www.edithsteiner.de [email protected] Tel. 089-80996688 mobil 0163-2544253 Bezuschussung meines Coachings (Stand 1.4.2016) Existenzgründer und Jungunternehmer können mein Coaching aus dem Bundesprogramm der KfW oder dem Landesprogramm Bayern & ESF fördern lassen. In der Vorgründungsphase gibt es einen Zuschuss von 70% für bis zu 10 Beratertage á 800 Euro, also 5.600 Euro bezogen auf ein Netto-Honorar von 8.000 Euro. In der Gründung aus der Arbeitslosigkeit werden 90% bezuschusst für bis zu 5 Beratertage á! 800 Euro, also 3.600 € bezogen auf ein Netto-Honorar von 4.000 Euro. Beim sogenannten Nachfolgecoaching für Firmeneinsteiger können Sie einen Zuschuss von 70% für bis zu 10 Beratertage á 800 Euro erhalten, also 5.600 Euro bezogen auf ein Netto-Honorar von 8.000 Euro. Wer kann gefördert werden? • Alle die sich in den nächsten zwölf Monaten gewerblich selbstständig machen wollen und noch nicht gewerblich oder freiberuflich im Haupterwerb tätig sind. • Existengründer/innen, die ihr Gewerbe laut Gewerbeanmeldung im Nebenerwerb betreiben und planen, dieses als Hauptgewerbe auszubauen. • Existenzgründer/innen aus allen Bundesländern, die ein in Bayern ansässiges Unternehmen übernehmen möchten. • Firmeneinsteiger/innen, die sich mit mehr als 15 Prozent an einem Unternehmen beteiligen werden und die Geschäftsführungsbefugnis besitzen werden. So gehen Sie vor: 1) Kontakt zu ifb oder IHK aufnehmen, Antrag einreichen und Beschreibung der Coaching-Maßnahme, Business-Plan sowie Lebenslauf beilegen. Freiberufler reichen den Förderantrag beim Institut für freie Berufe in Nürnberg ein. Informationen finden Sie unter www.ifb-gruendung.de unter Vorgründungscoaching. Gewerbetreibende und Handwerker können den Förderantrag über die ortsansässige IHK und HWK einreichen. Weitere Informationen finden Sie u.a. unter www.ihk-muenchen.de oder www.hwk-muenchen.de 2) Wird der Bezuschussungs-Antrag genehmigt, schließen wir einen Vertrag ab den Sie zur Prüfung / Genehmigung einreichen. 3) Mit Genehmigung des Vertrags beginnt die Zusammenarbeit. Stunden und besprochene Inhalte werden festgehalten und im Coaching-Bericht nachgewiesen. 4) Die von Ihnen bezahlten Rechnungen für das Coaching reichen Sie zusammen mit den zugehörigen Zahlungsbelegen sowie dem Coaching-Bericht ein. Nach Prüfung erhalten Sie Ihren Zuschuss. Edith Steiner, Ickstattstraße 17, 80469 München
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