An der Klinik und Poliklinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Fachbereich Medizin, ist im Sonderforschungsbereich/TransRegio 79 (SFB/TRR 79) zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 30.06.2018 die Vollzeitstelle einer/eines Verwaltungsangestellten zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 8 Tarifvertrag Hessen (TV-H). Aufgaben: Mitwirkung bei der zentralen Administration des SFB/TRR 79, insbesondere die Organisation von Mitglieder- und Vorstandsversammlungen und Konferenzen sowie die Unterstützung bei der Abwicklung von Reise- und Publikationskosten sowie der pauschalen Mittel der zentralen Verwaltung des SFB/TRR 79, einschließlich der Kommunikation mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft; Mitwirkung bei der Organisation von Kolloquien, Symposien, Workshops und Seminaren, von Aufenthalten von Gastwissenschaftlern sowie bei Maßnahmen der Nachwuchs- und Gleichstellungsförderung. Anforderungsprofil: Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, Fachangestellten für Bürokommunikation oder eine vergleichbare Qualifikation. Erfahrung in der Verwaltung und Abwicklung von drittmittelgeförderten Forschungsprojekten ist erwünscht. Die Justus-Liebig-Universität versteht sich als eine familiengerechte Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben, wenn das Ehrenamt für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Ihre Bewerbung (keine E-Mail) richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens 210/96272/11 mit den üblichen Unterlagen bis zum 24.03.2016 an Herrn Prof. Dr. Christian Heiß, Sprecher des SFB/TRR 79, Klinik und Poliklinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Rudolf-Buchheim-Straße 7, 35392 Gießen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden – bei gleicher Eignung – bevorzugt. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
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