Förderungen im Biomassebereich (Stand 1.1.2016) Diese Grafik wurde ausschließlich für die Mitglieder des Biomasseverbandes OÖ erstellt und soll eine vereinfachte und grobe Übersicht von Fördermöglichkeiten und den zuständigen Förderstellen für die Abwicklung geben. Vor jeder Investition und auch vor jeder Bestellung ist eine exakte Abklärung mit der Förderstelle unbedingt erforderlich. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft Kommunalkredit Public Consulting https://www.land-oberoesterreich.gv.at http://www.umweltfoerderung.at Amt der Oö. Landesregierung Errichtung von Biomasse-NahwärmeAnlagen (Heizwerk und Wärmenetz) - nur Bauern als Betreiber, sonst KPC-Förderung unter 400 kW 100 % Waldhackgut max. € 250.000,- Projektkosten QM-Kompakt erforderlich 35 % Förderung KPC - Umweltförderung im Inland (UFI) - ab 400 kW und/oder 1.000 m Trassenlänge QM-Heizwerke erforderlich 75 % Jahresnutzungsgrad 25 % Förderung 5 % Nachhaltigkeitszuschlag bei über 80 % Waldhackgut, Hackgutherkunft aus Umkreis bis 50 km KPC - Umweltförderung im Inland (UFI) - über 25 zusätzliche Abnehmer und/oder ein/mehrere Abnehmer über 50 kW 25 % Förderung 5 % Nachhaltigkeitszuschlag bei über 80 % Waldhackgut, Hackgutherkunft aus Umkreis bis 50 km Netzerweiterung, Netzverdichtung für Biomasseheizwerke KPC - Umweltförderung im Inland (UFI) - max. 25 zusätzliche Abnehmer keiner davon über 50 kW Anschlussleistung € 62,-/kW zusätzlicher Anschlussleistung Förderungen im Biomassebereich (Stand 1.1.2016) Diese Grafik wurde ausschließlich für die Mitglieder des Biomasseverbandes OÖ erstellt und soll eine vereinfachte und grobe Übersicht von Fördermöglichkeiten und den zuständigen Förderstellen für die Abwicklung geben. Vor jeder Investition und auch vor jeder Bestellung ist eine exakte Abklärung mit der Förderstelle unbedingt erforderlich. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft Kommunalkredit Public Consulting https://www.land-oberoesterreich.gv.at http://www.umweltfoerderung.at KPC - Umweltförderung im Inland (UFI) - - primärseitig (Nachrüstung Steuerung, Rauchgaskondensation, Pufferspeicher, BrennstoffTrocknung etc.) 15 % Förderung Anlagenoptimierung KPC - Umweltförderung im Inland (UFI) - - sekundärseitig (Maßnahmen an Einrichtungen beim Abnehmer, die Eigentum des Heizwerkes sind, wie z.B. Senkung Rücklauftemperatur, Regelung Wärmetauscher /Übergabestation, Regelventile, Regelungen, automatische Absenkung (Nachtabsenkung) etc. 25 % Förderung KPC - Umweltförderung im Inland (UFI) Heizwerke von 1 bis 2 MW Leistung - 20 % Förderung bei Antrag bis 1.1.2017 15 % Förderung bei Antrag bis 1.1.2018 nach dem 1.1.2018 keine Förderung mehr möglich Laut Novelle der Feuerungsanlagenverordnung (FAV) vom 1.4.2012 ist für Heizwerke dieser Größe ab 1.1.2020 ein Staubgrenzwert von 50 mg/Nm3 einzuhalten. Staubfilteranlagen KPC - Umweltförderung im Inland (UFI) Heizwerke von 2 bis 5 MW Leistung - seit 1.1.2016 keine Förderung mehr möglich Laut Novelle der Feuerungsanlagenverordnung (FAV) vom 1.4.2012 ist für Heizwerke dieser Größe ab 1.1.2018 ein Staubgrenzwert von 20 mg/Nm3 einzuhalten. Förderungen im Biomassebereich (Stand 1.1.2016) Diese Grafik wurde ausschließlich für die Mitglieder des Biomasseverbandes OÖ erstellt und soll eine vereinfachte und grobe Übersicht von Fördermöglichkeiten und den zuständigen Förderstellen für die Abwicklung geben. Vor jeder Investition und auch vor jeder Bestellung ist eine exakte Abklärung mit der Förderstelle unbedingt erforderlich. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft Kommunalkredit Public Consulting https://www.land-oberoesterreich.gv.at http://www.umweltfoerderung.at KPC - Umweltförderung im Inland (UFI) Erneuerung von Kesselanlagen (in bestehenden Nahwärmeversorgungen) - bestehende Anlage älter als 15 Jahre gleiche oder kleinere Kesselleistung nachweisliche Gesamtnutzungsgradsteigerung 15 % Förderung 5 % Nachhaltigkeitszuschlag bei über 80 % Waldhackgut, Hackgutherkunft aus Umkreis bis 50 km Amt der Oö. Landesregierung - Anschluss an BiomasseNahwärme-Anlagen (Wärmekunde ist Förderwerber) Bis zu maximal 3 Wohneinheiten € 1.200,- bei Neuerrichtung € 1.700,- bei Umstellung von fossilem Energieträger Amt der Oö. Landesregierung - Gemeinden als Antragsteller für Nicht-Wohnbereich (Schule, Kindergarten, Hallenbad etc.) 20 % Förderung - Amt der Oö. Landesregierung Neuerrichtung oder Kesseltausch für Anlagen, die älter sind als 10 Jahre Biomasseheizanlagen - (für Private und Landwirte) - Pellets- oder Hackgutheizung: € 2.300,- / bei Umstellung von Fossilenergie auf Biomasse € 2.800,Scheitholz: € 1.200,- / bei Umstellung von Fossilenergie auf Biomasse € 1.700,landw. Hackgutheizung: € 2.700,- / bei Umstellung von Fossilenergie auf Biomasse € 3.200,Mindestens € 4.400,- Nettokosten Förderungen im Biomassebereich (Stand 1.1.2016) Diese Grafik wurde ausschließlich für die Mitglieder des Biomasseverbandes OÖ erstellt und soll eine vereinfachte und grobe Übersicht von Fördermöglichkeiten und den zuständigen Förderstellen für die Abwicklung geben. Vor jeder Investition und auch vor jeder Bestellung ist eine exakte Abklärung mit der Förderstelle unbedingt erforderlich. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft Kommunalkredit Public Consulting https://www.land-oberoesterreich.gv.at http://www.umweltfoerderung.at Anschluss an Fernwärmenetz KPC - Umweltförderung im Inland (UFI) - 62 Euro/kW für die ersten 100 kW Anschlusswert 32 Euro/kW für die restlichen kW bis zu 399 kW max. 30 % der förderfähigen Kosten zusätzl. 5 Euro/kW bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage Wärme aus Biomasse unter 400 kW für Betriebe Holzheizungen unter 400 kW therm. Leistung KPC - Umweltförderung im Inland (UFI) - 135 Euro/kW für die ersten 50 kW 60 Euro/kW für jedes weitere kW bis 399 kW zusätzl. 10 Euro/kW für Kessel mit österr. Umweltzeichen zusätzl. 10 Euro/kW bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage max. 30 % der förderfähigen Kosten KPC - Umweltförderung im Inland (UFI) - Wärme aus Biomasse über 400 kW und innerbetriebliche Mikronetze für Betriebe - nur wenn kein Anschluss an biogene Fernwärme möglich Förderung max. 35 % der förderfähigen Mehrkosten im Vergleich zu einer leistungsgleichen fossilen Wärme-bereitstellungsanlage 5 % Zuschlag (max. 10.0000,- €) für EMAS zertifizierte Betriebe 5 % Nachhaltigkeitszuschlag (80 % regionales Hackgut aus bis zu 50 km Umkreis) förderfähig sind Hauptkomponenten und Nebenkomponenten im Ausmass von max. 30% (40 % bei Mikronetzen) der Hauptkomponenten. Förderungen im Biomassebereich (Stand 1.1.2016) Diese Grafik wurde ausschließlich für die Mitglieder des Biomasseverbandes OÖ erstellt und soll eine vereinfachte und grobe Übersicht von Fördermöglichkeiten und den zuständigen Förderstellen für die Abwicklung geben. Vor jeder Investition und auch vor jeder Bestellung ist eine exakte Abklärung mit der Förderstelle unbedingt erforderlich. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft Kommunalkredit Public Consulting https://www.land-oberoesterreich.gv.at http://www.umweltfoerderung.at OEMAG – Ökostromeinspeisetarif Tariflaufzeit 15 Jahre, mind. 60% Brennstoffnutzungsgrad, über 70% gelten als hocheffizient Holzverstromung Beantragung 2016 Hocheffiziente Anlagen bis 500 kWel Effiziente Anlagen bis 500 kWel 22,22 ct/kWh 18,80 ct/kWh Beantragung 2017 Hocheffiziente Anlagen bis 500 kWel Effiziente Anlagen bis 500 kWel 22,00 ct/kWh 18,61 ct/kWh Da durch die Ökostromeinspeisetarife die maximal mögliche Projektförderung (Bruttosubventionsäquivalent) laut EU-Beihilfenrecht überschritten wird ist keine Förderung der Investition mehr möglich! Amt der Oö. Landesregierung solare Hackguttrocknung - Förderung 20% der Investkosten max. € 2.700,- Förderungen im Biomassebereich (Stand 1.1.2016) Diese Grafik wurde ausschließlich für die Mitglieder des Biomasseverbandes OÖ erstellt und soll eine vereinfachte und grobe Übersicht von Fördermöglichkeiten und den zuständigen Förderstellen für die Abwicklung geben. Vor jeder Investition und auch vor jeder Bestellung ist eine exakte Abklärung mit der Förderstelle unbedingt erforderlich. Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft Kommunalkredit Public Consulting https://www.land-oberoesterreich.gv.at http://www.umweltfoerderung.at Amt der Oö. Landesregierung Umrüstung von bereits bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen (für landwirtschaftliche Substrate) weg von einer Futtermittelkonkurrenz - Biogas Vorlage der zur Beurteilung nötigen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen zuzüglich eines Umrüstungs- und Rohstoffkonzeptes. max. € 250.000,- Nettoprojektkosten 35% Förderung (der anrechenbaren Kosten) OEMAG – Ökostromeinspeisetarif Tariflaufzeit 15 Jahre, 30 % Wirtschaftsdüngeranteil, mind. 60% Brennstoffnutzungsgrad Beantragung 2016: bis 250 kWel 251 bis 500 kWel 501 bis 750 kWel 18,67 ct/kWh 16,15 ct/kWh 12,97 ct/kWh Beantragung 2017: bis 250 kWel 251 bis 500 kWel 501 bis 750 kWel 18,48 ct/kWh 15,99 ct/kWh 12,84 ct/kWh
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