ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes 3 Energieverbrauchskennwert Dieses Gebäude 134,9 kWh/(m²·a) 0 50 100 Energieverbrauch für Warmwasser: 150 200 enthalten 250 300 350 400 > 400 nicht enthalten Das Gebäude wird auch gekühlt; der typische Energieverbrauch für Kühlung beträgt bei zeitgemäßen Geräten etwa 6 kWh je m2 Gebäudenutzfläche und Jahr und ist im Energieverbrauchskennwert nicht enthalten. Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Energieträger Zeitraum von Erdgas L Erdgas L Erdgas L Energieverbrauch [kWh] bis 01.05.2003 01.05.2004 01.05.2005 29.04.2004 30.04.2005 30.04.2006 Anteil Warmwasser [kWh] 55.314 57.438 51.660 9.957 10.339 9.299 Klimafaktor Energieverbrauchskennwert [kWh/(m2 ·a)] (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung 1,13 1,08 1,03 118,3 117,4 100,7 Warmwasser Kennwert 23,0 23,9 21,5 141,3 141,3 122,2 Durchschnitt 134,9 Vergleichswerte Endenergiebedarf 50 100 150 200 250 300 350 400 > 400 Pa ssi vh au s M FH Ne ub au EF H Ne EF ub H au gu en t m erg e od ti er sch ni sie rt Du W rch oh sc ng hn eb itt M äu FH de we e se ne nt rg lic eti h m sc EF od h ni we H e er ch se ne ni t nt rg sie lic eti rt h m sc h od ni c er ni ht sie rt 0 1) Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/(m2 ·a) entfallen können. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach Energieeinsparverordnung. Der tatsächliche Verbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. 1) EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser.
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