ackerstatuserhalt durch leguminosen reinsaat (code. lrs)

ACKERSTATUSERHALT DURCH LEGUMINOSEN REINSAAT
(CODE. LRS)
Ergänzende Informationen zu Kleegras – gilt ab MFA 2016
Laut der Leitlinie Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung (ab 2015) wird zwischen
Kleegras, entstanden durch die Einsaat einer Kleegrasmischung und Kleegras, entstanden durch die
Einsaat von Leguminosen in Reinsaat unterschieden. Als Reinsaat gilt Klee oder Luzerne bzw. eine
Leguminosenmischung (Klee oder Luzerne) mit einer Reinsaatstärke von 20-40 kg/ha. Eine
Reinsaat gilt als Fruchtfolgemaßnahme und hält den Ackerstatus aufrecht. Durch die Angabe des
Codes LRS (= Leguminosen Reinsaat) kann eine Unterscheidung zwischen diesen beiden EinsaatVarianten von Kleegras getroffen werden.
Der Code muss in der Feldstückliste im MFA angegeben werden. Der maximale Gräseranteil des
Bestands darf 40 % nicht überschreiten. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle ist gegebenenfalls eine
Dokumentation
der
Fruchtfolgemaßnahme
(Saatgutrechnung,
Maschinenringrechnung,
Aufzeichnungen über Durchführungsdatum u. Verfahren, falls die Fruchtfolgemaßnahme selbst
durchgeführt wurde) vorzulegen. Kann aufgrund der besonderen Witterungsbedingungen der
maximale Gräseranteil von 40 % nicht erfüllt werden, so muss die Fruchtfolgemaßnahme bis zum
nächsten Mehrfachantrag wiederholt werden.
Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes haben die Ausführungen in gleicher Weise für Frauen und Männer Geltung.