Projektförderung der Landesstelle für EZ Workshop, 25.09.15 Stiftung Nord-Süd-Brücken Übersicht 1. Organisatorisches und Änderungen 2. Hinweise zur Wirkungsorientierung 3. Grundlagen und Voraussetzungen der Antragstellung 4. Fragen zur Antragstellung 5. Auswertung: Feedback und Anregungen 24.03.2016 Seite 2 I. Organisatorisches und Änderungen Geberabstimmung – – – – – FEB/EG, Brot f. die Welt, Kath. Fonds, Stiftung NSB, LEZ und andere, Gemeinsame Antragsstruktur Gemeinsame Honorarstaffel Gemeinsame Verwaltungskosten“pauschale“ in Höhe von 10% Projektabrechnung: Die Landesstelle akzeptiert künftig die Beleglisten, die für die Abrechnung bei FEB/EG erstellt werden. Folgen: der narrative Antragsteil ist unter den Fördereinrichtungen (eingeschränkt) austauschbar, FEB/Antrag → LEZ etc. LEZ ≠→ FEB 24.03.2016 Seite 3 I. Organisatorisches und Änderungen Projektvorstellung • Ab 2015 wird die LEZ – durch die Stiftung NSB - jährlich einen Workshop durchführen • Ziel: vier NRO stellen ihr Projekt vor 24.03.2016 Seite 4 I. Organisatorisches und Änderungen Überjährige Projekte - Grundsätzlich sind Zweijahresprojekte möglich, wenn sg. VEs bereitstehen, - Wer ein Zweijahresprojekt plant, sollte zwei Jahre beantragen: - Einschränkungen: - es werden nur echte Zweijahresprojekte gefördert, - Projekte, die im zweiten Jahr nur wiederholen, was im ersten Jahr durchgeführt wurde, werden nur in Ausnahmefällen bewilligt (bspw.: Benbi oder BER) 24.03.2016 Seite 5 I. Organisatorisches und Änderungen Antragsberatung • • • • Grundsätzlich immer möglich, Termin vereinbaren, konkretes Anliegen formulieren Projektkonzept oder Antragsentwurf mitbringen Anruf oder Email Beim Hauptantragstermin gelten Einschränkungen: • Nach dem 2. November 2015 keine Beratung mehr möglich, • Aufgrund der Herbstferien ist in den letzten beiden Oktoberwochen eine Beratung ebenfalls nicht möglich 24.03.2016 Seite 6 I. Organisatorisches und Änderungen Mittel, die zur Verfügung stehen 500.000 Euro Abzgl. 89.000 Euro (schon vergeben) 45.000 Euro (reserviert für Kleinprojekte) 366.000 Euro Termine 2016 02.11.2015 (Antragschluss/Abgabe bis 24 Uhr, elektronisch; Papierversion sollte spätestens zwei Tage später eingehen) 12/13.01.2016 (Entscheidung) weitere Termine werden nur festgelegt, wenn noch Mittel zu verteilen sind Kleinprojekte (45 Tsd. Euro stehen zur Verfügung) 20. Februar 2016 20. April 2016 usw. 24.03.2016 Seite 7 I. Organisatorisches und Änderungen Entscheidungsprozess 1. 2. 3. Prüfung der eingehenden Anträge auf Vollständigkeit, Erfassung in der Datenbank Inhaltliche Bewertung des Antrages durch die Stiftung Sitzung des Vergabeausschusses Mitglieder 4. 5. 6. 24.03.2016 Stefani Reich (LEZ) Mary Prinzler (EPIZ) Maritta Koch-Weser (Beirat) Alexander Schudy (BER) SNSB (Ingrid Rosenburg + Walter Hättig) Diskussion der Anträge und Empfehlung an die LEZ Prüfung des Sitzungsprotokolles durch die LEZ Bewilligungen und Ablehnungen werden ausgestellt, wenn das Sitzungsprotokoll von der LEZ abgesegnet ist Seite 8 II. Hinweise zur Wirkungsorientierung 24.03.2016 Seite 9 III. Antragstellung - Grundlagen • • • • • • • • Antragsberechtigung: eingetragene Vereine und Kirchengemeinden, in der Regel mit Sitz in Berlin, Eintragung in der Transparenzdatenbank Verwaltungsvorschriften der LEZ Entwicklungspolitische Leitlinien des Landes Berlin Fragen und Antworten auf der Website der Stiftung! Antrag sollte nicht mehr als 15 Seiten umfassen Berlinbezug Projektzeiträume müssen sich an Kalender/Haushaltsjahren orientieren keine vereinsinternen Veranstaltungen 24.03.2016 Seite 10 III. Antragstellung - Grundlagen Ein Antrag besteht aus folgenden Teilen: 1. 2. 3. 4. Antragsmantel (PDF-Datei) Anlage 2: Projektbeschreibung (kann auch durch FEB/Antrag ersetzte werden) Kosten- und Finanzierungsplan Anlagen 24.03.2016 Seite 11 III. Antragstellung - Grundlagen Auf was zu achten ist: aktuelle Antragsformulare verwenden (Website SNSB) Antragsbestandteile 1-3 sind sowohl elektronisch als auch per Post an die Stiftung zu schicken Dateien müssen eindeutig bezeichnet werden (Name NRO_Thema_AM oder A2 der KOFI nur Antragsmantel als PDF einreichen Anlagen sind per Post zu schicken Projektlaufzeiten: ausreichend Zeit einplanen vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragen (falls notwendig) 24.03.2016 Seite 12 III. Antragstellung - Antragsmantel 24.03.2016 Seite 13 III. Antragstellung - Antragsmantel 24.03.2016 Seite 14 III. Antragstellung - Antragsmantel 24.03.2016 Seite 15 III. Antragstellung - Antragsmantel 24.03.2016 Seite 16 III. Antragstellung - Antragsmantel 24.03.2016 Seite 17 III. Antragstellung - Antragsmantel Projektkurzdarstellung • wird im Internet veröffentlicht • dient der Rechenschaft der LEZ gegenüber „Hausleitung“, Abgeordnetenhaus, Beirat • Format einhalten – nicht mehr als 3.400 Zeichen • bei Antragstellung UND bei Abrechnung (in aktualisierter Fassung) einreichen 24.03.2016 Seite 18 III. Antragstellung - Anlage 2 24.03.2016 Seite 19 III. Antragstellung Anlage 2 24.03.2016 Seite 20 III. Antragstellung: Problemanalyse/Situationsanalyse Erwartungen • Eine Beschreibung des Problems, das mit dem Projekt behoben werden soll! • Bei kleinen Projekten reicht in der Regel eine halbe bis eine ganze Seite • Bei größeren Projekten wird eine ausführlichere Problemanalyse erwartet (aber nicht mehr als zwei Seiten) • keine sozialwissenschaftlichen Abhandlungen • Basis der Problemanalysen: eigene Erfahrungen, Befragungen, Literaturauswertungen (bspw.: Shell Jugendreport, Sinus-Studie) 24.03.2016 Seite 21 III. Antragstellung: Typische Probleme und Mängel in der Antragsstellung (beschreibender Teil) Problemanalyse - Problemanalyse fehlt ganz - Statt einer Problemanalyse werden - - Ziele oder - Maßnahmen beschrieben und begründet Probleme werden als Mangel einer bestimmten Lösung definiert (z.B.: Es gibt keine Broschüre zum Thema xy) - Argumentation nicht stichhaltig und belegt 24.03.2016 Seite 22 III. Antragstellung: Typische Probleme und Mängel in der Antragsstellung (beschreibender Teil) Wirkungen Häufige Mängel: • Projektwirkung ist nicht aus der Problemanalyse abgeleitet • es werden zu viele Wirkungen definiert • statt Wirkungen werden Maßnahmen/Aktivitäten beschrieben 24.03.2016 Seite 23 III. Typische Probleme und Mängel in der Antragsstellung beschreibender Teil) Projektaktivitäten • lassen sich nicht aus den angestrebten direkten Wirkungen ableiten • passen nicht zum Kostenplan und umgekehrt • sind nicht förderfähig • Honorarstaffel wird ignoriert Indikatoren • Es werden keine Indikatoren angegeben • statt Indikatoren werden Ziele definiert • Indikatoren für die Wirkungsebene werden nur selten angegeben • Angaben zur Messung der Indikatoren fehlen in der Regel • Indikatoren werden nicht quantifiziert 24.03.2016 Seite 24 III. Antragstellung: Entwicklung des Kosten- und Finanzierungsplanes 24.03.2016 Seite 25 III. Antragstellung: Entwicklung des Kosten- und Finanzierungsplanes 24.03.2016 Seite 26 III. Antragstellung: Entwicklung des Kosten- und Finanzierungsplanes 1. Aufstellung von Kostenplänen • Kostenplan: enthält alle Kosten einschließlich der Verwaltungskosten • Kostenplan soll die beantragten Maßnahmen widerspiegeln • größere Kostenpositionen sollten im Antragstext erläutert werden • Zusammensetzung/Höhe der Kosten sollte erkennbar sein (möglichst in Einheiten definieren (10 Unterrichtseinheiten 90 min. á 100 € = 1.000,00 €) • Untergliederung nach Personalkosten/Honorare/Sachausgaben(Fahrt- und Transportkosten etc.)/Sonstiges/Verwaltungskosten • Kosten müssen im laufenden Haushaltsjahr anfallen bzw. bei überjährigen Projekten im Folgejahr 24.03.2016 Seite 27 III. Antragstellung: Hinweise zu Einzelpositionen Personalkosten: • Begrenzung durch TVÖD nach oben - keine Besserstellung gegenüber Beschäftigten des Landes Berlin • nach unten durch Mindestlohnregelung– z.Zt. mindestens 8,50 €/h / Ausnahmen: Einzelunternehmer, GbR-Gesellschafter, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer/Vorstände, Auszubildende und Praktikanten sowie Werkverträge, die nach einer festen Vergütung bezahlt werden. Honorare: • Honorarstaffel beachten (Baköv) • Keine valorisierten Leistungen VII. Sachkosten für Projekt und Verwaltung, Sonstiges • wenn Sachkosten für Verwaltung beantragt werden → keine Verwaltungskostenpauschale • Kostenvoranschläge (ab 500 €-1.000 € nachvollziehbare Preisermittlung, 1.000 € – 8.000 € drei schriftliche Angebote) • „allgemeine“ Ausstattung wie Beamer, PC in Kostenplänen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert • Unterkunft/Verpflegung (in Einzelfällen bei Erhebung von TN-Beiträgen) • BRKG: Kilometerpauschale: 0,20 €/km max. 130 €, Ausnahme in besonders begründeten Fällen 150 € Tagegelder abzüglich unentgeltlicher Verpflegung (20/40/40%) (6 € für 814h, 12 € für 14-24h, 24 € für >24h) Verwaltungskosten • bis zu 10 % der Projektkosten möglich- die Verhältnismäßigkeit muss im Fall einer vertieften Prüfung nachgewiesen werden. • 24.03.2016 Seite 29 24.03.2016 Seite 30 III. Antragstellung: Finanzierungsplänen • Finanzierungsplan: zeigt, wer welche Anteile finanziert (mindestens Eigenanteil und LEZ) • Bei Drittmittelfinanzierungen i.d.R. Anteilsfinanzierung, sonst Fehlbedarfsfinanzierung → Abstimmung mit Gebern • Eigenanteil mindestens 10% der Projektsumme, aber Drittmittel gelten als Eigenmittel • bei umfangreichen Projekten (ab > 30 T€) Drittmittel „erwünscht“, Versuch ist nachzuweisen • TN-Gebühren zwingend bei Seminaren, Wochenendveranstaltungen • Übereinstimmung der Finanzierungspläne mit denen anderer Geber • Summe der nachgewiesenen Kofinanzierungen = Summe im Finanzplan → Drittmittel in voller Höhe einstellen! 24.03.2016 Seite 31 III. Antragstellung: Probleme bei der Aufstellung von Kosten- und Finanzierungsplänen • Projekte werden aus Projekten verschiedener Geber gestückelt • Was ist ein Projekt? Zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahme mit einem definiertem Ziel, die vorab festgelegte Kosten und Finanzierungen umfasst. • Drittmittelfinanzierungen müssen in voller Höhe einfließen (nicht förderfähige Maßnahmen sind als drittmittelfinanziert zu kennzeichnen). • → Keine Überschneidungen bei Kofinanzierungen
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