8 II. Wie bringe ich auf den Weg ¼ ? 1. Anregungen - Stadt Aachen

II. Wie bringe ich auf den Weg ¼ ?
1. Anregungen und Beschwerden
Sie können sich mit einem persönlichen Anliegen, einer Anregung oder Beschwerde an
den Stadtrat oder die zuständige Bezirksvertretung wenden. Alle Anliegen werden von
der Klärungsstelle bearbeitet. Diese sucht
gemeinsam mit Ihnen nach einer schnellen
Lösung. Sollte dies nicht gelingen, wird das
Anliegen dem Bürger- und Beschwerdeausschuss vorgelegt. Die Entscheidung wird
schriftlich vom Oberbürgermeister mitgeteilt.
Was ist das ?
Die Klärungsstelle der Stadtverwaltung Aachen, Gerd Dupont, Tel.: 432-7240, steht für
alle Fragen zur Verfügung.
Wen kann ich zu
diesem Anliegen
ansprechen ?
Ein einfacher Brief mit Ihrem Anliegen genügt.
Was benötige ich
dazu ?
Sie schicken den Brief unterschrieben an
den Bürger- und Beschwerdeausschuss der
Stadt Aachen, Katschhof, 52062 Aachen.
Wie setze ich es
um ?
8
Gefragt werden kann alles, sofern es sich
um Angelegenheiten der Stadt handelt und
die Beantwortung nicht gesetzliche Vorschriften verletzt oder ein laufendes Gerichtsverfahren betrifft. Natürlich dürfen die
Fragen weder beleidigenden Inhalt haben
noch nichtöffentliche Angelegenheiten, wie
z.B. Personalentscheidungen, betreffen.
Beispiel
· Fragestunden gibt es auch in den Sitzungen der Bezirksvertretungen und den
Fachausschüssen.
Tipp
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3. Fragestunden
Zu Beginn einer Ratssitzung gibt es die Fragestunde. Dort können Sie an Ratsmitglieder
Ihre Frage richten. Möglich ist nur eine Frage
bzw. eine Nachfrage. Die Frage kann in
mündlicher oder schriftlicher Form gestellt
werden. Die Antwort bekommen Sie entweder mündlich, wenn eine direkte Antwort in
der Sitzung möglich ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugesandt.
Was ist das ?
Den Bürgerbeauftragten,
Willi Claßen, Tel.: 432-7203
Wen kann ich zu
diesem Anliegen
ansprechen ?
Termine der Ratssitzungen
Was benötige ich
dazu ?
Sie stellen eine direkte Frage in der jeweiligen Ratssitzung. Eine schriftliche Frage
muss bis spätestens zum 8. Werktag vor der
Fragestunde dem Oberbürgermeister vorliegen. Sie kann direkt im Rathaus eingereicht
werden.
Wie setze ich es
um ?
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Einrichtung einer Spielstraße, eines Fußgängerüberweges,
Beispiel
Umbenennung einer Straße
· Die Erfolgschancen Ihrer Anregung steigen, wenn Sie möglichst viele Unterschriften sammeln und Politikerinnen und
Politiker für Ihr Anliegen gewinnen können.
9
Tipp
2. Einwohnerantrag
Mit einem Einwohnerantrag können Sie ein
persönliches Anliegen direkt dem Stadtrat
zur Beratung und Entscheidung vorlegen.
Einwohner bzw. Einwohnerinnen sind Menschen, die mindestens drei Monate in Aachen wohnen und gemeldet sind und mindestens 14 Jahre alt sind. Der Einwohnerantrag
muss von mindestens 8.000 weiteren Einwohnerinnen und Einwohnern mit getragen,
d.h. unterschrieben werden, wenn er Belange
der Stadt Aachen betrifft. Für die Stadtbezirke ist dies ein entsprechender Anteil der
Wohnbevölkerung des Stadtbezirks.
Was ist das ?
Die Klärungsstelle der Stadt Aachen,
Gerd Dupont, Tel.: 432-7240
Wen kann ich in
diesem Anliegen
ansprechen?
·
Ihre Forderung formulieren Sie in schriftlicher Form, so dass die Unterzeichnenden nur mit Ja oder Nein antworten können.
Was benötige ich
dazu?
·
Darüber hinaus ist eine Erklärung notwendig warum Sie diese Forderung
stellen.
·
Für einen Einwohnerantrag, der die
Stadt Aachen betrifft, benötigen Sie
8.000 Unterschriften. Im Antrag geben
Sie mindestens eine Person an (höchstens drei Personen), die bevollmächtigt
ist, alle Unterzeichnenden der Unterschriftenlisten vor dem Stadtrat oder einem Ratsausschuss, der über den Antrag beraten muss, zu vertreten.
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Einfach zu den Sitzungen hingehen. Sie finden jeweils am ersten Mittwoch im Monat im
Rathaus statt.
Wie setze ich es
um ?
· Die Stadt Aachen ist in insgesamt sieben
Stadtbezirke eingeteilt: AC-Mitte, Brand,
Eilendorf, Haaren, Kornelimünster / Walheim, Laurensberg und Richterich. Die
Angelegenheiten der Stadtbezirke werden in Sitzungen der Bezirksvertretungen erörtert und entschieden. Auch diese
Sitzungen, die im jeweiligen Stadtbezirk
stattfinden, sind öffentlich. Weitere Infos
gibt es über die Internetseite der Stadt
Aachen, in den Bezirksämtern oder in der
schon genannten Broschüre.
Tipp
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2. Ratssitzungen
Der Stadtrat ist ein von der Bürgerschaft gewähltes Gremium und entscheidet über die
wichtigen Angelegenheiten der Stadt, z.B.
Haushaltsaufstellung, Erhebung von Abgaben, Grundstückskäufe und –verkäufe,
Stadtentwicklungsmaßnahmen u.v.a.m. Die
Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich, d.h.
auch Sie können daran teilnehmen. Bestimmte Themen werden jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und entschieden.
Was ist das ?
Die Entscheidungen zu Fachthemen, wie
z.B. Verkehr, Finanzen, Planungen, werden
in den Fachausschüssen vorbereitet. Informationen zu den Fachausschüssen finden
Sie in der Broschüre "Rat und Verwaltung",
die beim Bürgerservice im Verwaltungsgebäude Katschhof erhältlich ist.
Den Bürgerbeauftragten,
Willi Claßen, Tel: 432- 7203.
Wen kann ich zu
diesem Anliegen
ansprechen ?
Sitzungstermine mit Tagesordnungen und
die Veranstaltungsorte. Diese Informationen
werden in der Tageszeitung veröffentlicht
oder können auf der Internetseite der Stadt
Aachen (www.aachen.de) unter den Stichworten Rat und Verwaltung, Stadtbezirke,
Politik im Stadtbezirk abgerufen werden.
Was benötige ich
dazu ?
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·
Erstellen Sie Unterschriftenlisten (vgl.
Beispiel Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid) und schicken Sie den Antrag mit
den Unterschriftenlisten an den Stadtrat
der Stadt Aachen, Katschhof, 52062 Aachen.
Wie setze ich es
um ?
Erhalt eines Schwimmbades
Beispiel
·
Möglichkeiten, schnell Unterschriften zu
sammeln, können Sie im Kapitel "Unterschriftenlisten" nachlesen.
Tipps
·
Einwohneranträge können Sie auch in
Ihren Bezirksvertretungen einreichen.
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3. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Mit einem Bürgerbegehren können Sie den
Rat auffordern, sich mit dem von Ihnen vorgebrachten Thema zu befassen und eine
Entscheidung zu treffen. Es ist sogar möglich, einen Ratsbeschluss außer Kraft zu
setzen. Im Gegensatz zum Einwohnerantrag, führt ein Bürgerbegehren, das nicht
vom Rat gebilligt wird, zu einem Bürgerentscheid (s.u.). Dieser hat innerhalb von drei
Monaten stattzufinden. Die Kommune ist
verpflichtet bei der Erstellung des Begehrens
behilflich zu sein!
Was ist das ?
Die Klärungsstelle,
Gerd Dupont, Tel.: 432 –7240
Wen kann ich zu
diesem Anliegen
ansprechen ?
Ein einfacher Brief mit der Überschrift "Bürgerbegehren" genügt. Wie beim Einwohnerantrag ist eine Begründung für Ihren Vorschlag notwendig. Das Begehren muss von
mindestens einer Antrag stellenden Person
(höchstens drei) persönlich gestellt werden.
Diese sind berechtigt, das Bürgerbegehren
vor dem Rat zu erläutern und zu erklären.
Was benötige ich
dazu ?
·
Demokratische Beteiligung an planerischen Entscheidungsprozessen
·
Frühzeitiges Einbringen von Anregungen
und Informationen zur Planung
·
Es besteht keine Beteiligungspflicht, jedoch bleiben dann unter Umständen eigene Belange unberücksichtigt.
Es erfolgt die Auswertung der schriftlich und
mündlich vorgebrachten Anregungen durch
die Verwaltung.
Darüber hinaus muss der Antrag einen Vorschlag zur Deckung der Kosten enthalten.
Außerdem sind Unterschriftenlisten erforderlich, auf denen jeweils das Begehren und die
Antragsteller benannt sind. Für das Bürgerbegehren müssen sich vier Prozent der in
Aachen wohn- und wahlberechtigten Bevölkerung aussprechen.
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17
Wozu Beteiligung
an Planungen ?
Was geschieht mit
den Bürgereingaben ?
Wenn es sich um ein Thema des Stadtbezirks handelt, reicht die entsprechende Anzahl von Unterschriften des Stadtbezirks.
Hier gilt:
III. Wie kann ich teilnehmen an ¼ ?
1. Planungs- und Bebauungsvorhaben
Bei der Aufstellung bzw. Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ist die
Stadt verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung und deren voraussichtlichen
Auswirkungen öffentlich zu unterrichten. Die
Bürger erhalten Gelegenheit, ihre Anregungen zu den Planungen vorzubringen.
Was ist das ?
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10 %,
bis
20.000 Einwohner
9 %,
bis
30.000 Einwohner
8 %,
bis
50.000 Einwohner
7 %,
bis
100.000 Einwohner
6 %,
bis
200.000 Einwohner
5 %,
Voraussetzung für die Gültigkeit eines Bürgerbegehrens ist u.a., dass dessen Inhalt in
die Zuständigkeit des Stadtrates fällt und nicht
verfassungsfeindlichen Zielen entspricht!
Wo kann ich mich
informieren ?
Außerdem können Bürgerinnen und Bürger
an öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretungen, der Fachausschüsse sowie des Rates teilnehmen.
Die Anregungen können formlos, schriftlich
wie auch mündlich, beim Planungsamt der
Stadt Aachen im Verwaltungsgebäude am
Marschiertor vorgebracht werden.
10.000 Einwohner
der wohnhaften und wahlberechtigten Bevölkerung.
Über die Berücksichtigung oder Zurückweisung der Anregungen entscheidet der Rat
der Stadt. Das Ergebnis wird den Bürgern
mitgeteilt.
Einsichtmöglichkeit und direkte Auskunft erhält man zu den allgemeinen Öffnungszeiten
der Verwaltung im Planungsamt, Lagerhausstr. 20. Ort und Dauer der Einsichtmöglichkeit werden in der Regel in den Tageszeitungen (s.a. Öffentliche Bekanntmachungen) veröffentlicht.
Bis
Wie kann ich
meine Anregungen
vorbringen ?
·
Schreiben Sie einen Text, aus dem Ihr
Anliegen klar herauszulesen ist.
·
Benutzen Sie Unterschriftenlisten, auf
denen jeweils der Text des Begehrens
zu lesen ist und die folgendermaßen
aussehen (s.u.).
·
Legen Sie die Unterschriftenlisten aus
(s. Beispiel).
·
Holen Sie die Genehmigung ein, um an
öffentlichen Stellen Unterschriften zu
sammeln (Fachbereich Verkehr und
Tiefbau, Josef Wery und Birgit Dassen,
Tel.: 432-6017)
·
Schicken Sie den Antrag unterschrieben
an Stadt Aachen, Der Oberbürgermeister, FB 01, Rathaus, 52058 Aachen.
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Wie setze ich es
um ?
Wenn einem Bürgerbegehren nicht vom
Rat stattgegeben wird, führt das automatisch
zu einem Bürgerentscheid, bei dem die
Bevölkerung über die klar formulierte Alternative abstimmt.
Der Bürgerentscheid muss vom Rat veranstaltet werden.
Dabei wird keine persönliche "Wahlbenachrichtigung" versendet. Der Termin wird nur in
den beiden Aachener Zeitungen spätestens
am 22. Tag vor dem Entscheid bekanntgegeben.
· Holen Sie sich Unterstützung von Politikerinnen und Politikern.
Tipp
Die Unterschriftenlisten müssen neben dem
eigentlichen Bürgerbegehren folgende Angaben enthalten:
Beispiel
Nr. Name, Vorname
Geburtsdatum
Es ist daher von Vorteil, den Entscheid mit
eigener gezielter Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten und diese im vorhinein zu planen.
20 Prozent der Bürgerschaft müssen dem
Bürgerentscheid zustimmen, damit er umgesetzt wird.
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Anschrift
Unterschrift
Wenn einem Bürgerbegehren nicht vom
Rat stattgegeben wird, führt das automatisch
zu einem Bürgerentscheid, bei dem die
Bevölkerung über die klar formulierte Alternative abstimmt.
Der Bürgerentscheid muss vom Rat veranstaltet werden.
Dabei wird keine persönliche "Wahlbenachrichtigung" versendet. Der Termin wird nur in
den beiden Aachener Zeitungen spätestens
am 22. Tag vor dem Entscheid bekanntgegeben.
· Holen Sie sich Unterstützung von Politikerinnen und Politikern.
Tipp
Die Unterschriftenlisten müssen neben dem
eigentlichen Bürgerbegehren folgende Angaben enthalten:
Beispiel
Nr. Name, Vorname
Geburtsdatum
Es ist daher von Vorteil, den Entscheid mit
eigener gezielter Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten und diese im vorhinein zu planen.
20 Prozent der Bürgerschaft müssen dem
Bürgerentscheid zustimmen, damit er umgesetzt wird.
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Anschrift
Unterschrift