ENERGIEAUSWEIS
für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
3
Energieverbrauchskennwert
Dieses Gebäude
134,9 kWh/(m²·a)
0
50
100
Energieverbrauch für Warmwasser:
150
200
enthalten
250
300
350
400
> 400
nicht enthalten
Das Gebäude wird auch gekühlt; der typische Energieverbrauch für Kühlung beträgt bei zeitgemäßen Geräten
etwa 6 kWh je m2 Gebäudenutzfläche und Jahr und ist im Energieverbrauchskennwert nicht enthalten.
Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser
Energieträger
Zeitraum
von
Erdgas L
Erdgas L
Erdgas L
Energieverbrauch
[kWh]
bis
01.05.2003
01.05.2004
01.05.2005
29.04.2004
30.04.2005
30.04.2006
Anteil
Warmwasser
[kWh]
55.314
57.438
51.660
9.957
10.339
9.299
Klimafaktor
Energieverbrauchskennwert [kWh/(m2 ·a)]
(zeitlich bereinigt, klimabereinigt)
Heizung
1,13
1,08
1,03
118,3
117,4
100,7
Warmwasser
Kennwert
23,0
23,9
21,5
141,3
141,3
122,2
Durchschnitt
134,9
Vergleichswerte Endenergiebedarf
50
100
150
200
250
300
350
400
> 400
Pa
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0
1)
Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen
sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung
und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird.
Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden,
der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten,
dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/(m2 ·a) entfallen können.
Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder
Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist
zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 %
geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren
Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist.
Erläuterungen zum Verfahren
Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind
spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach Energieeinsparverordnung. Der tatsächliche Verbrauch einer Wohnung
oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen
Energieverbrauchskennwert ab.
1) EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser.