Geschäftsstelle Hauptstätter Str. 57 70178 Stuttgart Fon: 0711-55 32 83-4 Fax: 0711-55 32 83-5 [email protected] www.fluechtlingsrat-bw.de Wie kann ich Flüchtlinge in Baden-Württemberg unterstützen? Ich will mich ehrenamtlich engagieren Super. Der Flüchtlingsrat ist ein Zusammenschluss ehrenamtlicher Asylinitiativen. Schauen Sie doch auf unserer Homepage (http://fluechtlingsrat-bw.de/lokale-adressen-in-baden-wuerttemberg.html), ob es bereits eine ehrenamtliche Asylinitiative in Ihrem Ort gibt und fragen dort nach, wie Sie sich einbringen können. Falls Sie auf unserer Homepage niemanden finden, können Sie gerne noch einmal bei uns nachfragen. Geldspenden In vielen Fällen können Geldspenden sogar noch sinnvoller als Sachspenden sein. Auch hier freuen sich die Asylkreise vor Ort. Dort arbeiten Menschen mit einem hohen ehrenamtlichen Engagement. Sie wissen meistens genau für welche Dinge Geld sinnvoll eingesetzt werden kann. Auch die „Hintergrundarbeit“ (Beratungshotline, Erstellen von Broschüren, Fortbildungen,...) und die politische Arbeit kostet natürlich Geld. Deshalb freuen auch wir uns über Geldspenden. Falls Sie uns finanziell unterstützen wollen, können Sie direkt über unsere Homepage spenden: http://fluechtlingsratbw.de/spenden.html. Falls Sie dazu noch Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Sachspenden Wir haben keinerlei Lagermöglichkeiten und können daher keine Sachspenden entgegen nehmen. Falls Sie Sachspenden abzugeben haben, kontaktieren Sie am Besten die Asylkreise vor Ort (hier zu finden: http://fluechtlingsrat-bw.de/lokale-adressen-in-baden-wuerttemberg.html) oder das zuständige Landratsamt. Auch geben wir zu bedenken, dass Sachspenden sehr vielfältig sein können. Häufig sind schon ausreichend Kleider vorhanden und es werden andere Dinge (z.B. Fahrräder) benötigt. Fragen Sie am Besten vor Ort, was gerade gesucht wird. Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. Vereins- und Spendenkonto Gefördert durch Hauptstätter Str. 57, 70178 Stuttgart Gemeinnützigkeit anerkannt Registergericht Stuttgart VR 4666 1. Vorsitzende: Angelika von Loeper 2. Vorsitzende: Vera Kohlmeyer-Kaiser Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. GLS Bank, BLZ 430 609 67 Kto. Nr. 70 07 11 89 01 IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01 BIQ: GENODEM1GLS PRO ASYL e.V. Europäischer Sozialfonds (ESF) Land Baden-Württemberg, Ministerium für Integration Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Seite 2 Ich habe Wohnraum zur Verfügung Auch super. Wenn Sie Wohnungen, Zimmer oder Häuser haben, die Sie gerne an Flüchtlinge vermieten wollen, ist das eine große Hilfe. Kleine Ermutigung: Falls ein Flüchtling nicht arbeitet, zahlt das Landratsamt die Miete (Unter der Bedingung der „Angemessenheit“. Wie hoch die Miete sein darf, um angemessen zu sein, erfragen Sie beim zuständigen Landratsamt) Wie gehen Sie am Besten vor? - Vor Ort fragen: Kontaktieren Sie die Asylkreise vor Ort (http://fluechtlingsrat-bw.de/lokale-adressenin-baden-wuerttemberg.html). Häufig kennen sie Flüchtlinge, die eine Wohnung suchen und können Sie auch beim „bürokratischen Vorgehen“ unterstützen. - Die Organisation „Flüchtlinge Willkommen“ (http://www.fluechtlinge-willkommen.de/) kontaktieren. Sie unterstützt bei Vermittlung von Zimmern (hauptsächlich WGs) und dem praktischen Vorgehen. - Wenn Sie größere Immobilien als „Flüchtlingsunterkunft“ vermieten wollen, kontaktieren Sie am Besten das zuständige Landratsamt oder die zuständige Stadtverwaltung. Ich möchte mich regelmäßig über die Situation der Flüchtlinge in Baden-Württemberg und die Flüchtlingspolitik informieren Wir informieren auf unserer Homepage über wichtige Ereignisse und Neuerungen. Außerdem haben wir einen regelmäßigen Newsletter (falls Sie ihn erhalten wollen, schreiben Sie uns eine Mail an [email protected]). Auch auf Facebook sind wir aktiv (http://www.fluechtlingsrat-bw.de/). Liken Sie uns dort um auf dem Laufenden zu bleiben. Wichtiger Tipp zum Schluss: Am Besten weiß natürlich ein Mensch selber was er benötigt. Sprechen Sie Flüchtlinge in ihrer Nachbarschaft an und kommen Sie mit ihm ins Gespräch (Ehrenamtliche Initiativen oder SozialarbeiterInnen vor Ort unterstützen dabei sicher gerne, falls Sie das wünschen). Und vergessen Sie nicht: Ein Hilfsangebot ist nur ein Angebot. Sollte jemand dieses Angebot ablehnen, wird er seine persönlichen Gründe dafür haben. Eine andere Person wird sich dafür umso mehr über Ihre Hilfe freuen. Wir hoffen, wir konnten etwas Klarheit verschaffen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich natürlich gerne an uns wenden. Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. Vereins- und Spendenkonto Gefördert durch Hauptstätter Str. 57, 70178 Stuttgart Gemeinnützigkeit anerkannt Registergericht Stuttgart VR 4666 1. Vorsitzende: Angelika von Loeper 2. Vorsitzende: Vera Kohlmeyer-Kaiser Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. GLS Bank, BLZ 430 609 67 Kto. Nr. 70 07 11 89 01 IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01 BIQ: GENODEM1GLS PRO ASYL e.V. Europäischer Sozialfonds (ESF) Land Baden-Württemberg, Ministerium für Integration
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