FEDERATED INTERNATIONAL FUNDS PLC Federated International Management Limited c/o BNY Mellon Fund Services (Ireland) Limited Guild House Guild Street International Financial Services Centre Dublin 1, D01 E4X0 Irland Mitteilung an die Anteilsinhaber des Federated Emerging Markets Global Debt Fund (ein Teilvermögen des Federated International Funds plc., eines richtlinienkonformen Umbrella-Fonds irischen Rechts) Liquidation Der Verwaltungsrat der Gesellschaft informiert, dass er beschlossen hat, den Teilfonds Federated Emerging Markets Global Debt Fund am 14. März 2016 für neue Anlagen zu schliessen und alle ausgegebenen Fondsanteile zwangsweise zurückzunehmen und den Teilfonds anschliessend aufzulösen. Mitteilung über den zwangsweisen Rückkauf aller Fondsanteile Der Verwaltungsrat hat entschieden, dass es nicht länger wirtschaftlich rentabel und im Interesse der Anteilinhaber insgesamt ist, den Fonds weiterzuführen. Diese Entscheidung wurde angesichts der eingeschränkten Vermögensgröße des Fonds getroffen. Daher hat der Verwaltungsrat gemäß Art. 13 (b) der Satzung entschieden, dass es im besten Interesse der am Fonds beteiligten Anteilinhaber ist, alle ausstehenden Anteile am Fonds zurückzunehmen und den Fonds aufzulösen. Es ist beabsichtigt, den Fonds am 14. März 2016 für neue Anlagen zu schließen (einschließlich Anträge, Anteile in Fondsanteile umzutauschen) und alle Anteile am Fonds am 6. April 2016 zwangsweise zurückzunehmen. Diese Auflösung hat keine Auswirkung auf sonstige Teilfonds, Serien oder Anteilsklassen der Gesellschaft, die in der Jursidiktion des Anteilinhabers erhältlich sind. Anteilinhaber, die eine Rücknahme vor der zwangsweisen Rücknahme wünschen Anteilinhaber des Fonds können ihre Anteile vor der zwangsweisen Rücknahme durch die Übermittlung eines Rücknahmeantrages gemäß der Bestimmungen des Prospektes zurückgeben. Wenn Sie Ihre Anteile über einen Finanzmittler gekauft haben, sollten Sie dies tun indem Sie sich an Ihren Finanzmittler wenden, oder, wenn Sie Ihre Anteile direkt gekauft haben, sollten Sie den Verwalter direkt kontaktieren. Falls Sie Ihre Anteile über einen Finanzmittler gekauft haben, sollten Sie Ihren Rücknahmeantrag dem Finanzmittler bis zu dem mit dem Finanzmittler vereinbarten Zeitpunkt übermitteln, so dass der Finanzmittler ihn vor Ablauf der Annahmefrist an den Verwalter weiterleiten kann. Rücknahmeerlöse werden in der entsprechenden Währung der Anteilsserie des Fonds gemäß der aktuellen, für Ihre Anteile am Fonds geltenden Richtlinien ausgezahlt. Vorbehaltlich des Vorliegens des Original-Kontoeröffnungsantrags beim Verwalter und des Abschlusses aller notwendigen Prüfungen zu Verhinderung von Geldwäsche, werden die Erlöse aus Rücknahmeanträgen, die der Verwalter an einem Handelstag vor dem Ablauf der Annahmefrist erhalten und angenommen hat, am darauffolgenden Handelstag zum Nettoinventar-wert pro Anteil, der gemäß dem Prospekt, Art. 14 (a) der Satzung berechnet wird, überwiesen. Rücknahme-erlöse unterliegen gemäß dem Prospekt nicht einer Rücknahmegebühr oder einem Rücknahmeabschlag des Fonds. Regelungen für zwangsweise Rücknahmen Für den Fall, dass nicht alle Anteilinhaber ihre Anteile zurückgeben und nach dem 5. April 2016 noch Anteile am Fonds ausstehen, werden alle verbliebenen Anteile am 6. April 2016 zum Nettoinventarwert pro Anteil, der gemäß dem Prospekt, Art. 14 (a) der Satzung berechnet wird, zwangsweise durch die Gesellschaft zurückgenommen. Vorbehaltlich des Vorliegens des Original- Kontoeröffnungsantrags beim Verwalter und des Abschlusses aller notwendigen Prüfungen zu Verhinderung von Geldwäsche, werden die Rücknahmeerlöse am darauffolgenden Geschäftstag entsprechend Ihrer aktuellen Anweisungen gegenüber dem Verwalter ausgezahlt. Rücknahmeerlöse unterliegen gemäß dem Prospekt nicht einer Rücknahmegebühr oder einem Rücknahmeabschlag des Fonds. Schlussfolgerung Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die Entscheidung, alle in jeder Serie des Fonds verbleibenden Anteile zurückzunehmen im besten Interesse aller Anteilinhaber des Fonds liegt. Der Liquidationserlös wird nach Abschluss der Auflösung publiziert. ****************** Die Satzung, der Prospekt inkl. Ergänzungen, die Wesentlichen Anlegerinformationen des obengenannten Anlagefonds werden entsprechend angepasst. Die Neufassung der Verkaufsunterlagen, die Änderungen im Wortlaut sowie der letzte Jahres- und Halbjahresbericht von der Gesellschaft sind auf Wunsch bei der Vertretung in der Schweiz kostenlos erhältlich. Zürich, 22. März 2016 Vertreter und Zahlstelle in der Schweiz: Société Générale Paris, Zweigniederlassung Zürich Talacker 50, Postfach 5070 CH-8021 Zürich
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