Fälligkeit der Hundesteuer 2016 15. Februar 2016

Fälligkeit der Hundesteuer 2016
Die Verwaltung weist alle Hundebesitzer
darauf hin, dass die Hundesteuer für das
Jahr 2016 für alle angemeldeten Hunde
am
15. Februar 2016
zur Zahlung fällig ist. Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte dem letzten Bescheid. Dieser ist solange gültig, bis ein neuer Bescheid den vorherigen aufhebt.
Steuerschuldner, die der Gemeinde keine Bankabbuchungsermächtigung erteilt haben werden dringend darauf aufmerksam gemacht, dass kein weiterer Hinweis zu den Fälligkeitsterminen erfolgt und keine Überweisungsträger zugestellt werden.
Um evtl. Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird auf die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandates
(=Einzugsermächtigung) bei der Verwaltungsgemeinschaft hingewiesen, diese Hundehalter brauchen dann nichts mehr zu veranlassen.
Die Hundehalter werden hiermit nachdrücklich auf die Anmeldebzw. Abmeldepflicht ihres Hundes hingewiesen.
Hierzu können Sie unter der Tel.-Nr. 09771 6160-39 anrufen
oder Sie besuchen die Internetseite der VG Bad Neustadt
www.bad-neustadt-vgem.de
Anmeldeformular
http://www.vgbadneustadt.rhoen-saale.net/fileServer/LKRG/1039/14251/A231-anmeldung_hundesteuer_mehrere_hunde.pdf