Kreislaufwirtschaft: Neue Verordnung zur Förderung der

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kreislaufwirtschaft: Neue Verordnung zur Förderung der Verwendung von
organischen und abfallbasierten Düngemitteln
Brüssel, 17. März 2016
Die Kommission legt einen ersten Rechtsakt im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft
mit neuen Vorschriften für organische und abfallbasierte Düngemittel in der EU vor
Die Wiederverwendung von Rohstoffen, die derzeit als Abfall entsorgt werden, ist einer der wichtigsten
Grundsätze des Pakets zur Kreislaufwirtschaft, das im Dezember 2015 angenommen wurde. Die
Kommission legt heute einen Vorschlag für eine Verordnung vor, die den Zugang organischer und
abfallbasierter Düngemittel zum Binnenmarkt der EU erheblich erleichtert und sie den traditionellen,
nichtorganischen Düngemitteln wettbewerbsrechtlich gleichstellt. Dadurch entstehen neue
Marktchancen für innovative Unternehmen und gleichzeitig werden Abfälle, Energieverbrauch und
Umweltschäden verringert.
Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der
Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, erklärte hierzu: „Nur ein sehr kleiner Teil der in großer
Menge vorhandenen Ressourcen aus Bioabfällen wird in wertvolle Düngeprodukte umgewandelt.
Unsere Landwirte verwenden Düngemittel, die aus importierten Ressourcen oder aus energieintensiven
Verfahren stammen, obwohl unsere Industrie diese Bioabfälle als wiederverwertete Nährstoffe
aufwerten könnte. Diese Verordnung wird uns dabei helfen, Probleme in Chancen für Landwirte und
Unternehmen zu verwandeln.“
Die Verordnung enthält gemeinsame Regeln für die Umwandlung von Bioabfällen in Rohstoffe, die für
die Herstellung von Düngeprodukten verwendet werden können. Sie legt Anforderungen für die
Sicherheit, Qualität und Etikettierung fest, die alle Düngeprodukte erfüllen müssen, um in der
gesamten EU frei gehandelt werden zu können. Die Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre
Produkte diese Anforderungen und die Grenzwerte für organische und mikrobielle Kontaminanten sowie
physikalische Verunreinigungen einhalten, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen.
Die neuen Regeln gelten für alle Arten von Düngemitteln zur Sicherstellung eines höchstmöglichen
Niveaus an Bodenschutz. Mit der Verordnung werden strenge Grenzwerte für Kadmium in
Phosphatdüngern eingeführt. Die Grenzwerte werden von 60 mg/kg auf 40 mg/kg (nach drei Jahren)
und später auf 20 mg/kg (nach zwölf Jahren) gesenkt, was eine Verringerung der Risiken für
Gesundheit und Umwelt bewirken wird.
Da manche Düngeprodukte nicht in großer Menge produziert oder grenzüberschreitend gehandelt
werden, schlägt die Kommission eine fakultative Harmonisierung vor: Entsprechend ihrer
Geschäftsstrategie und der Art des Erzeugnisses können die Hersteller entscheiden, ob sie ihr Produkt
mit der CE-Kennzeichnung versehen wollen, wodurch es im Binnenmarkt nach gemeinsamen
europäischen Regeln frei handelbar wird, oder ob sie das Produkt nach nationalen, auf der Grundlage
der gegenseitigen Anerkennung im Binnenmarkt basierenden Regeln auf den Markt bringen wollen. Auf
diese Weise ist sichergestellt, dass die Grundsätze der besseren Rechtsetzung sowie der Subsidiarität
berücksichtigt werden.
Hintergrund
Die geltende Düngemittelverordnung aus dem Jahr 2003 gewährleistet den freien Verkehr auf dem
Binnenmarkt vor allem für konventionelle, nichtorganische Düngemittel, die in der Regel aus
Bergwerken stammen oder chemisch erzeugt werden. Diese Verfahren erfordern einen großen
Energieverbrauch und haben einen hohen CO2-Ausstoß zur Folge. Innovative, aus organischen Stoffen
hergestellte Düngeprodukte liegen außerhalb des Geltungsbereichs der geltenden
Düngemittelverordnung. Ihr Zugang zum Binnenmarkt hängt daher von der gegenseitigen
Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten ab und ist aufgrund der unterschiedlichen nationalen
Vorschriften oft schwierig.
Die geltende Düngemittelverordnung berücksichtigt auch nicht Umweltprobleme, die durch
Verunreinigungen durch Düngemittel in Böden, Binnen- und Meeresgewässern und letztlich in
Lebensmitteln entstehen.
Forschung, Innovation und Investitionen entwickeln sich derzeit sehr schnell und tragen zur
Kreislaufwirtschaft bei, indem vor Ort Arbeitsplätze geschaffen und Sekundärrohstoffe, die andernfalls
als Abfall entsorgt würden, einer Wertschöpfung zugeführt werden.
Die Marktchancen für Unternehmen, die organische Düngeprodukte herstellen, sind erheblich. Heute
werden erst 5 % der Bioabfälle recycelt. Jedoch könnten Schätzungen zufolge bis zu 30 % der
nichtorganischen Düngemittel ersetzt werden, wenn mehr Bioabfälle wiederverwertet würden. Derzeit
importiert die EU jährlich etwa 6 Mio. Tonnen Phosphate, könnte jedoch bis zu 30 % dieser Menge
durch Extraktion aus Klärschlamm, biologisch abbaubaren Abfällen, Fleisch- und Knochenmehl oder
Gülle ersetzen.
Die nächsten Schritte
Der Verordnungsentwurf wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt.
Nach der Annahme wird sie nach einem Übergangszeitraum, der es Unternehmen und Behörden
ermöglicht, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten, unmittelbar anwendbar, ohne dass eine
Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist.
Weitere Informationen
- Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Verordnung über die Bereitstellung von Düngeprodukten auf dem Markt
- Hin zu einer Kreislaufwirtschaft
IP/16/827
Kontakt für die Medien:
Heli PIETILA (+32 2 2964950)
Lucia CAUDET (+32 2 295 61 82)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail