Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seniorenhelfer Salzinger / Lehnert GbR § 1 Allgemeines - Geltungsbereich Die Geschäftsbedingungen, sowie die besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen und besondere Geschäftsbedingungen werden, Bestandteil in der jeweils gültigen Fassung. Diese wir schriftlich und medial bekannt gegeben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind immer in Verbindung mit den besonderen Geschäftsbedingungen zu sehen. § 2 Art und Umfang der Leistung Die von uns angebotenen Schutzbrief, Dienst- bzw. Service-Leistungen für Senioren und deren Angehörigen umfassen die Hilfe, die Betreuung, Begleitung, Beratung sowie haushaltsnahe Dienstleitungen. Das Angebot umfasst ausdrücklich keine medizinischen Pflegeleistungen. Wir verpflichten uns, die uns übergebenen und anvertrauten Gegenstände, Dokumente oder Kenntnisse pfleglich zu behandeln und/oder sorgfältig zu verwahren. Dasselbe erwarten wir auch von unseren Mitgliedern und Vertragspartnern. Alle uns anvertrauten Gegenstände oder Dokumente werden nach Vertragsende oder nach Aufforderung durch den Vertragspartner umgehend ausgehändigt. Die Schweigepflicht bleibt in allen Fällen bestehen. Weiterhin verpflichten wir uns, sofern dies erforderlich, die Räumlichkeiten des Vertragspartners mit größtem Respekt und absoluter Sorgfalt zu behandeln und unberechtigten Dritten keinen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten zu gewähren. Auf Grund von individueller Fürsorge können gesonderte Vereinbarungen zwischen der Seniorenhelfer GbR und dem Mitglied getroffen werden. Sie sind gültig, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. § 3 Vertragsabschluss, Abnahme und Gewährleistung Ein Vertrag entsteht durch die Beantragung eines Schutzbriefes oder einer Mitgliedschaft des Auftraggebers. Für Leistungen die über das Schutzbrief und Mitgliedschaftsangebot hinaus angeboten werden, kommt ein Dienstleistungsvertrag zwischen der Seniorenhelfer Salzinger / Lehnert GbR durch eine schriftliche Auftragsvereinbarung zustande. Die Dauer des Vertrages richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Für die Schutzbriefleistungen und Mitgliedschaften gelten folgende Kündigungsfristen. Die Mitgliedschaft beträgt 1 Jahr. Wenn nicht mindest 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages, der Vertrag gekündigt wird, verlängert sich dieser stillschweigend um ein weiteres Jahr. Eine Kündigungsfrist für alle anderen Dienstleistungen, werden in der Regel nicht vereinbart, so dass der Auftraggeber die Dienstleistungen ganz nach seinen Bedürfnissen wählen und anfordern kann. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich - spätestens am den auf die Leistungsverrichtung folgenden übernächsten Werktag - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Urlaubs-, Tierbetreuung, Partyservice o.ä.) erfolgt die Abnahme - ggf. auch abschnittsweise - spätestens zwei Tage nach Erfüllung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn nicht möglich, kann der Auftraggeber eine Minderung verlangen. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, das der Auftraggeber wichtige Informationen über die Art und Beschaffenheit der Flächen, Gegenstände und räumliche Gegebenheiten nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der Objekte trifft. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohnes begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen. Leistungsangebote in Flyern, Anzeigen, Prospekten etc. sind unverbindlich. § 4 Preise Die im Angebot, Schutzbrief oder Mitgliedsantrag festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bzw. Antrages, festgelegten Preise. Es geltenden alle tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer. Wir rechnen bei Leistungen außerhalb der Schutzbrief und Mitgliedsleistungen 1/2 stündlich ab. Die Höhe der Vergütung wird durch unsere Leistungstabelle oder durch individuelle Vereinbarung bestimmt. Mindestens 35,00 Euro je h, ohne Rabatte Bitte fragen Sie nach Ihrem individuellen Angebot. Sollte eine Anfahrt umsonst anfallen, weil der Auftraggeber den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, berechnen wir die entstandenen Anfahrtskosten sowie mindestens 1 Arbeitsstunde, wenn es dem Auftraggeber möglich gewesen sein hätte können, die Fahrt zu verhindern. Für die Anfahrt an Orte die über 15 km vom Firmensitz Heidenau liegen, berechnen wir 0,50 €/km. Die Preise für Mitgliedschaften und Schutzbriefvarianten können angehoben werden, wenn aus unternehmerischen Gründen um die Gemeinschaft zu schützen, dieses erfolgen muss. Das können Inflationäre Gründe, wie auch außergewöhnliche Preiserhöhung von Drittanbietern sein. Dem Mitglied oder Inhaber eines Schutzbriefes wird in diesem Zuge ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. § 5 Sicherheitseinbehalt Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung von vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen. § 6 Haftung Für Schäden, die nachweislich auf den Auftragnehmer zurückzuführen sind, haftet dieser, im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. § 7 Zahlungsbedingungen Rechnungen sind brutto ohne Abzug sofort nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Monatspauschalen sind im Voraus, spätestens jeweils am letzten Tag des laufenden Monats fällig. Monatliche Zahlweise nur über SEPA Mandat möglich. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Jahresbeiträge sind im Voraus, spätestens am letzten Tag vor Laufzeit der Schutzbrief oder Mitgliedschaft fällig und zu entrichten. Für die Zahlung des Jahresbeitrages per Überweisung reduziert sich der Beitrag um 6 Euro pro Jahr. § 8 Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. § 9 Datenspeicherung Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden. § 10 Salvatorische Klausel / Teilunwirksamkeit Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
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