Europäische Kommission - Pressemitteilung Kreislaufwirtschaft: Neue Verordnung zur Förderung der Verwendung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln Brüssel, 17. März 2016 Die Kommission legt einen ersten Rechtsakt im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft mit neuen Vorschriften für organische und abfallbasierte Düngemittel in der EU vor Die Wiederverwendung von Rohstoffen, die derzeit als Abfall entsorgt werden, ist einer der wichtigsten Grundsätze des Pakets zur Kreislaufwirtschaft, das im Dezember 2015 angenommen wurde. Die Kommission legt heute einen Vorschlag für eine Verordnung vor, die den Zugang organischer und abfallbasierter Düngemittel zum Binnenmarkt der EU erheblich erleichtert und sie den traditionellen, nichtorganischen Düngemitteln wettbewerbsrechtlich gleichstellt. Dadurch entstehen neue Marktchancen für innovative Unternehmen und gleichzeitig werden Abfälle, Energieverbrauch und Umweltschäden verringert. Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, erklärte hierzu: „Nur ein sehr kleiner Teil der in großer Menge vorhandenen Ressourcen aus Bioabfällen wird in wertvolle Düngeprodukte umgewandelt. Unsere Landwirte verwenden Düngemittel, die aus importierten Ressourcen oder aus energieintensiven Verfahren stammen, obwohl unsere Industrie diese Bioabfälle als wiederverwertete Nährstoffe aufwerten könnte. Diese Verordnung wird uns dabei helfen, Probleme in Chancen für Landwirte und Unternehmen zu verwandeln.“ Die Verordnung enthält gemeinsame Regeln für die Umwandlung von Bioabfällen in Rohstoffe, die für die Herstellung von Düngeprodukten verwendet werden können. Sie legt Anforderungen für die Sicherheit, Qualität und Etikettierung fest, die alle Düngeprodukte erfüllen müssen, um in der gesamten EU frei gehandelt werden zu können. Die Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte diese Anforderungen und die Grenzwerte für organische und mikrobielle Kontaminanten sowie physikalische Verunreinigungen einhalten, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen. Die neuen Regeln gelten für alle Arten von Düngemitteln zur Sicherstellung eines höchstmöglichen Niveaus an Bodenschutz. Mit der Verordnung werden strenge Grenzwerte für Kadmium in Phosphatdüngern eingeführt. Die Grenzwerte werden von 60 mg/kg auf 40 mg/kg (nach drei Jahren) und später auf 20 mg/kg (nach zwölf Jahren) gesenkt, was eine Verringerung der Risiken für Gesundheit und Umwelt bewirken wird. Da manche Düngeprodukte nicht in großer Menge produziert oder grenzüberschreitend gehandelt werden, schlägt die Kommission eine fakultative Harmonisierung vor: Entsprechend ihrer Geschäftsstrategie und der Art des Erzeugnisses können die Hersteller entscheiden, ob sie ihr Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen wollen, wodurch es im Binnenmarkt nach gemeinsamen europäischen Regeln frei handelbar wird, oder ob sie das Produkt nach nationalen, auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung im Binnenmarkt basierenden Regeln auf den Markt bringen wollen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Grundsätze der besseren Rechtsetzung sowie der Subsidiarität berücksichtigt werden. Hintergrund Die geltende Düngemittelverordnung aus dem Jahr 2003 gewährleistet den freien Verkehr auf dem Binnenmarkt vor allem für konventionelle, nichtorganische Düngemittel, die in der Regel aus Bergwerken stammen oder chemisch erzeugt werden. Diese Verfahren erfordern einen großen Energieverbrauch und haben einen hohen CO2-Ausstoß zur Folge. Innovative, aus organischen Stoffen hergestellte Düngeprodukte liegen außerhalb des Geltungsbereichs der geltenden Düngemittelverordnung. Ihr Zugang zum Binnenmarkt hängt daher von der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten ab und ist aufgrund der unterschiedlichen nationalen Vorschriften oft schwierig. Die geltende Düngemittelverordnung berücksichtigt auch nicht Umweltprobleme, die durch Verunreinigungen durch Düngemittel in Böden, Binnen- und Meeresgewässern und letztlich in Lebensmitteln entstehen. Forschung, Innovation und Investitionen entwickeln sich derzeit sehr schnell und tragen zur Kreislaufwirtschaft bei, indem vor Ort Arbeitsplätze geschaffen und Sekundärrohstoffe, die andernfalls als Abfall entsorgt würden, einer Wertschöpfung zugeführt werden. Die Marktchancen für Unternehmen, die organische Düngeprodukte herstellen, sind erheblich. Heute werden erst 5 % der Bioabfälle recycelt. Jedoch könnten Schätzungen zufolge bis zu 30 % der nichtorganischen Düngemittel ersetzt werden, wenn mehr Bioabfälle wiederverwertet würden. Derzeit importiert die EU jährlich etwa 6 Mio. Tonnen Phosphate, könnte jedoch bis zu 30 % dieser Menge durch Extraktion aus Klärschlamm, biologisch abbaubaren Abfällen, Fleisch- und Knochenmehl oder Gülle ersetzen. Die nächsten Schritte Der Verordnungsentwurf wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Nach der Annahme wird sie nach einem Übergangszeitraum, der es Unternehmen und Behörden ermöglicht, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten, unmittelbar anwendbar, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist. Weitere Informationen - Antworten auf häufig gestellte Fragen - Verordnung über die Bereitstellung von Düngeprodukten auf dem Markt - Hin zu einer Kreislaufwirtschaft IP/16/827 Kontakt für die Medien: Heli PIETILA (+32 2 2964950) Lucia CAUDET (+32 2 295 61 82) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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