Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohrreinigung (AGB Rohrreinigung) Die Rohrreinigung wird materialschonend und nach neuestem Stand der Technik durchgeführt. Es wird stets der effektivste Weg gewählt, um die gewünschte Reinigung zu erreichen. Für die Arbeit notwendigen Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Abläufe, Reinigungsöffnungen von Regenfallleitungen, Sanitärobjekte usw. sind dem Auftragnehmer, vom Auftraggeber oder dessen Vertreter, zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer ist vom Auftraggeber schriftlich über sämtliche auftragsrelevanten, ihm bekannten Besonderheiten, Rohrverläufe, zuvor stattgefundenen Ereignisse und eventuelle Gefahren zu informieren. Für Schäden, die durch nicht fachgerechte Rohrinstallation (nach DIN 1986-1/ DIN EN 752), Materialermüdung, Arbeitsanweisung des Auftraggebers oder die eigentliche Verstopfung entstehen, wird keine Haftung übernommen. Es wird ausschließlich für Schäden gehaftet, die mutwillig oder fahrlässig entstanden sind. Die Vergütung erfolgt nach dem jeweiligen Zeit- und Maschinenaufwand im Einzelfall, gemäß unserer Preisliste mit dem aktuellsten Stand. Strom und Wasser müssen vom Auftraggeber gestellt werden. Die Arbeiten gelten als „Abgenommen“, wenn die gewünschte Reinigung erreicht wurde, das Schmutz- oder Regenwasser ungehindert dem jeweiligen Stadtnetz zugeführt wird. Die gewünschten Erkenntnisse über Rohrverlauf oder -zustand erbracht wurden. Sämtliche sonstigen Arbeiten zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführt wurden und dieser, oder dessen Vertreter, dies schriftlich auf dem Arbeitsnachweis bestätigt. Ebenso gelten die Arbeiten als „Abgenommen“, wenn die Rechnung beglichen wurde. Reklamationen der ausgeführten Arbeiten sind spätestens nach sieben Wochentagen, nach Ausführungstag, mitzuteilen. Die Arbeiten werden daraufhin erneut, für den Auftraggeber kostenlos, durchgeführt. Hierbei wird die kostenlose Nacharbeit jedoch maximal bis zum letzten Rechnungsbetrag vom Auftragnehmer übernommen. Eine Reklamation, die durch unsachgemäße Nutzung der Rohrnetze sowie durch nicht ausreichende Information des Auftraggebers oder nicht beauftragter Kamerauntersuchung bei der Rohrreinigung oder Unvorhersehbares, dazu zählen insbesondere nicht bekannte Rohrschäden, Rohrabsackungen oder Rohrversatz, entstanden ist, wird nicht anerkannt. In diesem Fall ist eine erneute Auftragserteilung nötig. Ist es nicht möglich oder vertretbar vom Auftragnehmer/Auszuführenden einen Auftrag zu erfüllen, so ist trotz dessen der erbrachte Zeit- und Maschinenaufwand bzw. der Rechnungsbetrag vom Auftraggeber zu begleichen. Für Leistungen die nach Zeit abgerechnet werden gilt: Die erste Stunde wird voll berechnet und danach jede weitere ½ Stunde. Für „Kleinigkeiten“ oder „Fehlbeauftragungen“ gilt eine Mindestpreis-Pauschale von € 69,-- (inkl. MwSt.) zuzüglich Anfahrt. Allgemeine Geschäftsbedingungen Dichtheitsprüfung (AGB Dichtheitsprüfung) Abweichend zu den Pauschalpreisen werden Aufwände nach vollem Stundenaufwand berechnet, wenn folgende Situationen vorgefunden werden: | Ablagerungen/Verschmutzungen von mehr als 5 % des Rohrdurchmessers. | Erschwerte Zugänglichkeiten von Rohren, z.B. verrostete Öffnungsklappen, fehlende Abwasser- oder Regenrohröffnungen, mechanischeund elektro nische Rückstauklappen, zugestellte oder überbaute Rohröffnungen, etc. | Zusätzliche Wasserhaltungen und Umpumparbeiten. | Wartezeiten werden nach Stundenaufwand abgerechnet (144,00 € brutto pro Servicefahrzeug und angefangene Stunde). | Bei abweichenden Abwassernetzen als in den 3 Beispielen beschrieben. |Im Falle von einer Nichtdurchführbarkeit des Auftrags werden An- und Abfahrt, eine Aufwandsentschädigung von 179,00 € und die bereits erbrachten Leistungen fällig. Allgemeine Zahlungbedingungen | Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Tagen nach Fertigstellung des Auftrags zu zahlen (Fälligkeitsdatum). | Die Vorschrift des § 286 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung. | Verzugszinsen werden sofort nach Fälligkeit in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. | Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für Provisionsempfänger gelten ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rohrreinigung“ und „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dichtheitsprüfung“ unsere „Kooperationsbedingungen für Provisionsempfänger“. | Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. | Alle Bruttopreise enthalten bereits die gesetzlichen 19% MwSt. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Mönchengladbach (HRB: 14561). AGB-Stand: 01.2014 easyPipeProtect Erkelenz GmbH Südpromenade 8 | 41812 Erkelenz Telefon: 0 24 31/ 78 2140 | Fax: 0 24 31/ 78 2147 Geschäftsführer: Michael Mühlin
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