Der 31. März 2016 rückt näher

Der 31. März 2016 rückt näher
Die Steuererklärung 2015 ist bis zum 31. März 2016 einzureichen.
Erstellen Sie Ihre Steuererklärung möglichst bald. Andernfalls werden Sie
immer wieder daran denken müssen, dass Ihnen diese Aufgabe noch
bevorsteht.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob Sie über sämtliche allenfalls benötigte
Hilfsformulare verfügen. Falls ein Formular fehlt, können Sie dieses
unter www.steueramt.zh.ch herunterladen oder sich an das Steueramt
der Stadt Zürich (Callcenter 044 412 33 11) wenden.
Sollten Sie die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht
innert Frist einreichen können, so stellen Sie bitte vor Ablauf des
31. März 2016 beim Steueramt der Stadt Zürich schriftlich ein
­begründetes Gesuch um Fristerstreckung. Sie haben drei Möglichkeiten
Ihr Gesuch zu stellen. Mittels
–Smartphone: QR-Code auf Ihrer Steuererklärung scannen und Frist
­bestätigen
–Internet: Fristerstreckung online beantragen:
www.stadt-zuerich.ch/efristen
–schriftlichem Gesuch an: Steueramt der Stadt Zürich, Koordination
­Fristen, Werdstrasse 75, Postfach, 8022 Zürich
Bevor Sie ein Gesuch einreichen, prüfen Sie bitte im Originalformular
Steuererklärung 2015, Seite 1 rotes Kästchen «Von Steuerpflichtigen
nicht auszufüllen», das Feld «Einreichungsfrist erstreckt bis» respektive
«Frist erstreckt bis». Das Steueramt der Stadt Zürich teilt Ihnen dort die
Einreichungsfrist mit.
Steueramt der Stadt Zürich