ACKERSTATUSERHALT DURCH LEGUMINOSEN REINSAAT (CODE. LRS) Ergänzende Informationen zu Kleegras – gilt ab MFA 2016 Laut der Leitlinie Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung (ab 2015) wird zwischen Kleegras, entstanden durch die Einsaat einer Kleegrasmischung und Kleegras, entstanden durch die Einsaat von Leguminosen in Reinsaat unterschieden. Als Reinsaat gilt Klee oder Luzerne bzw. eine Leguminosenmischung (Klee oder Luzerne) mit einer Reinsaatstärke von 20-40 kg/ha. Eine Reinsaat gilt als Fruchtfolgemaßnahme und hält den Ackerstatus aufrecht. Durch die Angabe des Codes LRS (= Leguminosen Reinsaat) kann eine Unterscheidung zwischen diesen beiden EinsaatVarianten von Kleegras getroffen werden. Der Code muss in der Feldstückliste im MFA angegeben werden. Der maximale Gräseranteil des Bestands darf 40 % nicht überschreiten. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle ist gegebenenfalls eine Dokumentation der Fruchtfolgemaßnahme (Saatgutrechnung, Maschinenringrechnung, Aufzeichnungen über Durchführungsdatum u. Verfahren, falls die Fruchtfolgemaßnahme selbst durchgeführt wurde) vorzulegen. Kann aufgrund der besonderen Witterungsbedingungen der maximale Gräseranteil von 40 % nicht erfüllt werden, so muss die Fruchtfolgemaßnahme bis zum nächsten Mehrfachantrag wiederholt werden. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes haben die Ausführungen in gleicher Weise für Frauen und Männer Geltung.
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