Leistung Die US-BBQ verpflichtet sich, bei der Ausführung des

Leistung
Die US-BBQ verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise
vorzugehen. Sie verpflichtet sich einen Anlass zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand
durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie
Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut sie die notwendige Koordination
der beteiligten Veranstalter und führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem
Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen,
Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten, stehen im geistigen Eigentum der US-BBQ.
Die Nutzung dieses Materials in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher und
schriftlicher Zustimmung gestattet.
Auftragsbestätigung
Ein Auftrag mit der US-BBQ kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der
schriftlichen Auftragsbestätigung durch die US-BBQ kommt der Auftrag zustande. Allfällige
über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung
gestellt.
Unkostenbeitrag
In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine
zweite, detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, so ist die US-BBQ
berechtigt, für ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten
eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen zu fordern. Ebenso wird ein
vom Kunden gewünschtes Probeessen speziell verrechnet. Annullierungen von verbindlich
reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der entstandenen Kosten.
Geringfügige Änderungen
Die US-BBQ behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum
Beispiel aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhten Preisen, ihre
Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu
ändern. Sie verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.
Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das Essen muss spätestens 14 Tage vor dem Anlass,
schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung der Teilnehmerzahl wird
automatisch die ursprünglich gemeldete Anzahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
Beizug eines Dritten
Die US-BBQ ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch
einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte
muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Die USBBQ verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.
Annullierung von Anlässen
Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in
Rechnung gestellt:
bis 50 Tage vor dem Anlass: die entstandenen Kosten werden verrechnet
49 - 40 Tage vor dem Anlass : 45 % der vereinbarten Leistungen
39 - 22 Tage vor dem Anlass : 60 % der vereinbarten Leistungen
21 - 15 Tage vor dem Anlass : 80% der vereinbarten Leistungen
14 Tage vor dem Anlass : 100 % der vereinbarten Leistungen
Vermittlung • Organisation
Die US-BBQ anerbietet dem Kunden unter anderem die Vermittlung von Künstlern,
Musikern, Zeltaufbauten, technische Anlagen. Sie erhebt dafür eine Vermittlungsgebühr in
der Höhe von 8% von deren Honorar. Der Vertrag schliesst der Kunde jedoch mit den
Künstlern, Musikern direkt ab. Für die Organisation und das Supervising eines Anlasses
erhebt US-BBQ einen Honoraransatz von 12%.
Zahlungen
Die US-BBQ erhebt eine Akontozahlung vor Durchführung des Anlasses. Diese
Akontozahlung beträgt im Normalfall 50% des Gesamtbetrags, zahlbar bei Auftragserteilung.
Die zweite Akontozahlung beträgt 20%, 10 Tage vor Anlass. Die Restzahlung, inklusive
eventueller Zusatzleistungen, ist nach Schluss der Veranstaltung, aufgrund der detaillierten
Rechnung, innerhalb von 10 Tagen zahlbar.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frauenfeld oder
ein anderer zuständiger Gerichtsstand nach Wahl von US-BBQ. Es kommt schweizerisches
Recht zur Anwendung.