Bekanntmachung vom 15. März 2016 Feststellen des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben einer Nutzungsartenänderung Bekanntmachung von ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts, Forstamt HainichWerratal, vom 15. März 2016 Feststellen des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben einer Nutzungsartenänderung Bekanntmachung von ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts, Forstamt Hainich-Werratal, vom 15. März 2016 Der Antragsteller plant im Unstrut-Hainich-Kreis, Gemarkung Zaunröden, Flur 2 und 4, auf den in der Tabelle genannten Flurstücken Gemarkung Flur Flurstück Gemarkung Flur Flurstück Zaunröden 4 12/1 Zaunröden 4 21/1 4 12/2 4 21/2 4 13/1 4 24/1 4 13/2 4 25 4 14/1 4 202 4 14/2 2 203/1 4 15/1 2 204 4 16/1 2 205 4 17/1 2 205/2 4 18/1 2 206 4 19/1 2 207/1 4 20/1 2 207/2 eine Nutzungsartenänderung gemäß § 10 ThürWaldG auf einer Fläche von 6,912 ha. Vorgesehen sind Rodungen in einem Gesamtumfang von 6,66 ha. Gemäß Nummer 17.2.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG in Verbindung mit der Nummer 1.2 Spalte 2 Anlage 1 zum ThürUVPG ist für geplante Rodungen von 5 ha bis weniger als 10 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalles im Sinne des § 3c Satz 2 UVPG durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 04.09.2015 durchgeführt. 2/4 Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 036926-71000 während der Dienstzeit beim Thüringer Forstamt HainichWerratal, Bahnhofstr. 76, 99831 Creuzburg eingesehen werden. Rechtsgrundlagen 1. Thüringer Waldgesetz ( ThürWaldG) in der Fassung vom 01. Januar 2015, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 ( GVBl. S. 352 ) 2. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVPG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 ( BGBl. S. 94 ), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 3. Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Thüringer UVP-Gesetz - ThürUVPG ) vom 20. Juli 2007, mehrfach geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2013 (GVBl. S. 321), berichtigt (GVBl. 2014 S. 12) 3/4
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