Wichtiger Hinweis zur Hundesteuer 2016

Wichtiger Hinweis zur Hundesteuer 2016
1. Festsetzung
Die Stadt Überlingen setzt die Hundesteuer durch sogenannte
Mehrjahresbescheide fest. Das heißt, auch in 2016 ergeht kein
Jahresbescheid! Der letzte Hundesteuerbescheid gilt solange, bis Ihnen ein
neuer Bescheid zugeht.
2. Zahlung
Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass die Hundesteuer am
15.02.2016 fällig ist. Sie erhalten keine weitere Aufforderung. Die Höhe
entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Bescheid, in der Regel beträgt sie 98,00 €
(für einen Hund) bzw. 294,00 € (für zwei Hunde).
Bitte denken Sie an eine fristgerechte Zahlung, um Ihnen und uns weitere Kosten zu
ersparen. Die Bankverbindung sehen Sie auf Ihrem letzten Bescheid. Für die richtige
Zuordnung ist es unbedingt notwendig, Ihr Buchungszeichen im Betreff der
Überweisung anzugeben.
Sollten Sie bereits ein Basislastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt
haben oder vor Fälligkeit noch erteilen wollen, wird Ihre Steuer automatisch zur
Fälligkeit abgebucht. Ein entsprechendes Formular ist bei der Stadtkasse oder der
Abteilung Kämmerei/Controlling -Sachgebiet Steuern- per Post, Fax oder E-Mail
erhältlich.
Kämmerei/Controlling – Sachgebiet Steuern – im Januar 2016