Rede Minister Wenzel / Wolf

Presse
Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz
19.03.2015
Rede
des Niedersächsischen Ministers
für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stefan Wenzel
zu TOP 22 „Politische Verantwortung übernehmen: Sicherheit der Menschen muss oberste
Priorität haben – verhaltensauffällige Wölfe sind der freien Natur zu entnehmen!“
LT-Drs. 17/3114 Erste Beratung
im Niedersächsischen Landtag in Hannover
(Es gilt das gesprochene Wort.)
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Der Wolf ist ein originärer Bestandteil unserer heimischen Tierwelt. Die Rückkehr des Wolfes
wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern mit großem Interesse verfolgt, auch in der
Berichterstattung in den Medien schlägt sich die hohe Aufmerksamkeit für dieses Thema
nieder.
Dabei wird deutlich, dass das Verhältnis des Menschen zum Wolf ambivalent ist. Große Teile
der Bevölkerung begrüßen die Rückkehr und sind fasziniert von der Tierart. Auf der anderen
Seite haben viele Menschen noch Vorbehalte, sei es aus Sorgen um die Sicherheit von
Menschen oder mögliche wirtschaftliche Schäden durch Nutztierrisse.
Die Landesregierung nimmt diese Sorgen ernst. Mit der Richtlinie Wolf hat sie ein Instrument
geschaffen, um Nutztierhalter mit den zusätzlichen Belastungen, die durch die Rückkehr des
Wolfes entstehen, nicht alleine zu lassen. Schäden durch Wölfe werden ausgeglichen und
Präventionsmaßnahmen gefördert.
Ein wichtiger Grundsatz im Umgang mit Wölfen und im Wolfsmanagement ist, dass die
Sicherheit des Menschen an erster Stelle steht.
Dem Umgang mit auffälligen Wölfen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Von
gesunden Wölfen geht in der Regel keine Gefahr aus, in seltenen Fällen kann es aber zu
Verhaltensweisen bei Wölfen kommen, auf die man mit geeigneten Maßnahmen reagieren
muss. Gründe für solches Verhalten können beispielsweise illegale Fütterungen von Wölfen
sein.
Eine wichtige Grundlage für die Klärung der Frage, ob sich Wölfe auffällig verhalten, ist ein
funktionierendes Monitoringsystem. Durch die gute Kooperation mit der Landesjägerschaft
Niedersachsen und den vielen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern sind wir da gut
aufgestellt.
Alle Sichtungen werden überprüft und dokumentiert. Sollte dabei der Verdacht auftreten,
dass ein Tier auffällig ist, wird die oberste Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Unteren Naturschutzbehörden und ggf. zugezogenen Experten die
Einschätzung prüfen und geeignete Maßnahmen einleiten. Es gibt keine pauschale
Empfehlung für eine geeignete Maßnahme beim Auftreten eines auffälligen Wolfs. Die
Maßnahme muss sich konkret am gezeigten Verhalten des Wolfes orientieren. Als
Grundlage für die Entscheidungen werden dabei die Empfehlungen des Bundesamts für
Naturschutz herangezogen. Die Ursachenbekämpfung ist dabei eine wichtige Maßnahme,
die schon vielfach zum Erfolg führt.
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Sichtungen von Wölfen in der Nähe von oder in Dörfern sind keinesfalls immer als auffällig
einzustufen. Besonders junge Wölfe sind neugierig und weniger scheu als erwachsene
Wölfe und können durchaus in Siedlungsnähe und auch in Siedlungen gesehen werden.
Zeigt ein Wolf jedoch auffälliges Verhalten, so ist es sinnvoll, frühzeitig mit geeigneten
Maßnahmen zu reagieren. Sofern der Wolf kein aggressives Verhalten gegenüber Menschen
zeigt, sollte in so einem Fall versucht werden, dem Tier durch Vergrämung die Scheu vor
Menschen wieder anzuerziehen. Dieses Vorgehen ist auch für den Wolf vorgesehen, der
beispielsweise im Landkreis Oldenburg oder Leer mehrfach in Siedlungen beobachtet wurde
und wenig Scheu vor Menschen gezeigt hat. Der Wolf hat sich aber Menschen gegenüber
bisher unserer Erkenntnis nach nie aggressiv gezeigt. Der Wolf soll möglichst eingefangen
werden, um ihn mit einem Sender ausstatten zu können. Bevor das Tier freigelassen wird,
findet eine genaue Untersuchung durch Experten statt.
Nur, wenn es sich um einen gesunden wilden Wolf handelt, soll er wieder freigelassen und
vergrämt werden.
Für das Vergrämen gibt es zwar in Deutschland noch keine Erfahrungen, aber sowohl in
Schweden als auch als auch im Yellowstone Nationalpark sind auffällige Wölfe erfolgreich
vergrämt worden. Von einem offenen Feldversuch kann also keine Rede sein.
Durch die Besenderung ist eine Erfolgskontrolle der Maßnahme möglich. Sollte die
Maßnahme nicht erfolgreich sein, und sich das Tier als gefährlich erweisen, kann das Tier
durch den Sender schnell lokalisiert werden und als letzte Möglichkeit dann dauerhaft der
Natur entnommen werden.
Wenn vom Wolf eine unmittelbar drohende Gefahr für Menschen ausgeht, kann dessen
Tötung im Rahmen des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB, § 228 BGB) jederzeit
erfolgen, wenn hierfür die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen.
Ein sachlicher Umgang beim Thema Wolf ist und bleibt wichtig. Von gesunden Wölfen geht
grundsätzlich keine Gefahr aus, sollte es aber zu auffälligem Verhalten von Wölfen kommen,
ist das Land gut aufgestellt, um mit geeigneten und der Situation angepassten Maßnahmen
schnell zu reagieren.
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