ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Westfalenhof 18, 49078 Osnabrück Gesamtes Gebäude Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes 3 Energieverbrauchskennwert Dieses Gebäude 183 0 50 Energieverbrauch für Warmwasser: 100 150 enthalten 200 kWh/(m²·a) 250 300 350 ≥ 400 nicht enthalten Das Gebäude wird auch gekühlt; der typische Energieverbrauch für Kühlung beträgt bei zeitgemäßen Geräten etwa 6 kWh je m2 Gebäudenutzfläche und Jahr und ist im Energieverbrauchskennwert nicht enthalten. Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Energieträger Zeitraum von Erdgas L Erdgas L Erdgas L 01.08.2010 01.08.2011 01.08.2012 Anteil Warmwasser [kWh] Energieverbrauch [kWh] bis 31.07.2011 31.07.2012 31.07.2013 155.349 148.284 165.213 15.535 17.794 19.826 Klimafaktor Energieverbrauchskennwert in kWh/(m2 a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung 1,09 1,16 1,03 164,9 163,4 162,1 Warmwasser Kennwert 16,8 19,2 21,5 181,7 182,6 183,5 Durchschnitt 182,6 Vergleichswerte Endenergiebedarf 50 100 150 200 250 300 350 ≥ 400 Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/(m2 a) entfallen können. FH M Pa ssi vh au s Ne ub EF au H Ne ub EF au H gu en t m erg od eti er sch ni sie rt Du W rch oh sc ng hn eb itt M äu F de we H e n se nt erg lic eti h m sc EF od h ni H er ch we e ni t se ne sie r nt rt lic geti h m sc h od ni er ch ni t sie rt 0 Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. 1) Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach Energieeinsparverordnung. Der tatsächliche Verbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. 1) EFH: Einfamilienhäuser, MFH: Mehrfamilienhäuser
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