Der 31. März 2016 rückt näher Die Steuererklärung 2015 ist bis zum 31. März 2016 einzureichen. Erstellen Sie Ihre Steuererklärung möglichst bald. Andernfalls werden Sie immer wieder daran denken müssen, dass Ihnen diese Aufgabe noch bevorsteht. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob Sie über sämtliche allenfalls benötigte Hilfsformulare verfügen. Falls ein Formular fehlt, können Sie dieses unter www.steueramt.zh.ch herunterladen oder sich an das Steueramt der Stadt Zürich (Callcenter 044 412 33 11) wenden. Sollten Sie die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie bitte vor Ablauf des 31. März 2016 beim Steueramt der Stadt Zürich schriftlich ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung. Sie haben drei Möglichkeiten Ihr Gesuch zu stellen. Mittels –Smartphone: QR-Code auf Ihrer Steuererklärung scannen und Frist bestätigen –Internet: Fristerstreckung online beantragen: www.stadt-zuerich.ch/efristen –schriftlichem Gesuch an: Steueramt der Stadt Zürich, Koordination Fristen, Werdstrasse 75, Postfach, 8022 Zürich Bevor Sie ein Gesuch einreichen, prüfen Sie bitte im Originalformular Steuererklärung 2015, Seite 1 rotes Kästchen «Von Steuerpflichtigen nicht auszufüllen», das Feld «Einreichungsfrist erstreckt bis» respektive «Frist erstreckt bis». Das Steueramt der Stadt Zürich teilt Ihnen dort die Einreichungsfrist mit. Steueramt der Stadt Zürich
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