AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche, Sterup, Stangheck und Stoltebüll Nr. 11 Steinbergkirche, den 18. März 2016 Jahrgang 9 Inhalt: Seite 107 Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Maasholm Seite 108 Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kronsgaard Seite 109 Einladung zur Sitzung des Ausschusses zur Förderung der Dorfgemeinschaft der Gemeinde Rabel Seite 110 Nachrücken eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Gelting Seite 111 Haushaltssatzung Amt Geltinger Bucht für das Haushaltsjahr 2016 Seite 113 1. Änderung der Hafennutzungsordnung für den kommunalen Eigenbetrieb „Hafen Maasholm“ der Gemeinde Maasholm Seite 114 Mülsammelaktion in der Gemeinde Rabenholz Dieses Mitteilungsblatt wird vom Amt Geltinger Bucht und den oben bezeichneten Gemeinden gemeinsam herausgegeben. Es erscheint am Freitag jeder Woche sofern Veröffentlichungen vorliegen. Fällt das Erscheinungsdatum auf einen Feiertag, so erscheint das Mitteilungsblatt an dem davorliegenden Werktag. Das Mitteilungsblatt ist beim Amt Geltinger Bucht zu folgenden Bezugsbedingungen erhältlich: Abonnement: vierteljährlich 15,00 € einschl. Porto, zahlbar im Voraus, Einzelbezug: durch Abholung beim Amt zum Preis von 1,00 € je Ausgabe. Das Mitteilungsblatt kann kostenlos unter www.amt-geltingerbucht.de eingesehen werden. Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 11/2016 vom 18. März 2016 107 Datum: 17.03.2016 GEMEINDE MAASHOLM Anerkannter Erholungsort DER BÜRGERMEISTER Einladung Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Maasholm Sitzungstermin: Mittwoch, 23.03.2016, 19:30 Uhr Raum, Ort: Restaurant Schunta, Hauptstraße 38, 24404 Maasholm Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Einwohnerfragestunde Beschlussfassung über die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte Beschluss über Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 10.12.2015 und ggf. über Änderungsanträge zur Tagesordnung Mitteilungen des Bürgermeisters Beratung und Beschluss über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Hafen Maasholm für das Wirtschaftsjahr 2016 Beratung und Beschluss über den Haushalt 2016 a. Haushaltsplan 2016 b. Haushaltssatzung 2016 Satzungsänderung der Diakonie-Sozialstation Gelting-SörupSteinbergkirche gGmbH Verschiedenes 2016-06GV-005 2016-06GV-006 Der / die nachfolgende/n Tagesordnungspunkt/e wird/werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch das Gremium voraussichtlich nichtöffentlich beraten: 10. Finanz- und Grundstücksangelegenheiten gez. Kay-Uwe Andresen Bürgermeister Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 11/2016 vom 18. März 2016 108 GEMEINDE KRONSGAARD anerkannter Erholungsort Der Bürgermeister Az: __________________________________________________________________________________ Gemeinde Kronsgaard * 24395 Kronsgaard An die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Kronsgaard 24395 Kronsgaard Telefon 04643 / 2555 04632 / 84910 (Amt Geltinger Bucht) Telefax 04632 / 849130 (Amt Geltinger Bucht) Datum: 14.03.2016 __________________________________________________________________________________ Einladung Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kronsgaard Sitzungstermin: Mittwoch, 23.03.2016, 19:30 Uhr Raum, Ort: Landhaus Ostseeblick, Pottloch 3, 24395 Kronsgaard Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Beschlussfassung über die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte Beschluss über Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 09.12.2015 Bericht des Bürgermeisters Berichte der Ausschussvorsitzenden Einwohnerfragestunde Bestätigung und Ernennung des Stellv. Gemeindewehrführers der FF Kronsgaard Satzungsänderung der Diakonie-Sozialstation Gelting-SörupSteinbergkirche gGmbH Beratung und Beschluss über die Satzung der Gemeinde Kronsgaard über die Enschädigung der Ehrenbeamten und Gemeindevertreter sowie der weiteren für die Gemeinde ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) Verschiedenes 2016-05GV-009 2016-05GV-008 Der / die nachfolgende/n Tagesordnungspunkt/e wird/werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch das Gremium voraussichtlich nichtöffentlich beraten: 11. Bau- und Wegeangelegenheiten gez. Hans-Walter Jens Bürgermeister Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 11/2016 vom 18. März 2016 109 Erholungsort GEMEINDE RABEL Der Bürgermeister ___________________________________________________________________________________ Gemeinde Rabel * Am Lehmberg 2 * 24376 Rabel An die Mitglieder des Ausschusses zur Förderung der Dorfgemeinschaft der Gemeinde Rabel 24376 Rabel, Am Lehmberg Telefon 04642 / 921553 (Bürgermeister) Telefon 04642 / 6442 (Gemeindebüro) Telefax 04642 / 921554 E-Mail: [email protected] Datum: 15.03.2016 Einladung Sitzung des Ausschusses zur Förderung der Dorfgemeinschaft der Gemeinde Rabel Sitzungstermin: Donnerstag, 14.04.2016, 19:30 Uhr Raum, Ort: Gemeindehaus Rabel, Schulstraße 7, 24376 Rabel Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Eröffnung und Begrüßung, Fellstellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Beschlussfassung über die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte Bericht des Ausschussvorsitzenden Einwohnerfragestunde Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung und Organisation zur Durchführung der Veranstaltung "Aufstellen des Maibaums in Rabel am 1. Mai" Ausblick auf das Dorffest 2016 Verschiedenes gez. Stefan Meyer Vorsitzender Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 11/2016 vom 18. März 2016 110 Amt Geltinger Bucht Der Gemeindewahlleiter Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Gelting Nachrücken eines Gemeindevertreters in der Gemeinde Gelting Der gewählte Gemeindevertreter der Gemeinde Gelting, Herr Thomas Asmussen, hat erklärt, dass er sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Gelting niederlegt. Ich stelle daher fest, dass nach der Liste der CDU Gelting Herr Hark Sönnichsen, Stenderup 12, 24395 Gelting als nächster Bewerber in die Gemeindevertretung nachrückt. Ich weise darauf hin, dass jede und jeder Wahlberechtigte der Gemeinde nach § 44 Abs. 3 in Verbindung mit § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für das Land Schleswig – Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung das Recht hat, gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einzulegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Steinbergkirche, den 17.03.2016 Im Auftrag gez. Mischke Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 11/2016 vom 18. März 2016 111 Haushaltssatzung Amt Geltinger Bucht für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des § 18 Amtsordnung und der §§ 95 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 16.03.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf einem Jahresüberschuss von einem Jahresfehlbetrag von 7.934.900,00 7.934.900,00 0,00 0,00 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.920.400,00 EUR 7.474.700,00 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR 171.500,00 EUR 619.900,00 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 250.000,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 45,88 Stellen §3 Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt: (Jeweils von den Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer vom Ertrag und Kapital sowie des Anteils an der Einkommensteuer, dem Sonderausgleich und an der Umsatzsteuer sowie von den allgemeinen Schlüsselzuweisungen und den Sonderschlüsselzuweisungen) 1. Amtsumlage 2. Zusatzamtsumlage (zur anteiligen Schulkostenfinanzierung) 24,38 % 21,16 % §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR. Steinbergkirche, den 16.03.2016 Amt Geltinger Bucht Der Amtsvorsteher gez. Johannsen ___________________ Johannsen ________________________________________________________________________________________ Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Geltinger Bucht, Holmlück 2, 24972 Steinbergkirche, Zimmer 1.3. aus. Steinbergkirche, den 17.03.2016 gez. Scharf Kämmerer Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 11/2016 vom 18. März 2016 112 1. Änderung der Hafenbenutzungsordnung für den kommunalen Eigenbetrieb „Hafen Maasholm“ der Gemeinde Maasholm Auf der Grundlage der §§ 4 (2) und 10 (2) der Landesverordnung für die Häfen in SchleswigHolstein (Hafenverordnung – HafVO) vom 25.11.2014 (GVOBl Schl.-Holst. 2014 S. 385) wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht vom 16.03.2016 folgende 1. Änderung erlassen: Art. 1 - Änderung § 4 erhält folgende Fassung: Hafenbehörde, Hafenaufsicht Hafenbehörde ist der Amtsvorsteher des Amtes Geltinger Bucht, 24972 Steinbergkirche, Holmlück 2, Tel.: 04632-8491-0. Die Hafenaufsicht wird vom Werkleiter und den Hafenmeistern wahrgenommen. Dazu gehört u. A. die Überwachung der Benutzung des Hafens und des Verkehrs im Hafen und der Schiffsentsorgung die Berechtigung, von den Fahrzeugführern sowie sonstigen Personen, unter deren Obhut das Boot steht, Auskunft über die für das Liegen im Hafen erforderliche Daten zu verlangen und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit Boote zu betreten und zu besichtigen, die Zuweisung von Liegeplätzen, das Räumen von Bootsliegplätzen und Abschleppen von störenden Fahrzeugen, der Einzug von Liegegebühren, die Überwachung des Betriebes der Hafenanlagen und des Winterlagers. Den Anweisungen der Werkleitung, der Hafenmeister und des Parkwärters, die dem reibungslosen Verkehr und der Sicherheit im Hafen und dem Hafenumfeld dienen, ist uneingeschränkt Folge zu leisten. § 7 erhält folgende Fassung: Pflichten der Hafenbenutzer / Sicherheitsbestimmungen 1. Hafenbenutzer sind verpflichtet, ihre Boote so festzumachen, dass sie sich weder losreißen, noch Schäden und Verkehrsbehinderungen hervorrufen können. Insbesondere ist bei der Vertäuung extremes Hoch-/Niedrigwasser (1,50 m über/unter NN) einzukalkulieren. Die Achterleinen sind nicht an den Haken der Heckpfähle zu befestigen. Die Leinen sind über die Pfähle zu hängen. 2. Die Boote sind so abzufendern, dass auch bei engem Liegen Berührungen mit Nachbarbooten vermieden werden. Die Boote dürfen nicht über die Heckpfähle hinausragen. 3. Die Bootsführer sind verpflichtet, ihre Boote ordnungsgemäß festzumachen und dabei Ausreichend starkes Leinenmaterial zu benutzen. Die Boote sind gegen Einbruch und unbefugte Benutzung zu sichern. Für Schäden, die durch unsachgemäße Vertäuung oder durch unbefugte Benutzung eines Bootes verursacht werden, ist der Bootseigner haftbar. 4. Abfälle jeglicher Art sind getrennt in den verschiedenen Containern und in der Schadstoffannahme zu entsorgen. Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 11/2016 vom 18. März 2016 113 Hafenbenutzer sind gehalten, missbräuchliche oder umweltgefährdende Abfall-, Fäkalund Schadstoffentsorgung im Hafenbereich unverzüglich bei der Hafenbehörde anzuzeigen. 5. Die Stromversorgung (Steckdosen) an den Stegen ist nur für Beleuchtungszwecke , Radio, Fernsehen und Ladegeräte bestimmt (max. Entnahme 500 W). 6. Dem Hafenmeister ist in seiner dienstlichen Tätigkeit das Betreten der Boote zu gestatten. 7. Vor dem Verlassen des Hafens für mehr als 72 Std. haben sich Festlieger beim Hafenmeister abzumelden. 8. Hafenbenutzer sind verpflichtet, sich über die offiziellen Hinweise und Anordnungen im Aushang der Hafenmeisterei, Schadstoffannahme, der Parkwärterei und der Sanitäranlagen zu informieren und diese zu befolgen. 9. Elektrische Zuleitungen zwischen einem Boot und dem Stegverteiler müssen der neuesten Sicherheitsbestimmung entsprechen. Bei längerer Abwesenheit hat der Bootsführer dafür zu sorgen, dass keine Brandgefahr entsteht. Er hat insbesondere das Boot stromlos zu machen und die Zuleitung vom Stegverteiler zum Boot zu unterbrechen. 10. Bei Unglücksfällen oder bei Feuer ist der Hafenmeister sofort und unmittelbar zu informieren. Schäden an Hafeneinrichtungen sind dem Hafenmeister mitzuteilen. 11. Der Werkleiter, der Hafenmeister sowie deren Stellvertreter üben das Hausrecht im Hafengebiet aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Personen, die sich den Anordnungen nicht fügen, kann der Aufenthalt im Hafengebiet mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Bei groben Zuwiderhandlungen gegen die Hafenordnung kann die Gemeinde Maasholm den Liegeplatz mit sofortiger Wirkung entschädigungslos kündigen. 12. In der Zeit vom 15.10. bis 31.03. entfällt die regelmäßige tägliche Kontrolle des Hafens durch die Hafenmeister. Auch wird die Strom- und Wasserversorgung im Sportboothafenteil mit Ablauf der Saison abgestellt. Die Gemeinde Maasholm haftet nicht für Schäden an Schiffen, die in dieser Zeit durch Reparatur und Wartungsarbeiten an den Hafenanlagen entstehen. 13. Die Rot-Grünbeschilderung an den Stegen ist zu beachten und sorgfältig zu handhaben. 14. Sportboote müssen den Hafen in der Zeit vom 16.10. bis 15.04. verlassen. Art. 2 - Inkrafttreten Die 1. Änderung der Hafenbenutzungsordnung für den kommunalen Eigenbetrieb „Hafen Maasholm“ der Gemeinde Maasholm tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Steinbergkirche, 16.03.2016 gez. Johannsen Amtsvorsteher Amtliches Bekanntmachungsblatt Nr. 11/2016 vom 18. März 2016 114 Gemeinde Rabenholz Der Bürgermeister Rabenholz, 16.03.2016 An alle Einwohner/-innen der Gemeinde Rabenholz Müllsammelaktion in der Gemeinde Rabenholz Termin: Treffpunkt: Donnerstag, den 14. April 2016 18:00 Uhr an der „Alten Schule“ in Rabenholz Für das leibliche Wohl der fleißigen Helfer nach der Müllsammelaktion wird gesorgt! Ich würde mich freuen, wenn viele Einwohnerinnen und Einwohner jeglichen Alters an der Müllsammelaktion teilnehmen würden. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Theet-Meints Bürgermeister
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