Handlungsleitlinie „Umgang mit Sucht/Abhängigkeit von Substanzen“

Handlungsleitlinie „Umgang mit Sucht/Abhängigkeit von Substanzen“
Seit 2007 wird im Rahmen des Dachverbands Wiener Sozialeinrichtungen an einem
Qualitätshandbuch für die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste gearbeitet – dafür
wurden zu häufigen Themenstellungen Qualitätskriterien definiert (z. B. Kontinenzmanagement, Sturz, demenzielle Erkrankungen, …). Ab 2009 wurden diese Kriterien in
Handlungsleitlinien übersetzt, die basierend auf wissenschaftlicher Literaturrecherche das
Praxiswissen der PflegeexpertInnen der Mitgliedsorganisationen einbinden.
Im Zuge dieser Erarbeitung erkannte die Arbeitsgruppe den Bedarf, dem bisher nicht
berührten Themenbereich Sucht und Abhängigkeit von Substanzen vermehrt Augenmerk zu
schenken.
Als Themenfelder wurden Nikotin-, Alkohol-, Medikamentenabhängigkeit und Abhängigkeit
von illegalen Substanzen festgelegt, Grundlage für die Entwicklung der Handlungsleilinie
bildete eine pflegewissenschaftliche Guideline. Die Arbeitsgruppe des Dachverbands,
bestehend aus PflegeexpertInnen der Mitgliedsorganisationen, erkannte bald den Bedarf,
externe ExpertInnen zuzuziehen. Es wurde eine multiprofessionelle Arbeitsgruppe mit allen
relevanten Playern (VertreterInnen von Organisationen, Sucht- und Drogenkoordination,
Wiener Drogenbeauftragter, MA 15, MA 40, Anton-Proksch-Institut) installiert, um die
Handlungsleitlinie gemeinsam zu arbeiten.
Inhaltlich folgen alle Themenfelder derselben Logik: Definitionen und Risikoerfassung
werden ebenso angeführt wie Wirkungen und Entzugssymptomatiken, den Risikofaktoren
werden empfohlene Maßnahmen gegenübergestellt, auch akute Maßnahmen Intoxikation
oder Entzugssymptomen sind angegeben. Ein Kapitel beschreibt die
Substitutionsbehandlung für opiatabhängige Personen mit Zielen und Wirkungen, und die
Evaluation nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität gegliedert schließt die
Handlungsleitlinie ab.
Ergänzt wird die Handlungsleitlinie durch ein Glossar der Begriffsverwendungen und
Definitionen, zwei Instrumente zur Risikoerfassung bei Nikotin- bzw. Alkoholabhängigkeit
sowie Unterlagen zu rechtlichen Grundlagen für die Substitutionsbehandlung und
Substitutionsmitteln.
Die Diskussion im ExpertInnen-Gremium brachte zutage, dass auch rechtliche Aspekte und
organisatorische Abläufe zu entwickeln waren, um der komplexen Themenstellung gerecht
zu werden.
Hinsichtlich der organisatorischen Abläufe wurden zwei Blickwinkel gewählt: einerseits die
Betreuung von Personen durch mobile Pflege- und Betreuungsdienste, bei denen erst im
Laufe der Betreuung erkennbar wird, dass möglicherweise ein Suchtproblem vorliegt – hier
sollten Abläufe festgeschrieben werden, die nach erfolgter interner Abklärung zeitnah
externe Expertise einbinden, gleichzeitig aber das Vertrauensverhältnis zwischen
Betreuungsperson und KlientIn aufrechterhalten.
Andererseits wurde die Betreuung von Personen mit Suchtproblematiken, deren Problem
bekannt ist, beschrieben – hier lag der Schwerpunkt auf rechtlichen Komponenten z.B.
bezüglich der Substitutionsmittelbeschaffung im Falle von Pflegebedürftigkeit und
Unterstützung bei der Einnahme.
Die Abläufe wurden grafisch dargestellt und mit zahlreichen Anhängen, die auch als
Dokumentvorlagen genützt werden können, ergänzt.
Einige Dokumente wurden auch für den Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen
entwickelt, für die andere Rahmenbedingungen gelten; obwohl im Fokus dieser
Handlungsleitlinie die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste stehen, wurde vereinbart, die
Dokumente für den stationären Bereich dennoch im Anhang zur Verfügung zu stellen.
Vervollständigt wird die Handlungsleitlinie durch die pflegewissenschaftliche Guideline, die
Interessierten die Möglichkeit zur weiteren inhaltlichen Vertiefung bietet.
Die Handlungsleitlinie „Umgang mit Sucht/Anhängigkeit von Substanzen“ für die mobilen
Pflege- und Betreuungsdienste zielt vor allem auf die Sensibilisierung der MitarbeiterInnen
für die Thematik ab: Abhängigkeitssymptomatiken sollen erkannt und die Pflege und
Betreuung sichergestellt werden; gleichzeitig soll das bestehende Vertrauensverhältnis
zwischen betreuender und betreuter Person nicht belastet werden.
Durch geregelte Abläufe, die Darstellung der rechtlichen Grundlagen und Muster-Formulare
wird die Sicherheit der MitarbeiterInnen im Umgang mit betroffenen KlientInnen erhöht und
die Möglichkeit und Notwendigkeit der zeitnahen Beiziehung externer Expertise aufgezeigt.
Insgesamt soll die Handlungsleitlinie auf diese Weise Orientierung und Unterstützung für alle
Beteiligten im klientInnenbezogenen Handeln bieten.