Vertrag zur Datenverarbeitung

Vertrag zur
Auftragsdatenverarbeitung
zwischen
Telefon:
Email:
- Auftraggeber und
LangSoft GbR
Bahnhofstr. 56
53332 Bornheim
Tel. 02227 – 908404 (Mo - Fr 10-18 Uhr / Sa 9-12 Uhr)
Email: [email protected]
Ansprechpartner und Datenschutzbeauftrager: Ingo Langkopf
- Auftragnehmer -
Allgemeines
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Der
Auftraggeber hat den Auftragnehmer im Rahmen der Sorgfaltspflichten des § 11
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Dienstleister ausgewählt. Voraussetzung für die Zulässigkeit
einer Datenverarbeitung im Auftrag ist, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag
schriftlich erteilt. Dieser Vertrag enthält nach dem Willen der Parteien und insbesondere des
Auftraggebers den schriftlichen Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung i.S.d. § 11 BDSG und regelt die
Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung.
(2) Sofern in diesem Vertrag der Begriff „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ (von Daten) benutzt
wird, wird damit allgemein die Verwendung von personenbezogenen Daten verstanden. Eine
Verwendung personenbezogener Daten umfasst insbesondere die Erhebung, Speicherung,
Übermittlung, Sperrung, Löschung sowie das Anonymisieren, Pseudonymisieren, Verschlüsseln oder
die sonstige Nutzung von Daten.
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1. Gegenstand des Auftrags
Der Auftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer umfasst folgende Arbeiten und
Leistungen:
Wiederherstellung von Daten- und Ordnerstrukturen die z.B. durch Trojaner, Maleware,
Verschlüsselungsprogrammen unbrauchbar oder verschlüsselt wurden.
2. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle (§ 3 Abs. 7 BDSG) für die Verarbeitung von Daten im
Auftrag durch den Auftragnehmer. Die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung obliegt
allein dem Auftraggeber. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber
auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbeitungen hinzuweisen.
(2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle für die Wahrung der Betroffenenrechte
verantwortlich. Betroffenenrechte sind gegenüber dem Auftraggeber wahrzunehmen. Der
Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre
Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
(3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der
Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur
Datensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise
dokumentieren.
(4) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder
Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den
Auftragnehmer feststellt.
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(5) Der Auftraggeber hat bei Zusendung der Datenplatten/Datensticks/PC´s/Notebooks darauf zu
achten, das diese transportsicher verpackt sind. Bei Schäden des Datenträgers informiert der
Auftragsgeber Sie unverzüglich.
3. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der
getroffenen Vereinbarungen und/oder unter Einhaltung der ggf. vom Auftraggeber erteilten
ergänzenden Weisungen. Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich ausschließlich
nach diesem Vertrag und/oder den Weisungen des Auftraggebers. Eine hiervon abweichende
Verarbeitung von Daten ist dem Auftragnehmer untersagt, es sei denn, dass der Auftraggeber dieser
schriftlich zugestimmt hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Datenverarbeitung im Auftrag nur
in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
durchzuführen.
(2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass er einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hat und
wird diesen gegenüber dem Auftraggeber schriftlich nennen.
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(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Betriebsabläufe so zu gestalten, dass die Daten, die er im
Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, im jeweils erforderlichen Maß gesichert und vor der unbefugten
Kenntnisnahme Dritter geschützt sind.
(4) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung des
Datengeheimnisses im Sinne des § 5 BDSG verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die
gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen.
4. Geheimhaltungspflichten
Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung
dieses Vertrages erhalten, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des
Vertrages zu verwenden.
5. Vergütung
Die Vergütung des Auftragnehmers wird gesondert vereinbart und bezieht sich auf die Höhe des
Datenvolumens:
bis 1GB = 89€ / bis 10GB = 149€ / bis 250GB = 249€ / bis 500GB = 299€
bis 1TB = 399€ / über 1TB (1000GB) auf Anfrage) – Preise inkl. MWST
Sie können den vereinbarten Betrag nach Annahme des Angebotes in Bar oder
als Banküberweisung auf die Kreissparkasse Köln – IBAN: DE69370502990051003226
überweisen.
Sie erhalten eine Rechnung auf Ihren Namen/Firma mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen
und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften
erforderlich sind.
7. Beendigung
Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten
Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit
dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen.
Die Datenplatten oder Geräte werden Ihnen als versichertes Paket per DHL zugestellt.
8. Haftung
Der Auftragnehmer – hier LangSoft GbR – haftet nicht für den Verlust der Daten des
Auftraggebers.
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9. Schlussbestimmungen
(1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch
Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse
gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren..
(2) Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.
(3) Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen des Vertrages nicht.
, den
Ort
Datum
- Auftraggeber -
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Ende des Vertrags