11/2016 vom 18.03.2016

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT
DES AMTES GELTINGER BUCHT
und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby,
Niesgrau, Pommerby, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche, Sterup, Stangheck
und Stoltebüll
Nr. 11
Steinbergkirche, den 18. März 2016
Jahrgang 9
Inhalt:
Seite 107
Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Maasholm
Seite 108
Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kronsgaard
Seite 109
Einladung zur Sitzung des Ausschusses zur Förderung der Dorfgemeinschaft der
Gemeinde Rabel
Seite 110
Nachrücken eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Gelting
Seite 111
Haushaltssatzung Amt Geltinger Bucht für das Haushaltsjahr 2016
Seite 113
1. Änderung der Hafennutzungsordnung für den kommunalen Eigenbetrieb „Hafen
Maasholm“ der Gemeinde Maasholm
Seite 114
Mülsammelaktion in der Gemeinde Rabenholz
Dieses Mitteilungsblatt wird vom Amt Geltinger Bucht und den oben bezeichneten Gemeinden gemeinsam herausgegeben. Es
erscheint am Freitag jeder Woche sofern Veröffentlichungen vorliegen. Fällt das Erscheinungsdatum auf einen Feiertag, so
erscheint das Mitteilungsblatt an dem davorliegenden Werktag. Das Mitteilungsblatt ist beim Amt Geltinger Bucht zu folgenden
Bezugsbedingungen erhältlich: Abonnement: vierteljährlich 15,00 € einschl. Porto, zahlbar im Voraus, Einzelbezug: durch
Abholung beim Amt zum Preis von 1,00 € je Ausgabe. Das Mitteilungsblatt kann kostenlos unter www.amt-geltingerbucht.de
eingesehen werden.
Amtliches Bekanntmachungsblatt
Nr. 11/2016 vom 18. März 2016
107
Datum: 17.03.2016
GEMEINDE MAASHOLM
Anerkannter Erholungsort
DER BÜRGERMEISTER
Einladung
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Maasholm
Sitzungstermin: Mittwoch, 23.03.2016, 19:30 Uhr
Raum, Ort:
Restaurant Schunta, Hauptstraße 38, 24404 Maasholm
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und der
Beschlussfähigkeit
Einwohnerfragestunde
Beschlussfassung über die in nichtöffentlicher Sitzung zu
behandelnden Tagesordnungspunkte
Beschluss über Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung
vom 10.12.2015 und ggf. über Änderungsanträge zur
Tagesordnung
Mitteilungen des Bürgermeisters
Beratung und Beschluss über den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Hafen Maasholm für das Wirtschaftsjahr 2016
Beratung und Beschluss über den Haushalt 2016
a. Haushaltsplan 2016
b. Haushaltssatzung 2016
Satzungsänderung der Diakonie-Sozialstation Gelting-SörupSteinbergkirche gGmbH
Verschiedenes
2016-06GV-005
2016-06GV-006
Der / die nachfolgende/n Tagesordnungspunkt/e wird/werden nach Maßgabe der
Beschlussfassung durch das Gremium voraussichtlich nichtöffentlich beraten:
10.
Finanz- und Grundstücksangelegenheiten
gez. Kay-Uwe Andresen
Bürgermeister
Amtliches Bekanntmachungsblatt
Nr. 11/2016 vom 18. März 2016
108
GEMEINDE KRONSGAARD
anerkannter Erholungsort
Der Bürgermeister
Az:
__________________________________________________________________________________
Gemeinde Kronsgaard * 24395 Kronsgaard
An die Mitglieder
der Gemeindevertretung der Gemeinde
Kronsgaard
24395 Kronsgaard
Telefon 04643 / 2555
04632 / 84910 (Amt Geltinger Bucht)
Telefax 04632 / 849130 (Amt Geltinger
Bucht)
Datum: 14.03.2016
__________________________________________________________________________________
Einladung
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kronsgaard
Sitzungstermin: Mittwoch, 23.03.2016, 19:30 Uhr
Raum, Ort:
Landhaus Ostseeblick, Pottloch 3, 24395 Kronsgaard
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und der
Beschlussfähigkeit
Beschlussfassung über die in nichtöffentlicher Sitzung zu
behandelnden Tagesordnungspunkte
Beschluss über Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung
vom 09.12.2015
Bericht des Bürgermeisters
Berichte der Ausschussvorsitzenden
Einwohnerfragestunde
Bestätigung und Ernennung des Stellv. Gemeindewehrführers
der FF Kronsgaard
Satzungsänderung der Diakonie-Sozialstation Gelting-SörupSteinbergkirche gGmbH
Beratung und Beschluss über die Satzung der Gemeinde
Kronsgaard über die Enschädigung der Ehrenbeamten und
Gemeindevertreter sowie der weiteren für die Gemeinde
ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung)
Verschiedenes
2016-05GV-009
2016-05GV-008
Der / die nachfolgende/n Tagesordnungspunkt/e wird/werden nach Maßgabe der
Beschlussfassung durch das Gremium voraussichtlich nichtöffentlich beraten:
11.
Bau- und Wegeangelegenheiten
gez. Hans-Walter Jens
Bürgermeister
Amtliches Bekanntmachungsblatt
Nr. 11/2016 vom 18. März 2016
109
Erholungsort
GEMEINDE RABEL
Der Bürgermeister
___________________________________________________________________________________
Gemeinde Rabel * Am Lehmberg 2 * 24376 Rabel
An die Mitglieder
des Ausschusses zur Förderung der
Dorfgemeinschaft der Gemeinde Rabel
24376 Rabel, Am Lehmberg
Telefon 04642 / 921553 (Bürgermeister)
Telefon 04642 / 6442
(Gemeindebüro)
Telefax 04642 / 921554
E-Mail: [email protected]
Datum:
15.03.2016
Einladung
Sitzung des Ausschusses zur Förderung der Dorfgemeinschaft der Gemeinde
Rabel
Sitzungstermin: Donnerstag, 14.04.2016, 19:30 Uhr
Raum, Ort:
Gemeindehaus Rabel, Schulstraße 7, 24376 Rabel
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Eröffnung und Begrüßung, Fellstellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und der
Beschlussfähigkeit
Beschlussfassung über die in nichtöffentlicher Sitzung zu
behandelnden Tagesordnungspunkte
Bericht des Ausschussvorsitzenden
Einwohnerfragestunde
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung und
Organisation zur Durchführung der Veranstaltung "Aufstellen
des Maibaums in Rabel am 1. Mai"
Ausblick auf das Dorffest 2016
Verschiedenes
gez. Stefan Meyer
Vorsitzender
Amtliches Bekanntmachungsblatt
Nr. 11/2016 vom 18. März 2016
110
Amt Geltinger Bucht
Der Gemeindewahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Gelting
Nachrücken eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Gelting
Der gewählte Gemeindevertreter der Gemeinde Gelting, Herr Thomas
Asmussen, hat erklärt, dass er sein Mandat als Gemeindevertreter der
Gemeinde Gelting niederlegt.
Ich stelle daher fest, dass nach der Liste der CDU Gelting Herr Hark
Sönnichsen, Stenderup 12, 24395 Gelting als nächster Bewerber in die
Gemeindevertretung nachrückt.
Ich weise darauf hin, dass jede und jeder Wahlberechtigte der Gemeinde
nach § 44 Abs. 3 in Verbindung mit § 38 des Gemeinde- und
Kreiswahlgesetzes für das Land Schleswig – Holstein in der zur Zeit gültigen
Fassung das Recht hat, gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach
Bekanntgabe Einspruch einzulegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Steinbergkirche, den 17.03.2016
Im Auftrag
gez. Mischke
Amtliches Bekanntmachungsblatt
Nr. 11/2016 vom 18. März 2016
111
Haushaltssatzung
Amt Geltinger Bucht für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 18 Amtsordnung und der §§ 95 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des
Amtsausschusses vom 16.03.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
einem Jahresüberschuss von
einem Jahresfehlbetrag von
7.934.900,00
7.934.900,00
0,00
0,00
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
7.920.400,00 EUR
7.474.700,00 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
EUR
EUR
EUR
EUR
171.500,00 EUR
619.900,00 EUR
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
250.000,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
45,88 Stellen
§3
Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:
(Jeweils von den Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer vom Ertrag und Kapital sowie des Anteils an
der Einkommensteuer, dem Sonderausgleich und an der Umsatzsteuer sowie von den allgemeinen Schlüsselzuweisungen und den
Sonderschlüsselzuweisungen)
1. Amtsumlage
2. Zusatzamtsumlage (zur anteiligen Schulkostenfinanzierung)
24,38 %
21,16 %
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der
Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.
Steinbergkirche, den 16.03.2016
Amt Geltinger Bucht
Der Amtsvorsteher
gez. Johannsen
___________________
Johannsen
________________________________________________________________________________________
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Geltinger Bucht,
Holmlück 2, 24972 Steinbergkirche, Zimmer 1.3. aus.
Steinbergkirche, den 17.03.2016
gez. Scharf
Kämmerer
Amtliches Bekanntmachungsblatt
Nr. 11/2016 vom 18. März 2016
112
1. Änderung der Hafenbenutzungsordnung
für den kommunalen Eigenbetrieb „Hafen Maasholm“
der Gemeinde Maasholm
Auf der Grundlage der §§ 4 (2) und 10 (2) der Landesverordnung für die Häfen in SchleswigHolstein (Hafenverordnung – HafVO) vom 25.11.2014 (GVOBl Schl.-Holst. 2014 S. 385)
wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht vom
16.03.2016 folgende 1. Änderung erlassen:
Art. 1 - Änderung
§ 4 erhält folgende Fassung:
Hafenbehörde, Hafenaufsicht
Hafenbehörde ist der Amtsvorsteher des Amtes Geltinger Bucht, 24972 Steinbergkirche,
Holmlück 2, Tel.: 04632-8491-0.
Die Hafenaufsicht wird vom Werkleiter und den Hafenmeistern wahrgenommen.
Dazu gehört u. A.
 die Überwachung der Benutzung des Hafens und des Verkehrs im Hafen und der
Schiffsentsorgung
 die Berechtigung, von den Fahrzeugführern sowie sonstigen Personen, unter deren
Obhut das Boot steht, Auskunft über die für das Liegen im Hafen erforderliche Daten
zu verlangen und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit Boote zu
betreten und zu besichtigen,
 die Zuweisung von Liegeplätzen, das Räumen von Bootsliegplätzen und
Abschleppen von störenden Fahrzeugen, der Einzug von Liegegebühren, die
Überwachung des Betriebes der Hafenanlagen und des Winterlagers.
Den Anweisungen der Werkleitung, der Hafenmeister und des Parkwärters, die dem
reibungslosen Verkehr und der Sicherheit im Hafen und dem Hafenumfeld dienen, ist
uneingeschränkt Folge zu leisten.
§ 7 erhält folgende Fassung:
Pflichten der Hafenbenutzer / Sicherheitsbestimmungen
1. Hafenbenutzer sind verpflichtet, ihre Boote so festzumachen, dass sie sich weder
losreißen, noch Schäden und Verkehrsbehinderungen hervorrufen können. Insbesondere
ist bei der Vertäuung extremes Hoch-/Niedrigwasser (1,50 m über/unter NN)
einzukalkulieren.
Die Achterleinen sind nicht an den Haken der Heckpfähle zu befestigen.
Die Leinen sind über die Pfähle zu hängen.
2. Die Boote sind so abzufendern, dass auch bei engem Liegen Berührungen mit
Nachbarbooten vermieden werden. Die Boote dürfen nicht über die Heckpfähle
hinausragen.
3. Die Bootsführer sind verpflichtet, ihre Boote ordnungsgemäß festzumachen und dabei
Ausreichend starkes Leinenmaterial zu benutzen. Die Boote sind gegen Einbruch und
unbefugte Benutzung zu sichern. Für Schäden, die durch unsachgemäße Vertäuung oder
durch unbefugte Benutzung eines Bootes verursacht werden, ist der Bootseigner haftbar.
4. Abfälle jeglicher Art sind getrennt in den verschiedenen Containern und in der
Schadstoffannahme zu entsorgen.
Amtliches Bekanntmachungsblatt
Nr. 11/2016 vom 18. März 2016
113
Hafenbenutzer sind gehalten, missbräuchliche oder umweltgefährdende Abfall-, Fäkalund Schadstoffentsorgung im Hafenbereich unverzüglich bei der Hafenbehörde
anzuzeigen.
5. Die Stromversorgung (Steckdosen) an den Stegen ist nur für Beleuchtungszwecke ,
Radio, Fernsehen und Ladegeräte bestimmt (max. Entnahme 500 W).
6. Dem Hafenmeister ist in seiner dienstlichen Tätigkeit das Betreten der Boote zu gestatten.
7. Vor dem Verlassen des Hafens für mehr als 72 Std. haben sich Festlieger beim
Hafenmeister abzumelden.
8. Hafenbenutzer sind verpflichtet, sich über die offiziellen Hinweise und Anordnungen im
Aushang der Hafenmeisterei, Schadstoffannahme, der Parkwärterei und der
Sanitäranlagen zu informieren und diese zu befolgen.
9. Elektrische Zuleitungen zwischen einem Boot und dem Stegverteiler müssen der
neuesten Sicherheitsbestimmung entsprechen. Bei längerer Abwesenheit hat der
Bootsführer dafür zu sorgen, dass keine Brandgefahr entsteht. Er hat insbesondere das
Boot stromlos zu machen und die Zuleitung vom Stegverteiler zum Boot zu unterbrechen.
10. Bei Unglücksfällen oder bei Feuer ist der Hafenmeister sofort und unmittelbar zu
informieren. Schäden an Hafeneinrichtungen sind dem Hafenmeister mitzuteilen.
11. Der Werkleiter, der Hafenmeister sowie deren Stellvertreter üben das Hausrecht im
Hafengebiet aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Personen, die sich den
Anordnungen nicht fügen, kann der Aufenthalt im Hafengebiet mit sofortiger Wirkung
untersagt werden. Bei groben Zuwiderhandlungen gegen die Hafenordnung kann die
Gemeinde Maasholm den Liegeplatz mit sofortiger Wirkung entschädigungslos
kündigen.
12. In der Zeit vom 15.10. bis 31.03. entfällt die regelmäßige tägliche Kontrolle des Hafens
durch die Hafenmeister. Auch wird die Strom- und Wasserversorgung im
Sportboothafenteil mit Ablauf der Saison abgestellt.
Die Gemeinde Maasholm haftet nicht für Schäden an Schiffen, die in dieser Zeit durch
Reparatur und Wartungsarbeiten an den Hafenanlagen entstehen.
13. Die Rot-Grünbeschilderung an den Stegen ist zu beachten und sorgfältig zu handhaben.
14. Sportboote müssen den Hafen in der Zeit vom 16.10. bis 15.04. verlassen.
Art. 2 - Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Hafenbenutzungsordnung für den kommunalen Eigenbetrieb „Hafen
Maasholm“ der Gemeinde Maasholm tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Steinbergkirche, 16.03.2016
gez. Johannsen
Amtsvorsteher
Amtliches Bekanntmachungsblatt
Nr. 11/2016 vom 18. März 2016
114
Gemeinde Rabenholz
Der Bürgermeister
Rabenholz, 16.03.2016
An alle Einwohner/-innen der
Gemeinde Rabenholz
Müllsammelaktion in der Gemeinde Rabenholz
Termin:
Treffpunkt:
Donnerstag, den 14. April 2016
18:00 Uhr an der „Alten Schule“ in Rabenholz
Für das leibliche Wohl der fleißigen Helfer nach der Müllsammelaktion
wird gesorgt!
Ich würde mich freuen, wenn viele Einwohnerinnen und Einwohner jeglichen
Alters an der Müllsammelaktion teilnehmen würden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Theet-Meints
Bürgermeister