G EINLADUN ersammlung zur Gemeindev 3. Juni 2016, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Einwohnergemeinde Kandersteg LIEBE KANDERSTEGERINNEN, LIEBE KANDERSTEGER Einwohnergemeinde Kandersteg An der Gemeindeversammlung vom 27.11.2009 nahmen 329 Per sonen teil. Es war eine denkwürdige Versammlung, waren doch so viele Bürgerinnen und Bürger im Gemeindesaal wie noch nie und zudem war die Versammlung ein gutes Beispiel dafür, was direkte Demokratie bewirken kann. Entgegen dem Antrag des Gemeinderates dem Nationalen Nordischen Skizentrum Kandersteg (NNSK) einen Beitrag an den Neubau der Schanzenanlage von Fr. 400 000.– zu sprechen, stimmte die Mehrheit der Anwesenden dem Gegenantrag für einen Beitrag von Fr. 1 200 000.– zu. Dies war der Grundstein zum Neubau der Skisprungschanzen. Die Anlage wird nun knapp sieben Jahre nach diesem Entscheid am 1.8.2016 eingeweiht und eröffnet. Nun ist Kandersteg ein zweites Mal gefordert «Ja» zu sagen, «Ja» zu einem funktionierenden Betrieb der Anlage und diesen mit einem jährlichen Betriebsbeitrag zu unterstützen, sowie «Ja» zu einer Bürgschaft in der Höhe von Fr. 250 000.–. Kandersteg hat vor zwei Jahren die Weichen für ein weiteres Projekt gestellt; die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Wichtigkeit eines Arztes im Dorf mit dem Kauf der Arztpraxis unterstrichen. Damit die Arztpraxis mit dem neuen Arzt gerüstet ist für die Zukunft, gelangt der Gemeinderat mit einem Geschäft für einen Sanierungskredit vors Volk. Die Sanierungskosten von Fr. 420 000.– sind viel Geld, zumal man schon fast gleich viel in den Kauf investiert hat. Eine Renovation der Praxisräume aus den 80er-Jahren ist aber unabdingbar. Der Gemeinderat hat sich deswegen dazu entschlossen, eine mögliche Sanierung so auszuarbeiten und dem Stimmvolk vorzuschlagen, dass die Räumlichkeiten für die nächsten dreissig Jahre funktionieren. Die andere Möglichkeit der «Pflästerlipolitik» (mal der Boden, dann die Fenster, dann die Wände, …) ist für den Gemeinderat auch aus Kostengründen nicht sinnvoll. Weiter kann die Gemeindeversammlung eine sehr erfreuliche Jahres rechnung genehmigen. Im Hinblick auf die Umstellung auf HRM2 (harmonisiertes Rechnungslegungsmodell) schlägt der Gemeinderat der Versammlung vor, den Ertragsüberschuss für zusätzliche Ab schreibungen zu verwenden. 2 Einwohnergemeinde Kandersteg Bereits diese drei Geschäfte sind doch Grund genug die Gemeinde versammlung vom 3.6. zu besuchen, eventuell interessiert Sie aber auch das Geschäft zur Privilegierung der Schwellenkorporation oder die Anpassungen im Personalreglement. Es würde mich sehr freuen, wenn viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei der Entscheidungs findung zu den unterschiedlichen Geschäften dabei sind. Barbara Jost Gemeinderatspräsidentin 3 EINLADUNG zur Versammlung der Einwohnergemeinde Kandersteg, Freitag, 3. Juni 2016, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal. Einwohnergemeinde Kandersteg Traktanden 1. Jahresrechnung 2015: – Nachkredite: Kenntnisnahme und Genehmigung übrige Abschreibungen – Genehmigung Jahresrechnung – Bericht zum Datenschutz 2. Anpassungen Personalreglement: Beratung und Beschluss fassung 3. Arztpraxis Kandersteg; Beratung und Beschlussfassung Verpflichtungskredit für Sanierung und Umbau 4. Deponie Bärebode; Beratung und Beschlussfassung betr. Privilegierung der Gesamtschwellenkorporation beim Deponiepreis 5. Nationales Nordisches Skizentrum Kandersteg: Beratung und Beschlussfassung betr. Bürgschaft für das NRP-Darlehen sowie Erhöhung des jährlichen Betriebsbeitrages 6. Abrechnung Verpflichtungskredit: – Investitionsbeitrag an das Projekt NNSK 2010 Kenntnisnahme 7.Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden 2 bis 6 liegen 30 Tage und die Jah resrechnung 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental 4 Einwohnergemeinde Kandersteg einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 38 OgR). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Das Protokoll wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 83 OgR). Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger freundlich eingeladen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Kandersteg angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro offeriert. 5 Der Gemeinderat 1. Jahresrechnung 2015 Referentin: Gemeinderätin Barbara Rüegsegger Einwohnergemeinde Kandersteg Total Aufwand Fr. 7 598 429.10 Total Ertrag Fr. 7 427 629.09 Aufwandüberschuss Fr. –170 800.01 Im Budget vorgesehener Aufwandüberschuss Fr. –181 700.00 Besserstellung gegenüber dem Budget Fr. 10 899.99 Rechnung 2015 Budget 2015 Rechnung 2014 Ergebnis vor Abschrei bungen (Bruttoertragsüberschuss) 1 239 680.34 1 066 100.– Pflichtabschreibungen –719 454.85 –850 500.– –555 269.20 Übrige Abschreibungen und Abschreibungen Finanzvermögen –691 025.50 –397 300.– –554 014.86 Rechnungsergebnis –170 800.01 –181 700.– –294 685.06 Nettoinvestitionen 2 499 353.85 2 140 000.– 2 904 859.90 814 599.– Im Budget war ein Aufwandüberschuss von Fr. 181 700.– vorgesehen. Die Besserstellung beträgt somit rund Fr. 10 899.99. Durch den Auf wandüberschuss verringert sich das Eigenkapital auf rund 1,3 Mio. Fr. (entspricht 10 Steueranlagezehntel). Im Hinblick auf die Übergangsregelungen mit der Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 per 1.1.2016, wurden zusätzliche Abschreibungen von Fr. 680 600.– auf dem Verwaltungsvermögen vorgenommen. Dadurch können die Pflichtabschreibungen für die kommenden Jahre reduziert werden. Dies wiederum erhöht den Hand lungsspielraum für neue Investitionen. Die zusätzlichen Abschreibungen müssen aber von der Gemeindeversammlung noch genehmigt werden, da im Budget nur Fr. 42 300.– vorgesehen waren. 6 Folgende Punkte haben das Rechnungsergebnis massgebend beeinflusst: Einwohnergemeinde Kandersteg Ertrag: ➢ Mehrertrag bei den Steuern und Entgelten (Gebühren etc.) ➢ Minderertrag beim Finanzausgleich Aufwand: ➢ Minderaufwand beim Personal- und Sachaufwand ➢ Minderaufwand bei den Passivzinsen ➢ Minderaufwand bei den Pflichtabschreibungen, dafür Mehraufwand bei den übrigen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen Die Nettoinvestitionen betrugen Fr. 2 499 353.85 und konnten nur zu rund 53 % selbst finanziert werden. Geplant waren Fr. 2 140 000.–. Durch die mangelnde Selbstfinanzierung haben sich die Bruttoschulden auf rund 5,7 Mio. Fr. erhöht. Der Bruttoverschuldungsanteil in Prozent des Finanzertrages beträgt rund 88 %. Eine Verschuldung wird als kritisch eingestuft, wenn die die Schwelle von 200 % überschritten wird. Ein Wert von 50–100 % gilt noch als gut. Die Nettoverschuldung (Fremdkapital abzüglich Finanzvermögen) beläuft sich auf rund 3,2 Mio. Fr. Folgende Investitionen wurden im 2015 nicht realisiert oder noch nicht fertiggestellt: – Gemeindehaus, Anbau Zugang öffentl. WC und Museum (neu 2016) – Scheibenstand 300 m, Sanierung Kugelfang (neu 2017) – Wanderwege, Stützmauer Stierebergli (neu 2018) – Schwimmbad, Sanierung Anlagen (neu 2017 und 2018) – Strassenraum Mitte (aufgehoben) – Sauberwasserleitung Äussere Dorfstrasse (neu 2016 und 2017) – Abwasserleitung «uf em Loo» (neu 2016) – Versickerungskataster (neu 2017) – Strassenentwässerungen (neu 2016) – Kanalisationsleitungen Wildi, Kalibererweiterungen (neu 2018/19) – UeO Deponie Bärebode (neu 2015 und 2016) – Kehrichthäuschen (neu 2016) – Bauland Alpinastrasse, Arealentwicklung (neu 2016) – Arztpraxis (neu 2016) 7 Einwohnergemeinde Kandersteg Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: – Kenntnisnahme der Nachkredite, welche in der Gemeinderats kompetenz liegen, von Fr. 132 577.60 – Genehmigung des Nachkredites für die übrigen Abschreibungen von Fr. 638 300.– – Genehmigung der Jahresrechnung 2015 mit einem Aufwandüber schuss von Fr. 170 800.01 Die vollständige Jahresrechnung 2015 mit dem Bestätigungsbericht des Rechnungsprüfungsorgans sowie der Bericht zum Datenschutz können auf der Gemeindeverwaltung oder auf unserer Website ab Montag, 23.5.2016 eingesehen werden. An der Gemeindeversammlung vom 3.6.2016 wird zudem ausführlich orientiert. 8 2. Personalreglement; Ergänzung Anhang I betreffend Entschädigung ausserordentlicher Projekte an Mitglieder des Gemeinderates Referentin: Gemeinderatspräsidentin Barbara Jost Einwohnergemeinde Kandersteg Ausgangslage Per 1.7.2013 wurde das aktuell gültige Personalreglement in Kraft gesetzt. Eine der wichtigsten Änderungen war, dass die Mitglieder des Gemeinderates durch eine fixe jährliche Funktions- und Spesenent schädigung entschädigt werden. Die Höhe der Entschädigung ist für den Gemeinderatspräsidenten und den Vizegemeinderatspräsidenten separat festgelegt. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder erhalten, unabhängig vom Arbeitsaufwand, dieselbe Entschädigung. Nebst den effektiven Spesen (Reiseentschädigung, Verpflegung und Übernach tung) werden keine zusätzlichen Sitzungsgelder oder Delegationsent schädigungen ausbezahlt. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 9.12.2015 wurde das Ressort Präsidiales beauftragt, im Personalreglement der Einwohnergemeinde Kandersteg eine rechtliche Grundlage für die Ausrichtung einer Sonder zulage an die Mitglieder des Gemeinderates auszuarbeiten. Der Anhang I des Personalreglements wird mit dem Artikel 4a, Ausserordentliche Projekte, ergänzt: Art. 4a Ausserordentliche Projekte 9 1 A usserordentliche Projekte (z. B. Baubeglei tung, Begleitung eines Strassenprojektes usw.) werden vom Gemeinderat genehmigt und als solche bezeichnet. 2 en Mitgliedern des Gemeinderates wird der D Arbeitsaufwand für ein ausserordentliches Projekt jährlich entschädigt. Es muss ein separater Arbeitsrapport geführt werden, welcher bei Abschluss des Projektes der Finanzverwaltung abzugeben ist. Art. 4a Ausserordentliche Projekte Einwohnergemeinde Kandersteg 3 E ntschädigung ausserordentliche Projekte: Kleines Projekt (bis 9 Sitzungen) Fr. 500.– Mittleres Projekt (ab 10–19 Sitzungen) Fr. 1000.– Grosses Projekt (ab 20 Sitzungen) Fr. 1500.– Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: Die Anpassung im Personalreglement ist zu beschliessen. 10 3. Verpflichtungskredit Umbau, Sanierung Arztpraxis Referent: Gemeinderat Anton Kummer Einwohnergemeinde Kandersteg Ausgangslage An der Gemeindeversammlung vom 28.11.2014 wurde dem Kauf der Arztpraxis in Kandersteg unter bestimmten Bedingungen zugestimmt. Diese Bedingungen sind nun erfüllt. Herr Dr. Hendrik Pilz sollte ab Sommer 2016 die Zulassung als Arzt erhalten und möchte die Arzt praxis per 1.1.2017 von Herrn Dr. Hans Walter Bühler übernehmen. Die Gemeinde strebt einen Kauf der Praxis bereits per 1.10.2016 an. Ab diesem Datum sollen Nutzen und Schaden an die Gemeinde Kandersteg übergehen. Da der aktuelle Ausbaustandard der Arztpraxis aus den 80er-Jahren stammt, ist eine Sanierung unumgänglich. Mit Nutzen und Schaden ab 1.10.2016 könnte auch mit dem Umbau der Praxis begonnen werden. Es ist mit einer Umbauzeit von rund 3 Monaten zu rechnen. Vorüber gehend kann die Arztpraxis im Dachstock des Schulhauses eingerichtet werden. Der Dachstock ist dank der Sanierung des Schulhauses direkt mit einem Lift erschlossen. Das Architekturbüro Jaggi Frei Brügger, Frutigen hat verschiedene Ausbauvarianten erarbeitet. Dem neuen Arzt ist es wichtig, dass die Arbeitsabläufe optimiert werden können. Räume, welche vom Arbeits ablauf zusammengehören, sollten nebeneinander geplant und wenn möglich sogar miteinander verbunden werden. Der Eingangsbereich soll grösser und übersichtlicher gestaltet werden, die Bodenbeläge sollten ersetzt, Wände zum Teil versetzt und neu gestrichen sowie die Fens ter erneuert werden. Damit die Patiententoilette behindertengerecht ist, muss diese vergrössert werden. Geplant ist zudem ein grösserer Personalbereich mit einer Küche. Ausserdem sind die Auflagen für Arztpraxen seit dem Jahr 1980 deutlich verschärft worden. Die Server- und Apothekenräume müssen zum Beispiel mit einer Klima anlage ausgestattet werden. Kosten Die geplanten Umbaukosten belaufen sich auf rund Fr. 440 000.–. Herrn Dr. Hendrik Pilz sollen die Räumlichkeiten zu einem kosten deckenden Mietzins von Fr. 3 200.– zuzüglich Heiz- und Nebenkosten zur Verfügung gestellt werden. 11 Investitionen seitens der Gemeinde 1. Kaufpreis Arztpraxis inkl. Verschreibungskosten 2. Sanierungskosten Total Investitionskosten Einwohnergemeinde Kandersteg Fr. 485 000.– Fr. 440 000.– Fr. 925 000.– Die Kosten für die Sanierung der Praxisräume, sowie feste Einrichtun gen sollen durch die Gemeinde Kandersteg getragen werden. Zusätzliche Kosten für die Anschaffung von medizinischen Geräten, mobilen Einrichtungsgegenständen und die Beleuchtung sollen zulasten des Mieters gehen. Folgekosten für die Liegenschaft Folgekostenberechnung: Jahr (Folgekosten in Fr. 1000.–) 2016 2017 2018 2019 2020 3 18,5 18,5 18,5 18,5 Betriebskosten Einlage in Erneuerungsfonds, Unterhalt, Versicherungen, usw. 3,5 14 14 14 14 Total Folgekosten 6,5 32,5 32,5 32,5 32,5 – 43,2 43,2 43,2 43,2 –6,5 10,7 10,7 10,7 10,7 Zinsen, Darlehensaufnahme 2 % (Durchschnitt 5 Jahre) Mietzinseinnahmen brutto Total Einnahmenüberschuss Wertberichtigung Der heutige Verkehrswert der Arztpraxis beläuft sich auf Fr. 500 000.–. Durch die Sanierung der Liegenschaft erhöht sich dieser um Fr. 200 000.– bis Fr. 300 000.–. Die Differenz zwischen dem neuen Verkehrswert und den Investitionskosten (Kauf und Sanierung) führt zu einer Wertberichtigung zwischen Fr. 100 000.– und Fr. 200 000.–, welche die Gemeinderechnung nebst den Investitionskosten zusätzlich belasten wird. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: Dem Verpflichtungskredit von Fr. 440 000.– für die Sanierung der Arztpraxis ist zuzustimmen. 12 4. Deponie Bärebode; Privilegierung Gesamtschwellen korporation Referent: Gemeinderat Anton Kummer Einwohnergemeinde Kandersteg Ausgangslage Am 5.6.2015 stimmte die Gemeindeversammlung der Überbauungs ordnung Deponie Bärebode zu. Die Deponie Bärebode wurde inzwi schen eröffnet. Der Deponiepreis beläuft sich zurzeit auf Fr. 15.50 pro m³. Der mit der Deponie beauftragte Unternehmer liefert der Gemeinde Fr. 11.– pro m³ ab. Mit diesen Fr. 11.– sind sämtliche Investitions- und wiederkehrenden Kosten der Gemeinde gedeckt. Inzwischen fanden diverse Gespräche mit der Gesamtschwellenkor poration (GSK) statt. Die GSK soll für Anlieferungen von Geschiebe material aus den Gewässern auf die Deponie Bärebode nicht den vollen Deponiepreis bezahlen müssen. Die GSK erhält für deponierendes Geschiebematerial keine Subventionen. Zudem führt die GSK eine gemeinnützige Aufgabe aus und soll deshalb privilegiert werden. Die GSK soll eine Reduktion von Fr. 5.– pro m³ erhalten. Die Deponie soll während 19 Jahren mit einem Deponievolumen von gesamthaft 55 600 m³ lose betrieben werden. Es wird mit einer jährlichen Liefermenge von 2926 m³ gerechnet. Es wird davon ausge gangen, dass rund 2000 m³ Material von der GSK zum privilegierten Ansatz von Fr. 10.50 geliefert wird und 926 m³ von Privaten zum gewöhnlichen Deponiepreis von Fr. 15.50. Eine Reduktion der Deponiegebühr gegenüber der GSK beeinflusst das Betriebsergebnis der Abfallrechnung der Gemeinde. Bei einer Reduktion um Fr. 5.– verzichtet die Gemeinde auf Einnahmen während den 19 Jahren von gesamthaft Fr. 190 000.– oder pro Jahr rund Fr. 10 000.–. Finanzen Mit einer Reduktion an die GSK resultieren in der Abfallrechnung Mindereinnahmen von jährlich Fr. 10 000.–. Anstelle eines geplanten jährlichen Gewinns des Deponiebetriebes von Fr. 6800.– resultiert ein Verlust von Fr. 3200.–. 13 Aufgrund der Ergebnisse aus dem Finanzplan ist dieses Defizit für die Abfallrechnung tragbar, sofern in den nächsten Jahren keine grösseren Investitionen zulasten der Abfallrechnung getätigt werden. Die Gebühren müssen somit aus heutiger Sicht nicht erhöht werden. Einwohnergemeinde Kandersteg Dieser Einnahmeverzicht von Fr. 190 000.– (19 Jahre × Fr. 10 000.–) muss gemäss Art. 100 Abs. 2, Bst. h der Gemeindeverordnung durch die Gemeindeversammlung beschlossen werden. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: Einem Einnahmeverzicht von Fr. 5.– pro m³ zu deponierendes Geschiebematerial auf der Deponie Bärebode zugunsten der Gesamtschwellenkorporation Kandersteg ist zuzustimmen. 14 5. Nationales Nordisches Skizentrum Kandersteg (NNSK); Bürgschaft und wiederkehrender Betriebsbeitrag Referentin: Gemeinderatspräsidentin Barbara Jost Einwohnergemeinde Kandersteg Ausgangslage Die Gemeindeversammlung vom 27.11.2009 hat einem Beitrag von Fr. 1 200 000.– an das Projekt «NNSK 2010» zugestimmt. Das Projekt beinhaltet die Erneuerung der Skisprungschanzenanlage Schwantholz nach den Richtlinien für Schanzenbau des Internationalen Skiverbandes FIS. Sie bildet den Kern der Nordic Arena Kandersteg, die aus drei Elementen besteht: – Die Trainingsarena für den Nordischen Skisport, bestehend aus der Skisprungschanzenanlage Schwantholz mit drei Schanzen mit unterschiedlichen Anforderungen (HS 27, HS 72, HS 106) sowie einer ca. 3,3 km langen Loipe und der notwendigen Infrastruktur für die Athleten, d. h. Garderoben, Toiletten, Wachsräume. Ein direkter Anschluss an das Loipennetz von Kandersteg ist die ideale Ergänzung für Athleten der Nordischen Kombination sowie für Ski-Langläufer. – Die Wettkampfarena, bestehend aus der Trainingsarena sowie ca. 5000 Stehplätzen auf Naturtribünen. – Die Eventarena, bestehend aus der Wettkampfarena und darin insbesondere der ebenen Fläche am Fuss der Schanzenanlage. Die Bauvollendung erfolgt im Juli 2016. Die Eröffnungsfeier findet am 31.7. und 1.8.2016 statt. Bürgschaft Für die Finanzierung der Schlussphase wurde dem NNSK von der Standortförderung des BECO ein Investitionshilfedarlehen im Umfang von Fr. 250 000.– zugesichert. Das zinslose Darlehen, welches inner halb von 25 Jahren zurückbezahlt werden muss, erfordert die Unter breitung einer Bürgschaft. Die Rückzahlung des Darlehens erachtet der Verwaltungsrat des NNSK aufgrund des aktuellen Businessplans für realistisch, da die übrigen Beiträge ohne Rückzahlungspflicht geleistet wurden. Es bestehen keine weiteren Verpfändungen und keine Schuld briefe. 15 Einwohnergemeinde Kandersteg Die Forderung der Standortförderung des BECO nach Unterbreitung einer Bürgschaft ist nicht konkret auf das Projekt des NNSK bezogen, sondern erfolgt bei allen Zusicherungen von NRP-Investitionsdarlehen. So ist die Einwohnergemeinde Kandersteg mit GV-Beschluss vom 27.11.2009 bereits ein Mal eine Bürgschaftsverpflichtung für das Investitionshilfedarlehen von Fr. 100 000.– zugunsten des Tennisklubs Kandersteg eingegangen, welcher für das Projekt «Neue Tennisplätze in Kandersteg» NRP-Gelder erhalten hat. Betriebsbeitrag Wie jede Sportanlage wird die Schanzenanlage nur dann rentabel be trieben werden können, wenn diese von den Nutzniessern mit Betriebs-, Gönner- und Sponsorenbeiträgen unterstützt wird. Damit der Betrieb gesichert ist, müssen mittelfristig Gönner- und Sponsorenbeiträge von jährlich rund Fr. 170 000.– eingenommen werden. Aus dem reinen Schanzenbetrieb wird eine Einnahme von Fr. 50 000.– e rwartet. Durch die Beiträge sollte die Anstellung von 2–3 Arbeitskräften ermöglicht werden. Zu Beginn des Betriebes kann zumindest von einer Vollzeit stelle, aufgeteilt auf 2–3 Personen, ausgegangen werden. Die Führung des Betriebes erfolgt nicht wie ursprünglich geplant durch die Ver pachtung an eine Intermediärgesellschaft, sondern direkt durch den Verwaltungsrat. Bei den Betriebskosten rechnet das NNSK mit einem jährlichen Aufwand von Fr. 243 740.– und einem Ertrag von Fr. 264 900.–. Somit ergibt sich mittelfristig ein Erfolg von Fr. 21 160.– pro Jahr, welcher die Basis für den Erneuerungsfonds darstellt. Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 5.12.1997 wird die Genossenschaft NNSK mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von Fr. 10 000.– für den Sprunglaufbetrieb unterstützt. 16 Einwohnergemeinde Kandersteg Aus den oben genannten Gründen stellt das NNSK mit Schreiben vom 30.3.2016 das Gesuch um folgende Anträge: 1. Die Gemeinde übernimmt die Bürgschaft für das IH-Darlehen von Fr. 250 000.–. 2. Erhöhung des jährlichen Betriebsbeitrages von bisher Fr. 10 000.– um Fr. 30 000.– auf Fr. 40 000.–. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: 1. Die Gemeinde übernimmt die Bürgschaft für das NRP-Investitions darlehen von Fr. 250 000.–. 2. Erhöhung des bisherigen jährlichen Betriebsbeitrages von Fr. 10 000.– um Fr. 30 000.– auf neu Fr. 40 000.–, befristet für die Jahre 2017–2019. 17 6. Nationales Nordisches Skizentrum Kandersteg (NNSK); Abrechnung Verpflichtungskredit Referentin: Gemeinderatspräsidentin Barbara Jost Einwohnergemeinde Kandersteg Ausgaben BelegNr. Rg.Datum Rechnungssteller 1546 04.09.2014 Investitionsbeitrag, 1. Tranche 800 000.– 1636 14.09.2015 Investitionsbeitrag, Restanz 400 000.– Total Ausgaben/ Einnahmen 17.11.2009 Fr. Fr. 1 200 000.– GV-Beschluss Bruttokreditrestanz Einnahmen 1 200 000.– 0.– Bemerkungen Die Gemeindeversammlung beschloss am 27.11.2009 einen Verpflich tungskredit von 1,2 Mio.Fr. für einen Investitionsbeitrag an das Projekt NNSK 2010. Über jeden Verpflichtungskredit ist nach Abschluss des Vorhabens abzurechnen. Die Abrechnung ist demjenigen Organ zur Kenntnis zu bringen, welches den Verpflichtungskredit beschlossen hat (Art. 109 GV). Beim vorliegenden Geschäft ist die Gemeindeversammlung das zuständige Organ. Die Abrechnung ist der Gemeindeversammlung zur Kenntnis zu bringen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: Die Abrechnung des Verpflichtungskredites «Investitionsbeitrag an das Projekt NNSK 2010» ist zur Kenntnis zu nehmen. 18 7. Verschiedenes Einwohnergemeinde Kandersteg 19 Einwohnergemeinde Kandersteg ÖFFNUNGSZEITEN Gemeindeverwaltung Montag und Dienstag Mittwoch Donnerstag und Freitag 08.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr ganzer Tag geschlossen 08.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr In Ausnahmefällen kann ausserhalb der Öffnungszeiten auf Voranmeldung ein Termin vereinbart werden. Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsstation Montag 15.00 – 16.30 Uhr Donnerstag 10.00 – 11.30 Uhr Zusätzlich jeder 2. und 4. Samstag im Monat von 10.00 bis 11.30 Uhr. 20
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