Allgemeine Geschäftsbedingungen. STAND: März 2016 Anwendungsbereich. Geltungsbereich. Die Palmgar GmbH in Obergösgen/Schweiz (nachfolgend Palmgar) erbringt Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungen, insbesondere der Organisation und Durchführung von Anlässen in der firmeneigenen Location. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Palmgar GmbH und ihren Auftraggebern (Kunden) sowie Palmgar und ihren Auftragnehmern (Lieferanten), soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die AGB sind integrierender Bestandteil eines Vertrages. AGB von Kunden und/oder Lieferanten gelten nur, sofern deren Anwendbarkeit von Palmgar mit Unterschrift anerkannt wurde. Vertragsabschluss. Dienstleistungen werden nach Abschluss eines Vertrags erbracht. Die Bestellung des Kunden erfolgt schriftlich auf Basis der von Palmgar erstellten Offerte. Die schriftliche Bestellung kann per Post oder auf elektronischem Weg zugestellt werden. Entsprechende Unterschriften auf einer elektronischen Kopie werden von beiden Seiten ausdrücklich anerkannt. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit der Annahme der Auftragserteilung (Bestellung) durch Palmgar. Erteilte Aufträge gelten auch dann als angenommen, wenn die Palmgar nicht innerhalb von 14 Werktagen widerspricht. Honorierung. Die Honorierung erfolgt auf Basis der von Palmgar präsentierten und vom Auftraggeber mit der Bestellung genehmigten Offerte. Die in der Bestellung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben (z.B. Anzahl Personen, Dauer eines Anlasses etc.). Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von Palmgar. Palmgar ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnung der von ihr beauftragten Personen vorzulegen. Zahlungsbedingungen. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber auf seine Bestellung hin eine Akonto-Rechnung über 50% des erwarteten Gesamtbetrages. Die Zahlung dieser Akonto-Rechnung ist Voraussetzung für ein Tätigwerden von Palmgar. Nach Abschluss des Anlasses erhält der Auftraggeber die Endabrechnung. Die Kosten werden inklusive der gesetzlichen MwSt. von 8.0% in Rechnung gestellt, der MwSt-Betrag wird ausgewiesen. Die Bezahlung der Endabrechnung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Haftungsbeschränkung. Die Palmgar GmbH haftet unabhängig von der geltend gemachten Anspruchsgrundlage nur für Schäden, die von Palmgar grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden und in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Für Schäden, die eine befugte Hilfsperson (wie Subunternehmer) in Ausübung ihrer Verrichtung verursacht, haftet sie nicht. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige geltend gemachte direkte oder indirekte Schäden (Folgeschäden) wird gegenüber dem Kunden wegbedungen. Für die Nutzung Spielgeräten übernimmt Palmgar keine Haftung. Die Kontrolle der sachgerechnten Nutzung obliegt den Eltern bzw. den beaufsichtigenden Personen. Haftungsausschluss. Bei Sachschäden. Palmgar übernimmt keine Haftung für Verluste, Diebstähle und Sachschäden im Rahmen eines Anlasses. Bei der Beschaffung von technischen oder sonstigen Einrichtungen Dritter handelt Palmgar im Namen des Auftraggebers. Dieser stellt Palmgar ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei. 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen. STAND: März 2016 Anwendungsbereich. Rechtliche Zulässigkeit. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Palmgar im Auftrag des Kunden durchgeführten Anlässe wird vom Kunden getragen. Palmgar weist den Auftraggeber auf rechtliche Risiken hin, soweit sie von diesen Kenntnis hat. Bei der Abgabe von Alkohol an Minderjährige während eines Anlasses durch Mitarbeiter von Palmgar oder Subunternehmern hält sich Palmgar an die gesetzlichen Vorgaben. Falls Teilnehmer eines Anlasses Alkohol an Minderjährige weitergeben, übernimmt Palmgar keine Haftung. Schwierigkeiten während des Auftragsverhältnisses. Gewährleistung. Beanstandungen bezüglich der erbrachten Dienstleistungen müssen durch den Kunden unverzüglich mitgeteilt und innert einer Woche schriftlich bestätigt werden. Versicherung. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, dass er für die Versicherung von im Auftrag involvierten Gegenständen und Personen besorgt und verantwortlich ist. Für Schäden an der Location selbst oder dem Inventar aufgrund unsachgemässer Behandlung haftet der Auftraggeber. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% des Rechnungsvolumens werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sofern die Location durchschnittlich verschmutzt ist, ist die Reinigung im Gesamtpreis enthalten. Palmgar behält sich vor, bei überdurchschnittlicher Verschmutzung der Location bzw. der Aussenanlage die zusätzlich anfallenden Aufwendungen für die Reinigung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Bei der bereitstehenden Location handelt es sich um eine Nichtraucher-Location (auch im Aussenbereich). Rauchen ist nur im ausgewiesenen Gelände hinter dem Gebäude erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird dem Auftraggeber pauschal CHF 200.- in Rechnung gestellt. Geheimhaltungspflicht. Palmgar und ihre Drittpartner behandeln alle Dokumente, Daten und Informationen streng vertraulich. Dies gilt auch für alles, was Palmgar während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangt. Darin enthalten sind ebenfalls vertrauliche Kunden- und Kontaktdaten des Auftraggebers. Palmgar verwendet diese Informationen nur für die Erfüllung von Aufträgen des Auftraggebers. Die Geheimhaltung gilt für die Dauer des Projektes. Eigentumsrecht. Urheberschutz. Das Urheberrecht an sämtlichen durch Palmgar geschaffenen kreativen und gestalterischen Werken bleibt gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte bei der Palmgar GmbH. Die Nutzung der von Palmgar geschaffenen Werke im Rahmen des Projektes steht dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars (inkl. allfälliger Dritter) zu. Bis zur vollständigen Bezahlung verleiben die Nutzungsrechte bei Palmgar und obgenannten Dritten. Absage des Anlasses. Palmgar behält sich die Änderung oder Streichung eines Anlasses vor, falls dieser durch schlechte Witterung oder höherer Gewalt verunmöglicht wird. Der Auftraggeber anerkennt dies und verzichtet im Voraus auf die Geltendmachung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen. 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen. STAND: März 2016 Anwendungsbereich. Vertragsanpassung. Rücktritt vom Vertrag. Bei Annullierung oder grundlegender Änderung eines vereinbarten Vertragsverhältnisses schuldet der Auftraggeber Palmgar einen pauschalierten Schadenersatz ohne Nachweis eines Schadens und unter Vorbehalt der Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens gemäss folgenden Ansätzen: Annullierung/Anpassung bis 30 Tage vor dem Anlass: 5% des vereinbarten Gesamtbetrags der Bestellung Annullierung/Anpassung bis 20 Tage vor dem Anlass: 20% des vereinbarten Gesamtbetrags der Bestellung Annullierung/Anpassung bis 10 Tage vor dem Anlass: 50% des vereinbarten Gesamtbetrags der Bestellung Annullierung/Anpassung bis 3 Tage vor dem Anlass: 75% des vereinbarten Gesamtbetrags der Bestellung Spätere Annullierung/Anpassung: 100% des vereinbarten Gesamtbetrags der Bestellung Gerichtsstand. Anwendbares Recht. Die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Palmgar GmbH und dem Kunden resp. Lieferanten unterliegt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Obergösgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). 3
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