Bekanntmachung vom 15. März 2016

Bekanntmachung
vom 15. März 2016
Feststellen des Unterbleibens einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für
das Vorhaben einer Nutzungsartenänderung
Bekanntmachung von ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts, Forstamt HainichWerratal, vom 15. März 2016
Feststellen des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben einer Nutzungsartenänderung
Bekanntmachung von ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts,
Forstamt Hainich-Werratal, vom 15. März 2016
Der Antragsteller plant im Unstrut-Hainich-Kreis, Gemarkung Zaunröden, Flur 2 und 4, auf den
in der Tabelle genannten Flurstücken
Gemarkung Flur Flurstück Gemarkung Flur Flurstück
Zaunröden
4
12/1
Zaunröden
4
21/1
4
12/2
4
21/2
4
13/1
4
24/1
4
13/2
4
25
4
14/1
4
202
4
14/2
2
203/1
4
15/1
2
204
4
16/1
2
205
4
17/1
2
205/2
4
18/1
2
206
4
19/1
2
207/1
4
20/1
2
207/2
eine Nutzungsartenänderung gemäß § 10 ThürWaldG auf einer Fläche von 6,912 ha.
Vorgesehen sind Rodungen in einem Gesamtumfang von 6,66 ha.
Gemäß Nummer 17.2.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG in Verbindung mit der Nummer 1.2
Spalte 2 Anlage 1 zum ThürUVPG ist für geplante Rodungen von 5 ha bis weniger als 10 ha
Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalles im
Sinne des § 3c Satz 2 UVPG durchzuführen.
Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 04.09.2015
durchgeführt.
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Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine
UVP-Pflicht besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und
die zugrunde liegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter
der Telefonnummer 036926-71000 während der Dienstzeit beim Thüringer Forstamt HainichWerratal, Bahnhofstr. 76, 99831 Creuzburg eingesehen werden.
Rechtsgrundlagen
1. Thüringer Waldgesetz ( ThürWaldG) in der Fassung vom 01. Januar 2015, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 ( GVBl. S. 352 )
2. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVPG ) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 24. Februar 2010 ( BGBl. S. 94 ), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25.
Juli 2013
3. Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Thüringer UVP-Gesetz - ThürUVPG ) vom 20. Juli 2007, mehrfach geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2013
(GVBl. S. 321), berichtigt (GVBl. 2014 S. 12)
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