Wichtiger Hinweis zur Hundesteuer 2016 1. Festsetzung Die Stadt Überlingen setzt die Hundesteuer durch sogenannte Mehrjahresbescheide fest. Das heißt, auch in 2016 ergeht kein Jahresbescheid! Der letzte Hundesteuerbescheid gilt solange, bis Ihnen ein neuer Bescheid zugeht. 2. Zahlung Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass die Hundesteuer am 15.02.2016 fällig ist. Sie erhalten keine weitere Aufforderung. Die Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Bescheid, in der Regel beträgt sie 98,00 € (für einen Hund) bzw. 294,00 € (für zwei Hunde). Bitte denken Sie an eine fristgerechte Zahlung, um Ihnen und uns weitere Kosten zu ersparen. Die Bankverbindung sehen Sie auf Ihrem letzten Bescheid. Für die richtige Zuordnung ist es unbedingt notwendig, Ihr Buchungszeichen im Betreff der Überweisung anzugeben. Sollten Sie bereits ein Basislastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt haben oder vor Fälligkeit noch erteilen wollen, wird Ihre Steuer automatisch zur Fälligkeit abgebucht. Ein entsprechendes Formular ist bei der Stadtkasse oder der Abteilung Kämmerei/Controlling -Sachgebiet Steuern- per Post, Fax oder E-Mail erhältlich. Kämmerei/Controlling – Sachgebiet Steuern – im Januar 2016
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