Grippeimpfstoffe in der Saison 2016/17

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VerordnungsInfo Nordrhein
Grippeimpfstoffe in der Saison 2016/17: Influvac® und Afluria®
Für die Grippesaison 2016/2017 wurde für zwei Grippeimpfstoffe in Nordrhein im Rahmen einer neuen
Ausschreibung ein Zuschlag erteilt: Influvac Fertigspritzen mit feststehender Kanüle (10er Packung)
und Afluria ohne Kanüle (10er Packung) sind die vertraglich vereinbarten Impfstoffe.
Wie in der Saison 2015/2016 wird der Impfstoff über Großhandlungen verteilt und über die Apotheken
in die Praxen geliefert werden. Für die Praxen in Nordrhein bedeutet dies, dass der Grippeimpfstoff für
Impfungen nach der Schutzimpfungs-Richtlinie über den Sprechstundenbedarf, entweder als „Grippeimpfstoff 2016/2017 mit Kanüle“ oder als „Grippeimpfstoff 2016/2017 ohne Kanüle“, verordnet werden sollte. Bitte beachten Sie, dass die Nadel beim Influvac-Impfstoff nicht abgenommen und durch
eine andere ersetzt werden kann. Bei der Wirkstoff-Verordnung muss eine Angabe zur Kanüle gemacht
werden, da Apotheken sonst rückfragen müssen.
Verordnungen für Grippeimpfstoffe von anderen Herstellern sind nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zum Beispiel bei Hühnereiweißallergie zulässig. Die Vorabbestellung der Impfstoffe sollte
zunächst nur insgesamt 50 % Ihrer Bestellung aus der letzten Saison umfassen und bis spätestens
zum 30.06.2016 Ihrer Apotheke auf einem Muster 16 Vordruck vorliegen. So wird gewährleistet, dass
Ihre Bestellung beim Hersteller berücksichtigt wird. Folgebestellungen, die ab Juli ausgestellt werden,
sollten ebenfalls nur als Wirkstoffverordnung ausgestellt werden.
Die Apotheken werden die Rezepte erst nach der Belieferung zu Beginn der Impfsaison abrechnen.
Bisherige Reservierungen/Bestellungen bei anderen Anbietern sind hinfällig. Ausnahmen zu den Ausschreibungsimpfstoffen sind nur der nasale Impfstoff für Kinder und adjuvantierte Impfstoffe. Die adjuvantierten Impfstoffe wie Fluad sollten, wie bisher, nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen
verordnet werden. Weder für adjuvantierte noch für Vierfach-Impfstoffe hat das Robert-Koch-Institut
eine bevorzugende Empfehlung ausgesprochen. Der nasale Impfstoff Fluenz sollte gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie für 2 bis einschließlich 6-jährige Kinder bevorzugt eingesetzt werden, wenn keine
Kontraindikationen vorliegen. Für 7 bis einschließlich 17-jährige Kinder sollte laut SchutzimpfungsRichtlinie der inaktivierte Impfstoff, also in dieser Saison Influvac oder Afluria eingesetzt werden,
wenn eine Indikation zur Impfung besteht.
Wenn die adjuvantierten oder der nasale Grippeimpfstoff verordnet werden, können diese nicht gegen
Influvac oder Afluria ausgetauscht werden. Die Verordnung sollte dennoch ein aut idem Kreuz enthalten.
www.kvno.de
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Die Impfstoffe Influvac und Afluria werden über eine intramuskuläre oder tief subkutane Injektion
verabreicht. Die tief subkutane Injektion ist für Patienten mit Antikoagulation geeignet.
Bei der Ausschreibung für die Saison 2016/2017 haben sich die Ausschreibungsgewinner erneut
verpflichtet, Lieferengpässen frühzeitig zu begegnen. Bei Lieferunfähigkeit werden die Krankenkassen
und die KV Nordrhein die Praxen in Nordrhein frühzeitig informieren und alternative Bestellmöglichkeiten bekanntgeben.
Wahrscheinlich werden einzelne Krankenkassen auch in der nächsten Saison wieder Impfaktionen
für Personen außerhalb der Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie anbieten. Bei diesen Zusatzleistungen müssen auch in der nächsten Saison 2016/2017 die Impfstoffe einzeln auf den Namen des
Patienten, also nicht über den Sprechstundenbedarf und nicht als Privatrezept, verordnet werden.
Impressum
Redaktion: Pharmakotherapieberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Dr. Holger Neye (V.i.S.d.P)
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