Neuregelung der schulergänzenden Tagesstrukturen in der

Regierungsrat
Medienmitteilung
Datum:
Sperrfrist:
14. März 2016 – Nr. 22
Neuregelung der schulergänzenden Tagesstrukturen in der
Vernehmlassung
Mit einem Nachtrag zum Bildungsgesetz schlägt der Regierungsrat eine Angleichung der schulergänzenden Tagesstrukturen an die Regelung in der vorschulischen familienergänzenden Betreuung vor. Damit sollen vor und während der
Schulzeit analoge Regelungen gelten. Als Neuerung schlägt der Regierungsrat
eine Mitbeteiligung der Wirtschaft an den Kosten vor.
Mit der Überweisung des „Berichts des Regierungsrats über die familienergänzende
Betreuung von Kindern ab Kindergarten“ durch den Kantonstrat im Frühling 2014
wurde das Bildungs- und Kulturdepartement beauftragt, die gesetzliche Grundlage
der schulergänzenden Tagesstrukturen im Bildungsgesetz an die Regelungen der
familienergänzenden Betreuung im Vorschulbereich anzupassen. Die Erarbeitung
der Vorlage erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Volksschulen und Elternorganisationen.
Kernpunkt der Vorlage ist, dass die heute geltenden „Kann-Formulierung“ gestrichen wird und die Gemeinden ein bedarfsgerechtes Angebot an schulergänzenden
Angeboten anbieten müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Angebotsverschlechterung mit dem Kindergarteneintritt aufgehoben wird und so eine durchgehende familien- und schulergänzende Betreuung sicher gestellt werden kann.
Um die Betreuung ergänzend zum Schulunterricht zu gewährleisten, wird mit einzeln wählbaren Angebotsmodulen von morgens um sieben Uhr bis abends um
sechs Uhr eine durchgehende, bedarfsgerechte Betreuung sicher gestellt. Die Vorlage gibt den Gemeinden darüber hinaus die Möglichkeit, Betreuungsangebote während den Ferien zu unterstützen.
Einbezug der Wirtschaft
Die Kosten der schulergänzenden Tagesstrukturen werden grundsätzlich durch die
Eltern bezahlt. Wie bei der familienergänzenden Betreuung definiert der Kanton einheitliche Normkosten, welche mit einem Sozialtarif an die finanziellen Verhältnisse
der Erziehungsberechtigten angepasst sind. Gemäss Modellrechnungen, basierend
auf den Kosten der familienergänzenden Betreuung im Jahr 2014, wird nach Einführung der schulergänzenden Tagesstrukturen mit Mehrkosten von knapp einer halben Million Franken gerechnet.
Um dem betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen des neuen Angebots Rechnung zu tragen, schlägt der Regierungsrat als Neuerung eine Mitbeteiligung der Wirtschaft an den Kosten der familien- und schulergänzenden Betreuung
vor. Wie in verschiedenen Westschweizer Kantonen soll diese Abgabe unbürokratisch über die Familienausgleichskassen eingezogen werden und 0.4 Promille der
für die Familienzulagen massgeblichen Lohnsumme betragen. Für die Verwendung
der damit erwarteten Einnahmen von knapp einer halben Million Franken stellt der
Regierungsrat drei Varianten in der Vernehmlassung zur Diskussion.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Juni 2016.
Vernehmlassungsunterlagen:
www.ow.ch → Aktuelles → Vernehmlassungen → Vernehmlassung Nachtrag zum
Bildungsgesetz (schulergänzende Tagesstrukturen)