EINWOHNERGEMEINDE 4653 Obergösgen

EINWOHNERGEMEINDE
4653 Obergösgen
Gemeindeverwaltung
E-Mail: [email protected]
Bezug der Hundesteuer 2016
Die Hundesteuer 2016 inkl. Kontrollmarke beträgt unverändert CHF 120.00.
Hundehalter werden gebeten, die Gebühr bis spätestens am 30. April 2016 zu entrichten. Der
Bezug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung. Nach der Überweisung des fälligen Betrages wird
die Kontrollmarke per Post zugestellt.
Meldepflicht
Meldepflicht besteht für alle Hunde, die am 1. April 2016 älter als 3 Monate alt sind. Für Neuanmeldungen melden Sie sich bitte auf der Gemeindeverwaltung mit folgenden Angaben:
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Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer des Hundehalters
Mikrochipnummer
Registriernachweis der Datenbank "AMICUS"
Geburtsdatum des Hundes
Hunderasse oder präzise Angabe der Mischung
Bewilligungsnummer des Kantons bei bewilligungspflichtigen Rassen
Sie hatten noch nie einen Hund und möchten nun einen? Dann lassen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Obergösgen auf AMICUS als Hundehalter registrieren.
Bewilligungspflicht
Hunde und Kreuzungen der unten aufgeführten Rassen dürfen nur mit Bewilligung des Veterinärdienstes des Kantons Solothurn erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden:
Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier (Pit Bull), Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro
Von der Hundesteuer befreit sind:
 Hunde, welche am Stichtag (1. April 2016) noch nicht 3 Monate alt sind
 Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee
 Blindenführhunde (im Einsatz bei einer blinden oder sehbehinderten Person)
Wir danken allen Hundehaltern für die fristgerechte Bezahlung der Hundesteuer.
Gemeindeverwaltung Obergösgen
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Dorfkern 1
4653 Obergösgen
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www.obergoesgen.ch
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Tel.
Fax
062 285 51 51
062 285 51 50