Leistung Die US-BBQ verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Sie verpflichtet sich einen Anlass zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut sie die notwendige Koordination der beteiligten Veranstalter und führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten, stehen im geistigen Eigentum der US-BBQ. Die Nutzung dieses Materials in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung gestattet. Auftragsbestätigung Ein Auftrag mit der US-BBQ kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die US-BBQ kommt der Auftrag zustande. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Unkostenbeitrag In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, so ist die US-BBQ berechtigt, für ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen zu fordern. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probeessen speziell verrechnet. Annullierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der entstandenen Kosten. Geringfügige Änderungen Die US-BBQ behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum Beispiel aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern. Sie verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung. Teilnehmerzahl Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das Essen muss spätestens 14 Tage vor dem Anlass, schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung der Teilnehmerzahl wird automatisch die ursprünglich gemeldete Anzahl der Gedecke in Rechnung gestellt. Beizug eines Dritten Die US-BBQ ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Die USBBQ verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten. Annullierung von Anlässen Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt: bis 50 Tage vor dem Anlass: die entstandenen Kosten werden verrechnet 49 - 40 Tage vor dem Anlass : 45 % der vereinbarten Leistungen 39 - 22 Tage vor dem Anlass : 60 % der vereinbarten Leistungen 21 - 15 Tage vor dem Anlass : 80% der vereinbarten Leistungen 14 Tage vor dem Anlass : 100 % der vereinbarten Leistungen Vermittlung • Organisation Die US-BBQ anerbietet dem Kunden unter anderem die Vermittlung von Künstlern, Musikern, Zeltaufbauten, technische Anlagen. Sie erhebt dafür eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von 8% von deren Honorar. Der Vertrag schliesst der Kunde jedoch mit den Künstlern, Musikern direkt ab. Für die Organisation und das Supervising eines Anlasses erhebt US-BBQ einen Honoraransatz von 12%. Zahlungen Die US-BBQ erhebt eine Akontozahlung vor Durchführung des Anlasses. Diese Akontozahlung beträgt im Normalfall 50% des Gesamtbetrags, zahlbar bei Auftragserteilung. Die zweite Akontozahlung beträgt 20%, 10 Tage vor Anlass. Die Restzahlung, inklusive eventueller Zusatzleistungen, ist nach Schluss der Veranstaltung, aufgrund der detaillierten Rechnung, innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Gerichtsstand Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frauenfeld oder ein anderer zuständiger Gerichtsstand nach Wahl von US-BBQ. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.
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