Frist zur Abgabe der Steuererklärung

Frist zur Abgabe der Steuererklärung
Die Steuererklärung ist bis zum 31. März 2016 einzureichen.
Viele Steuerpflichtige haben ihre Steuererklärung bereits eingereicht. Besten
Dank.
Sollten Sie die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert
Frist einreichen können, so stellen Sie bitte vor Ablauf des 31. März 2016
beim Steueramt der Stadt Zürich schriftlich ein begründetes Gesuch um
Fristerstreckung. Sie haben drei Möglichkeiten Ihr Gesuch zu stellen. Mittels
–Smartphone: QR-Code auf Ihrer Steuererklärung scannen und Frist bestätigen
–Internet: Frist online beantragen: www.stadt-zuerich.ch/efristen
–schriftlichem Gesuch an: Steueramt der Stadt Zürich, Koordination Fristen,
Werdstrasse 75, Postfach, 8022 Zürich.
Bevor Sie ein Gesuch einreichen, prüfen Sie bitte im Originalformular Steuer­
erklärung 2015, Seite 1 rotes Kästchen «Von Steuerpflichtigen nicht auszufüllen»,
das Feld «Einreichungsfrist erstreckt bis» respektive «Frist erstreckt bis». Das
Steueramt der Stadt Zürich teilt Ihnen dort die Einreichungsfrist mit.
Steueramt der Stadt Zürich