II. Wie bringe ich auf den Weg ¼ ? 1. Anregungen und Beschwerden Sie können sich mit einem persönlichen Anliegen, einer Anregung oder Beschwerde an den Stadtrat oder die zuständige Bezirksvertretung wenden. Alle Anliegen werden von der Klärungsstelle bearbeitet. Diese sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer schnellen Lösung. Sollte dies nicht gelingen, wird das Anliegen dem Bürger- und Beschwerdeausschuss vorgelegt. Die Entscheidung wird schriftlich vom Oberbürgermeister mitgeteilt. Was ist das ? Die Klärungsstelle der Stadtverwaltung Aachen, Gerd Dupont, Tel.: 432-7240, steht für alle Fragen zur Verfügung. Wen kann ich zu diesem Anliegen ansprechen ? Ein einfacher Brief mit Ihrem Anliegen genügt. Was benötige ich dazu ? Sie schicken den Brief unterschrieben an den Bürger- und Beschwerdeausschuss der Stadt Aachen, Katschhof, 52062 Aachen. Wie setze ich es um ? 8 Gefragt werden kann alles, sofern es sich um Angelegenheiten der Stadt handelt und die Beantwortung nicht gesetzliche Vorschriften verletzt oder ein laufendes Gerichtsverfahren betrifft. Natürlich dürfen die Fragen weder beleidigenden Inhalt haben noch nichtöffentliche Angelegenheiten, wie z.B. Personalentscheidungen, betreffen. Beispiel · Fragestunden gibt es auch in den Sitzungen der Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen. Tipp 21 3. Fragestunden Zu Beginn einer Ratssitzung gibt es die Fragestunde. Dort können Sie an Ratsmitglieder Ihre Frage richten. Möglich ist nur eine Frage bzw. eine Nachfrage. Die Frage kann in mündlicher oder schriftlicher Form gestellt werden. Die Antwort bekommen Sie entweder mündlich, wenn eine direkte Antwort in der Sitzung möglich ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugesandt. Was ist das ? Den Bürgerbeauftragten, Willi Claßen, Tel.: 432-7203 Wen kann ich zu diesem Anliegen ansprechen ? Termine der Ratssitzungen Was benötige ich dazu ? Sie stellen eine direkte Frage in der jeweiligen Ratssitzung. Eine schriftliche Frage muss bis spätestens zum 8. Werktag vor der Fragestunde dem Oberbürgermeister vorliegen. Sie kann direkt im Rathaus eingereicht werden. Wie setze ich es um ? 20 Einrichtung einer Spielstraße, eines Fußgängerüberweges, Beispiel Umbenennung einer Straße · Die Erfolgschancen Ihrer Anregung steigen, wenn Sie möglichst viele Unterschriften sammeln und Politikerinnen und Politiker für Ihr Anliegen gewinnen können. 9 Tipp 2. Einwohnerantrag Mit einem Einwohnerantrag können Sie ein persönliches Anliegen direkt dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorlegen. Einwohner bzw. Einwohnerinnen sind Menschen, die mindestens drei Monate in Aachen wohnen und gemeldet sind und mindestens 14 Jahre alt sind. Der Einwohnerantrag muss von mindestens 8.000 weiteren Einwohnerinnen und Einwohnern mit getragen, d.h. unterschrieben werden, wenn er Belange der Stadt Aachen betrifft. Für die Stadtbezirke ist dies ein entsprechender Anteil der Wohnbevölkerung des Stadtbezirks. Was ist das ? Die Klärungsstelle der Stadt Aachen, Gerd Dupont, Tel.: 432-7240 Wen kann ich in diesem Anliegen ansprechen? · Ihre Forderung formulieren Sie in schriftlicher Form, so dass die Unterzeichnenden nur mit Ja oder Nein antworten können. Was benötige ich dazu? · Darüber hinaus ist eine Erklärung notwendig warum Sie diese Forderung stellen. · Für einen Einwohnerantrag, der die Stadt Aachen betrifft, benötigen Sie 8.000 Unterschriften. Im Antrag geben Sie mindestens eine Person an (höchstens drei Personen), die bevollmächtigt ist, alle Unterzeichnenden der Unterschriftenlisten vor dem Stadtrat oder einem Ratsausschuss, der über den Antrag beraten muss, zu vertreten. 10 Einfach zu den Sitzungen hingehen. Sie finden jeweils am ersten Mittwoch im Monat im Rathaus statt. Wie setze ich es um ? · Die Stadt Aachen ist in insgesamt sieben Stadtbezirke eingeteilt: AC-Mitte, Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster / Walheim, Laurensberg und Richterich. Die Angelegenheiten der Stadtbezirke werden in Sitzungen der Bezirksvertretungen erörtert und entschieden. Auch diese Sitzungen, die im jeweiligen Stadtbezirk stattfinden, sind öffentlich. Weitere Infos gibt es über die Internetseite der Stadt Aachen, in den Bezirksämtern oder in der schon genannten Broschüre. Tipp 19 2. Ratssitzungen Der Stadtrat ist ein von der Bürgerschaft gewähltes Gremium und entscheidet über die wichtigen Angelegenheiten der Stadt, z.B. Haushaltsaufstellung, Erhebung von Abgaben, Grundstückskäufe und –verkäufe, Stadtentwicklungsmaßnahmen u.v.a.m. Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich, d.h. auch Sie können daran teilnehmen. Bestimmte Themen werden jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und entschieden. Was ist das ? Die Entscheidungen zu Fachthemen, wie z.B. Verkehr, Finanzen, Planungen, werden in den Fachausschüssen vorbereitet. Informationen zu den Fachausschüssen finden Sie in der Broschüre "Rat und Verwaltung", die beim Bürgerservice im Verwaltungsgebäude Katschhof erhältlich ist. Den Bürgerbeauftragten, Willi Claßen, Tel: 432- 7203. Wen kann ich zu diesem Anliegen ansprechen ? Sitzungstermine mit Tagesordnungen und die Veranstaltungsorte. Diese Informationen werden in der Tageszeitung veröffentlicht oder können auf der Internetseite der Stadt Aachen (www.aachen.de) unter den Stichworten Rat und Verwaltung, Stadtbezirke, Politik im Stadtbezirk abgerufen werden. Was benötige ich dazu ? 18 · Erstellen Sie Unterschriftenlisten (vgl. Beispiel Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid) und schicken Sie den Antrag mit den Unterschriftenlisten an den Stadtrat der Stadt Aachen, Katschhof, 52062 Aachen. Wie setze ich es um ? Erhalt eines Schwimmbades Beispiel · Möglichkeiten, schnell Unterschriften zu sammeln, können Sie im Kapitel "Unterschriftenlisten" nachlesen. Tipps · Einwohneranträge können Sie auch in Ihren Bezirksvertretungen einreichen. 11 3. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Mit einem Bürgerbegehren können Sie den Rat auffordern, sich mit dem von Ihnen vorgebrachten Thema zu befassen und eine Entscheidung zu treffen. Es ist sogar möglich, einen Ratsbeschluss außer Kraft zu setzen. Im Gegensatz zum Einwohnerantrag, führt ein Bürgerbegehren, das nicht vom Rat gebilligt wird, zu einem Bürgerentscheid (s.u.). Dieser hat innerhalb von drei Monaten stattzufinden. Die Kommune ist verpflichtet bei der Erstellung des Begehrens behilflich zu sein! Was ist das ? Die Klärungsstelle, Gerd Dupont, Tel.: 432 –7240 Wen kann ich zu diesem Anliegen ansprechen ? Ein einfacher Brief mit der Überschrift "Bürgerbegehren" genügt. Wie beim Einwohnerantrag ist eine Begründung für Ihren Vorschlag notwendig. Das Begehren muss von mindestens einer Antrag stellenden Person (höchstens drei) persönlich gestellt werden. Diese sind berechtigt, das Bürgerbegehren vor dem Rat zu erläutern und zu erklären. Was benötige ich dazu ? · Demokratische Beteiligung an planerischen Entscheidungsprozessen · Frühzeitiges Einbringen von Anregungen und Informationen zur Planung · Es besteht keine Beteiligungspflicht, jedoch bleiben dann unter Umständen eigene Belange unberücksichtigt. Es erfolgt die Auswertung der schriftlich und mündlich vorgebrachten Anregungen durch die Verwaltung. Darüber hinaus muss der Antrag einen Vorschlag zur Deckung der Kosten enthalten. Außerdem sind Unterschriftenlisten erforderlich, auf denen jeweils das Begehren und die Antragsteller benannt sind. Für das Bürgerbegehren müssen sich vier Prozent der in Aachen wohn- und wahlberechtigten Bevölkerung aussprechen. 12 17 Wozu Beteiligung an Planungen ? Was geschieht mit den Bürgereingaben ? Wenn es sich um ein Thema des Stadtbezirks handelt, reicht die entsprechende Anzahl von Unterschriften des Stadtbezirks. Hier gilt: III. Wie kann ich teilnehmen an ¼ ? 1. Planungs- und Bebauungsvorhaben Bei der Aufstellung bzw. Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ist die Stadt verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten. Die Bürger erhalten Gelegenheit, ihre Anregungen zu den Planungen vorzubringen. Was ist das ? 16 10 %, bis 20.000 Einwohner 9 %, bis 30.000 Einwohner 8 %, bis 50.000 Einwohner 7 %, bis 100.000 Einwohner 6 %, bis 200.000 Einwohner 5 %, Voraussetzung für die Gültigkeit eines Bürgerbegehrens ist u.a., dass dessen Inhalt in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt und nicht verfassungsfeindlichen Zielen entspricht! Wo kann ich mich informieren ? Außerdem können Bürgerinnen und Bürger an öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretungen, der Fachausschüsse sowie des Rates teilnehmen. Die Anregungen können formlos, schriftlich wie auch mündlich, beim Planungsamt der Stadt Aachen im Verwaltungsgebäude am Marschiertor vorgebracht werden. 10.000 Einwohner der wohnhaften und wahlberechtigten Bevölkerung. Über die Berücksichtigung oder Zurückweisung der Anregungen entscheidet der Rat der Stadt. Das Ergebnis wird den Bürgern mitgeteilt. Einsichtmöglichkeit und direkte Auskunft erhält man zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung im Planungsamt, Lagerhausstr. 20. Ort und Dauer der Einsichtmöglichkeit werden in der Regel in den Tageszeitungen (s.a. Öffentliche Bekanntmachungen) veröffentlicht. Bis Wie kann ich meine Anregungen vorbringen ? · Schreiben Sie einen Text, aus dem Ihr Anliegen klar herauszulesen ist. · Benutzen Sie Unterschriftenlisten, auf denen jeweils der Text des Begehrens zu lesen ist und die folgendermaßen aussehen (s.u.). · Legen Sie die Unterschriftenlisten aus (s. Beispiel). · Holen Sie die Genehmigung ein, um an öffentlichen Stellen Unterschriften zu sammeln (Fachbereich Verkehr und Tiefbau, Josef Wery und Birgit Dassen, Tel.: 432-6017) · Schicken Sie den Antrag unterschrieben an Stadt Aachen, Der Oberbürgermeister, FB 01, Rathaus, 52058 Aachen. 13 Wie setze ich es um ? Wenn einem Bürgerbegehren nicht vom Rat stattgegeben wird, führt das automatisch zu einem Bürgerentscheid, bei dem die Bevölkerung über die klar formulierte Alternative abstimmt. Der Bürgerentscheid muss vom Rat veranstaltet werden. Dabei wird keine persönliche "Wahlbenachrichtigung" versendet. Der Termin wird nur in den beiden Aachener Zeitungen spätestens am 22. Tag vor dem Entscheid bekanntgegeben. · Holen Sie sich Unterstützung von Politikerinnen und Politikern. Tipp Die Unterschriftenlisten müssen neben dem eigentlichen Bürgerbegehren folgende Angaben enthalten: Beispiel Nr. Name, Vorname Geburtsdatum Es ist daher von Vorteil, den Entscheid mit eigener gezielter Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten und diese im vorhinein zu planen. 20 Prozent der Bürgerschaft müssen dem Bürgerentscheid zustimmen, damit er umgesetzt wird. 14 15 Anschrift Unterschrift Wenn einem Bürgerbegehren nicht vom Rat stattgegeben wird, führt das automatisch zu einem Bürgerentscheid, bei dem die Bevölkerung über die klar formulierte Alternative abstimmt. Der Bürgerentscheid muss vom Rat veranstaltet werden. Dabei wird keine persönliche "Wahlbenachrichtigung" versendet. Der Termin wird nur in den beiden Aachener Zeitungen spätestens am 22. Tag vor dem Entscheid bekanntgegeben. · Holen Sie sich Unterstützung von Politikerinnen und Politikern. Tipp Die Unterschriftenlisten müssen neben dem eigentlichen Bürgerbegehren folgende Angaben enthalten: Beispiel Nr. Name, Vorname Geburtsdatum Es ist daher von Vorteil, den Entscheid mit eigener gezielter Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten und diese im vorhinein zu planen. 20 Prozent der Bürgerschaft müssen dem Bürgerentscheid zustimmen, damit er umgesetzt wird. 14 15 Anschrift Unterschrift
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