federated international funds plc

FEDERATED INTERNATIONAL FUNDS PLC
Federated International Management Limited
c/o BNY Mellon Fund Services (Ireland) Limited
Guild House
Guild Street
International Financial Services Centre
Dublin 1, D01 E4X0
Irland
Mitteilung an die Anteilsinhaber des
Federated Emerging Markets Global Debt Fund
(ein Teilvermögen des Federated International Funds plc., eines richtlinienkonformen
Umbrella-Fonds irischen Rechts)
Liquidation
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft informiert, dass er beschlossen hat, den Teilfonds Federated
Emerging Markets Global Debt Fund am 14. März 2016 für neue Anlagen zu schliessen und alle
ausgegebenen Fondsanteile zwangsweise zurückzunehmen und den Teilfonds anschliessend
aufzulösen.
Mitteilung über den zwangsweisen Rückkauf aller Fondsanteile
Der Verwaltungsrat hat entschieden, dass es nicht länger wirtschaftlich rentabel und im Interesse der
Anteilinhaber insgesamt ist, den Fonds weiterzuführen. Diese Entscheidung wurde angesichts der
eingeschränkten Vermögensgröße des Fonds getroffen. Daher hat der Verwaltungsrat gemäß Art. 13 (b)
der Satzung entschieden, dass es im besten Interesse der am Fonds beteiligten Anteilinhaber ist, alle
ausstehenden Anteile am Fonds zurückzunehmen und den Fonds aufzulösen. Es ist beabsichtigt, den
Fonds am 14. März 2016 für neue Anlagen zu schließen (einschließlich Anträge, Anteile in Fondsanteile
umzutauschen) und alle Anteile am Fonds am 6. April 2016 zwangsweise zurückzunehmen.
Diese Auflösung hat keine Auswirkung auf sonstige Teilfonds, Serien oder Anteilsklassen der
Gesellschaft, die in der Jursidiktion des Anteilinhabers erhältlich sind.
Anteilinhaber, die eine Rücknahme vor der zwangsweisen Rücknahme wünschen
Anteilinhaber des Fonds können ihre Anteile vor der zwangsweisen Rücknahme durch die Übermittlung
eines Rücknahmeantrages gemäß der Bestimmungen des Prospektes zurückgeben. Wenn Sie Ihre
Anteile über einen Finanzmittler gekauft haben, sollten Sie dies tun indem Sie sich an Ihren
Finanzmittler wenden, oder, wenn Sie Ihre Anteile direkt gekauft haben, sollten Sie den Verwalter direkt
kontaktieren. Falls Sie Ihre Anteile über einen Finanzmittler gekauft haben, sollten Sie Ihren
Rücknahmeantrag dem Finanzmittler bis zu dem mit dem Finanzmittler vereinbarten Zeitpunkt
übermitteln, so dass der Finanzmittler ihn vor Ablauf der Annahmefrist an den Verwalter weiterleiten
kann.
Rücknahmeerlöse werden in der entsprechenden Währung der Anteilsserie des Fonds gemäß der
aktuellen, für Ihre Anteile am Fonds geltenden Richtlinien ausgezahlt. Vorbehaltlich des Vorliegens des
Original-Kontoeröffnungsantrags beim Verwalter und des Abschlusses aller notwendigen Prüfungen zu
Verhinderung von Geldwäsche, werden die Erlöse aus Rücknahmeanträgen, die der Verwalter an einem
Handelstag vor dem Ablauf der Annahmefrist erhalten und angenommen hat, am darauffolgenden
Handelstag zum Nettoinventar-wert pro Anteil, der gemäß dem Prospekt, Art. 14 (a) der Satzung
berechnet wird, überwiesen. Rücknahme-erlöse unterliegen gemäß dem Prospekt nicht einer
Rücknahmegebühr oder einem Rücknahmeabschlag des Fonds.
Regelungen für zwangsweise Rücknahmen
Für den Fall, dass nicht alle Anteilinhaber ihre Anteile zurückgeben und nach dem 5. April 2016 noch
Anteile am Fonds ausstehen, werden alle verbliebenen Anteile am 6. April 2016 zum Nettoinventarwert
pro Anteil, der gemäß dem Prospekt, Art. 14 (a) der Satzung berechnet wird, zwangsweise durch die
Gesellschaft zurückgenommen. Vorbehaltlich des Vorliegens des Original- Kontoeröffnungsantrags beim
Verwalter und des Abschlusses aller notwendigen Prüfungen zu Verhinderung von Geldwäsche, werden
die Rücknahmeerlöse am darauffolgenden Geschäftstag entsprechend Ihrer aktuellen Anweisungen
gegenüber dem Verwalter ausgezahlt. Rücknahmeerlöse unterliegen gemäß dem Prospekt nicht einer
Rücknahmegebühr oder einem Rücknahmeabschlag des Fonds.
Schlussfolgerung
Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die Entscheidung, alle in jeder Serie des Fonds verbleibenden
Anteile zurückzunehmen im besten Interesse aller Anteilinhaber des Fonds liegt.
Der Liquidationserlös wird nach Abschluss der Auflösung publiziert.
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Die Satzung, der Prospekt inkl. Ergänzungen, die Wesentlichen Anlegerinformationen des
obengenannten Anlagefonds werden entsprechend angepasst. Die Neufassung der Verkaufsunterlagen,
die Änderungen im Wortlaut sowie der letzte Jahres- und Halbjahresbericht von der Gesellschaft sind
auf Wunsch bei der Vertretung in der Schweiz kostenlos erhältlich.
Zürich, 22. März 2016
Vertreter und Zahlstelle in der Schweiz:
Société Générale Paris, Zweigniederlassung Zürich
Talacker 50, Postfach 5070
CH-8021 Zürich