D ownload Förderübersicht

Förderungen im Biomassebereich (Stand 1.1.2016)
Diese Grafik wurde ausschließlich für die Mitglieder des Biomasseverbandes OÖ erstellt und soll eine vereinfachte und grobe Übersicht von Fördermöglichkeiten und den zuständigen Förderstellen für die Abwicklung geben. Vor jeder Investition und auch vor jeder Bestellung ist eine exakte Abklärung mit der Förderstelle unbedingt erforderlich.
Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Kommunalkredit Public Consulting
https://www.land-oberoesterreich.gv.at
http://www.umweltfoerderung.at
Amt der Oö. Landesregierung
Errichtung von
Biomasse-NahwärmeAnlagen (Heizwerk und
Wärmenetz)
-
nur Bauern als Betreiber, sonst KPC-Förderung
unter 400 kW
100 % Waldhackgut
max. € 250.000,- Projektkosten
QM-Kompakt erforderlich
35 % Förderung
KPC - Umweltförderung im Inland (UFI)
-
ab 400 kW und/oder 1.000 m Trassenlänge
QM-Heizwerke erforderlich
75 % Jahresnutzungsgrad
25 % Förderung
5 % Nachhaltigkeitszuschlag bei über 80 %
Waldhackgut, Hackgutherkunft aus Umkreis bis
50 km
KPC - Umweltförderung im Inland (UFI)
-
über 25 zusätzliche Abnehmer
und/oder ein/mehrere Abnehmer über 50 kW
25 % Förderung
5 % Nachhaltigkeitszuschlag bei über 80 % Waldhackgut, Hackgutherkunft aus Umkreis bis 50 km
Netzerweiterung, Netzverdichtung für Biomasseheizwerke
KPC - Umweltförderung im Inland (UFI)
-
max. 25 zusätzliche Abnehmer
keiner davon über 50 kW Anschlussleistung
€ 62,-/kW zusätzlicher Anschlussleistung
Förderungen im Biomassebereich (Stand 1.1.2016)
Diese Grafik wurde ausschließlich für die Mitglieder des Biomasseverbandes OÖ erstellt und soll eine vereinfachte und grobe Übersicht von Fördermöglichkeiten und den zuständigen Förderstellen für die Abwicklung geben. Vor jeder Investition und auch vor jeder Bestellung ist eine exakte Abklärung mit der Förderstelle unbedingt erforderlich.
Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Kommunalkredit Public Consulting
https://www.land-oberoesterreich.gv.at
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KPC - Umweltförderung im Inland (UFI)
-
-
primärseitig (Nachrüstung Steuerung, Rauchgaskondensation, Pufferspeicher, BrennstoffTrocknung etc.)
15 % Förderung
Anlagenoptimierung
KPC - Umweltförderung im Inland (UFI)
-
-
sekundärseitig (Maßnahmen an Einrichtungen beim
Abnehmer, die Eigentum des Heizwerkes sind, wie
z.B. Senkung Rücklauftemperatur, Regelung Wärmetauscher /Übergabestation, Regelventile, Regelungen, automatische Absenkung (Nachtabsenkung)
etc.
25 % Förderung
KPC - Umweltförderung im Inland (UFI)
Heizwerke von 1 bis 2 MW Leistung
-
20 % Förderung bei Antrag bis 1.1.2017
15 % Förderung bei Antrag bis 1.1.2018
nach dem 1.1.2018 keine Förderung mehr möglich
Laut Novelle der Feuerungsanlagenverordnung
(FAV) vom 1.4.2012 ist für Heizwerke dieser Größe ab 1.1.2020 ein Staubgrenzwert von
50 mg/Nm3 einzuhalten.
Staubfilteranlagen
KPC - Umweltförderung im Inland (UFI)
Heizwerke von 2 bis 5 MW Leistung
-
seit 1.1.2016 keine Förderung mehr möglich
Laut Novelle der Feuerungsanlagenverordnung
(FAV) vom 1.4.2012 ist für Heizwerke dieser Größe
ab 1.1.2018 ein Staubgrenzwert von 20 mg/Nm3
einzuhalten.
Förderungen im Biomassebereich (Stand 1.1.2016)
Diese Grafik wurde ausschließlich für die Mitglieder des Biomasseverbandes OÖ erstellt und soll eine vereinfachte und grobe Übersicht von Fördermöglichkeiten und den zuständigen Förderstellen für die Abwicklung geben. Vor jeder Investition und auch vor jeder Bestellung ist eine exakte Abklärung mit der Förderstelle unbedingt erforderlich.
Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Kommunalkredit Public Consulting
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KPC - Umweltförderung im Inland (UFI)
Erneuerung von Kesselanlagen
(in bestehenden Nahwärmeversorgungen)
-
bestehende Anlage älter als 15 Jahre
gleiche oder kleinere Kesselleistung
nachweisliche Gesamtnutzungsgradsteigerung
15 % Förderung
5 % Nachhaltigkeitszuschlag bei über 80 % Waldhackgut, Hackgutherkunft aus Umkreis bis 50 km
Amt der Oö. Landesregierung
-
Anschluss an BiomasseNahwärme-Anlagen
(Wärmekunde ist
Förderwerber)
Bis zu maximal 3 Wohneinheiten
€ 1.200,- bei Neuerrichtung
€ 1.700,- bei Umstellung von fossilem Energieträger
Amt der Oö. Landesregierung
-
Gemeinden als Antragsteller
für Nicht-Wohnbereich (Schule, Kindergarten,
Hallenbad etc.)
20 % Förderung
-
Amt der Oö. Landesregierung
Neuerrichtung oder Kesseltausch für Anlagen, die
älter sind als 10 Jahre
Biomasseheizanlagen
-
(für Private und Landwirte)
-
Pellets- oder Hackgutheizung: € 2.300,- / bei Umstellung von Fossilenergie auf Biomasse € 2.800,Scheitholz: € 1.200,- / bei Umstellung von
Fossilenergie auf Biomasse € 1.700,landw. Hackgutheizung: € 2.700,- / bei Umstellung von Fossilenergie auf Biomasse € 3.200,Mindestens € 4.400,- Nettokosten
Förderungen im Biomassebereich (Stand 1.1.2016)
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Anschluss an Fernwärmenetz
KPC - Umweltförderung im Inland (UFI)
-
62 Euro/kW für die ersten 100 kW Anschlusswert
32 Euro/kW für die restlichen kW bis zu 399 kW
max. 30 % der förderfähigen Kosten
zusätzl. 5 Euro/kW bei gleichzeitiger Umsetzung
einer thermischen Solaranlage
Wärme aus Biomasse
unter 400 kW
für Betriebe
Holzheizungen unter 400 kW therm. Leistung
KPC - Umweltförderung im Inland (UFI)
-
135 Euro/kW für die ersten 50 kW
60 Euro/kW für jedes weitere kW bis 399 kW
zusätzl. 10 Euro/kW für Kessel mit österr. Umweltzeichen
zusätzl. 10 Euro/kW bei gleichzeitiger Umsetzung
einer thermischen Solaranlage
max. 30 % der förderfähigen Kosten
KPC - Umweltförderung im Inland (UFI)
-
Wärme aus Biomasse
über 400 kW und innerbetriebliche Mikronetze
für Betriebe
-
nur wenn kein Anschluss an biogene Fernwärme
möglich
Förderung max. 35 % der förderfähigen Mehrkosten im Vergleich zu einer leistungsgleichen fossilen Wärme-bereitstellungsanlage
5 % Zuschlag (max. 10.0000,- €) für EMAS zertifizierte Betriebe
5 % Nachhaltigkeitszuschlag (80 % regionales
Hackgut aus bis zu 50 km Umkreis)
förderfähig sind Hauptkomponenten und Nebenkomponenten im Ausmass von max. 30%
(40 % bei Mikronetzen) der Hauptkomponenten.
Förderungen im Biomassebereich (Stand 1.1.2016)
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Kommunalkredit Public Consulting
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OEMAG – Ökostromeinspeisetarif
Tariflaufzeit 15 Jahre, mind. 60% Brennstoffnutzungsgrad, über 70% gelten als hocheffizient
Holzverstromung
Beantragung 2016
Hocheffiziente Anlagen bis 500 kWel
Effiziente Anlagen bis 500 kWel
22,22 ct/kWh
18,80 ct/kWh
Beantragung 2017
Hocheffiziente Anlagen bis 500 kWel
Effiziente Anlagen bis 500 kWel
22,00 ct/kWh
18,61 ct/kWh
Da durch die Ökostromeinspeisetarife die maximal mögliche Projektförderung (Bruttosubventionsäquivalent) laut
EU-Beihilfenrecht überschritten wird ist
keine Förderung der Investition
mehr möglich!
Amt der Oö. Landesregierung
solare
Hackguttrocknung
-
Förderung 20% der Investkosten
max. € 2.700,-
Förderungen im Biomassebereich (Stand 1.1.2016)
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Amt der Oö. Landesregierung
Umrüstung von bereits bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen (für landwirtschaftliche Substrate) weg von einer Futtermittelkonkurrenz
-
Biogas
Vorlage der zur Beurteilung nötigen technischen,
wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen zuzüglich eines Umrüstungs- und Rohstoffkonzeptes.
max. € 250.000,- Nettoprojektkosten
35% Förderung (der anrechenbaren Kosten)
OEMAG – Ökostromeinspeisetarif
Tariflaufzeit 15 Jahre, 30 % Wirtschaftsdüngeranteil,
mind. 60% Brennstoffnutzungsgrad
Beantragung 2016:
bis 250 kWel
251 bis 500 kWel
501 bis 750 kWel
18,67 ct/kWh
16,15 ct/kWh
12,97 ct/kWh
Beantragung 2017:
bis 250 kWel
251 bis 500 kWel
501 bis 750 kWel
18,48 ct/kWh
15,99 ct/kWh
12,84 ct/kWh