Mit Datum vom 11.03.16 habe ich auch Antwort vom Innenministerium erhalten mit der Mitteilung, mein Anliegen sei jetzt zuständigkeitshalber an die zuständigen Ausländerbehörden (örtliche Ausländerbehörde und Regierungspräsidium) weitergereicht worden. Diese sind mittlerweile tätig geworden und haben Frau Kurti, Edlira am 16.03.2016 (nachts 02:00 h) abgeschoben, obwohl der Härtefallkommission ihr Gesuch vom 16.02.2016 vorliegt, über das die Kommission bisher noch nicht entschieden hat. Frau Kurti leidet an terminaler Niereninsuffizienz und kann folglich ohne regelmäßige Dialyse nicht überleben. Die letzte Dialysebehandlung hatte sie am Montag, dem 14.03.2016, und hätte am Tag der Abschiebung, 16.03.16, und 18.03.16 die nächsten erhalten müssen. Den zuständigen Behörden liegt ein Gutachten des hiesigen behandelnden Arztes vor, das bestätigt, dass eine Unterbrechung des Dialysezyklus' innerhalb weniger Tage zum Tode der Patientin führt. Es wurde weder ihre Reisefähigkeit untersucht, noch wurden ihr die notwendigen medizinischen Befunde mitgegeben. Der Sohn der Frau Kurti hat ihr sein als Lehrling erarbeitetes Geld gegeben, wohl wissend, dass sie in Albanien u.U. Kosten für ihre Weiterbehandlung etc. begleichen muss. Das Geld (430 EUR) wurde ihr von den Polizeibeamten während der Fahrt zum Flughafen abgenommen. Daraufhin hat sie ihren Sohn angerufen, der den Beamten erklärt hat, dass es sich um sein Lehrlingsentgelt handelt, woraufhin ihm gesagt wurde, seine Mutter würde das Geld zurückerhalten. Das ist nicht geschehen. Nach der Landung in Tirana wurde Frau Kurti stundenlang von der albanischen Polizei festgehalten, konnte sich also am heutigen Tag nicht mehr um die Fortsetzung ihrer lebensnotwendigen Behandlung kümmern. Frau Kurti gehört der Minderheit der Roma an, für die es in Albanien bekanntermaßen besonders schwer ist. Unabhängig von all dem bleibt die Tatsache, dass die Abschiebung ungeachtet der aufschiebenden Wirkung des Gesuchs an die Härtefallkommission erfolgte. Ich bitte Sie, angesichts der lebensbedrohlichen Situation, in der sich Frau Kurti befindet, sich – womöglich über einen kürzeren Dienstweg – für eine humane Lösung dieses Falles zu verwenden. Ich schreibe es ungern, aber ich darf Ihnen versichern, dass ich die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen werde, da hier nicht nur eine menschlich fragwürdige, sondern auch eine rechtlich nicht korrekte Entscheidung getroffen wurde, die eine todkranke Frau das Leben kosten kann. Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen.
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