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PRESSEMITTEILUNG
Stuttgart, den 24.03.2016
Rechtswidrige Abschiebung in Lebensgefahr muss rückgängig gemacht werden
45-jährige Frau rechtswidrig nach Albanien abgeschoben. Flüchtlingsrat fordert die sofortige
Wiedereinreise von Frau Kurti.
Am frühen Morgen des 16. März wurde eine schwer nierenkranke Frau nach Albanien abgeschoben,
obwohl der in diesem Fall gestellte Härtefallantrag noch nicht entschieden ist. Die Abschiebung war
damit rechtswidrig. Obwohl das Innenministerium und das Regierungspräsidium Karlsruhe diesen
Fehler einräumen und über das Gesundheitsrisiko informiert sind, gibt es auch nach über einer Woche
noch keine Entscheidung, Frau Kurti die Wiedereinreise nach Deutschland zu erlauben.
In der Nacht von 15.3. auf 16.3. hat das Regierungspräsidium Karlsruhe fälschlicherweise eine Frau mit
terminaler Niereninsuffizienz abgeschoben. Diese Abschiebung erfolgte rechtswidrig, da ein
Härtefallantrag in Bearbeitung war. Solange sich die Härtefallkommission mit dem Antrag befasst, sind
Abschiebemaßnahmen grundsätzlich zurückzustellen.
Obwohl die Behörden diesen Fehler einräumen und über die erhöhten Risiken durch die
Niereninsuffizienz wissen, konnten sie sich bis heute nicht entscheiden ihren Fehler umgehend wieder
rückgängig zu machen und Frau Kurti zurück nach Deutschland zu holen. Vielmehr räumen sie dem Fall
nach Aussage des Innenministeriums „keine höhere Priorität“ ein.
Das erhebliche gesundheitliche Risiko wurde sehenden Auges in Kauf genommen, da Frau Kurti am Tag
eines eigentlichen Dialysetermins abgeschoben wurde. Als abgeschobene arbeits- und mittellose Roma
hat sie nach aktuellen Angaben der Schweizer Flüchtlingshilfe nur einen erschwerten Zugang zu vielen
Gesundheitsleistungen in Albanien. Da sie nach ihrer Ankunft in Tirana zunächst sechs Stunden von der
Polizei festgehalten wurde, bevor sie die Möglichkeit hatte einen Arzt aufzusuchen, bestätigten sich die
Befürchtungen der UnterstützerInnen aus Baden-Württemberg.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist schockiert über diesen offensichtlichen Rechtsbruch und
fordert die Landesregierung auf, umgehend die Wiedereinreise von Frau Kurti in die Wege zu leiten.
Außerdem bitten wir die Härtefallkommission diese zusätzliche Härte in ihre Entscheidung
einzubeziehen.
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