Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen.
STAND: März 2016 Anwendungsbereich.
Geltungsbereich.
Die Palmgar GmbH in Obergösgen/Schweiz (nachfolgend Palmgar) erbringt Dienstleistungen im Bereich
Veranstaltungen, insbesondere der Organisation und Durchführung von Anlässen in der firmeneigenen Location.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Palmgar GmbH
und ihren Auftraggebern (Kunden) sowie Palmgar und ihren Auftragnehmern (Lieferanten), soweit nicht schriftlich
andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die AGB sind integrierender Bestandteil eines Vertrages. AGB von
Kunden und/oder Lieferanten gelten nur, sofern deren Anwendbarkeit von Palmgar mit Unterschrift anerkannt
wurde.
Vertragsabschluss.
Dienstleistungen werden nach Abschluss eines Vertrags erbracht. Die Bestellung des Kunden erfolgt schriftlich
auf Basis der von Palmgar erstellten Offerte. Die schriftliche Bestellung kann per Post oder auf elektronischem
Weg zugestellt werden. Entsprechende Unterschriften auf einer elektronischen Kopie werden von beiden Seiten
ausdrücklich anerkannt. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit der Annahme der Auftragserteilung (Bestellung) durch
Palmgar. Erteilte Aufträge gelten auch dann als angenommen, wenn die Palmgar nicht innerhalb von 14
Werktagen widerspricht.
Honorierung.
Die Honorierung erfolgt auf Basis der von Palmgar präsentierten und vom Auftraggeber mit der Bestellung
genehmigten Offerte. Die in der Bestellung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde
liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben (z.B. Anzahl Personen, Dauer eines Anlasses etc.). Sofern nichts
anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von Palmgar. Palmgar
ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu
legen oder Rechnung der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
Zahlungsbedingungen.
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber auf seine Bestellung hin eine Akonto-Rechnung über 50%
des erwarteten Gesamtbetrages. Die Zahlung dieser Akonto-Rechnung ist Voraussetzung für ein Tätigwerden
von Palmgar. Nach Abschluss des Anlasses erhält der Auftraggeber die Endabrechnung. Die Kosten werden
inklusive der gesetzlichen MwSt. von 8.0% in Rechnung gestellt, der MwSt-Betrag wird ausgewiesen. Die
Bezahlung der Endabrechnung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
Haftungsbeschränkung.
Die Palmgar GmbH haftet unabhängig von der geltend gemachten Anspruchsgrundlage nur für Schäden, die von
Palmgar grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden und in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Für
Schäden, die eine befugte Hilfsperson (wie Subunternehmer) in Ausübung ihrer Verrichtung verursacht, haftet sie
nicht. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig
ist. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige geltend gemachte direkte oder indirekte
Schäden (Folgeschäden) wird gegenüber dem Kunden wegbedungen.
Für die Nutzung Spielgeräten übernimmt Palmgar keine Haftung. Die Kontrolle der sachgerechnten Nutzung
obliegt den Eltern bzw. den beaufsichtigenden Personen.
Haftungsausschluss. Bei Sachschäden.
Palmgar übernimmt keine Haftung für Verluste, Diebstähle und Sachschäden im Rahmen eines Anlasses. Bei der
Beschaffung von technischen oder sonstigen Einrichtungen Dritter handelt Palmgar im Namen des
Auftraggebers. Dieser stellt Palmgar ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei.
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Rechtliche Zulässigkeit.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Palmgar im Auftrag des Kunden durchgeführten Anlässe wird
vom Kunden getragen. Palmgar weist den Auftraggeber auf rechtliche Risiken hin, soweit sie von diesen Kenntnis
hat.
Bei der Abgabe von Alkohol an Minderjährige während eines Anlasses durch Mitarbeiter von Palmgar oder
Subunternehmern hält sich Palmgar an die gesetzlichen Vorgaben. Falls Teilnehmer eines Anlasses Alkohol an
Minderjährige weitergeben, übernimmt Palmgar keine Haftung.
Schwierigkeiten während des Auftragsverhältnisses. Gewährleistung.
Beanstandungen bezüglich der erbrachten Dienstleistungen müssen durch den Kunden unverzüglich mitgeteilt
und innert einer Woche schriftlich bestätigt werden.
Versicherung.
Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, dass er für die Versicherung von im Auftrag involvierten Gegenständen
und Personen besorgt und verantwortlich ist. Für Schäden an der Location selbst oder dem Inventar aufgrund
unsachgemässer Behandlung haftet der Auftraggeber. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% des Rechnungsvolumens werden dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt. Sofern die Location durchschnittlich verschmutzt ist, ist die Reinigung im Gesamtpreis enthalten. Palmgar
behält sich vor, bei überdurchschnittlicher Verschmutzung der Location bzw. der Aussenanlage die zusätzlich
anfallenden Aufwendungen für die Reinigung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Bei der bereitstehenden Location handelt es sich um eine Nichtraucher-Location (auch im Aussenbereich).
Rauchen ist nur im ausgewiesenen Gelände hinter dem Gebäude erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird dem
Auftraggeber pauschal CHF 200.- in Rechnung gestellt.
Geheimhaltungspflicht.
Palmgar und ihre Drittpartner behandeln alle Dokumente, Daten und Informationen streng vertraulich. Dies gilt
auch für alles, was Palmgar während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangt. Darin
enthalten sind ebenfalls vertrauliche Kunden- und Kontaktdaten des Auftraggebers. Palmgar verwendet diese
Informationen nur für die Erfüllung von Aufträgen des Auftraggebers. Die Geheimhaltung gilt für die Dauer des
Projektes.
Eigentumsrecht. Urheberschutz.
Das Urheberrecht an sämtlichen durch Palmgar geschaffenen kreativen und gestalterischen Werken bleibt
gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte bei der
Palmgar GmbH. Die Nutzung der von Palmgar geschaffenen Werke im Rahmen des Projektes steht dem Kunden
erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars (inkl. allfälliger Dritter) zu. Bis zur vollständigen Bezahlung
verleiben die Nutzungsrechte bei Palmgar und obgenannten Dritten.
Absage des Anlasses.
Palmgar behält sich die Änderung oder Streichung eines Anlasses vor, falls dieser durch schlechte Witterung
oder höherer Gewalt verunmöglicht wird. Der Auftraggeber anerkennt dies und verzichtet im Voraus auf die
Geltendmachung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen.
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Vertragsanpassung. Rücktritt vom Vertrag.
Bei Annullierung oder grundlegender Änderung eines vereinbarten Vertragsverhältnisses schuldet der
Auftraggeber Palmgar einen pauschalierten Schadenersatz ohne Nachweis eines Schadens und unter Vorbehalt
der Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens gemäss folgenden Ansätzen:
Annullierung/Anpassung bis 30 Tage vor dem Anlass: 5% des vereinbarten Gesamtbetrags der Bestellung
Annullierung/Anpassung bis 20 Tage vor dem Anlass: 20% des vereinbarten Gesamtbetrags der Bestellung
Annullierung/Anpassung bis 10 Tage vor dem Anlass: 50% des vereinbarten Gesamtbetrags der Bestellung
Annullierung/Anpassung bis 3 Tage vor dem Anlass: 75% des vereinbarten Gesamtbetrags der Bestellung
Spätere Annullierung/Anpassung: 100% des vereinbarten Gesamtbetrags der Bestellung
Gerichtsstand. Anwendbares Recht.
Die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Palmgar GmbH und dem Kunden
resp. Lieferanten unterliegt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Obergösgen. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt
(Salvatorische Klausel).
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