Produktflyer

Stand: 24.03.2016 8:00 Uhr
Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente nach Wertpapierhandelsgesetz
Dieses Dokument gibt Ihnen einen Überblick über wesentliche Eigenschaften dieses Wertpapiers. Insbesondere erklärt es die
Funktionsweise und die Risiken. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie eine Anlageentscheidung
treffen.
AKTIENANLEIHE PROTECT
AUF BASF SE-AKTIEN
WKN: SE355H | ISIN: DE000SE355H8
Handelsplatz: Frankfurt (Zertifikate Premium), Stuttgart (EUWAX)
Emittentin (Herausgeberin der Aktienanleihe Protect): Société Générale Effekten GmbH,
garantiert durch Société Générale (Kreditinstitut, www.societegenerale.com)
Produktgattung: Aktienanleihe Protect
1. PRODUKTBESCHREIBUNG / FUNKTIONSWEISE
Allgemeine Darstellung der Funktionsweise
Diese Aktienanleihe Protect bezieht sich auf die Aktie der BASF SE (Basiswert). Sie hat eine feste Laufzeit und wird am
25.04.2017 fällig (Rückzahlungstermin). Der Anleger erhält am Rückzahlungstermin unabhängig von der Wertentwicklung des
Basiswerts eine Zinszahlung in Höhe von 5,50% p.a. auf den Nominalbetrag.
Für die Rückzahlung der Aktienanleihe Protect am Rückzahlungstermin gibt es folgende Möglichkeiten:
1.
2.
Liegt der Referenzpreis am 18.04.2017 (Letzter Bewertungstag) auf oder über der Barriere, erhält der Anleger den
Nominalbetrag.
Liegt der Referenzpreis unter der Barriere, erhält der Anleger Aktien in der durch das Bezugsverhältnis bestimmten
Anzahl. Bruchteile von Aktien werden in bar ausgezahlt. In diesem Fall wird der Gegenwert der Aktien zuzüglich der in bar
ausgezahlten Bruchteile von Aktien unter dem Nominalbetrag liegen.
Der Anleger muss bei einem Erwerb der Aktienanleihe Protect während der Laufzeit zusätzlich anteilig aufgelaufene Zinsen
(Stückzinsen) entrichten. Für die Zinszahlung geht der Anleger das Risiko eines Kapitalverlustes ein. Ansprüche aus der Aktie
(z.B. Stimmrechte, Dividenden) stehen dem Anleger nicht zu.
Markterwartung
Die Aktienanleihe Protect richtet sich an Anleger, die am Ende der Laufzeit einen festen Zinsertrag erzielen möchten und sich
am Laufzeitende noch unterhalb des Basispreises bis zur Barriere absichern wollen („Protect“-Element).
2. PRODUKTDATEN
Zeichnungsperiode
24.03.2016 - 18.04.2016
12:00 Uhr, Ortszeit Frankfurt am Main
Zeichnung auch über Börsen Frankfurt
und Stuttgart
Währung des Basisw erts EUR
Em issionstag
18.04.2016
Anfänglicher
Em issionspreis
Valuta
25.04.2016
Basisw ert (ISIN)
BASF SE (DE000BASF111)
Börse Frankfurt (Xetra)
100,00%
Nom inalbetrag
1.000,00 EUR
Basispreis
Schlußkurs des Basisw ertes am
Anfänglichen Bew ertungstag
Anfänglicher
Bew ertungstag
Erster/Letzter
Börsenhandelstag
Barriere
80,00% des Basispreises
Finaler Bew ertungstag
18.04.2017
Zinssatz p.a.
5,50% auf den Nominalbetrag
Zinszahltag
Fünf Bankarbeitstage nach dem
Letzten Bew ertungstag
Referenzpreis
Schlußkurs des Basisw ertes am
Letzten Bew ertungstag
Rückzahlungsterm in
25.04.2017
Preisstellung
Prozentnotierung
Kleinste handelbare
Einheit
1 Aktienanleihe Protect
Bezugsverhältnis
Nominalbetrag/Basispreis (Anzahl Aktien
abgerundet auf ganze Zahlen)
Börsennotierung
Frankfurt (Zertifikate Premium)
Stuttgart (EUWAX)
Aktienanleihe Protect|1
18.04.2016
21.04.2016
14.04.2017
Stand: 24.03.2016 8:00 Uhr
3. RISIKEN
Emittenten- / Bonitätsrisiko
Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen aus der Aktienanleihe Protect nicht erfüllen kann,
beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung. Ein
Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Die Aktienanleihe Protect unterliegt als Schuldverschreibung keiner
Einlagensicherung.
Risiken zum Laufzeitende
Liegt der Referenzpreis unter der Barriere der Aktienanleihe Protect, werden Aktien geliefert, deren Wert unter Umständen auch
deutlich unter dem Nominalbetrag der Aktienanleihe Protect liegen kann. Dabei muß der Anleger beachten, daß auch nach dem
Bewertungstag bis zur Übertragung der Aktien in sein Depot noch Kursverluste entstehen können. Der Anleger erleidet einen
Verlust, wenn der Wert der gelieferten Aktien zuzüglich der Zinszahlung unter dem Erwerbspreis der Aktienanleihe Protect liegt.
Im ungünstigsten Fall erleidet der Anleger – abgesehen von der Zinszahlung – einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals,
wenn die Aktien bei Lieferung wertlos sind. Zudem sollten Anleger beachten, daß etwaige Dividendenzahlungen, die im
Zeitraum zwischen dem Bewertungstag und dem Rückzahlungstermin anfallen, bei der Emittentin verbleiben. Desweiteren
nimmt der Anleger an einer positiven Entwicklung des Basiswerts nicht teil, da maximal der Nominalbetrag zurückgezahlt wird.
Preisänderungsrisiko während der Laufzeit
Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert der Aktienanleihe Protect während der Laufzeit insbesondere durch die
nachstehenden marktpreisbestimmenden Faktoren nachteilig beeinflusst wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen
kann.
Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit
Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf die Aktienanleihe Protect wirken:
– der Kurs des Basiswerts fällt;
– das allgemeine Zinsniveau steigt;
– die Erwartung bezüglich zukünftiger Dividenden steigt;
– die Volatilität (Kennzahl für die Häufigkeit und Intensität der erwarteten Schwankungen des Basiswerts) steigt;
– eine Verschlechterung der Bonität der Société Générale.
Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf die Aktienanleihe Protect wirken. Einzelne Faktoren können sich gegenseitig
verstärken oder aufheben.
Kündigungs- / Wiederanlagerisiko
Die Emittentin kann die Aktienanleihe Protect bei Eintritt eines außerordentlichen Ereignisses mit sofortiger Wirkung kündigen
(Sonderkündigungsrecht). Ein außerordentliches Ereignis ist die Veränderung der tatsächlichen, rechtlichen, steuerlichen oder
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die die Bestimmung des Preises des Basiswerts zur Berechnung des
Rückzahlungsbetrages oder die Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin aus der Aktienanleihe Protect unmöglich macht
oder unzumutbar erschwert. Nach einer solchen Kündigung kann der Rückzahlungsbetrag unter Umständen auch erheblich
unter dem Erwerbspreis liegen. Dies kann möglicherweise zu einem Totalverlust führen. Zudem trägt der Anleger das Risiko,
daß zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekündigt wird und er den Rückzahlungsbetrag nur zu schlechteren Bedingungen
wieder anlegen kann.
4. VERFÜGBARKEIT
Handelbarkeit
Nach dem Emissionstag kann die Aktienanleihe Protect in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft
werden. Die Société Générale wird für die Aktienanleihe Protect unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative
(unverbindliche) Erwerbs- und Verkaufskurse stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In
außergewöhnlichen Marktsituationen oder bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf der Aktienanleihe Protect
vorübergehend erschwert oder nicht möglich sein.
Preisbestimmung durch die Société Générale
Die während der Laufzeit gestellten Erwerbs- und Verkaufspreise der Aktienanleihe Protect werden durch interne
Preisbildungsmodelle der Société Générale unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren berechnet. Die
Preise kommen also anders als beim Börsenhandel z.B. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande.
In diesen Preisen ist eine Marge enthalten, welche die Société Générale nach freiem Ermessen festsetzt und die u.a. die
Kosten für die Strukturierung der Aktienanleihe Protect, den Vertrieb und die Risikoabsicherung abdeckt. Bei der Preisstellung
im Sekundärmarkt berücksichtigt die Société Générale neben dem Stand des Basiswerts die Spanne zwischen Erwerbs- und
Verkaufspreis, die jederzeit vergrößert oder verringert werden kann. Auch die Methodik der Preisfeststellung insgesamt kann
jederzeit abgeändert werden.
5. BEISPIELHAFTE SZENARIOBETRACHTUNG
Die folgende Szenariobetrachtung bildet keinen Indikator für die tatsächliche Wertentwicklung der Aktienanleihe Protect. Die
Szenariobetrachtung beruht auf folgenden Annahmen:
1. Erwerb der Aktienanleihe Protect zum anfänglichen Emissionspreis und Halten bis zum Laufzeitende. 2. Standardisierte
Kosten von 1,20%. Diese umfassen marktübliche Kosten wie Provisionen sowie Depotentgelte. Die dem Anleger tatsächlich
entstehenden Kosten können (u.U. sogar erheblich) von den in der Szenariobetrachtung zugrunde gelegten Kosten abweichen.
3. Steuerliche Auswirkungen werden in der Szenariobetrachtung nicht berücksichtigt. 4. Basispreis von 50 EUR und
Bezugsverhältnis von 20.
Aktienanleihe Protect|2
Stand: 24.03.2016 8:00 Uhr
Referenzpreis
Rückzahlungsbetrag Zinszahlung
Brutto-Rückzahlungsbetrag
(Rückzahlung + Zinsen)
Nettoertrag/Nettoverlust zum Laufzeitende
bezogen auf den anfänglichen Emissionspreis
einschl. Kosten
60,00 EUR
1.000,00 EUR
55,00 EUR
1.055,00 EUR
4,30%
45,00 EUR
1.000,00 EUR
55,00 EUR
1.055,00 EUR
4,30%
35,00 EUR
Lieferung von 20
Aktien
55,00 EUR
755,00 EUR
-25,70%
Für den Anleger positive Entwicklung / Für den Anleger negative Entwicklung
6. KOSTEN / VERTRIEBSVERGÜTUNG
Issuer Estimated Value (IEV)
Der Issuer Estimated Value beträgt 98,11%.
Dieser von der Société Générale geschätzte Wert der Aktienanleihe Protect wird zum Zeitpunkt der Festlegung der
Produktkonditionen einmalig berechnet. Der Differenzbetrag zwischen dem anfänglichen Emissionspreis der Aktienanleihe
Protect und dem IEV beinhaltet die erwartete Marge der Société Générale und ggf. eine Vertriebsvergütung. Die erwartete
Marge der Société Générale deckt u.a. die Kosten für Strukturierung, Market Making und Abwicklung der Aktienanleihe Protect
ab und beinhaltet auch den erwarteten Gewinn für die Société Générale.
Erwerbskosten
Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart
(Festpreisgeschäft), so umfaßt dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank. Andernfalls
wird das Geschäft im Namen der Bank mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft).
Das Entgelt hierfür in Höhe von bis zu 1,20%, mindestens jedoch bis zu 50 EUR, sowie fremde Kosten und Auslagen (z.B.
Handelsplatzentgelte) werden in der Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen.
Laufende Kosten
Für die Verwahrung der Aktienanleihe Protect im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank
vereinbarten Kosten an (Depotentgelt).
Vertriebsvergütung
Die Bank erhält von der Société Générale als Vertriebsvergütung bis zu 1,50% auf den Nominalbetrag.
7. BESTEUERUNG
Anleger sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen des Erwerbs, Haltens und Verkaufs bzw. der Rückzahlung
der Aktienanleihe Protect einen Steuerberater einschalten.
8. SONSTIGE HINWEISE
Die in diesem Produktinformationsblatt enthaltenen Produktinformationen sind keine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf der
Aktienanleihe Protect und können eine individuelle Beratung durch die Bank oder einen Berater des Anlegers nicht ersetzen.
Dieses Produktinformationsblatt enthält wesentliche Informationen über die Aktienanleihe Protect. Der Prospekt, etwaige
Nachträge zum Prospekt sowie die Endgültigen Bedingungen werden gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a)
Wertpapierprospektgesetz auf der Internetseite der Société Générale (www.sg-zertifikate.de oder http://prospectus.socgen.com)
veröffentlicht. Um weitere ausführlichere Informationen, insbesondere zur Struktur und zu den mit einer Investition in die
Aktienanleihe Protect verbundenen Risiken zu erhalten, sollten potentielle Anleger diese Dokumente lesen.
Verkaufsbeschränkungen: Wer das Produkt in irgendeinem Land anbietet, verkauft, weiterverkauft oder weitergibt oder dort
Angebotsmaterial zum Produkt verbreitet, hat alle geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten.
Garantieerklärung: Es besteht eine Garantieerklärung der Société Générale. Die Société Générale garantiert die Zahlung aller
fälligen Beträge unter dieser Aktienanleihe Protect (wie unter Ziffer Nr. 1 dargestellt) bedingungslos und unwiderruflich. Alle
Rechte und Pflichten aus der Garantie bestimmen sich nach dem Recht der Republik Frankreich. Alle Rechte und Pflichten aus
der Aktienanleihe Protect bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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