- Initiative Beilstein

Einwohneranträge im Rahmen der neuen Gemeindeordnung
Wenn Sie möchten, dass ein bestimmtes Thema im Stadtrat diskutiert wird, können Sie entweder direkt eine
Fraktion dessen ansprechen, die versucht, das Thema auf der Agenda des Rates zu platzieren oder Sie
stellen einen Einwohnerantrag. Bei der ersten Möglichkeit obliegt es dem Rat, ob Sie Ihr Anliegen selbst
vortragen können. Beim Einwohnerantrag sind der Antragsteller und die Vertrauenspersonen anzuhören.
Dabei muss klar ersichtlich sein, welche Angelegenheit der Gemeinderat behandeln soll und warum Sie das
wünschen. Es darf sich um kein Thema handeln, für das in den letzten Monaten bereits ein Bürgerantrag
gestellt wurde.
In Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern müssen mindestens drei Prozent aller Einwohnerinnen und
Einwohner der Gemeinde (höchstens aber 200 Personen) den Einwohnerantrag mit ihrer Unterschrift
unterstützen. Bei ca. 6.000 Einwohnern heißt das für Beilstein, dass Sie 180 Einwohnerunterschriften
benötigen. Unterschriftsberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung mindestens 16 Jahre alt ist und
seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt.
Das Verfahren ist simpel. Sie müssen den Einwohnerantrag schriftlich stellen. Bitte benennen Sie bis zu drei
Vertrauenspersonen jeweils mit Namen und Anschrift. Diese Vertrauenspersonen sind die Ansprechpartner
für die Gemeinde- oder Stadtverwaltung und berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Einwohnerantrag
abzugeben und entgegenzunehmen. Benennen Sie niemanden, gelten die beiden ersten
Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner als Vertrauenspersonen. Der Gemeinderat prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Trifft dies zu, wird die Angelegenheit in einer Sitzung des Gemeinderats oder des
beschließenden Ausschusses behandelt. In dieser Sitzung werden auch die Vertrauenspersonen angehört.
Bei den Fristen gibt es wenig zu beachten. Sie können den Einwohnerantrag jederzeit stellen. Ausnahme:
Richtet sich der Einwohnerantrag gegen einen Beschluss des Gemeinderats, müssen Sie ihn innerhalb von
drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses einreichen.
Parteien zum Thema Bürgerbeteiligung bei den Landtagswahlen 2016
Die Initiative Beilstein steht für Transparenz und Bürgerbeteiligung. Die aktuelle Landesregierung hat
wichtige Schritte zu diesen Themen in Baden-Württemberg eingeleitet. Wir sind gespannt, wie sich die
Parteien nach der Wahl 2016 dazu stellen werden.
Hierzu ein interessanter Wahlprogrammauszug aus dem Südkurier Online:
Grüne: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollen auch auf Landkreisebene möglich sein sowie Landräte
direkt gewählt werden können. Das Landtagswahlrecht soll von einer Stimme auf zwei Stimmen geändert
werden. Über Online-Petitionen sollen Bürger verstärkt mitwirken können.
SPD: Die von Grün-Rot durchgesetzte Absenkung der Hürden für direkte Demokratie soll nicht weiter
fortgesetzt werden. Das Landtagswahlrecht soll mit Einführung des Zwei-Stimmen-Wahlrechts, Senkung des
Wahlalters auf 16 sowie Öffnung für Bürger aus Nicht-EU-Ländern reformiert werden. Auch hier sollen die
Landräte direkt gewählt werden.
CDU: Die Partei will Teile des von Grün-Rot durchgesetzten Bürgerrechts wieder abschaffen, wie z.B. die
Mitsprache bei Bauleitplanungen, längere Fristen für Sitzungsunterlagen oder mehr Rechte für Jugendräte.
Die in dieser Legislaturperiode abgesenkten Quoren für Bürgerentscheide sollen allerdings beibehalten
werden.
FDP: Sie verspricht „weitere Erleichterungen für Instrumente der direkten Demokratie“ und ist – wie Grüne
und SPD – für Bürgerentscheide auf Landkreisebene, die Direktwahl der Landräte und Bürgervertreter auf
Stadtteil- und Bezirksebene sowie das Zwei-Stimmen-Wahlrecht.
Auch Sie sind herzlich eingeladen, Beilstein mit uns noch besser und lebenswerter zu machen. Auf Ihre
Anregungen und Fragen freuen wir uns. Die Initiative Beilstein erreichen Sie unter
[email protected]
Sprechen Sie uns an oder besuchen Sie uns auf unserer facebook-Seite unter „Initiative Beilstein“ und
geben Sie uns ein „Daumen hoch“.
Ihr(e)
Thomas
Bausch,
Peter
Gruner,
Tanja Lübcke und Vincent Schulte-Coerne
Andreas
Eisenreich,
Susann
Grande-Friedrich,