hange E Y B SOZIALVERSICHERUNG BEI PERSONAL MIT WOHNSITZ IM AUSLAND Geschätzte Leserin, geschätzter Leser Die sozialversicherungsrechtliche Abdeckung eines Angestellten ist ein oft wenig beachteter Aspekt eines Arbeitsverhältnisses. Meist wird davon ausgegangen, alles sei gesetzlich geregelt und geklärt, ausser der Meldung der Angestellten bei den entsprechenden Einrichtungen seien keine weiteren Schritte notwendig. Entsprechend sind sozialversicherungsrechtliche Aspekte oft auch nicht Teil von Bewerbungsgesprächen. So einfach oder klar ist die Situation aber – wenn überhaupt – nur bei Personal mit Wohnsitz im Inland. Sobald Sie als Arbeitgeber Personal beschäftigen, welches seinen gewöhnlichen Wohnsitz ausserhalb der Schweiz hat, stellen sich wichtige Fragen, deren Klärung dem Beginn des Arbeitsverhältnisses vorangehen sollte. Im Folgenden wollen wir Ihnen zur dieser Problematik einige wichtige Informationen und Hinweise weitergeben, die lic. iur. Marc Borer, Schweizer Referent bei der trinationalen Beratungsstelle INFOBEST PALMRAIN, für die vorliegende «Schwerpunkt»-Ausgabe zusammengestellt hat. INFOBEST PALMRAIN informiert und berät Bürger, Verwaltungen, Unternehmen, Vereine und Politiker in allen grenzüberschreitenden Fragen zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Der Arbeitgeberverband Basel unterstützt diese Institution seit deren Gründung. Bitte beachten Sie zu diesem aktuellen Thema auch die Beilage. Der Arbeitgeber verband Basel führt am 11. Mai 2016 ein Informationsseminar zu zwischenstaatlichen sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen durch. Alexander Frei Arbeitgeberverband Basel St.Jokobs-Strasse 25 Postfach 4010 Basel Tel.+41 61 205 96 00 Fax+41 61 205 96 09 [email protected] www.arbeitgeberbasel.ch e o ck e r-s o ft w a r Nr. 3/ März 2016 m lic k to .c C m o s o ft w a r e t U Y U B to k Schwerpunkt lic C er- tra tra ck di ! XC O W F- N ! PD t O W di N PD hange E or XC or F- .c
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