5. DAV-VerkehrsAnwaltsTag

5. DAV-VerkehrsAnwaltsTag
22. bis 23. April 2016 in Düsseldorf
Tagungsleitung und Moderation:
Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Geschäftsführender Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
des Deutschen Anwaltvereins e. V.
10 Stunden gem. § 15 FAO
Tagungsablauf (Änderungen vorbehalten)
Freitag, 22. April 2016
13.00 – 13.15 Uhr
Grußworte des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Hagen
13.15 – 15.15 Uhr
Digitale Schadenprüfung
Gerhard Witte, Dipl.-Ing., ö. b. u. v. Sachverständiger, geschäftsführender Gesellschafter Control€xpert GmbH,
Langenfeld
15.45 – 17.45 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates des BGH
Dr. Karin Milger, Vorsitzende Richterin am BGH, VIII. Zivilsenat, Karlsruhe
Samstag, 23. April 2016
9.00 – 10.30 Uhr
Verkehrsmedizin
Prof. Dr. med. Reinhard Urban, Institut für Rechtsmedizin, Mainz
11.00 – 12.30 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung des IV. Zivilsenates des BGH in Verkehrssachen
Martin Lehmann, Richter am BGH, IV. Zivilsenat, Karlsruhe
13.30 – 15.00 Uhr
Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Dr. Holger Niehaus, Richter am LG, derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am BGH, Karlsruhe
15.30 – 17.00 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenates des BGH in Verkehrssachen
Thomas Offenloch, Richter am BGH, VI. Zivilsenat, Karlsruhe
Am Freitag, 22. April 2016 findet ab 18.00 Uhr die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
des Deutschen Anwaltvereins e. V. statt. Ab 20.00 Uhr treffen wir uns zum gemütlichen Get-together im Brauereiausschank
„Goldener Ring“ in der Düsseldorfer Altstadt.
Eine Teilnahmebescheinigung über 10 Vortragsstunden Fortbildung als Nachweis gemäß § 15 FAO wird ausgestellt.
Rahmenprogramm für Begleitpersonen
Freitag, 22. April 2016
15.00 - 17.00 Uhr
Führung durch das EKO-Haus der japanischen Kultur
Samstag, 23. April 2016
10.00 - 12.00 Uhr
Architektur und Mode
Führung durch den Düsseldorfer Medienhafen und Showroombesichtigung eines bekannten Modelabels
Tagungsort
Radisson Blu Scandinavia Hotel
Karl-Arnold-Platz 5
40474 Düsseldorf
Fon 0211 / 45530 • Fax 0211 / 4553110
[email protected]
Gebühr
Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel, abrufbar bis
11. März 2016 unter dem Stichwort „VAT2016“
(EZ/ÜF 120,00 EUR/Nacht, DZ/ÜF 140,00 EUR/Nacht).
Im Zeitraum seit April 2015 neu der Arbeitsgemeinschaft
beigetretene Mitglieder können kostenfrei an der
ersten Tagung nach dem erstmaligen Beitritt teilnehmen.
300,- EUR
Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des
Deutschen Anwaltvereins e. V./FORUM Junge
Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung
350,- EUR Nichtmitglieder
keine USt. auf den Tagungsbeitrag
Organisation: DeutscheAnwaltAkademie Gesellschaft für Aus- und Fortbildung sowie Serviceleistungen mbH
Littenstraße 11 • 10179 Berlin • Fon 030 / 72 61 53-0 • Fax 030 / 72 61 53-111 • www.anwaltakademie.de • Teilnehmerdaten werden gespeichert
Geschäftsführer: Philipp Wendt, Rechtsanwalt • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Rolf Schwedhelm, Rechtsanwalt
Bankverbindung: Berliner Sparkasse • IBAN: DE 79 1005 0000 6607 0004 69 • BIC: BELADEBEXXX
Amtsgericht Charlottenburg • HRB 79713 • USt-IdNr. DE 214080179
Die DeutscheAnwaltAkademie ist zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung
und QMS-zertifiziert DIN EN ISO 9001:2008-12.
Anmeldung per Fax an 030 / 726153-111
Ja, ich melde mich unter Anerkennung Ihrer Teilnahmebedingungen verbindlich an zum
5. DAV-VerkehrsAnwaltsTag vom 22. bis 23. April 2016
(Seminarnummer XR 92301-16)
Name/Vorname
Kanzlei/Firma
Straße
PLZ/Ort
Fon/Fax
E-Mail*
Beruf
DAV-Mitgliedsnummer (falls zur Hand)
* Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir für Informationen über von Ihnen gebuchten Seminare (z. B. Dozententausch, Zeitplanänderung, sonstige Hinweise).
Bitte beachten Sie: Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit Fotoaufnahmen und einer evtl. Wiedergabe Ihrer Person einverstanden.
Datum
Unterschrift

Mitglied ARGE Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. seit:

Mitglied FORUM Junge Anwaltschaft/Anwaltverein bis 3 Jahre nach Zulassung. Zulassungsdatum:

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zur ARGE Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. (DAV-Mitgliedschaft ist erforderlich)
Unterschrift:
Anmeldung zum weiteren Programm:

Ich nehme an der Mitgliederversammlung der ARGE 2016 am Freitag, 22. April 2016, ab 18.00 Uhr teil.

Ich nehme am Abendprogramm im Brauereiausschank „Goldener Ring“ Freitag, 22. April 2016, ab 20.00 Uhr teil.
___ Person(en) – (49,- EUR p. P. inkl. Speisen und Getränke)

Ich melde ___ Person(en) zum begleitenden Rahmenprogramm „Führung durch das EKO-Haus der japanischen Kultur“
am Freitag, 22. April 2016, ab 15.00 Uhr an. (15,- EUR p. P.)

Ich melde ___ Person(en) zum begleitenden Rahmenprogramm „Architektur und Mode“
am Samstag, 23. April 2016, ab 10.00 Uhr an. (15,- EUR p. P.)
Bitte beachten Sie: Die Stornierung des Rahmenprogramms ist bis zum 18. April 2016 kostenfrei möglich, spätere Absagen können leider nicht berücksichtigt werden.
Es gelten die AGB der DeutschenAnwaltAkademie. Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen finden Sie auch im Fortbildungsprogramm Verkehrsrecht
oder im Internet unter www.anwaltakademie.de
Auszug aus den Teilnahmebedingungen
Ihre Anmeldung gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt haben. Jederzeit, spätestens aber 3 Tage vor Seminarbeginn,
können Sie Ihre Anmeldung stornieren. Wir berechnen für eine Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- EUR zzgl. USt. Wir bitten um Verständnis, dass wir
uns die Absage von Seminaren bei zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens 2 Wochen vor Beginn) oder bei Ausfall eines Dozenten, Hotelschließung, höherer Gewalt vorbehalten müssen. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird. Referentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom
Vertrag. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der DAA.