einladung - Gemeinde Kandersteg

G
EINLADUN
ersammlung
zur Gemeindev
3. Juni 2016, 20.00 Uhr im Gemeindesaal
Einwohnergemeinde
Kandersteg
LIEBE KANDERSTEGERINNEN,
LIEBE KANDERSTEGER
Einwohnergemeinde
Kandersteg
An der Gemeindeversammlung vom 27.11.2009 nahmen 329 Per­
sonen teil. Es war eine denkwürdige Versammlung, waren doch so viele
Bürgerinnen und Bürger im Gemeindesaal wie noch nie und zudem
war die Versammlung ein gutes Beispiel dafür, was direkte Demokratie
bewirken kann. Entgegen dem Antrag des Gemeinderates dem
Nationalen Nordischen Skizentrum Kandersteg (NNSK) einen Beitrag
an den Neubau der Schanzenanlage von Fr. 400 000.– zu sprechen,
stimmte die Mehrheit der Anwesenden dem Gegenantrag für einen
Beitrag von Fr. 1 200 000.– zu. Dies war der Grundstein zum Neubau
der Skisprungschanzen. Die Anlage wird nun knapp sieben Jahre
nach diesem Entscheid am 1.8.2016 eingeweiht und eröffnet. Nun ist
Kandersteg ein zweites Mal gefordert «Ja» zu sagen, «Ja» zu einem
funktionierenden Betrieb der Anlage und diesen mit einem jährlichen
Betriebsbeitrag zu unterstützen, sowie «Ja» zu einer Bürgschaft in der
Höhe von Fr. 250 000.–.
Kandersteg hat vor zwei Jahren die Weichen für ein weiteres Projekt
gestellt; die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Wichtigkeit
eines Arztes im Dorf mit dem Kauf der Arztpraxis unterstrichen. Damit
die Arztpraxis mit dem neuen Arzt gerüstet ist für die Zukunft, gelangt
der Gemeinderat mit einem Geschäft für einen Sanierungskredit vors
Volk. Die Sanierungskosten von Fr. 420 000.– sind viel Geld, zumal
man schon fast gleich viel in den Kauf investiert hat. Eine Renovation
der Praxisräume aus den 80er-Jahren ist aber unabdingbar. Der
Gemeinderat hat sich deswegen dazu entschlossen, eine mögliche
­Sanierung so auszuarbeiten und dem Stimmvolk vorzuschlagen, dass
die Räumlichkeiten für die nächsten dreissig Jahre funktionieren.
Die andere Möglichkeit der «Pflästerlipolitik» (mal der Boden, dann
die Fenster, dann die Wände, …) ist für den Gemeinderat auch aus
­Kostengründen nicht sinnvoll.
Weiter kann die Gemeindeversammlung eine sehr erfreuliche Jahres­
rechnung genehmigen. Im Hinblick auf die Umstellung auf HRM2
(harmonisiertes Rechnungslegungsmodell) schlägt der Gemeinderat
der Versammlung vor, den Ertragsüberschuss für zusätzliche Ab­
schreibungen zu verwenden.
2
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Bereits diese drei Geschäfte sind doch Grund genug die Gemeinde­
versammlung vom 3.6. zu besuchen, eventuell interessiert Sie aber
auch das Geschäft zur Privilegierung der Schwellenkorporation oder
die Anpassungen im Personalreglement. Es würde mich sehr freuen,
wenn viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei der Entscheidungs­
findung zu den unterschiedlichen Geschäften dabei sind.
Barbara Jost
Gemeinderatspräsidentin
3
EINLADUNG
zur Versammlung der Einwohnergemeinde Kandersteg,
Freitag, 3. Juni 2016,
20.00 Uhr, im Gemeindesaal.
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Traktanden
1. Jahresrechnung 2015:
– Nachkredite: Kenntnisnahme und Genehmigung übrige
­Abschreibungen
– Genehmigung Jahresrechnung
– Bericht zum Datenschutz
2. Anpassungen Personalreglement: Beratung und Beschluss­
fassung
3. Arztpraxis Kandersteg; Beratung und Beschlussfassung
­Verpflichtungskredit für Sanierung und Umbau
4. Deponie Bärebode; Beratung und Beschlussfassung betr.
­Privilegierung der Gesamtschwellenkorporation beim
­Deponiepreis
5. Nationales Nordisches Skizentrum Kandersteg: Beratung und
Beschlussfassung betr. Bürgschaft für das NRP-Darlehen
sowie Erhöhung des jährlichen Betriebsbeitrages
6. Abrechnung Verpflichtungskredit:
– Investitionsbeitrag an das Projekt NNSK 2010
Kenntnisnahme
7.Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 bis 6 liegen 30 Tage und die Jah­
resrechnung 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung
öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen
(in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und
begründet beim Regierungsstatt­halteramt Frutigen-Niedersimmental
4
Einwohnergemeinde
Kandersteg
einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die
Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort
zu ­beanstanden (Art. 38 OgR). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig
unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht
mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während
30 Tagen in der Ge­meindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während der
Auflage kann beim Gemeinderat schrift­lich Einsprache erhoben werden
(Art. 83 OgR).
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen
und Schweizerbürger freundlich eingeladen, die seit mindestens drei
Monaten in der Gemeinde Kandersteg ange­meldet sind und das 18.
Altersjahr zurückgelegt haben. Im Anschluss an die Versammlung wird
ein Apéro offeriert.
5
Der Gemeinderat
1. Jahresrechnung 2015
Referentin: Gemeinderätin Barbara Rüegsegger
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Total Aufwand
Fr. 7 598 429.10
Total Ertrag
Fr. 7 427 629.09
Aufwandüberschuss
Fr. –170 800.01
Im Budget vorgesehener Aufwandüberschuss
Fr. –181 700.00
Besserstellung gegenüber dem Budget
Fr.
10 899.99
Rechnung
2015
Budget
2015
Rechnung
2014
Ergebnis vor Abschrei­
bungen (Bruttoertragsüberschuss)
1 239 680.34
1 066 100.– Pflichtabschreibungen
–719 454.85
–850 500.–
–555 269.20
Übrige Abschreibungen
und Abschreibungen
Finanzvermögen
–691 025.50
–397 300.–
–554 014.86
Rechnungsergebnis
–170 800.01
–181 700.–
–294 685.06
Nettoinvestitionen
2 499 353.85
2 140 000.–
2 904 859.90
814 599.–
Im Budget war ein Aufwandüberschuss von Fr. 181 700.– vor­gesehen.
Die Besserstellung beträgt somit rund Fr. 10 899.99. Durch den Auf­
wandüberschuss verringert sich das Eigenkapital auf rund
1,3 Mio. Fr. (entspricht 10 Steueranlagezehntel).
Im Hinblick auf die Übergangsregelungen mit der Einführung des neuen
Rechnungslegungsmodells HRM2 per 1.1.2016, wurden zusätzliche
Abschreibungen von Fr. 680 600.– auf dem Verwaltungsvermögen
vorgenommen. Dadurch können die Pflichtabschreibungen für die
kommenden Jahre reduziert werden. Dies wiederum erhöht den Hand­
lungsspielraum für neue Investitionen. Die zusätzlichen Abschreibungen
müssen aber von der Gemeindeversammlung noch genehmigt werden,
da im Budget nur Fr. 42 300.– vorgesehen waren.
6
Folgende Punkte haben das Rechnungsergebnis massgebend
­beeinflusst:
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Ertrag:
➢ Mehrertrag bei den Steuern und Entgelten (Gebühren etc.)
➢ Minderertrag beim Finanzausgleich
Aufwand:
➢ Minderaufwand beim Personal- und Sachaufwand
➢ Minderaufwand bei den Passivzinsen
➢ Minderaufwand bei den Pflichtabschreibungen, dafür Mehraufwand
bei den übrigen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen
Die Nettoinvestitionen betrugen Fr. 2 499 353.85 und konnten nur zu
rund 53 % selbst finanziert werden. Geplant waren Fr. 2 140 000.–.
Durch die mangelnde Selbstfinanzierung haben sich die Bruttoschulden
auf rund 5,7 Mio. Fr. erhöht. Der Bruttoverschuldungsanteil in Prozent
des Finanzertrages beträgt rund 88 %. Eine Verschuldung wird als
kritisch eingestuft, wenn die die Schwelle von 200 % überschritten
wird. Ein Wert von 50–100 % gilt noch als gut. Die Nettoverschuldung
(Fremdkapital abzüglich Finanzvermögen) beläuft sich auf rund
3,2 Mio. Fr.
Folgende Investitionen wurden im 2015 nicht realisiert oder noch nicht
fertiggestellt:
– Gemeindehaus, Anbau Zugang öffentl. WC und Museum (neu 2016)
– Scheibenstand 300 m, Sanierung Kugelfang (neu 2017)
– Wanderwege, Stützmauer Stierebergli (neu 2018)
– Schwimmbad, Sanierung Anlagen (neu 2017 und 2018)
– Strassenraum Mitte (aufgehoben)
– Sauberwasserleitung Äussere Dorfstrasse (neu 2016 und 2017)
– Abwasserleitung «uf em Loo» (neu 2016)
– Versickerungskataster (neu 2017)
– Strassenentwässerungen (neu 2016)
– Kanalisationsleitungen Wildi, Kalibererweiterungen (neu 2018/19)
– UeO Deponie Bärebode (neu 2015 und 2016)
– Kehrichthäuschen (neu 2016)
– Bauland Alpinastrasse, Arealentwicklung (neu 2016)
– Arztpraxis (neu 2016)
7
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
– Kenntnisnahme der Nachkredite, welche in der Gemeinderats­
kompetenz liegen, von Fr. 132 577.60
– Genehmigung des Nachkredites für die übrigen Abschreibungen von
Fr. 638 300.–
– Genehmigung der Jahresrechnung 2015 mit einem Aufwandüber­
schuss von Fr. 170 800.01
Die vollständige Jahresrechnung 2015 mit dem Bestätigungsbericht
des Rechnungsprüfungsorgans sowie der Bericht zum Datenschutz
können auf der Gemeindeverwaltung oder auf unserer Website ab
Montag, 23.5.2016 eingesehen werden.
An der Gemeindeversammlung vom 3.6.2016 wird zudem
ausführlich orientiert.
8
2. Personalreglement; Ergänzung Anhang I betreffend
­Entschädigung ausserordentlicher Projekte an Mitglieder
des Gemeinderates
Referentin: Gemeinderatspräsidentin Barbara Jost
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Ausgangslage
Per 1.7.2013 wurde das aktuell gültige Personalreglement in Kraft
gesetzt. Eine der wichtigsten Änderungen war, dass die Mitglieder des
Gemeinderates durch eine fixe jährliche Funktions- und Spesenent­
schädigung entschädigt werden. Die Höhe der Entschädigung ist für
den Gemeinderatspräsidenten und den Vizegemeinderatspräsidenten
separat festgelegt. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder erhalten,
unabhängig vom Arbeitsaufwand, dieselbe Entschädigung. Nebst den
effektiven Spesen (Reiseentschädigung, Verpflegung und Übernach­
tung) werden keine zusätzlichen Sitzungsgelder oder Delegationsent­
schädigungen ausbezahlt.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 9.12.2015 wurde das Ressort
Präsidiales beauftragt, im Personalreglement der Einwohnergemeinde
Kandersteg eine rechtliche Grundlage für die Ausrichtung einer Sonder­
zulage an die Mitglieder des Gemeinderates auszuarbeiten.
Der Anhang I des Personalreglements wird mit dem Artikel 4a,
Ausserordentliche Projekte, ergänzt:
Art. 4a
Ausserordentliche
Projekte
9
1
A usserordentliche Projekte (z. B. Baubeglei­
tung, Begleitung eines Strassenprojektes usw.)
werden vom Gemeinderat genehmigt und als
solche bezeichnet.
2
en Mitgliedern des Gemeinderates wird der
D
Arbeitsaufwand für ein ausserordentliches
­Projekt jährlich entschädigt. Es muss ein
­separater Arbeitsrapport geführt werden,
­welcher bei Abschluss des Projektes der
Finanzverwaltung abzugeben ist.
Art. 4a
Ausserordentliche
Projekte
Einwohnergemeinde
Kandersteg
3
E ntschädigung ausserordentliche Projekte:
Kleines Projekt (bis 9 Sitzungen) Fr. 500.–
Mittleres Projekt (ab 10–19 Sitzungen)
Fr. 1000.–
Grosses Projekt (ab 20 Sitzungen) Fr. 1500.–
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
Die Anpassung im Personalreglement ist zu beschliessen.
10
3. Verpflichtungskredit Umbau, Sanierung Arztpraxis
Referent: Gemeinderat Anton Kummer
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Ausgangslage
An der Gemeindeversammlung vom 28.11.2014 wurde dem Kauf der
Arztpraxis in Kandersteg unter bestimmten Bedingungen zugestimmt.
Diese Bedingungen sind nun erfüllt. Herr Dr. Hendrik Pilz sollte ab
­Sommer 2016 die Zulassung als Arzt erhalten und möchte die Arzt­
praxis per 1.1.2017 von Herrn Dr. Hans Walter Bühler übernehmen.
Die Gemeinde strebt einen Kauf der Praxis bereits per 1.10.2016
an. Ab diesem Datum sollen Nutzen und Schaden an die Gemeinde
­Kandersteg übergehen.
Da der aktuelle Ausbaustandard der Arztpraxis aus den 80er-Jahren
stammt, ist eine Sanierung unumgänglich. Mit Nutzen und Schaden ab
1.10.2016 könnte auch mit dem Umbau der Praxis begonnen werden.
Es ist mit einer Umbauzeit von rund 3 Monaten zu rechnen. Vorüber­
gehend kann die Arztpraxis im Dachstock des Schulhauses eingerichtet
werden. Der Dachstock ist dank der Sanierung des Schulhauses direkt
mit einem Lift erschlossen.
Das Architekturbüro Jaggi Frei Brügger, Frutigen hat verschiedene
Ausbauvarianten erarbeitet. Dem neuen Arzt ist es wichtig, dass die
Arbeitsabläufe optimiert werden können. Räume, welche vom Arbeits­
ablauf zusammengehören, sollten nebeneinander geplant und wenn
möglich sogar miteinander verbunden werden. Der Eingangsbereich soll
grösser und übersichtlicher gestaltet werden, die Bodenbeläge sollten
ersetzt, Wände zum Teil versetzt und neu gestrichen sowie die Fens­
ter erneuert werden. Damit die Patiententoilette behinderten­gerecht
ist, muss diese vergrössert werden. Geplant ist zudem ein grösserer
­Personalbereich mit einer Küche. Ausserdem sind die Auf­lagen für
Arztpraxen seit dem Jahr 1980 deutlich verschärft worden. Die
Server- und Apothekenräume müssen zum Beispiel mit einer Klima­
anlage ausgestattet werden.
Kosten
Die geplanten Umbaukosten belaufen sich auf rund Fr. 440 000.–.
Herrn Dr. Hendrik Pilz sollen die Räumlichkeiten zu einem kosten­
deckenden Mietzins von Fr. 3 200.– zuzüglich Heiz- und Nebenkosten
zur Verfügung gestellt werden.
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Investitionen seitens der Gemeinde
1. Kaufpreis Arztpraxis inkl. Verschreibungskosten
2. Sanierungskosten
Total Investitionskosten
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Fr. 485 000.–
Fr. 440 000.–
Fr. 925 000.–
Die Kosten für die Sanierung der Praxisräume, sowie feste Einrichtun­
gen sollen durch die Gemeinde Kandersteg getragen werden.
Zusätzliche Kosten für die Anschaffung von medizinischen Geräten,
­mobilen Einrichtungsgegenständen und die Beleuchtung sollen zulasten des Mieters gehen.
Folgekosten für die Liegenschaft
Folgekostenberechnung: Jahr
(Folgekosten in Fr. 1000.–)
2016
2017
2018
2019
2020
3
18,5
18,5
18,5
18,5
Betriebskosten
Einlage in Erneuerungsfonds, Unterhalt,
Versicherungen, usw.
3,5
14
14
14
14
Total Folgekosten
6,5
32,5
32,5
32,5
32,5
–
43,2
43,2
43,2
43,2
–6,5
10,7
10,7
10,7
10,7
Zinsen, Darlehensaufnahme
2 % (Durchschnitt 5 Jahre)
Mietzinseinnahmen brutto
Total Einnahmenüberschuss
Wertberichtigung
Der heutige Verkehrswert der Arztpraxis beläuft sich auf Fr. 500 000.–.
Durch die Sanierung der Liegenschaft erhöht sich dieser um
Fr. 200 000.– bis Fr. 300 000.–. Die Differenz zwischen dem neuen
Verkehrswert und den Investitionskosten (Kauf und Sanierung) führt
zu einer Wertberichtigung zwischen Fr. 100 000.– und Fr. 200 000.–,
welche die Gemeinderechnung nebst den Investitionskosten zusätzlich
belasten wird.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
Dem Verpflichtungskredit von Fr. 440 000.– für die Sanierung der
Arztpraxis ist zuzustimmen.
12
4. Deponie Bärebode; Privilegierung Gesamtschwellen­
korporation
Referent: Gemeinderat Anton Kummer
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Ausgangslage
Am 5.6.2015 stimmte die Gemeindeversammlung der Überbauungs­
ordnung Deponie Bärebode zu. Die Deponie Bärebode wurde inzwi­
schen eröffnet. Der Deponiepreis beläuft sich zurzeit auf Fr. 15.50
pro m³. Der mit der Deponie beauftragte Unternehmer liefert der
Gemeinde Fr. 11.– pro m³ ab. Mit diesen Fr. 11.– sind sämtliche
Investitions- und wiederkehrenden Kosten der Gemeinde gedeckt.
Inzwischen fanden diverse Gespräche mit der Gesamtschwellenkor­
poration (GSK) statt. Die GSK soll für Anlieferungen von Geschiebe­
material aus den Gewässern auf die Deponie Bärebode nicht den vollen
Deponiepreis bezahlen müssen. Die GSK erhält für deponierendes
Geschiebematerial keine Subventionen. Zudem führt die GSK eine
­gemeinnützige Aufgabe aus und soll deshalb privilegiert werden.
Die GSK soll eine Reduktion von Fr. 5.– pro m³ erhalten.
Die Deponie soll während 19 Jahren mit einem Deponievolumen von
gesamthaft 55 600 m³ lose betrieben werden. Es wird mit einer jährlichen Liefermenge von 2926 m³ gerechnet. Es wird davon ausge­
gangen, dass rund 2000 m³ Material von der GSK zum privilegierten
Ansatz von Fr. 10.50 geliefert wird und 926 m³ von Privaten zum
gewöhnlichen Deponiepreis von Fr. 15.50.
Eine Reduktion der Deponiegebühr gegenüber der GSK beeinflusst das
Betriebsergebnis der Abfallrechnung der Gemeinde. Bei einer Reduktion
um Fr. 5.– verzichtet die Gemeinde auf Einnahmen während den 19
Jahren von gesamthaft Fr. 190 000.– oder pro Jahr rund Fr. 10 000.–.
Finanzen
Mit einer Reduktion an die GSK resultieren in der Abfallrechnung
Mindereinnahmen von jährlich Fr. 10 000.–. Anstelle eines geplanten
jährlichen Gewinns des Deponiebetriebes von Fr. 6800.– resultiert ein
Verlust von Fr. 3200.–.
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Aufgrund der Ergebnisse aus dem Finanzplan ist dieses Defizit für die
Abfallrechnung tragbar, sofern in den nächsten Jahren keine grösseren
Investitionen zulasten der Abfallrechnung getätigt werden. Die Gebühren
müssen somit aus heutiger Sicht nicht erhöht werden.
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Dieser Einnahmeverzicht von Fr. 190 000.– (19 Jahre × Fr. 10 000.–)
muss gemäss Art. 100 Abs. 2, Bst. h der Gemeindeverordnung durch
die Gemeindeversammlung beschlossen werden.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
Einem Einnahmeverzicht von Fr. 5.– pro m³ zu deponierendes
­Geschiebematerial auf der Deponie Bärebode zugunsten der
­Gesamtschwellenkorporation Kandersteg ist zuzustimmen.
14
5. Nationales Nordisches Skizentrum Kandersteg (NNSK);
Bürgschaft und wiederkehrender Betriebsbeitrag
Referentin: Gemeinderatspräsidentin Barbara Jost
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Ausgangslage
Die Gemeindeversammlung vom 27.11.2009 hat einem Beitrag von
Fr. 1 200 000.– an das Projekt «NNSK 2010» zugestimmt.
Das Projekt beinhaltet die Erneuerung der Skisprungschanzenanlage
Schwantholz nach den Richtlinien für Schanzenbau des Internationalen
Skiverbandes FIS. Sie bildet den Kern der Nordic Arena Kandersteg, die
aus drei Elementen besteht:
– Die Trainingsarena für den Nordischen Skisport, bestehend aus
der Skisprungschanzenanlage Schwantholz mit drei Schanzen mit
unterschiedlichen Anforderungen (HS 27, HS 72, HS 106) sowie
einer ca. 3,3 km langen Loipe und der notwendigen Infrastruktur für
die Athleten, d. h. Garderoben, Toiletten, Wachsräume. Ein direkter
Anschluss an das Loipennetz von Kandersteg ist die ideale Ergänzung
für Athleten der Nordischen Kombination sowie für Ski-Langläufer.
– Die Wettkampfarena, bestehend aus der Trainingsarena sowie ca.
5000 Stehplätzen auf Naturtribünen.
– Die Eventarena, bestehend aus der Wettkampfarena und darin
­insbesondere der ebenen Fläche am Fuss der Schanzenanlage.
Die Bauvollendung erfolgt im Juli 2016. Die Eröffnungsfeier findet am
31.7. und 1.8.2016 statt.
Bürgschaft
Für die Finanzierung der Schlussphase wurde dem NNSK von der
Standortförderung des BECO ein Investitionshilfedarlehen im Umfang
von Fr. 250 000.– zugesichert. Das zinslose Darlehen, welches inner­
halb von 25 Jahren zurückbezahlt werden muss, erfordert die Unter­
breitung einer Bürgschaft. Die Rückzahlung des Darlehens erachtet der
Verwaltungsrat des NNSK aufgrund des aktuellen Businessplans für
realistisch, da die übrigen Beiträge ohne Rückzahlungspflicht geleistet
wurden. Es bestehen keine weiteren Verpfändungen und keine Schuld­
briefe.
15
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Die Forderung der Standortförderung des BECO nach Unterbreitung
einer Bürgschaft ist nicht konkret auf das Projekt des NNSK bezogen,
sondern erfolgt bei allen Zusicherungen von NRP-Investitionsdarlehen.
So ist die Einwohnergemeinde Kandersteg mit GV-Beschluss vom
27.11.2009 bereits ein Mal eine Bürgschaftsverpflichtung für das
Investitionshilfedarlehen von Fr. 100 000.– zugunsten des Tennisklubs
Kandersteg eingegangen, welcher für das Projekt «Neue Tennisplätze in
Kandersteg» NRP-Gelder erhalten hat.
Betriebsbeitrag
Wie jede Sportanlage wird die Schanzenanlage nur dann rentabel be­
trieben werden können, wenn diese von den Nutzniessern mit Betriebs-,
Gönner- und Sponsorenbeiträgen unterstützt wird. Damit der Betrieb
gesichert ist, müssen mittelfristig Gönner- und Sponsorenbeiträge von
jährlich rund Fr. 170 000.– eingenommen werden. Aus dem reinen
Schanzenbetrieb wird eine Einnahme von Fr. 50 000.– e­ rwartet. Durch
die Beiträge sollte die Anstellung von 2–3 Arbeitskräften ermöglicht
werden. Zu Beginn des Betriebes kann zumindest von einer Vollzeit­
stelle, aufgeteilt auf 2–3 Personen, ausgegangen werden. Die Führung
des Betriebes erfolgt nicht wie ursprünglich geplant durch die Ver­
pachtung an eine Intermediärgesellschaft, sondern direkt durch den
Verwaltungsrat.
Bei den Betriebskosten rechnet das NNSK mit einem jährlichen
Aufwand von Fr. 243 740.– und einem Ertrag von Fr. 264 900.–. Somit
ergibt sich mittelfristig ein Erfolg von Fr. 21 160.– pro Jahr, welcher die
Basis für den Erneuerungsfonds darstellt.
Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 5.12.1997 wird
die Genossenschaft NNSK mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von
Fr. 10 000.– für den Sprunglaufbetrieb unterstützt.
16
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Aus den oben genannten Gründen stellt das NNSK mit Schreiben vom
30.3.2016 das Gesuch um folgende Anträge:
1. Die Gemeinde übernimmt die Bürgschaft für das IH-Darlehen von
Fr. 250 000.–.
2. Erhöhung des jährlichen Betriebsbeitrages von bisher Fr. 10 000.–
um Fr. 30 000.– auf Fr. 40 000.–.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
1. Die Gemeinde übernimmt die Bürgschaft für das NRP-Investitions­
darlehen von Fr. 250 000.–.
2. Erhöhung des bisherigen jährlichen Betriebsbeitrages von
Fr. 10 000.– um Fr. 30 000.– auf neu Fr. 40 000.–, befristet für die
Jahre 2017–2019.
17
6. Nationales Nordisches Skizentrum Kandersteg (NNSK);
Abrechnung Verpflichtungskredit
Referentin: Gemeinderatspräsidentin Barbara Jost
Einwohnergemeinde
Kandersteg
Ausgaben
BelegNr.
Rg.Datum
Rechnungssteller
1546
04.09.2014
Investitionsbeitrag,
1. Tranche
800 000.–
1636
14.09.2015
Investitionsbeitrag,
Restanz
400 000.–
Total Ausgaben/
Einnahmen
17.11.2009
Fr.
Fr.
1 200 000.–
GV-Beschluss
Bruttokreditrestanz
Einnahmen
1 200 000.–
0.–
Bemerkungen
Die Gemeindeversammlung beschloss am 27.11.2009 einen Verpflich­
tungskredit von 1,2 Mio.Fr. für einen Investitionsbeitrag an das Projekt
NNSK 2010.
Über jeden Verpflichtungskredit ist nach Abschluss des Vorhabens
abzurechnen. Die Abrechnung ist demjenigen Organ zur Kenntnis zu
bringen, welches den Verpflichtungskredit beschlossen hat (Art. 109
GV). Beim vorliegenden Geschäft ist die Gemeindeversammlung das
zuständige Organ. Die Abrechnung ist der Gemeindeversammlung zur
Kenntnis zu bringen.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
Die Abrechnung des Verpflichtungskredites «Investitionsbeitrag an das
Projekt NNSK 2010» ist zur Kenntnis zu nehmen.
18
7. Verschiedenes
Einwohnergemeinde
Kandersteg
19
Einwohnergemeinde
Kandersteg
ÖFFNUNGSZEITEN
Gemeindeverwaltung
Montag und Dienstag Mittwoch Donnerstag und Freitag
08.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
ganzer Tag geschlossen
08.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
In Ausnahmefällen kann ausserhalb der Öffnungszeiten auf
Voranmeldung ein Termin vereinbart werden.
Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsstation
Montag 15.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag
10.00 – 11.30 Uhr
Zusätzlich jeder 2. und 4. Samstag im Monat von 10.00 bis 11.30 Uhr.
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