Workshop_25.09.2015 - Stiftung Nord-Süd

Projektförderung der Landesstelle für EZ
Workshop, 25.09.15
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Übersicht
1.
Organisatorisches und Änderungen
2.
Hinweise zur Wirkungsorientierung
3.
Grundlagen und Voraussetzungen der Antragstellung
4.
Fragen zur Antragstellung
5.
Auswertung: Feedback und Anregungen
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I. Organisatorisches und Änderungen
Geberabstimmung
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FEB/EG, Brot f. die Welt, Kath. Fonds, Stiftung NSB, LEZ und andere,
Gemeinsame Antragsstruktur
Gemeinsame Honorarstaffel
Gemeinsame Verwaltungskosten“pauschale“ in Höhe von 10%
Projektabrechnung: Die Landesstelle akzeptiert künftig die Beleglisten,
die für die Abrechnung bei FEB/EG erstellt werden.
Folgen:
der narrative Antragsteil ist unter den Fördereinrichtungen (eingeschränkt)
austauschbar,
FEB/Antrag → LEZ etc.
LEZ ≠→ FEB
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I. Organisatorisches und Änderungen
Projektvorstellung
• Ab 2015 wird die LEZ – durch die Stiftung NSB - jährlich
einen Workshop durchführen
• Ziel: vier NRO stellen ihr Projekt vor
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I. Organisatorisches und Änderungen
Überjährige Projekte
- Grundsätzlich sind Zweijahresprojekte möglich, wenn sg. VEs
bereitstehen,
- Wer ein Zweijahresprojekt plant, sollte zwei Jahre beantragen:
- Einschränkungen:
- es werden nur echte Zweijahresprojekte gefördert,
- Projekte, die im zweiten Jahr nur wiederholen, was im ersten
Jahr durchgeführt wurde, werden nur in Ausnahmefällen
bewilligt (bspw.: Benbi oder BER)
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I. Organisatorisches und Änderungen
Antragsberatung
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•
•
•
Grundsätzlich immer möglich,
Termin vereinbaren, konkretes Anliegen formulieren
Projektkonzept oder Antragsentwurf mitbringen
Anruf oder Email
Beim Hauptantragstermin gelten Einschränkungen:
• Nach dem 2. November 2015 keine Beratung mehr möglich,
• Aufgrund der Herbstferien ist in den letzten beiden Oktoberwochen eine
Beratung ebenfalls nicht möglich
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I. Organisatorisches und Änderungen
Mittel, die zur Verfügung stehen
500.000 Euro
Abzgl.
89.000 Euro (schon vergeben)
45.000 Euro (reserviert für Kleinprojekte)
366.000 Euro
Termine 2016
02.11.2015 (Antragschluss/Abgabe bis 24 Uhr, elektronisch; Papierversion
sollte spätestens zwei Tage später eingehen)
12/13.01.2016 (Entscheidung)
weitere Termine werden nur festgelegt, wenn noch Mittel zu verteilen sind
Kleinprojekte (45 Tsd. Euro stehen zur Verfügung)
 20. Februar 2016
 20. April 2016 usw.
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I. Organisatorisches und Änderungen
Entscheidungsprozess
1.
2.
3.
Prüfung der eingehenden Anträge auf Vollständigkeit, Erfassung in der
Datenbank
Inhaltliche Bewertung des Antrages durch die Stiftung
Sitzung des Vergabeausschusses
Mitglieder





4.
5.
6.
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Stefani Reich (LEZ)
Mary Prinzler (EPIZ)
Maritta Koch-Weser (Beirat)
Alexander Schudy (BER)
SNSB (Ingrid Rosenburg + Walter Hättig)
Diskussion der Anträge und Empfehlung an die LEZ
Prüfung des Sitzungsprotokolles durch die LEZ
Bewilligungen und Ablehnungen
werden ausgestellt, wenn das Sitzungsprotokoll von der LEZ
abgesegnet ist
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II. Hinweise zur Wirkungsorientierung
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III. Antragstellung - Grundlagen
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•
Antragsberechtigung: eingetragene Vereine und Kirchengemeinden,
in der Regel mit Sitz in Berlin, Eintragung in der
Transparenzdatenbank
Verwaltungsvorschriften der LEZ
Entwicklungspolitische Leitlinien des Landes Berlin
Fragen und Antworten auf der Website der Stiftung!
Antrag sollte nicht mehr als 15 Seiten umfassen
Berlinbezug
Projektzeiträume müssen sich an Kalender/Haushaltsjahren
orientieren
keine vereinsinternen Veranstaltungen
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III. Antragstellung - Grundlagen
Ein Antrag besteht aus folgenden Teilen:
1.
2.
3.
4.
Antragsmantel (PDF-Datei)
Anlage 2: Projektbeschreibung (kann auch durch FEB/Antrag ersetzte
werden)
Kosten- und Finanzierungsplan
Anlagen
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III. Antragstellung - Grundlagen
Auf was zu achten ist:

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




aktuelle Antragsformulare verwenden (Website SNSB)
Antragsbestandteile 1-3 sind sowohl elektronisch als auch per Post an
die Stiftung zu schicken
Dateien müssen eindeutig bezeichnet werden (Name NRO_Thema_AM
oder A2 der KOFI
nur Antragsmantel als PDF einreichen
Anlagen sind per Post zu schicken
Projektlaufzeiten: ausreichend Zeit einplanen
vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragen (falls notwendig)
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III. Antragstellung - Antragsmantel
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III. Antragstellung - Antragsmantel
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III. Antragstellung - Antragsmantel
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III. Antragstellung - Antragsmantel
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III. Antragstellung - Antragsmantel
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III. Antragstellung - Antragsmantel
Projektkurzdarstellung
• wird im Internet veröffentlicht
•
dient der Rechenschaft der LEZ gegenüber „Hausleitung“,
Abgeordnetenhaus, Beirat
•
Format einhalten – nicht mehr als 3.400 Zeichen
•
bei Antragstellung UND bei Abrechnung (in aktualisierter Fassung)
einreichen
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III.
Antragstellung
- Anlage 2
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III. Antragstellung Anlage 2
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III. Antragstellung: Problemanalyse/Situationsanalyse Erwartungen
•
Eine Beschreibung des Problems, das mit dem Projekt behoben
werden soll!
•
Bei kleinen Projekten reicht in der Regel eine halbe bis eine ganze Seite
•
Bei größeren Projekten wird eine ausführlichere Problemanalyse erwartet
(aber nicht mehr als zwei Seiten)
•
keine sozialwissenschaftlichen Abhandlungen
•
Basis der Problemanalysen: eigene Erfahrungen, Befragungen,
Literaturauswertungen (bspw.: Shell Jugendreport, Sinus-Studie)
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III. Antragstellung: Typische Probleme und Mängel in der
Antragsstellung (beschreibender Teil)
Problemanalyse
-
Problemanalyse fehlt ganz
-
Statt einer Problemanalyse werden
-
-
Ziele oder
-
Maßnahmen beschrieben und begründet
Probleme werden als Mangel einer bestimmten Lösung definiert
(z.B.: Es gibt keine Broschüre zum Thema xy)
-
Argumentation nicht stichhaltig und belegt
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III. Antragstellung: Typische Probleme und Mängel in der
Antragsstellung (beschreibender Teil)
Wirkungen
Häufige Mängel:
• Projektwirkung ist nicht aus der Problemanalyse abgeleitet
• es werden zu viele Wirkungen definiert
• statt Wirkungen werden Maßnahmen/Aktivitäten beschrieben
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III. Typische Probleme und Mängel in der Antragsstellung
beschreibender Teil)
Projektaktivitäten
• lassen sich nicht aus den angestrebten direkten Wirkungen
ableiten
• passen nicht zum Kostenplan und umgekehrt
• sind nicht förderfähig
• Honorarstaffel wird ignoriert
Indikatoren
• Es werden keine Indikatoren angegeben
• statt Indikatoren werden Ziele definiert
• Indikatoren für die Wirkungsebene werden nur selten
angegeben
• Angaben zur Messung der Indikatoren fehlen in der Regel
• Indikatoren werden nicht quantifiziert
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III. Antragstellung: Entwicklung des Kosten- und
Finanzierungsplanes
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III. Antragstellung: Entwicklung des Kosten- und
Finanzierungsplanes
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III. Antragstellung: Entwicklung des Kosten- und
Finanzierungsplanes
1. Aufstellung von Kostenplänen
•
Kostenplan: enthält alle Kosten einschließlich der Verwaltungskosten
•
Kostenplan soll die beantragten Maßnahmen widerspiegeln
•
größere Kostenpositionen sollten im Antragstext erläutert werden
•
Zusammensetzung/Höhe der Kosten sollte erkennbar sein (möglichst in
Einheiten definieren (10 Unterrichtseinheiten 90 min. á 100 € = 1.000,00 €)
•
Untergliederung nach Personalkosten/Honorare/Sachausgaben(Fahrt- und
Transportkosten etc.)/Sonstiges/Verwaltungskosten
•
Kosten müssen im laufenden Haushaltsjahr anfallen bzw. bei überjährigen
Projekten im Folgejahr
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III. Antragstellung: Hinweise zu Einzelpositionen
Personalkosten:
•
Begrenzung durch TVÖD nach oben - keine Besserstellung gegenüber
Beschäftigten des Landes Berlin
•
nach unten durch Mindestlohnregelung– z.Zt. mindestens 8,50 €/h /
Ausnahmen: Einzelunternehmer, GbR-Gesellschafter, geschäftsführende
Gesellschafter, Geschäftsführer/Vorstände, Auszubildende und Praktikanten
sowie Werkverträge, die nach einer festen Vergütung bezahlt werden.
Honorare:
•
Honorarstaffel beachten (Baköv)
•
Keine valorisierten Leistungen
VII. Sachkosten für Projekt und Verwaltung, Sonstiges
•
wenn Sachkosten für Verwaltung beantragt werden → keine
Verwaltungskostenpauschale
•
Kostenvoranschläge (ab 500 €-1.000 € nachvollziehbare Preisermittlung,
1.000 € – 8.000 € drei schriftliche Angebote)
•
„allgemeine“ Ausstattung wie Beamer, PC in Kostenplänen werden nur in
Ausnahmefällen akzeptiert
•
Unterkunft/Verpflegung (in Einzelfällen bei Erhebung von TN-Beiträgen)
•
BRKG: Kilometerpauschale: 0,20 €/km max. 130 €, Ausnahme in
besonders begründeten Fällen 150 €
Tagegelder abzüglich unentgeltlicher Verpflegung (20/40/40%) (6 € für 814h, 12 € für 14-24h, 24 € für >24h)
Verwaltungskosten
•
bis zu 10 % der Projektkosten möglich- die Verhältnismäßigkeit muss im
Fall einer vertieften Prüfung nachgewiesen werden.
•
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III. Antragstellung: Finanzierungsplänen
•
Finanzierungsplan: zeigt, wer welche Anteile finanziert (mindestens
Eigenanteil und LEZ)
•
Bei Drittmittelfinanzierungen i.d.R. Anteilsfinanzierung, sonst
Fehlbedarfsfinanzierung → Abstimmung mit Gebern
•
Eigenanteil mindestens 10% der Projektsumme, aber Drittmittel gelten als
Eigenmittel
•
bei umfangreichen Projekten (ab > 30 T€) Drittmittel „erwünscht“, Versuch
ist nachzuweisen
•
TN-Gebühren zwingend bei Seminaren, Wochenendveranstaltungen
•
Übereinstimmung der Finanzierungspläne mit denen anderer Geber
•
Summe der nachgewiesenen Kofinanzierungen = Summe im Finanzplan
→ Drittmittel in voller Höhe einstellen!
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III. Antragstellung: Probleme bei der Aufstellung von
Kosten- und Finanzierungsplänen
• Projekte werden aus Projekten verschiedener Geber gestückelt
• Was ist ein Projekt?
Zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahme mit einem definiertem Ziel, die
vorab festgelegte Kosten und Finanzierungen umfasst.
• Drittmittelfinanzierungen müssen in voller Höhe einfließen (nicht förderfähige
Maßnahmen sind als drittmittelfinanziert zu kennzeichnen).
• → Keine Überschneidungen bei Kofinanzierungen