Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen Telefon: Email: - Auftraggeber und LangSoft GbR Bahnhofstr. 56 53332 Bornheim Tel. 02227 – 908404 (Mo - Fr 10-18 Uhr / Sa 9-12 Uhr) Email: [email protected] Ansprechpartner und Datenschutzbeauftrager: Ingo Langkopf - Auftragnehmer - Allgemeines (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer im Rahmen der Sorgfaltspflichten des § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Dienstleister ausgewählt. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Datenverarbeitung im Auftrag ist, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag schriftlich erteilt. Dieser Vertrag enthält nach dem Willen der Parteien und insbesondere des Auftraggebers den schriftlichen Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung i.S.d. § 11 BDSG und regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung. (2) Sofern in diesem Vertrag der Begriff „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ (von Daten) benutzt wird, wird damit allgemein die Verwendung von personenbezogenen Daten verstanden. Eine Verwendung personenbezogener Daten umfasst insbesondere die Erhebung, Speicherung, Übermittlung, Sperrung, Löschung sowie das Anonymisieren, Pseudonymisieren, Verschlüsseln oder die sonstige Nutzung von Daten. LangSoft IT-Systeme Bahnhofstr. 56 in 53332 Bornheim-Sechtem – Tel. 02227/908404 1. Gegenstand des Auftrags Der Auftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer umfasst folgende Arbeiten und Leistungen: Wiederherstellung von Daten- und Ordnerstrukturen die z.B. durch Trojaner, Maleware, Verschlüsselungsprogrammen unbrauchbar oder verschlüsselt wurden. 2. Rechte und Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle (§ 3 Abs. 7 BDSG) für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung obliegt allein dem Auftraggeber. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbeitungen hinzuweisen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Betroffenenrechte sind gegenüber dem Auftraggeber wahrzunehmen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. . (5) Der Auftraggeber hat bei Zusendung der Datenplatten/Datensticks/PC´s/Notebooks darauf zu achten, das diese transportsicher verpackt sind. Bei Schäden des Datenträgers informiert der Auftragsgeber Sie unverzüglich. 3. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und/oder unter Einhaltung der ggf. vom Auftraggeber erteilten ergänzenden Weisungen. Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich ausschließlich nach diesem Vertrag und/oder den Weisungen des Auftraggebers. Eine hiervon abweichende Verarbeitung von Daten ist dem Auftragnehmer untersagt, es sei denn, dass der Auftraggeber dieser schriftlich zugestimmt hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Datenverarbeitung im Auftrag nur in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchzuführen. (2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass er einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hat und wird diesen gegenüber dem Auftraggeber schriftlich nennen. LangSoft IT-Systeme Bahnhofstr. 56 in 53332 Bornheim-Sechtem – Tel. 02227/908404 (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Betriebsabläufe so zu gestalten, dass die Daten, die er im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, im jeweils erforderlichen Maß gesichert und vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt sind. (4) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 5 BDSG verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. 4. Geheimhaltungspflichten Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. 5. Vergütung Die Vergütung des Auftragnehmers wird gesondert vereinbart und bezieht sich auf die Höhe des Datenvolumens: bis 1GB = 89€ / bis 10GB = 149€ / bis 250GB = 249€ / bis 500GB = 299€ bis 1TB = 399€ / über 1TB (1000GB) auf Anfrage) – Preise inkl. MWST Sie können den vereinbarten Betrag nach Annahme des Angebotes in Bar oder als Banküberweisung auf die Kreissparkasse Köln – IBAN: DE69370502990051003226 überweisen. Sie erhalten eine Rechnung auf Ihren Namen/Firma mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. 6. Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. 7. Beendigung Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenplatten oder Geräte werden Ihnen als versichertes Paket per DHL zugestellt. 8. Haftung Der Auftragnehmer – hier LangSoft GbR – haftet nicht für den Verlust der Daten des Auftraggebers. LangSoft IT-Systeme Bahnhofstr. 56 in 53332 Bornheim-Sechtem – Tel. 02227/908404 9. Schlussbestimmungen (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.. (2) Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich. (3) Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht. , den Ort Datum - Auftraggeber - LangSoft IT-Systeme Bahnhofstr. 56 in 53332 Bornheim-Sechtem – Tel. 02227/908404 Ende des Vertrags
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