Wie kann ich Flüchtlinge in Baden

Geschäftsstelle
Hauptstätter Str. 57
70178 Stuttgart
Fon: 0711-55 32 83-4
Fax: 0711-55 32 83-5
[email protected]
www.fluechtlingsrat-bw.de
Wie kann ich Flüchtlinge in Baden-Württemberg unterstützen?
Ich will mich ehrenamtlich engagieren
Super. Der Flüchtlingsrat ist ein Zusammenschluss ehrenamtlicher Asylinitiativen. Schauen Sie doch auf
unserer Homepage (http://fluechtlingsrat-bw.de/lokale-adressen-in-baden-wuerttemberg.html), ob es
bereits eine ehrenamtliche Asylinitiative in Ihrem Ort gibt und fragen dort nach, wie Sie sich einbringen
können.
Falls Sie auf unserer Homepage niemanden finden, können Sie gerne noch einmal bei uns nachfragen.
Geldspenden
In vielen Fällen können Geldspenden sogar noch sinnvoller als Sachspenden sein. Auch hier freuen sich
die Asylkreise vor Ort. Dort arbeiten Menschen mit einem hohen ehrenamtlichen Engagement. Sie
wissen meistens genau für welche Dinge Geld sinnvoll eingesetzt werden kann.
Auch die „Hintergrundarbeit“ (Beratungshotline, Erstellen von Broschüren, Fortbildungen,...) und die
politische Arbeit kostet natürlich Geld. Deshalb freuen auch wir uns über Geldspenden. Falls Sie uns
finanziell unterstützen wollen, können Sie direkt über unsere Homepage spenden: http://fluechtlingsratbw.de/spenden.html. Falls Sie dazu noch Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden.
Sachspenden
Wir haben keinerlei Lagermöglichkeiten und können daher keine Sachspenden entgegen nehmen. Falls
Sie Sachspenden abzugeben haben, kontaktieren Sie am Besten die Asylkreise vor Ort (hier zu finden:
http://fluechtlingsrat-bw.de/lokale-adressen-in-baden-wuerttemberg.html) oder das zuständige
Landratsamt. Auch geben wir zu bedenken, dass Sachspenden sehr vielfältig sein können. Häufig sind
schon ausreichend Kleider vorhanden und es werden andere Dinge (z.B. Fahrräder) benötigt. Fragen Sie
am Besten vor Ort, was gerade gesucht wird.
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
Vereins- und Spendenkonto
Gefördert durch
Hauptstätter Str. 57, 70178 Stuttgart
Gemeinnützigkeit anerkannt
Registergericht Stuttgart VR 4666
1. Vorsitzende: Angelika von Loeper
2. Vorsitzende: Vera Kohlmeyer-Kaiser
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
GLS Bank, BLZ 430 609 67
Kto. Nr. 70 07 11 89 01
IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01
BIQ: GENODEM1GLS
PRO ASYL e.V.
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Land Baden-Württemberg,
Ministerium für Integration
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Seite 2
Ich habe Wohnraum zur Verfügung
Auch super. Wenn Sie Wohnungen, Zimmer oder Häuser haben, die Sie gerne an Flüchtlinge vermieten
wollen, ist das eine große Hilfe. Kleine Ermutigung: Falls ein Flüchtling nicht arbeitet, zahlt das
Landratsamt die Miete (Unter der Bedingung der „Angemessenheit“. Wie hoch die Miete sein darf, um
angemessen zu sein, erfragen Sie beim zuständigen Landratsamt)
Wie gehen Sie am Besten vor?
- Vor Ort fragen: Kontaktieren Sie die Asylkreise vor Ort (http://fluechtlingsrat-bw.de/lokale-adressenin-baden-wuerttemberg.html). Häufig kennen sie Flüchtlinge, die eine Wohnung suchen und können
Sie auch beim „bürokratischen Vorgehen“ unterstützen.
- Die Organisation „Flüchtlinge Willkommen“ (http://www.fluechtlinge-willkommen.de/) kontaktieren.
Sie unterstützt bei Vermittlung von Zimmern (hauptsächlich WGs) und dem praktischen Vorgehen.
- Wenn Sie größere Immobilien als „Flüchtlingsunterkunft“ vermieten wollen, kontaktieren Sie am
Besten das zuständige Landratsamt oder die zuständige Stadtverwaltung.
Ich möchte mich regelmäßig über die Situation der Flüchtlinge in Baden-Württemberg
und die Flüchtlingspolitik informieren
Wir informieren auf unserer Homepage über wichtige Ereignisse und Neuerungen. Außerdem haben
wir einen regelmäßigen Newsletter (falls Sie ihn erhalten wollen, schreiben Sie uns eine Mail an
[email protected]). Auch auf Facebook sind wir aktiv (http://www.fluechtlingsrat-bw.de/).
Liken Sie uns dort um auf dem Laufenden zu bleiben.
Wichtiger Tipp zum Schluss: Am Besten weiß natürlich ein Mensch selber was er benötigt. Sprechen
Sie Flüchtlinge in ihrer Nachbarschaft an und kommen Sie mit ihm ins Gespräch (Ehrenamtliche
Initiativen oder SozialarbeiterInnen vor Ort unterstützen dabei sicher gerne, falls Sie das wünschen).
Und vergessen Sie nicht: Ein Hilfsangebot ist nur ein Angebot. Sollte jemand dieses Angebot ablehnen,
wird er seine persönlichen Gründe dafür haben. Eine andere Person wird sich dafür umso mehr über
Ihre Hilfe freuen.
Wir hoffen, wir konnten etwas Klarheit verschaffen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie
sich natürlich gerne an uns wenden.
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
Vereins- und Spendenkonto
Gefördert durch
Hauptstätter Str. 57, 70178 Stuttgart
Gemeinnützigkeit anerkannt
Registergericht Stuttgart VR 4666
1. Vorsitzende: Angelika von Loeper
2. Vorsitzende: Vera Kohlmeyer-Kaiser
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
GLS Bank, BLZ 430 609 67
Kto. Nr. 70 07 11 89 01
IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01
BIQ: GENODEM1GLS
PRO ASYL e.V.
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Land Baden-Württemberg,
Ministerium für Integration