Europäisches Semester 2016: das Winterpaket im

Europäische Kommission - Factsheet
Europäisches Semester 2016: das Winterpaket im Überblick
Straßburg, 8. März 2016
Was legt die Europäische Kommission heute vor?
Die Kommission läutet heute die nächste Runde im diesjährigen Europäischen Semester ein. Das
Winterpaket enthält folgende Bestandteile:
- Eine (vom Kollegium der Kommissare) angenommene allgemeine Mitteilung, in der die wichtigsten
Ergebnisse der am 26. Februar veröffentlichten 26 Länderberichte und der 18 eingehenden
Überprüfungen zusammengefasst werden. Dargestellt werden dort ferner die neuen Maßnahmen
im Rahmen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten und die vereinfachten
Kategorien zur Einstufung der Ungleichgewichte.
Das heutige Paket schafft die Grundlage für die Verabschiedung länderspezifischer Empfehlungen im
Frühjahr. Die frühe Veröffentlichung dieser länderspezifischen Analysen und Bestandsaufnahmen
ermöglicht eingehende Beratungen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten. Es wird
erwartet,dass die Mitgliedstaaten ihre Politik bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Reformprogramme
und ihrer Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme daran orientieren. Dies dürfte auch der Diskussion in
den Mitgliedstaaten förderlich sein und zur generellen Identifikation mit dem Verfahren des
Europäischen Semesters beitragen.
Welche Neuerungen bietet das Europäische Semester dieses Jahr?
Die erste Hälfte des Europäischen Semesters konzentriert sich auf die EU-Ebene und das EuroWährungsgebiet. Im Jahreswachstumsbericht 2016, der im vergangenen November angenommen
wurde, hatte die Kommission drei Prioritäten in den Mittelpunkt gestellt: Wiederbelebung der
Investitionstätigkeit, Vorantreiben von Strukturreformen zur Modernisierung der Volkswirtschaften der
EU und verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Zudem forderte sie einen stärkeren Fokus auf die
wirtschaftliche Angleichung nach oben und auf Investitionen. Zusammen mit dem
Jahreswachstumsbericht und dem Warnmechanismus-Bericht legte die Kommission auch Empfehlungen
für das Euro-Währungsgebiet vor.In den Vorjahren waren die Empfehlungen für den Euroraum im
Frühjahr zusammen mit den länderspezifischen Empfehlungen vorgelegt worden.
Die Annahme von Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet im November vergangenen Jahres
ermöglichten eine bessere Verzahnung der Euroraum- und der nationale Dimension der
wirtschaftspolitischen Steuerung der EU und die Hervorhebung der gemeinsamen Herausforderungen,
an denen sich die länderspezifischen Maßnahmen orientieren müssen – beides im Einklang mit dem
Bericht der fünf Präsidenten. Dies war auch einer gründlichen wirtschafts- und sozialpolitischen Debatte
im Europäischen Parlament und im Rat förderlich.
Zusammen mit der Veröffentlichung der Länderberichte am 26. Februar markiert die heutige Mitteilung
den Beginn der nationalen Phase des Europäischen Semesters. Sie dient der Vorbereitung der
länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission dem Rat im Frühjahr abgeben wird. Bei den
nationalen Reformprogrammen und den Stabilitätsprogrammen (für Mitglieder des Euroraums) bzw.
Konvergenzprogrammen (für die übrigen EU-Länder), die die Mitgliedstaaten im April vorlegen sollen,
wird von ihnen erwartet, dass sie die wichtigsten politischen Konsequenzen aus den zu ihrem Land
vorgelegten Analysen berücksichtigen. In den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im
Frühjahr abgeben wird, werden nicht nur die Analysen aus den Länderberichten berücksichtigt, sondern
auch die anschließend beschlossenen politischen Maßnahmen und Vorhaben.
Wie tragen die Länderberichte zu einer stärkeren Fokussierung des Europäischen Semesters
auf Beschäftigung und Soziales bei?
Wie im letzten Jahr angekündigt, hat die Kommission ab diesem Zyklus des Europäischen Semesters
Beschäftigung und Soziales stärker in den Vordergrund gerückt.
Wie in den Länderberichten 2016 dargelegt, haben die Mitgliedstaaten ein breites Spektrum an
Reformen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Soziales fortgeführt. Diese Reformen sollen zur
Verwirklichung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele der Strategie „Europa 2020“ beitragen:
Menschen in Arbeit zu bringen, ihnen die passenden Qualifikationen zu vermitteln und Armut
abzubauen.
Um die Entwicklung in den Bereichen Beschäftigung und Soziales besser nachzuvollziehen, werden in
der jüngsten Ausgabe des „ Anzeigers für das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten“
im Rahmen des Warnmechanismus-Berichts drei neue Beschäftigungsindikatoren berücksichtigt: die
Erwerbsquote, die Langzeitarbeitslosenquote und die Jugendarbeitslosenquote. Darüber hinaus wird in
den im Februar veröffentlichten Länderberichten auf eine Vielfalt von beschäftigungs- und
sozialpolitischen Indikatoren verwiesen. Die Erweiterung des Anzeigers (Scoreboards) um neue
Beschäftigungsvariablen ist ein konkretes Ergebnis der Zusage der Kommission, ihre Analyse
makroökonomischer Ungleichgewichte zu verbessern.
SCHRITTE IM RAHMEN DES VERFAHRENS BEI MAKROÖKONOMISCHEN
UNGLEICHGEWICHTEN
Für welche Länder veröffentlicht die Kommission die Ergebnisse eingehender
Überprüfungen?
In ihrem im November 2015 zusammen mit dem Jahreswachstumsbericht 2016 veröffentlichten
Warnmechanismus-Bericht 2016 kündigte die Kommission eine eingehende Überprüfung der Lage in
den folgenden 18 Mitgliedstaaten an: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich,
Kroatien, Italien, Ungarn, Niederlande, Portugal, Slowenien, Finnland, Schweden, Rumänien,
Vereinigtes Königreich, Estland und Österreich.
Im Warnmechanismus-Bericht nimmt die Kommission eine Bewertung vor, die sich auf eine
wirtschaftliche Auslegung der sogenannten Scoreboard-Indikatoren im Zusammenhang mit der
Entwicklung in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Verschuldung, Preise für Vermögenswerte,
Anpassung und Verflechtungen mit dem Finanzsektor stützt. Zudem berücksichtigt die Kommission
eine Reihe von Hilfsindikatoren.
Wie sehen die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen für die einzelnen Länder aus?
Und welches sind die Folgemaßnahmen?
Die Hauptergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Italien und Portugal weisen übermäßige Ungleichgewichte auf.
- Auch in Finnland, Deutschland, Irland, den Niederlanden, Spanien, Schweden und Slowenien
wurden Ungleichgewichte festgestellt.
- Österreich und Estland, die dieses Jahr zum ersten Mal einer eingehenden Überprüfung unterzogen
wurden, weisen offenbar keine Ungleichgewichte auf. Belgien, Ungarn, Rumänien und das
Vereinigte Königreich weisen keine Ungleichgewichte auf.
Die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen werden bei den nächsten Schritten im Rahmen des
Europäischen Semesters berücksichtigt. Alle Mitgliedstaaten, bei denen Ungleichgewichte oder
übermäßige Ungleichgewichte (ohne Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten) festgestellt
wurden, werden entsprechend Ausmaß und Art der bestehenden Ungleichgewichte einer spezifischen
Beobachtung unterzogen. Ein verstärkter Dialog mit den nationalen Behörden, Expertenbesuche und
Fortschrittsberichte trägt dazu bei, dass die Korrekturmaßnahmen der Mitgliedstaaten besser
kontrolliert werden können.
Wozu dienen die eingehenden Überprüfungen?
Im Rahmen der eingehenden Überprüfungen wird festgestellt, ob in den im Warnmechanismus-Bericht
ausgewiesenen Mitgliedstaaten Ungleichgewichte bzw. übermäßige Ungleichgewichte bestehen. In den
Überprüfungen wird unter anderem die Nachhaltigkeit der Entwicklung folgender Größen in den
Mitgliedstaaten beurteilt: Außenbilanz, Ersparnis und Investitionen, effektive Wechselkurse,
Exportmarktanteile, kostenabhängige und kostenunabhängige Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität,
private und öffentliche Verschuldung, Wohnimmobilienpreise, Kreditflüsse, Finanzsysteme,
Arbeitslosigkeit und andere Variablen. Die diese Ungleichgewichte bedingenden Faktoren und die mit
diesen Ungleichgewichten verbundenen Risiken sind je nach Volkswirtschaft unterschiedlich gelagert.
Die eingehenden Überprüfungen tragen auch der Euroraum-Dimension makroökonomischer
Ungleichgewichte sowie ihren möglichen Folgen für das Euro-Währungsgebiet als Ganzes Rechnung.
Seit November letzten Jahres sammeln die Dienststellen der Kommission in enger Zusammenarbeit mit
Experten der nationalen Behörden und Interessenträgern die neuesten Informationen. Die Ergebnisse
der eingehenden Überprüfungen sind Bestandteil der jeweiligen Länderberichte.
Wie sehen die wirtschaftlichen Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen insgesamt aus?
Die Korrektur der bestehenden Ungleichgewichte erfolgt in einem schwierigen Umfeld. Insbesondere
beeinträchtigt das durch die sehr niedrige Inflation gedämpfte Nominalwachstum den Schuldenabbau,
und die Abschwächung der weltweiten Nachfrage verringert die Aussichten auf eine exportgetragene
Erholung. Dennoch schreitet die Korrektur der Ungleichgewichte voran.
In Ländern mit hohen Auslandsverbindlichkeiten haben sich die hohen Leistungsbilanzdefizite aus der
Zeit vor der Krise deutlich verringert oder sogar in einen Überschuss verwandelt. Einige Mitgliedstaaten
weisen nach wie vor sehr hohe Überschüsse aus. Die Kostenwettbewerbsfähigkeit hat sich generell
verbessert und es gibt Anzeichen für Strukturanpassungen in Form einer Ressourcenverlagerung zum
Sektor handelbarer Güter.
Die Arbeitslosigkeit geht zurück, wenn auch in unterschiedlichem Maße in den einzelnen
Mitgliedstaaten. Mit seiner Handelsbilanz weist das Euro-Währungsgebiet derzeit einen der weltweit
höchsten Leistungsbilanzüberschüsse aus. Die Überschüsse einiger Länder sind sehr hoch und lassen
auf eine verhaltene gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen. Das könnte darauf hindeuten, dass
inländische Ersparnisse die Investitionen übersteigen.
In den meisten Ländern kommt die Bilanzbereinigung voran: Sowohl Privathaushalte als auch
Unternehmen verringern ihre Schuldenstände und die Banken haben ihre Kapitaldecke erhöht. Die
meisten Länder setzen beim Schuldenabbau vor allem auf eine Drosselung der Ausgaben, doch in
manchen Ländern ging der relative Schuldenstand dank eines kräftigen Wachstums zurück. Vor diesem
Hintergrund gibt die aus der erhöhten Verschuldung erwachsende Anfälligkeit weiterhin Anlass zur
Sorge.
Was ist ein „makroökonomisches Ungleichgewicht“ ?
In der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte werden makroökonomische Ungleichgewichte als „Trends, die zu
makroökonomischen Entwicklungen führen, die sich nachteilig auf das ordnungsgemäße Funktionieren
der Wirtschaft eines Mitgliedstaats oder der Wirtschafts- und Währungsunion oder der Union insgesamt
auswirken oder potenziell auswirken könnten“, und übermäßige Ungleichgewichte als „schwere
Ungleichgewichte, einschließlich Ungleichgewichte oder Risiken, die das ordnungsgemäße Funktionieren
der Wirtschafts- und Währungsunion gefährden“, definiert.
Grundsätzlich kann jede Abweichung von einem wünschenswerten Niveau als Ungleichgewicht
betrachtet werden. Nicht alle Ungleichgewichte sind jedoch problematisch oder machen ein Eingreifen
der Politik erforderlich, da sie Teil der dynamischen Anpassung der Wirtschaft sein können. Als
Ungleichgewichte, die eine genaue Beobachtung und möglicherweise politisches Handeln erfordern,
gelten Entwicklungen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft eines Mitgliedstaats, des
Euro-Währungsgebiets oder der EU wesentlich beeinträchtigen könnten. Konkret handelt es sich dabei
um Ungleichgewichte, die entweder gefährliche Ausmaße annehmen (z. B. hohe Verschuldung) oder
eine nicht tragfähige Dynamik (z. B. überhöhte Immobilien- oder Kreditpreise) widerspiegeln, die zu
einer abrupten, umfangreichen und damit schädlichen Anpassung führen könnten.
Was hat sich beim Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten geändert?
Wie in der Mitteilung über die „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ vom
Oktober 2015, die der Umsetzung der ersten Stufe des Berichts der fünf Präsidenten dient, bereits
angekündigt wurde, hat die Kommission das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten
transparenter gemacht und die Kategorisierung der makroökonomischen Ungleichgewichte vereinfacht.
Die Zahl der Kategorien makroökonomischer Ungleichgewichte wurde von sechs auf vier verringert.
Daraus ergeben sich die folgenden Kategorien: keine Ungleichgewichte, Ungleichgewichte, übermäßige
Ungleichgewichte und Korrekturmaßnahmen erfordernde übermäßige Ungleichgewichte (Verfahren bei
übermäßigen Ungleichgewichten). Alle Mitgliedstaaten, bei denen Ungleichgewichte oder übermäßige
Ungleichgewichte (ohne dass bereits ein Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten
eingeleitet worden wäre) bestehen, werden entsprechend Ausmaß und Art der festgestellten
Ungleichgewichte einer spezifischen Überwachung unterzogen. Dabei werden ihre
Korrekturmaßnahmen durch einen intensiveren Dialog mit den nationalen Behörden, durch
Expertenbesuche und Fortschrittsberichte gezielter begleitet. Die Kommission erwartet von den
Mitgliedstaaten, dass sie bei der Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme und der
Stabilitätsprogramme bzw. Konvergenzprogramme die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen
berücksichtigen. Die Kommission wird etwaigen Folgemaßnahmen bei der Abfassung ihrer
länderspezifischen EmpfehlungenRechnung tragen.
Was bedeutet der Begriff „spezifische Beobachtung“ ?
Im Rahmen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten kontrolliert die Kommission die
Umsetzung der Reformen in besonderer Weise. Diese spezifische Beobachtung („spezifisches
Monitoring“ im Fachjargon) kann veranlasst werden, wenn Ungleichgewichte oder übermäßige
Ungleichgewichte festgestellt werden. Im Zuge der spezifischen Beobachtung führt die Kommission
zusätzliche Expertenbesuche in den Mitgliedstaaten durch und erstattet dem Rat „Wirtschaft und
Finanzen“ Bericht. Die Berichte werden nach Abschluss des Prozesses im Rat veröffentlicht.
Wie sehen die nächsten Schritte aus?
Alle Mitgliedstaaten, bei denen Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte festgestellt
wurden, werden entsprechend Ausmaß und Art der festgestellten Ungleichgewichte einer spezifischen
Beobachtung unterzogen. Ein verstärkter Dialog mit den nationalen Behörden, Expertenbesuche und
Fortschrittsberichte trägt dazu bei, dass die Korrekturmaßnahmen der Mitgliedstaaten besser
kontrolliert werden können.
Der Rat wird über Feststellungen der Kommission im Rahmen der eingehenden Überprüfungen der
Volkswirtschaften von 18 Mitgliedstaaten beraten.
Im März und April organisiert die Kommission weitere bilaterale Treffen mit den Mitgliedstaaten. Diese
Treffen werden Gelegenheit zur Erörterung der Länderberichte mit den nationalen Behörden bieten.
Im April sollen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Reformprogramme und ihre Stabilitätsprogramme
(für Mitglieder des Euroraums) bzw. Konvergenzprogramme (für die übrigen EU-Länder) vorlegen.
Auf dieser Grundlage wird die Kommission im Frühjahr ihre Vorschläge für neue, maßgeschneiderte
länderspezifische Empfehlungen vorlegen, die die wichtigsten anstehenden Herausforderungen
betreffen.
Weitere Informationen:
Mitteilung
Länderberichte
Der Auftakt zum Europäischen Semester 2016:Das November-Paket des Europäischen Semesters im
Überblick
Die wirtschaftspolitische Steuerung der EU im Überblick
Jahreswachstumsbericht 2016
Warnmechanismusbericht 2016
Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet
Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2016
Winterprognose 2016
Europa 2020
Der Bericht der fünf Präsidenten präsentiert Plan zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion
Europas vom 1. Juli 2015 an
Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden: Kommission ergreift konkrete Maßnahmen zur
Stärkung der WWU
MEMO/16/334
Kontakt für die Medien:
Annika BREIDTHARDT (+ 32 2 295 61 53)
Annikky LAMP (+32 2 295 61 51)
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Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail