EINWOHNERGEMEINDE 4653 Obergösgen Gemeindeverwaltung E-Mail: [email protected] Bezug der Hundesteuer 2016 Die Hundesteuer 2016 inkl. Kontrollmarke beträgt unverändert CHF 120.00. Hundehalter werden gebeten, die Gebühr bis spätestens am 30. April 2016 zu entrichten. Der Bezug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung. Nach der Überweisung des fälligen Betrages wird die Kontrollmarke per Post zugestellt. Meldepflicht Meldepflicht besteht für alle Hunde, die am 1. April 2016 älter als 3 Monate alt sind. Für Neuanmeldungen melden Sie sich bitte auf der Gemeindeverwaltung mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer des Hundehalters Mikrochipnummer Registriernachweis der Datenbank "AMICUS" Geburtsdatum des Hundes Hunderasse oder präzise Angabe der Mischung Bewilligungsnummer des Kantons bei bewilligungspflichtigen Rassen Sie hatten noch nie einen Hund und möchten nun einen? Dann lassen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Obergösgen auf AMICUS als Hundehalter registrieren. Bewilligungspflicht Hunde und Kreuzungen der unten aufgeführten Rassen dürfen nur mit Bewilligung des Veterinärdienstes des Kantons Solothurn erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier (Pit Bull), Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro Von der Hundesteuer befreit sind: Hunde, welche am Stichtag (1. April 2016) noch nicht 3 Monate alt sind Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee Blindenführhunde (im Einsatz bei einer blinden oder sehbehinderten Person) Wir danken allen Hundehaltern für die fristgerechte Bezahlung der Hundesteuer. Gemeindeverwaltung Obergösgen Dorfkern 1 4653 Obergösgen www.obergoesgen.ch Tel. Fax 062 285 51 51 062 285 51 50
© Copyright 2024 ExpyDoc