Kreislaufwirtschaft

Europäische Kommission - Factsheet
Kreislaufwirtschaft: Kommission löst ihre Versprechen ein Orientierungshilfen für die energetische Verwertung von Abfällen und
Zusammenarbeit mit der EIB zur Investitionsförderung
Brüssel, 26. Januar 2017
Fragen und Antworten: Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans zur
Kreislaufwirtschaft, Vorschlag zur energetischen Verwertung von Abfällen und die neue
Plattform zur finanziellen Unterstützung der Kreislaufwirtschaft.
Was hat die Kommission unternommen, um ihren Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft zu
verwirklichen?
Im Dezember 2015 hat die Kommission ein ehrgeiziges Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft
angenommen, das Legislativvorschläge für die Abfallbewirtschaftung mit Recyclingzielen sowie
Zielvorgaben für die Einschränkung der Abfalldeponierung und einen Aktionsplan mit detaillierter
Aufstellung der bis zum Ende der Amtszeit dieser Kommission - 2019 - noch zu treffenden Maßnahmen
enthält.
Heute berichtet die Kommission der Öffentlichkeit, dem Europäischen Parlament und dem Rat über die
Fortschritte, die als Beitrag zu einer nachhaltigen und profitablen Wirtschaft erzielt wurden. Der Bericht
verweist unter anderem auf folgende Ergebnisse und Prioritäten:
- Legislativvorschläge zur Abfallbewirtschaftung (von der Kommission im Dezember 2015
vorgelegt) mit folgenden Zielvorgaben: eine EU-weite Recyclingquote für Siedlungsabfälle von
65 % bis 2030; eine EU-weite Recyclingquote für Verpackungsabfälle von 75 % bis 2030; die
verbindliche Rückfuhr der Deponierung von Siedlungsabfällen auf maximal 10 % bis 2030.
Nächste Schritte – Annahme der Vorschläge durch das Europäische Parlament und den Rat im
Jahr 2017 entsprechend der Gemeinsamen Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der
Europäischen Union für 2017.
- Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019 (von der Kommission im November 2016
angenommen). Das Programm beruht auf dem neuen Konzept der Juncker-Kommission, das sich
schwerpunktmäßig mit den Produktgruppen mit dem größten Potenzial für Energie- und
Ressourceneinsparungen befasst, die Faktengrundlage für regulatorische Maßnahmen weiter stärkt
und den Schwerpunkt künftiger Ökodesign-Maßnahmen über die Energieeffizienz hinaus künftig auf
kreislauforientierte Produktkriterien wie Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit,
demontagefreundliche Konstruktion, Information, Einfachheit der Wiederverwendung und
Recyclingfähigkeit legt.
- Einrichtung einer Plattform zur finanziellen Unterstützung der Kreislaufwirtschaft, die
Innovatoren und Investoren zusammenbringt, um Finanzierungslösungen für
Kreislaufwirtschaftsprojekte zu finden.
- Maßnahmen gegen Lebensmittelverluste und Lebensmittelverschwendung, einschließlich
einer im August 2016 errichteten europäischen Plattform, auf der Interessenträger
zusammenkommen, um bewährte Praktiken zu identifizieren und EU-Leitlinien für
Lebensmittelspenden und die Verwendung von Lebensmitteln als Futtermittel zu erarbeiten.
- Legislativvorschlag zu Düngemitteln (von der Kommission im März 2016 vorgelegt) zur
Förderung der Schaffung eines echten Binnenmarktes für Düngemittel aus sekundären Rohstoffen,
zur Harmonisierung der EU-Vorschriften für Produkte aus organischen Abfällen und
Nebenprodukten und zur Regelung der Rückgewinnung von Nährstoffen als sekundäre Rohstoffe;
Nächste Schritte – Annahme der Vorschläge durch das Europäische Parlament und den Rat
- Innovationsdeals als Pilotkonzept zur praktischen Unterstützung von Innovatoren bei der
Beseitigung subjektiv wahrgenommener regulatorischer Hindernisse und Unklarheiten, z. B. bei
Innovationsprojekten in den Bereichen Wasser, Abfall oder Energie.
- Legislativvorschlag zum Online-Warenhandel (von der Kommission im Dezember 2015
vorgelegt) mit besseren Verbrauchergarantien (besserer Schutz vor fehlerhaften Produkten und
Förderung der Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit von Produkten); Nächste Schritte – Annahme
der Vorschläge durch das Europäische Parlament und den Rat
- Spezielle Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont 2020:
„Industrie 2020 und die Kreislaufwirtschaft“ zur Mobilisierung von Investitionsmitteln in Höhe
von 650 Mio. EUR in den Jahren 2016 und 2017 zwecks Finanzierung innovativer
Demonstrationsvorhaben zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und der industriellen
Wettbewerbsfähigkeit.
- Sektorübergreifendes Protokoll für die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen
zwecks Verbesserung der Identifizierung, Trennung an der Quelle und Sammlung von Abfällen,
einschließlich Transport, Verarbeitung und Qualitätsmanagement.
- Leitfäden für die Wiederverwendung von Wasser und umweltgerechte öffentliche Beschaffung.
- Leitlinien für bestimmte Industriesektoren zur Einbeziehung der Kreislaufwirtschaft in
Referenzdokumente für beste verfügbare Techniken (BVT-Merkblätter) zwecks
Verringerung des Abfallaufkommens, Förderung des Recyclings und Verringerung des
Ressourcenverbrauchs mit dem Ziel, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in den unter die
Richtlinie über Industrieemissionen fallenden Industriesektoren zu verbessern.
- Überarbeitung der Leitlinien zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zwecks
Vermeidung falscher, unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Informationen, einschließlich
Angaben zur Kreislaufwirtschaft.
- Verordnung über die Verbringung von Abfällen: Seit Mitte -2016 steht den Zollbeamten ein
neues Tool für Abfallcodes zur Verfügung, mit dem Abfälle identifiziert werden können, die illegal
als Nicht-Abfall über die EU-Grenzen verbracht werden. Dank dieser neuen Maßnahme dürfte auch
verhindert werden, dass wertvolle Rohstoffe nach außerhalb der EU gelangen.
Welche Maßnahmen wird die Kommission als Nächstes treffen?
Im Jahr 2017 wird die Kommission mit der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans zur
Kreislaufwirtschaft fortfahren. Sie wird unter anderem eine Strategie für Kunststoffe in der
Kreislaufwirtschaft vorstellen, Optionen zur Verbesserung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-,
Produkt- und Abfallrecht prüfen, einen Legislativvorschlag für die Wiederverwendung von Wasser sowie
einen Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft ausarbeiten.
Die Strategie für Kunststoffe wird die Wirtschaftlichkeit, die Qualität und die bislang niedrige
Recyling- und Wiederverwendungsquote von Kunststoffen verbessern und die erhebliche Belastung der
Umwelt und vor allem der Ozeane durch Kunststoffabfälle sowie die starke Abhängigkeit von fossilen
Brennstoffen als Ausgangsstoff (über 90 % der Kunststoffe werden heutzutage noch aus fossilen
Brennstoffen produziert) reduzieren.
Die Initiative zur Verbesserung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und
Abfallrecht wird in erster Linie die Rückverfolgbarkeit bedenklicher Stoffe in Produkten und in
recycliertem Material verbessern und Probleme bei der Anwendung von EU-Methoden für die
Abfallklassifizierung beheben.
Der Legislativvorschlag für die Wiederverwendung von Wasser enthält Mindestkriterien für
Wasser, das zu Zwecken der Bewässerung und der Grundwasserneubildung wiederverwendet wird. Der
Vorschlag zielt auf eine effizientere Ressourcennutzung, die Verringerung der Belastungen des
Wassermilieus und eine verstärkte Wiederverwertung der im Abwasser enthaltenen Nährstoffe ab. Er
soll die bisherige Wasserpolitik der EU ergänzen.
Der Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft wird die Fortschritte der EU und der
Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft sowie die Effizienz ihrer diesbezüglichen
Maßnahmen bewerten. Der Überwachungsrahmen baut auf den bisherigen EU-Anzeigern für
Ressourceneffizienz und Rohmaterialien (Scoreboards) auf und wird auch andere aussagekräftige
Indikatoren für die wichtigsten Elemente der Kreislaufwirtschaft erfassen. Er soll an die Überwachung
der Ziele für nachhaltige Entwicklung gekoppelt werden.
Neue Maßnahme: Wie wird die Plattform für finanzielle Unterstützung der
Kreislaufwirtschaft funktionieren?
Die Plattform wird Vertreter der Kommission, der Europäischen Investitionsbank (EIB), nationale
Förderbanken und institutionelle Anleger zusammenbringen, und die Kommission ist auch um
Teilnahme von nationalen Ministerien, NRO und anderen wichtigen Interessenvertretern der
Kreislaufwirtschaft bemüht. Eine Drei-Säulen-Struktur soll dazu beitragen, den Finanzierungsbedarf
adäquat zu decken.
Säule I – Koordinierung und Sensibilisierung: Der Schwerpunkt dieser Säule liegt darauf,
Kreislaufmöglichkeiten herausarbeiten, potenzielle Projektträger sowie andere Interessenträger stärker
für die Kreislaufwirtschaft zu sensibilisieren und den Austausch bewährter Verfahren zwischen diesen
zu fördern. Des Weiteren sollen die Merkmale von Kreislaufwirtschaftsprojekten und deren besonderer
Finanzierungsbedarf analysiert, allgemeine Empfehlungen zur Strukturierung und Verbesserung der
Bankfähigkeit der Projekte formuliert und Maßnahmen zur Finanzierung der Kreislaufwirtschaft
koordiniert werden. Die Plattform wird auch Informationen über die Finanzierung der
Kreislaufwirtschaft, einschließlich Investitionen, verbreiten.
Säule II - Beratung: In einem ersten Schritt werden die Kapazitäten und Kompetenzen existierender
Beratungsdienste innerhalb der EIB, wie die Beratung für Innovationsfinanzierungen (Innovation
Finance Advisory), die Europäische Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory
Hub, EIAH) und EIB-interne Experten, sowie vorhandener EIB-externer Beratungsstellen mobilisiert.
Der Schwerpunkt dieser Säule liegt darauf, die Entwicklung und Strukturierung von Projekten zu
fördern und ihre Bankfähigkeit zu verbessern. Die Berater werden für potenzielle Träger von
Kreislaufwirtschaftsprojekten finanzielle und technische Gutachten erstellen und diese proaktiv auf
bestehende Finanzierungsmöglichkeiten hinweisen.
Säule III – Finanzierung: Existierende Finanzierungsinstrumente der Kommission und der EIB - wie
der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und die von „Horizont 2020“ unterstützte
Initiative „InnovFin - EU-Mittel für Innovatoren“ – können zur Finanzierung von Projekten der
Kreislaufwirtschaft genutzt werden, sofern diese geltende Förderbedingungen erfüllen. Daneben wird
auch, sofern gerechtfertigt, der mögliche Bedarf an neuen speziellen Finanzierungsinstrumenten für
Kreislaufwirtschaftsprojekte geprüft.
Damit die Plattform einsatzfähig wird, wird die Europäische Kommission in einem ersten Schritt einen
Aufruf zur Interessenbekundung mit Blick auf die Mitgliedschaft in einer Expertengruppe lancieren,
deren Schwerpunkt auf den Tätigkeiten im Rahmen der ersten Säule liegen wird.
Neue Maßnahme: Energiegewinnung aus Abfall
Bei der Abfallbehandlung kann mit unterschiedlichen Verfahren Energie in Form von Strom, Wärme
oder Ersatzbrennstoffen gewonnen werden, die jeweils unterschiedliche Umweltauswirkungen zeitigen
und auf unterschiedliche Weise zur Kreislaufwirtschaft beitragen. Die energetische Verwertung von
Abfällen kann beim Übergang zur Kreislaufwirtschaft einen Beitrag leisten, sofern sie an der
Abfallhierarchie der EU ausgerichtet wird, bei der sich die Prioritätenfolge von
Abfallbewirtschaftungsoptionen nach deren Nachhaltigkeit richtet und Vermeidung und Recycling an
oberster Stelle stehen.
Wenn Abfälle nicht vermieden, für die Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden können, ist
die Rückgewinnung der darin enthaltenen Energie und deren Rückführung in den Wirtschaftskreislauf
die nächstbeste ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Option. 2014 wurden rund 1,5 % des gesamten
Energieverbrauchs der EU-28 durch Abfallverbrennung/-mitverbrennung und durch anaerobe Gärung
von Abfällen gedeckt.
Mit ihrer heute angenommenen Mitteilung gibt die Kommission den Mitgliedstaaten Empfehlungen
dafür an die Hand, wie sichergestellt werden kann, dass die Kapazitäten für die Energiegewinnung aus
Abfällen ausgewogen genutzt und Verluste von Vermögenswerten vermieden werden.
Neue Maßnahme: Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektround Elektronikgeräten (Änderung der RoHS-Richtlinie)
Der heute angenommene Vorschlag zielt auf eine weitere Erleichterung von Sekundärmarkttätigkeiten
(wie Weiterverkauf) und der Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten ab. Bürger und
Unternehmen profitieren gleichermaßen, beispielsweise indem die Lebensdauer von Geräten
(insbesondere teurer Medizinprodukte) verlängert und Reparatur und Weiterverkauf bestimmter
Gerätetypen gefördert werden. Der Vorschlag könnte auch zu einer Reduzierung des
Verwaltungsaufwands und der Gesundheitskosten in der EU führen und somit auch den Behörden
zugute kommen; Einsparungen von rund 170 Mio. EUR wären möglich, wenn Krankenhäuser auch nach
dem 21. Juli 2019 gebrauchte medizinische Geräte kaufen und weiterverkaufen dürften.
Die Kommission schlägt ferner zwei konkrete Ausnahmen vom Geltungsbereich der geltenden RoHSRichtlinie vor, ohne dass der Umweltschutz dadurch beeinträchtigt wird: Pfeifenorgeln (aus Gründen
des kulturellen Erbes) und bestimmte nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und
Geräte.
Warum sind gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ein Problem?
Selbst wenn Elektro- und Elektronikgeräte getrennt gesammelt und dem Recycling zugeführt werden,
können bestimmte gefährliche Stoffe in Altgeräten eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt
darstellen. Davon sind vor allem Beschäftigte in Recyclingbetrieben betroffen. Am effektivsten lassen
sich diese Risiken reduzieren, indem derartige Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten durch
unbedenklichere Stoffe ersetzt werden. Die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe wird
voraussichtlich die Möglichkeiten für das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verbessern,
dessen wirtschaftliche Rentabilität erhöhen und die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der
Beschäftigten von Recyclingbetrieben verringern.
Weitere Informationen:
MEMO: Paket zur Kreislaufwirtschaft: Fragen & Antworten
Mitteilung: Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft
Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft
Bericht über die Durchführung
Mitteilung über die Energiegewinnung aus Abfall
RoHS-Richtlinie
Paket für saubere Energie
Mitteilung über ein Ökodesign-Arbeitsprogramm für 2016-2019
EU-Protokoll für die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen
Vorschlag für eine Verordnung über die Bereitstellung von Düngeprodukten auf dem Markt
Umweltgerechte öffentliche Beschaffung
Die EIB in der Kreislaufwirtschaft
"Assessment of access-to-finance conditions for projects supporting Circular Economy" von InnovFin
Advisory und EIB Advisory Services
MEMO/17/105
Kontakt für die Medien:
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