dem Vorbehalt des fakultativen
Referendums genehmigt. Für die Teilnahme an der dreijährigen Projektphase wurde ein
Verpflichtungskredit von Fr. 55‘000.- beschlossen.
Mindestens 50 Stimmberechtigte können gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche ein
Fr. 50‘000.- übersteigendes Geschäft gemäss Art. 16 Abs. 2 Organisationsreglement (OgR)
betreffen, eine Abstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung verlangen (Art. 30 ff
OgR).
Der Beschluss liegt in der Gemeindeschreiberei zur Einsicht auf. Die Frist zur Einreichung
des Referendums beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Bekanntmachung.
Kandersteg, 22. März 2016
Der Gemeinderat