Merkblatt für Binnenschiffer auf Flusskreuzfahrten Bitte berücksichtigen Sie zusätzlich die allgemeinen Hinweise zur Visabeantragung Zum Zwecke der vereinfachten Zuständigkeitsprüfung bei der Beantragung von Visa für Binnenschiffer/innen wird benötigt: Nach Gesamtzahl der Aufenthaltstage aufgeschlüsselte Übersicht der Länder auf der Route des Schiffes (Bsp.: Deutschland – 45 Tage, Österreich – 35 Tage, Niederlande – 20 Tage, etc.) Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung in allen Fällen vorzulegen: Zwei in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare sowie die ebenfalls unterschriebene Anlage nach § 55 AufenthG (kostenlos bei der Visastelle erhältlich oder mittels Herunterladen von der Internetseite) 3 biometrische Lichtbilder (nicht älter als 6 Monate, keine Computerausdrucke) Gültiger Reisepass mit mindestens 1-jähriger Gültigkeitsdauer. Der Reisepass soll nicht älter als 10 Jahre sein und über mindestens 2 leere Seiten verfügen. Der Reisepass wird nicht einbehalten. Zwei Kopien der Lichtbildseite des Reisepasses Spezifisch für die Arbeitsaufnahme auf einem Flusskreuzfahrtschiff ist weiterhin vorzulegen: Chronologische Route des Schiffes (anzulaufende Häfen, keine Uhrzeiten) Genaues Datum und genauer Ort der Einschiffung mit Benennung des für das Arbeitsverhältnis vorgesehenen Schiffs (z.B. in einem Begleitschreiben des Arbeitgebers) Unterschriebener Arbeitsvertrag Ggf. Diplom (z.B. Diplom als Koch) Alle Unterlagen in serbischer Sprache sind mit beglaubigter deutscher Übersetzung (Gerichtsdolmetscher) vorzulegen! Die Visumgebühr beträgt 60 Euro. Bitte beachten Sie: Die vollständige Vorlage der oben genannten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf ein Visum. Kopien von Unterlagen sind mitzubringen und können nicht von Mitarbeitern der Visastelle gefertigt werden. Die Visastelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen auch nach Antragstellung anzufordern.
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