5. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 22. bis 23. April 2016 in Düsseldorf Tagungsleitung und Moderation: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Geschäftsführender Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. 10 Stunden gem. § 15 FAO Tagungsablauf (Änderungen vorbehalten) Freitag, 22. April 2016 13.00 – 13.15 Uhr Grußworte des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Hagen 13.15 – 15.15 Uhr Digitale Schadenprüfung Gerhard Witte, Dipl.-Ing., ö. b. u. v. Sachverständiger, geschäftsführender Gesellschafter Control€xpert GmbH, Langenfeld 15.45 – 17.45 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates des BGH Dr. Karin Milger, Vorsitzende Richterin am BGH, VIII. Zivilsenat, Karlsruhe Samstag, 23. April 2016 9.00 – 10.30 Uhr Verkehrsmedizin Prof. Dr. med. Reinhard Urban, Institut für Rechtsmedizin, Mainz 11.00 – 12.30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des IV. Zivilsenates des BGH in Verkehrssachen Martin Lehmann, Richter am BGH, IV. Zivilsenat, Karlsruhe 13.30 – 15.00 Uhr Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Dr. Holger Niehaus, Richter am LG, derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am BGH, Karlsruhe 15.30 – 17.00 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenates des BGH in Verkehrssachen Thomas Offenloch, Richter am BGH, VI. Zivilsenat, Karlsruhe Am Freitag, 22. April 2016 findet ab 18.00 Uhr die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. statt. Ab 20.00 Uhr treffen wir uns zum gemütlichen Get-together im Brauereiausschank „Goldener Ring“ in der Düsseldorfer Altstadt. Eine Teilnahmebescheinigung über 10 Vortragsstunden Fortbildung als Nachweis gemäß § 15 FAO wird ausgestellt. Rahmenprogramm für Begleitpersonen Freitag, 22. April 2016 15.00 - 17.00 Uhr Führung durch das EKO-Haus der japanischen Kultur Samstag, 23. April 2016 10.00 - 12.00 Uhr Architektur und Mode Führung durch den Düsseldorfer Medienhafen und Showroombesichtigung eines bekannten Modelabels Tagungsort Radisson Blu Scandinavia Hotel Karl-Arnold-Platz 5 40474 Düsseldorf Fon 0211 / 45530 • Fax 0211 / 4553110 [email protected] Gebühr Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel, abrufbar bis 11. März 2016 unter dem Stichwort „VAT2016“ (EZ/ÜF 120,00 EUR/Nacht, DZ/ÜF 140,00 EUR/Nacht). Im Zeitraum seit April 2015 neu der Arbeitsgemeinschaft beigetretene Mitglieder können kostenfrei an der ersten Tagung nach dem erstmaligen Beitritt teilnehmen. 300,- EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V./FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung 350,- EUR Nichtmitglieder keine USt. auf den Tagungsbeitrag Organisation: DeutscheAnwaltAkademie Gesellschaft für Aus- und Fortbildung sowie Serviceleistungen mbH Littenstraße 11 • 10179 Berlin • Fon 030 / 72 61 53-0 • Fax 030 / 72 61 53-111 • www.anwaltakademie.de • Teilnehmerdaten werden gespeichert Geschäftsführer: Philipp Wendt, Rechtsanwalt • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Rolf Schwedhelm, Rechtsanwalt Bankverbindung: Berliner Sparkasse • IBAN: DE 79 1005 0000 6607 0004 69 • BIC: BELADEBEXXX Amtsgericht Charlottenburg • HRB 79713 • USt-IdNr. DE 214080179 Die DeutscheAnwaltAkademie ist zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung und QMS-zertifiziert DIN EN ISO 9001:2008-12. Anmeldung per Fax an 030 / 726153-111 Ja, ich melde mich unter Anerkennung Ihrer Teilnahmebedingungen verbindlich an zum 5. DAV-VerkehrsAnwaltsTag vom 22. bis 23. April 2016 (Seminarnummer XR 92301-16) Name/Vorname Kanzlei/Firma Straße PLZ/Ort Fon/Fax E-Mail* Beruf DAV-Mitgliedsnummer (falls zur Hand) * Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir für Informationen über von Ihnen gebuchten Seminare (z. B. Dozententausch, Zeitplanänderung, sonstige Hinweise). Bitte beachten Sie: Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit Fotoaufnahmen und einer evtl. Wiedergabe Ihrer Person einverstanden. Datum Unterschrift Mitglied ARGE Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. seit: Mitglied FORUM Junge Anwaltschaft/Anwaltverein bis 3 Jahre nach Zulassung. Zulassungsdatum: Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zur ARGE Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. (DAV-Mitgliedschaft ist erforderlich) Unterschrift: Anmeldung zum weiteren Programm: Ich nehme an der Mitgliederversammlung der ARGE 2016 am Freitag, 22. April 2016, ab 18.00 Uhr teil. Ich nehme am Abendprogramm im Brauereiausschank „Goldener Ring“ Freitag, 22. April 2016, ab 20.00 Uhr teil. ___ Person(en) – (49,- EUR p. P. inkl. Speisen und Getränke) Ich melde ___ Person(en) zum begleitenden Rahmenprogramm „Führung durch das EKO-Haus der japanischen Kultur“ am Freitag, 22. April 2016, ab 15.00 Uhr an. (15,- EUR p. P.) Ich melde ___ Person(en) zum begleitenden Rahmenprogramm „Architektur und Mode“ am Samstag, 23. April 2016, ab 10.00 Uhr an. (15,- EUR p. P.) Bitte beachten Sie: Die Stornierung des Rahmenprogramms ist bis zum 18. April 2016 kostenfrei möglich, spätere Absagen können leider nicht berücksichtigt werden. Es gelten die AGB der DeutschenAnwaltAkademie. Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen finden Sie auch im Fortbildungsprogramm Verkehrsrecht oder im Internet unter www.anwaltakademie.de Auszug aus den Teilnahmebedingungen Ihre Anmeldung gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt haben. Jederzeit, spätestens aber 3 Tage vor Seminarbeginn, können Sie Ihre Anmeldung stornieren. Wir berechnen für eine Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- EUR zzgl. USt. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren bei zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens 2 Wochen vor Beginn) oder bei Ausfall eines Dozenten, Hotelschließung, höherer Gewalt vorbehalten müssen. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird. Referentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der DAA.
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