Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe Arbeitsgemeinschaft der Verbände . 44114 Dortmund Geschäftsstelle Kopenhagener Straße 1 44269 Dortmund Gesprächspartner Dr. Cornelia Beimfohr Telefon 0231 4193-10418 Telefax 0231 4194-8418 E-Mail [email protected] Unser Zeichen PH01.10.0.70/IW. Datum März 2016 Informationen zur Grippeimpfung für die Impfsaison 2016/2017 Sehr geehrte Damen und Herren, für die Impfsaison 2016/2017 hat wieder eine Ausschreibung stattgefunden. Den gesetzlichen Vorgaben folgend haben bei der aktuellen Ausschreibung für diese Saison zwei Grippeimpfstoffe von zwei pharmazeutischen Herstellern den Zuschlag erhalten. Dem Wunsch der Ärzteschaft entsprechend gibt es nun einen Grippeimpfstoff mit Kanüle und weiterhin einen Grippeimpfstoff ohne Kanüle. Die Bestellung des Grippeimpfstoffs erfolgt in bekannter Weise. Schreiben Sie auf das Rezept „Vorbestellung Grippeimpfstoff 2016/2017 WL“, so bekommen Sie regelhaft den Grippeimpfstoff mit Kanüle geliefert (s. Ablaufschema S. 2). Sollte eine von Ihnen bevorzugte Impfstofflieferung mit Kanüle (m. K.) oder ohne Kanüle (o. K.) zum Auslieferungszeitpunkt nicht oder nicht in der bestellten Menge lieferbar sein, wird die Apotheke die entsprechende Menge jeweils mit dem anderen bezuschlagten Grippeimpfstoff vornehmen, um sie so jederzeit mit den von Ihnen bestellten Impfdosen zu versorgen. Für eine rechtzeitige Nachbestellung weiterer Teilmengen planen Sie bitte einen zeitlichen Vorlauf von mind. 5 Werktagen bei Ihrer Apotheke ein. Die Hersteller sind hierauf eingerichtet und sichern eine zeitnahe Auslieferung während der gesamten Grippesaison zu. Wenn Sie eine Apotheke außerhalb von Nordrhein-Westfalen beauftragen möchten, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie diese vorsorglich auf die Ausschreibungsgewinner sowie auf die in Westfalen-Lippe vertraglich vereinbarten Abrechnungspreise hinweisen könnten. Mit den durch die Ausschreibung bereit gestellten Grippeimpfstoffen sind grundsätzlich alle Patientengruppen - auch aufgrund der breiten Zulassung - abgedeckt1. Wegen des gesetzlichen Vorrangs ist die Verordnung eines anderen Grippeimpfstoffes als den zwei bezuschlagten Impfstoffen nur in einzelnen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig. Mit freundlichen Grüßen für die Arbeitsgemeinschaft der Verbände _____________________ Mitglieder: AOK NORDW EST, Dortmund BKK-Landesverband NORDWEST, Essen IKK classic, Dresden Knappschaft, Bochum SVLFG als landwirtschaftliche Krankenkasse, Münster Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Dortmund -2- Grippesaison 2016/20171 Grippeimpfstoffe 2016/2017 Influvac® PZN pharmazeutischer Hersteller Kanüle 11556829 Mylan mit (aufgeschweißt) Afluria® 11669002 Bestellen Sie 50% Ihres Vorjahresbedarfes bei der Apotheke bis zum 31. 05.2016 (Initialversorgung für Ihre Praxis) Rezeptbedruckung A Seqirus GmbH ohne Vorbestellung/Menge Hinweis: Größere Vorbestellungen (> 250 Dosen) sollten nach Absprache mit der Apotheke auf mehreren Rezepten bestellt werden (einfachere Belieferungspraxis) Die Angabe der PZN auf der Verordnung ist nicht erforderlich Apotheke gibt ohne weitere Angaben (m. K. oder o. K.) den Grippeimpfstoff mit Kanüle ab. B Apotheke gibt Grippeimpfstoffe ohne Kanüle ab. Kennzeichnen Sie die Felder 8 und 9 1 Die Inhalte der Schutzimpfungsrichtlinie bleiben davon unberührt, auch in Bezug auf die Indikationsimpfungen für Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren.
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