Handlungsleitlinie „Umgang mit Sucht/Abhängigkeit von Substanzen“ Seit 2007 wird im Rahmen des Dachverbands Wiener Sozialeinrichtungen an einem Qualitätshandbuch für die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste gearbeitet – dafür wurden zu häufigen Themenstellungen Qualitätskriterien definiert (z. B. Kontinenzmanagement, Sturz, demenzielle Erkrankungen, …). Ab 2009 wurden diese Kriterien in Handlungsleitlinien übersetzt, die basierend auf wissenschaftlicher Literaturrecherche das Praxiswissen der PflegeexpertInnen der Mitgliedsorganisationen einbinden. Im Zuge dieser Erarbeitung erkannte die Arbeitsgruppe den Bedarf, dem bisher nicht berührten Themenbereich Sucht und Abhängigkeit von Substanzen vermehrt Augenmerk zu schenken. Als Themenfelder wurden Nikotin-, Alkohol-, Medikamentenabhängigkeit und Abhängigkeit von illegalen Substanzen festgelegt, Grundlage für die Entwicklung der Handlungsleilinie bildete eine pflegewissenschaftliche Guideline. Die Arbeitsgruppe des Dachverbands, bestehend aus PflegeexpertInnen der Mitgliedsorganisationen, erkannte bald den Bedarf, externe ExpertInnen zuzuziehen. Es wurde eine multiprofessionelle Arbeitsgruppe mit allen relevanten Playern (VertreterInnen von Organisationen, Sucht- und Drogenkoordination, Wiener Drogenbeauftragter, MA 15, MA 40, Anton-Proksch-Institut) installiert, um die Handlungsleitlinie gemeinsam zu arbeiten. Inhaltlich folgen alle Themenfelder derselben Logik: Definitionen und Risikoerfassung werden ebenso angeführt wie Wirkungen und Entzugssymptomatiken, den Risikofaktoren werden empfohlene Maßnahmen gegenübergestellt, auch akute Maßnahmen Intoxikation oder Entzugssymptomen sind angegeben. Ein Kapitel beschreibt die Substitutionsbehandlung für opiatabhängige Personen mit Zielen und Wirkungen, und die Evaluation nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität gegliedert schließt die Handlungsleitlinie ab. Ergänzt wird die Handlungsleitlinie durch ein Glossar der Begriffsverwendungen und Definitionen, zwei Instrumente zur Risikoerfassung bei Nikotin- bzw. Alkoholabhängigkeit sowie Unterlagen zu rechtlichen Grundlagen für die Substitutionsbehandlung und Substitutionsmitteln. Die Diskussion im ExpertInnen-Gremium brachte zutage, dass auch rechtliche Aspekte und organisatorische Abläufe zu entwickeln waren, um der komplexen Themenstellung gerecht zu werden. Hinsichtlich der organisatorischen Abläufe wurden zwei Blickwinkel gewählt: einerseits die Betreuung von Personen durch mobile Pflege- und Betreuungsdienste, bei denen erst im Laufe der Betreuung erkennbar wird, dass möglicherweise ein Suchtproblem vorliegt – hier sollten Abläufe festgeschrieben werden, die nach erfolgter interner Abklärung zeitnah externe Expertise einbinden, gleichzeitig aber das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuungsperson und KlientIn aufrechterhalten. Andererseits wurde die Betreuung von Personen mit Suchtproblematiken, deren Problem bekannt ist, beschrieben – hier lag der Schwerpunkt auf rechtlichen Komponenten z.B. bezüglich der Substitutionsmittelbeschaffung im Falle von Pflegebedürftigkeit und Unterstützung bei der Einnahme. Die Abläufe wurden grafisch dargestellt und mit zahlreichen Anhängen, die auch als Dokumentvorlagen genützt werden können, ergänzt. Einige Dokumente wurden auch für den Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen entwickelt, für die andere Rahmenbedingungen gelten; obwohl im Fokus dieser Handlungsleitlinie die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste stehen, wurde vereinbart, die Dokumente für den stationären Bereich dennoch im Anhang zur Verfügung zu stellen. Vervollständigt wird die Handlungsleitlinie durch die pflegewissenschaftliche Guideline, die Interessierten die Möglichkeit zur weiteren inhaltlichen Vertiefung bietet. Die Handlungsleitlinie „Umgang mit Sucht/Anhängigkeit von Substanzen“ für die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste zielt vor allem auf die Sensibilisierung der MitarbeiterInnen für die Thematik ab: Abhängigkeitssymptomatiken sollen erkannt und die Pflege und Betreuung sichergestellt werden; gleichzeitig soll das bestehende Vertrauensverhältnis zwischen betreuender und betreuter Person nicht belastet werden. Durch geregelte Abläufe, die Darstellung der rechtlichen Grundlagen und Muster-Formulare wird die Sicherheit der MitarbeiterInnen im Umgang mit betroffenen KlientInnen erhöht und die Möglichkeit und Notwendigkeit der zeitnahen Beiziehung externer Expertise aufgezeigt. Insgesamt soll die Handlungsleitlinie auf diese Weise Orientierung und Unterstützung für alle Beteiligten im klientInnenbezogenen Handeln bieten.
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