Gemeindeverwaltung Kandergrund

Kandersteg
Fakultatives Referendum
Das Schwimm- und Spielbad Kandersteg erhielt im Rahmen der Inspektion durch das kantonale Laboratorium Bern im vergangenen Sommer die Auflage, dass die Steuerung der Desinfektion des Badewassers über eine automatische Mess- und Regelanlage erfolgen muss.
Die Umsetzung der Massnahme hat vor Beginn der Badesaison 2017 zu erfolgen.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 11.1.2017 für die Automatisierung der Chlormessanlage im Schwimm- und Spielbad einen Verpflichtungskredit von Fr. 86‘000.- beschlossen.
Die Aufträge wurden unter Vorbehalt des fakultativen Referendums an die Firmen Fehlmann
AG, Münchenbuchsee (Chlormessanlage), Baugeschäft Fritz Rösti, Kandersteg (Baumeisterarbeiten), Elektro Hunziker AG, Kandersteg (Elektrische Installationen) und Franziska
Steiner Liechti, Kandersteg (Reparatur Rasen), erteilt.
Mindestens 50 Stimmberechtigte können gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche ein
Fr. 50‘000.- übersteigendes Geschäft gemäss Art. 16 Abs. 2 Organisationsreglement (OgR)
betreffen, eine Abstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung verlangen (Art. 30 ff
OgR).
Der Beschluss liegt in der Gemeindeschreiberei zur Einsicht auf. Die Frist zur Einreichung
des Referendums beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Bekanntmachung.
Kandersteg, 17. Januar 2017
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Kandersteg
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