Verordnung: Grippeimpfung für die Impfsaison 2016/2017

Arbeitsgemeinschaft
der Verbände
der Krankenkassen
in Westfalen-Lippe
Arbeitsgemeinschaft der Verbände . 44114 Dortmund
Geschäftsstelle
Kopenhagener Straße 1
44269 Dortmund
Gesprächspartner
Dr. Cornelia Beimfohr
Telefon
0231 4193-10418
Telefax
0231 4194-8418
E-Mail
[email protected]
Unser Zeichen
PH01.10.0.70/IW.
Datum
März 2016
Informationen zur Grippeimpfung für die Impfsaison 2016/2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Impfsaison 2016/2017 hat wieder eine Ausschreibung stattgefunden. Den gesetzlichen Vorgaben folgend haben bei der aktuellen Ausschreibung für diese Saison zwei Grippeimpfstoffe von zwei pharmazeutischen Herstellern den Zuschlag erhalten. Dem Wunsch
der Ärzteschaft entsprechend gibt es nun einen Grippeimpfstoff mit Kanüle und weiterhin
einen Grippeimpfstoff ohne Kanüle.
Die Bestellung des Grippeimpfstoffs erfolgt in bekannter Weise. Schreiben Sie auf das Rezept „Vorbestellung Grippeimpfstoff 2016/2017 WL“, so bekommen Sie regelhaft den
Grippeimpfstoff mit Kanüle geliefert (s. Ablaufschema S. 2). Sollte eine von Ihnen bevorzugte Impfstofflieferung mit Kanüle (m. K.) oder ohne Kanüle (o. K.) zum Auslieferungszeitpunkt
nicht oder nicht in der bestellten Menge lieferbar sein, wird die Apotheke die entsprechende
Menge jeweils mit dem anderen bezuschlagten Grippeimpfstoff vornehmen, um sie so jederzeit mit den von Ihnen bestellten Impfdosen zu versorgen. Für eine rechtzeitige Nachbestellung weiterer Teilmengen planen Sie bitte einen zeitlichen Vorlauf von mind. 5 Werktagen bei
Ihrer Apotheke ein. Die Hersteller sind hierauf eingerichtet und sichern eine zeitnahe Auslieferung während der gesamten Grippesaison zu.
Wenn Sie eine Apotheke außerhalb von Nordrhein-Westfalen beauftragen möchten, wären
wir Ihnen dankbar, wenn Sie diese vorsorglich auf die Ausschreibungsgewinner sowie auf
die in Westfalen-Lippe vertraglich vereinbarten Abrechnungspreise hinweisen könnten. Mit
den durch die Ausschreibung bereit gestellten Grippeimpfstoffen sind grundsätzlich alle Patientengruppen - auch aufgrund der breiten Zulassung - abgedeckt1. Wegen des gesetzlichen
Vorrangs ist die Verordnung eines anderen Grippeimpfstoffes als den zwei bezuschlagten
Impfstoffen nur in einzelnen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
für die Arbeitsgemeinschaft der Verbände
_____________________
Mitglieder:
AOK NORDW EST, Dortmund
BKK-Landesverband NORDWEST, Essen
IKK classic, Dresden
Knappschaft, Bochum
SVLFG als landwirtschaftliche Krankenkasse, Münster
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Dortmund
-2-
Grippesaison 2016/20171
Grippeimpfstoffe
2016/2017
Influvac®
PZN
pharmazeutischer Hersteller
Kanüle
11556829
Mylan
mit
(aufgeschweißt)
Afluria®
11669002
Bestellen Sie
50% Ihres Vorjahresbedarfes bei der Apotheke bis zum 31. 05.2016
(Initialversorgung für Ihre Praxis)
Rezeptbedruckung
A
Seqirus GmbH
ohne
Vorbestellung/Menge
Hinweis: Größere Vorbestellungen (> 250 Dosen) sollten nach Absprache mit der Apotheke
auf mehreren Rezepten bestellt werden (einfachere Belieferungspraxis)
Die Angabe der PZN auf der Verordnung
ist nicht erforderlich
Apotheke gibt ohne weitere Angaben
(m. K. oder o. K.) den Grippeimpfstoff
mit Kanüle ab.
B
Apotheke gibt Grippeimpfstoffe
ohne Kanüle ab.
Kennzeichnen Sie die Felder 8 und 9
1
Die Inhalte der Schutzimpfungsrichtlinie bleiben davon unberührt, auch in Bezug auf die Indikationsimpfungen
für Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren.