Bezuschussung eines Coachings

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Bezuschussung meines Coachings (Stand 1.4.2016)
Existenzgründer und Jungunternehmer können mein Coaching aus dem Bundesprogramm der
KfW oder dem Landesprogramm Bayern & ESF fördern lassen.
In der Vorgründungsphase gibt es einen Zuschuss von 70% für bis zu 10 Beratertage
á 800 Euro, also 5.600 Euro bezogen auf ein Netto-Honorar von 8.000 Euro.
In der Gründung aus der Arbeitslosigkeit werden 90% bezuschusst für bis zu 5 Beratertage
á! 800 Euro, also 3.600 € bezogen auf ein Netto-Honorar von 4.000 Euro.
Beim sogenannten Nachfolgecoaching für Firmeneinsteiger können Sie einen Zuschuss von 70%
für bis zu 10 Beratertage á 800 Euro erhalten, also 5.600 Euro bezogen auf ein Netto-Honorar
von 8.000 Euro.
Wer kann gefördert werden?
•
Alle die sich in den nächsten zwölf Monaten gewerblich selbstständig machen wollen
und noch nicht gewerblich oder freiberuflich im Haupterwerb tätig sind.
•
Existengründer/innen, die ihr Gewerbe laut Gewerbeanmeldung im Nebenerwerb
betreiben und planen, dieses als Hauptgewerbe auszubauen.
•
Existenzgründer/innen aus allen Bundesländern, die ein in Bayern ansässiges
Unternehmen übernehmen möchten.
•
Firmeneinsteiger/innen, die sich mit mehr als 15 Prozent an einem Unternehmen
beteiligen werden und die Geschäftsführungsbefugnis besitzen werden.
So gehen Sie vor:
1) Kontakt zu ifb oder IHK aufnehmen, Antrag einreichen und Beschreibung der
Coaching-Maßnahme, Business-Plan sowie Lebenslauf beilegen.
Freiberufler reichen den Förderantrag beim Institut für freie Berufe in Nürnberg ein.
Informationen finden Sie unter www.ifb-gruendung.de unter Vorgründungscoaching.
Gewerbetreibende und Handwerker können den Förderantrag über die ortsansässige IHK und
HWK einreichen. Weitere Informationen finden Sie u.a. unter www.ihk-muenchen.de oder
www.hwk-muenchen.de
2) Wird der Bezuschussungs-Antrag genehmigt, schließen wir einen Vertrag ab den Sie
zur Prüfung / Genehmigung einreichen.
3) Mit Genehmigung des Vertrags beginnt die Zusammenarbeit. Stunden und
besprochene Inhalte werden festgehalten und im Coaching-Bericht nachgewiesen.
4) Die von Ihnen bezahlten Rechnungen für das Coaching reichen Sie zusammen mit den
zugehörigen Zahlungsbelegen sowie dem Coaching-Bericht ein. Nach Prüfung erhalten
Sie Ihren Zuschuss.
Edith Steiner, Ickstattstraße 17, 80469 München