Beratungsbereich 09 – Rechtsfragen, Steuerfragen und Sozialversicherungsfragen Ausgangssituation: Der Rechtsbereich ist ein stets von besonders vielen Veränderungen betroffener Bereich (zum Beispiel Einheitsbewertung, Steuerreform, Pauschalierungsverordnung, Immobilienertragsteuer, Sozialrechtsänderungsgesetze, Erbrechtsänderungsgesetz). Laufend kompliziertere Rechtsfragen und Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Eigentum, der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Produktion und diversen Nebentätigkeiten stellen die bäuerlichen Familienbetriebe vor große Herausforderungen. Größer werdende und sich stärker spezialisierende Betriebe sind zunehmend auf fremde Arbeitskräfte und Kooperationen angewiesen, sodass arbeitsrechtliche, sozialrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Fragen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Im „grünen Grundverkehr“ geht es - wie im Anerbenrecht - darum, die Produktionsgrundlage für landwirtschaftliche Betriebe zu sichern. Die Beschränkungen durch das Umweltrecht (insbesondere Naturschutzauflagen) für erwerbsorientierte Betriebe führen zu erheblichen Eingriffen in die Betriebsführung mit entsprechendem Beratungsbedarf. Ziele der Beratung: Durch die Beratung in Rechtsfragen, Steuerfragen und Sozialversicherungsfragen soll den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben in ihrem vielfältigen Tätigkeitsbereich die aktuelle Rechtslage vermittelt werden, Entscheidungshilfen für betriebliche Entwicklungen und Veränderungen gegeben und Vermögensnachteile beziehungsweise Strafen vermieden werden. Inhalte: Zivilrecht und Verwaltungs(verfahrens)recht insbesondere Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hofübergaben, Grundstücksverpachtung, Jagdrecht, Nachbarrecht und Grenzstreitigkeiten, Wegerecht, Vertragsrecht (Kauf und Gewährleistung), Erbrecht, Forstrecht, Umweltrecht und Naturschutzrecht, Markenrecht, Wasserrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Beratung und Unterstützung bei Behördenverfahren im Baurecht, Raumordnungsrecht und Grundverkehrsrecht, Tierzuchtrecht, Weinbaurecht, Familienrecht, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe (gewerberechtliche Abgrenzungsfragen, Buschenschank, Urlaub am Bauernhof sowie Maschinendienstleistungen ecetera), Beratung in Entschädigungsfragen und Grundinanspruchnahmen sind für viele bäuerliche Familienbetriebe von großer Bedeutung. - - - Die Beratung umfasst in steuerrechtlicher Hinsicht insbesondere die Besonderheiten bei der Gewinnermittlung für die Landwirtschaft und Forstwirtschaft und deren Nebentätigkeiten, freiwillige Umsatzsteuerverrechnung, Aufzeichnungspflichten, Grunderwerbsteuer (Hofübergaben), Vergebührungen (zum Beispiel Pachtverträge), neue Belegerteilungspflicht und Registrierkassenpflicht, und so weiter Im Sozialrecht und Arbeitsrecht dominieren beitragsrechtliche Fragen sowie die Unterstützung bei Themen wie Mutterschutzangelegenheiten, Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld, Versehrtenrenten aus Arbeitsunfällen, Pensionsgewährung und Sozialangelegenheiten und Betriebshilfeangelegenheiten. Rechtliche Begleitung vor dem Arbeitsgericht und Sozialgericht Neben den oben genannten fachlichen Beratungsinhalten sind das beratungsbereichsspezifische Beratungsmanagement (Produktmanagement, Produktkonzeption, Qualitätssicherung) sowie die fachliche und methodische Weiterbildung der Leistungserbringer förderbar. Zu beachtende Rahmenbedingungen: - Ländliche Entwicklung: Priorität 2 Finanziert durch die Ländliche Entwicklung - alle angebotenen Methoden mit eindeutigem Kundenbezug (Betriebsnummer) Beratungsleistungen zu allen oben genannten Inhalten ausgenommen Beratungsmanagement und fachliche und methodische Weiterbildung der Leistungserbringer National Finanziert - alle angebotenen Methoden sofern nicht durch die Ländliche Entwicklung finanziert Beratungsleistungen zu allen oben genannten Inhalten Angebotsthemen Ländliche Entwicklung und National - Recht, Steuer, Soziales Allgemein Rechtsberatung Steuerrechtsberatung Sozialrechtsberatung
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