Rechtsfragen (PDF 96,0 kB)

Beratungsbereich 09 – Rechtsfragen, Steuerfragen und
Sozialversicherungsfragen
Ausgangssituation:
Der Rechtsbereich ist ein stets von besonders vielen Veränderungen betroffener Bereich (zum
Beispiel Einheitsbewertung, Steuerreform, Pauschalierungsverordnung,
Immobilienertragsteuer, Sozialrechtsänderungsgesetze, Erbrechtsänderungsgesetz).
Laufend kompliziertere Rechtsfragen und Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Eigentum,
der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Produktion und diversen Nebentätigkeiten
stellen die bäuerlichen Familienbetriebe vor große Herausforderungen.
Größer werdende und sich stärker spezialisierende Betriebe sind zunehmend auf fremde
Arbeitskräfte und Kooperationen angewiesen, sodass arbeitsrechtliche, sozialrechtliche,
gesellschaftsrechtliche und steuerliche Fragen immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Im „grünen Grundverkehr“ geht es - wie im Anerbenrecht - darum, die Produktionsgrundlage für
landwirtschaftliche Betriebe zu sichern.
Die Beschränkungen durch das Umweltrecht (insbesondere Naturschutzauflagen) für
erwerbsorientierte Betriebe führen zu erheblichen Eingriffen in die Betriebsführung mit
entsprechendem Beratungsbedarf.
Ziele der Beratung:
Durch die Beratung in Rechtsfragen, Steuerfragen und Sozialversicherungsfragen soll den
landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben in ihrem vielfältigen Tätigkeitsbereich
die aktuelle Rechtslage vermittelt werden, Entscheidungshilfen für betriebliche Entwicklungen
und Veränderungen gegeben und Vermögensnachteile beziehungsweise Strafen vermieden
werden.
Inhalte:
Zivilrecht und Verwaltungs(verfahrens)recht insbesondere Rechtsfragen im Zusammenhang mit
Hofübergaben, Grundstücksverpachtung, Jagdrecht, Nachbarrecht und Grenzstreitigkeiten,
Wegerecht, Vertragsrecht (Kauf und Gewährleistung), Erbrecht, Forstrecht, Umweltrecht und
Naturschutzrecht, Markenrecht, Wasserrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Beratung und
Unterstützung bei Behördenverfahren im Baurecht, Raumordnungsrecht und
Grundverkehrsrecht, Tierzuchtrecht, Weinbaurecht, Familienrecht, landwirtschaftlichen und
forstwirtschaftlichen Nebengewerbe (gewerberechtliche Abgrenzungsfragen, Buschenschank,
Urlaub am Bauernhof sowie Maschinendienstleistungen ecetera), Beratung in
Entschädigungsfragen und Grundinanspruchnahmen sind für viele bäuerliche Familienbetriebe
von großer Bedeutung.
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Die Beratung umfasst in steuerrechtlicher Hinsicht insbesondere die Besonderheiten bei
der Gewinnermittlung für die Landwirtschaft und Forstwirtschaft und deren
Nebentätigkeiten, freiwillige Umsatzsteuerverrechnung, Aufzeichnungspflichten,
Grunderwerbsteuer (Hofübergaben), Vergebührungen (zum Beispiel Pachtverträge),
neue Belegerteilungspflicht und Registrierkassenpflicht, und so weiter
Im Sozialrecht und Arbeitsrecht dominieren beitragsrechtliche Fragen sowie die
Unterstützung bei Themen wie Mutterschutzangelegenheiten, Kinderbetreuungsgeld,
Pflegegeld, Versehrtenrenten aus Arbeitsunfällen, Pensionsgewährung und
Sozialangelegenheiten und Betriebshilfeangelegenheiten.
Rechtliche Begleitung vor dem Arbeitsgericht und Sozialgericht
Neben den oben genannten fachlichen Beratungsinhalten sind das beratungsbereichsspezifische
Beratungsmanagement (Produktmanagement, Produktkonzeption, Qualitätssicherung) sowie
die fachliche und methodische Weiterbildung der Leistungserbringer förderbar.
Zu beachtende Rahmenbedingungen:
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Ländliche Entwicklung: Priorität 2
Finanziert durch die Ländliche Entwicklung
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alle angebotenen Methoden mit eindeutigem Kundenbezug (Betriebsnummer)
Beratungsleistungen
zu
allen
oben
genannten
Inhalten
ausgenommen
Beratungsmanagement und fachliche und methodische Weiterbildung der
Leistungserbringer
National Finanziert
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alle angebotenen Methoden sofern nicht durch die Ländliche Entwicklung finanziert
Beratungsleistungen zu allen oben genannten Inhalten
Angebotsthemen Ländliche Entwicklung und National
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