Europäische Kommission - Factsheet Europäisches Semester 2016: das Winterpaket im Überblick Straßburg, 8. März 2016 Was legt die Europäische Kommission heute vor? Die Kommission läutet heute die nächste Runde im diesjährigen Europäischen Semester ein. Das Winterpaket enthält folgende Bestandteile: - Eine (vom Kollegium der Kommissare) angenommene allgemeine Mitteilung, in der die wichtigsten Ergebnisse der am 26. Februar veröffentlichten 26 Länderberichte und der 18 eingehenden Überprüfungen zusammengefasst werden. Dargestellt werden dort ferner die neuen Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten und die vereinfachten Kategorien zur Einstufung der Ungleichgewichte. Das heutige Paket schafft die Grundlage für die Verabschiedung länderspezifischer Empfehlungen im Frühjahr. Die frühe Veröffentlichung dieser länderspezifischen Analysen und Bestandsaufnahmen ermöglicht eingehende Beratungen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten. Es wird erwartet,dass die Mitgliedstaaten ihre Politik bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Reformprogramme und ihrer Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme daran orientieren. Dies dürfte auch der Diskussion in den Mitgliedstaaten förderlich sein und zur generellen Identifikation mit dem Verfahren des Europäischen Semesters beitragen. Welche Neuerungen bietet das Europäische Semester dieses Jahr? Die erste Hälfte des Europäischen Semesters konzentriert sich auf die EU-Ebene und das EuroWährungsgebiet. Im Jahreswachstumsbericht 2016, der im vergangenen November angenommen wurde, hatte die Kommission drei Prioritäten in den Mittelpunkt gestellt: Wiederbelebung der Investitionstätigkeit, Vorantreiben von Strukturreformen zur Modernisierung der Volkswirtschaften der EU und verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Zudem forderte sie einen stärkeren Fokus auf die wirtschaftliche Angleichung nach oben und auf Investitionen. Zusammen mit dem Jahreswachstumsbericht und dem Warnmechanismus-Bericht legte die Kommission auch Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet vor.In den Vorjahren waren die Empfehlungen für den Euroraum im Frühjahr zusammen mit den länderspezifischen Empfehlungen vorgelegt worden. Die Annahme von Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet im November vergangenen Jahres ermöglichten eine bessere Verzahnung der Euroraum- und der nationale Dimension der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU und die Hervorhebung der gemeinsamen Herausforderungen, an denen sich die länderspezifischen Maßnahmen orientieren müssen – beides im Einklang mit dem Bericht der fünf Präsidenten. Dies war auch einer gründlichen wirtschafts- und sozialpolitischen Debatte im Europäischen Parlament und im Rat förderlich. Zusammen mit der Veröffentlichung der Länderberichte am 26. Februar markiert die heutige Mitteilung den Beginn der nationalen Phase des Europäischen Semesters. Sie dient der Vorbereitung der länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission dem Rat im Frühjahr abgeben wird. Bei den nationalen Reformprogrammen und den Stabilitätsprogrammen (für Mitglieder des Euroraums) bzw. Konvergenzprogrammen (für die übrigen EU-Länder), die die Mitgliedstaaten im April vorlegen sollen, wird von ihnen erwartet, dass sie die wichtigsten politischen Konsequenzen aus den zu ihrem Land vorgelegten Analysen berücksichtigen. In den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr abgeben wird, werden nicht nur die Analysen aus den Länderberichten berücksichtigt, sondern auch die anschließend beschlossenen politischen Maßnahmen und Vorhaben. Wie tragen die Länderberichte zu einer stärkeren Fokussierung des Europäischen Semesters auf Beschäftigung und Soziales bei? Wie im letzten Jahr angekündigt, hat die Kommission ab diesem Zyklus des Europäischen Semesters Beschäftigung und Soziales stärker in den Vordergrund gerückt. Wie in den Länderberichten 2016 dargelegt, haben die Mitgliedstaaten ein breites Spektrum an Reformen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Soziales fortgeführt. Diese Reformen sollen zur Verwirklichung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele der Strategie „Europa 2020“ beitragen: Menschen in Arbeit zu bringen, ihnen die passenden Qualifikationen zu vermitteln und Armut abzubauen. Um die Entwicklung in den Bereichen Beschäftigung und Soziales besser nachzuvollziehen, werden in der jüngsten Ausgabe des „ Anzeigers für das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten“ im Rahmen des Warnmechanismus-Berichts drei neue Beschäftigungsindikatoren berücksichtigt: die Erwerbsquote, die Langzeitarbeitslosenquote und die Jugendarbeitslosenquote. Darüber hinaus wird in den im Februar veröffentlichten Länderberichten auf eine Vielfalt von beschäftigungs- und sozialpolitischen Indikatoren verwiesen. Die Erweiterung des Anzeigers (Scoreboards) um neue Beschäftigungsvariablen ist ein konkretes Ergebnis der Zusage der Kommission, ihre Analyse makroökonomischer Ungleichgewichte zu verbessern. SCHRITTE IM RAHMEN DES VERFAHRENS BEI MAKROÖKONOMISCHEN UNGLEICHGEWICHTEN Für welche Länder veröffentlicht die Kommission die Ergebnisse eingehender Überprüfungen? In ihrem im November 2015 zusammen mit dem Jahreswachstumsbericht 2016 veröffentlichten Warnmechanismus-Bericht 2016 kündigte die Kommission eine eingehende Überprüfung der Lage in den folgenden 18 Mitgliedstaaten an: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Ungarn, Niederlande, Portugal, Slowenien, Finnland, Schweden, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Estland und Österreich. Im Warnmechanismus-Bericht nimmt die Kommission eine Bewertung vor, die sich auf eine wirtschaftliche Auslegung der sogenannten Scoreboard-Indikatoren im Zusammenhang mit der Entwicklung in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Verschuldung, Preise für Vermögenswerte, Anpassung und Verflechtungen mit dem Finanzsektor stützt. Zudem berücksichtigt die Kommission eine Reihe von Hilfsindikatoren. Wie sehen die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen für die einzelnen Länder aus? Und welches sind die Folgemaßnahmen? Die Hauptergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Italien und Portugal weisen übermäßige Ungleichgewichte auf. - Auch in Finnland, Deutschland, Irland, den Niederlanden, Spanien, Schweden und Slowenien wurden Ungleichgewichte festgestellt. - Österreich und Estland, die dieses Jahr zum ersten Mal einer eingehenden Überprüfung unterzogen wurden, weisen offenbar keine Ungleichgewichte auf. Belgien, Ungarn, Rumänien und das Vereinigte Königreich weisen keine Ungleichgewichte auf. Die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen werden bei den nächsten Schritten im Rahmen des Europäischen Semesters berücksichtigt. Alle Mitgliedstaaten, bei denen Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte (ohne Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten) festgestellt wurden, werden entsprechend Ausmaß und Art der bestehenden Ungleichgewichte einer spezifischen Beobachtung unterzogen. Ein verstärkter Dialog mit den nationalen Behörden, Expertenbesuche und Fortschrittsberichte trägt dazu bei, dass die Korrekturmaßnahmen der Mitgliedstaaten besser kontrolliert werden können. Wozu dienen die eingehenden Überprüfungen? Im Rahmen der eingehenden Überprüfungen wird festgestellt, ob in den im Warnmechanismus-Bericht ausgewiesenen Mitgliedstaaten Ungleichgewichte bzw. übermäßige Ungleichgewichte bestehen. In den Überprüfungen wird unter anderem die Nachhaltigkeit der Entwicklung folgender Größen in den Mitgliedstaaten beurteilt: Außenbilanz, Ersparnis und Investitionen, effektive Wechselkurse, Exportmarktanteile, kostenabhängige und kostenunabhängige Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, private und öffentliche Verschuldung, Wohnimmobilienpreise, Kreditflüsse, Finanzsysteme, Arbeitslosigkeit und andere Variablen. Die diese Ungleichgewichte bedingenden Faktoren und die mit diesen Ungleichgewichten verbundenen Risiken sind je nach Volkswirtschaft unterschiedlich gelagert. Die eingehenden Überprüfungen tragen auch der Euroraum-Dimension makroökonomischer Ungleichgewichte sowie ihren möglichen Folgen für das Euro-Währungsgebiet als Ganzes Rechnung. Seit November letzten Jahres sammeln die Dienststellen der Kommission in enger Zusammenarbeit mit Experten der nationalen Behörden und Interessenträgern die neuesten Informationen. Die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen sind Bestandteil der jeweiligen Länderberichte. Wie sehen die wirtschaftlichen Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen insgesamt aus? Die Korrektur der bestehenden Ungleichgewichte erfolgt in einem schwierigen Umfeld. Insbesondere beeinträchtigt das durch die sehr niedrige Inflation gedämpfte Nominalwachstum den Schuldenabbau, und die Abschwächung der weltweiten Nachfrage verringert die Aussichten auf eine exportgetragene Erholung. Dennoch schreitet die Korrektur der Ungleichgewichte voran. In Ländern mit hohen Auslandsverbindlichkeiten haben sich die hohen Leistungsbilanzdefizite aus der Zeit vor der Krise deutlich verringert oder sogar in einen Überschuss verwandelt. Einige Mitgliedstaaten weisen nach wie vor sehr hohe Überschüsse aus. Die Kostenwettbewerbsfähigkeit hat sich generell verbessert und es gibt Anzeichen für Strukturanpassungen in Form einer Ressourcenverlagerung zum Sektor handelbarer Güter. Die Arbeitslosigkeit geht zurück, wenn auch in unterschiedlichem Maße in den einzelnen Mitgliedstaaten. Mit seiner Handelsbilanz weist das Euro-Währungsgebiet derzeit einen der weltweit höchsten Leistungsbilanzüberschüsse aus. Die Überschüsse einiger Länder sind sehr hoch und lassen auf eine verhaltene gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen. Das könnte darauf hindeuten, dass inländische Ersparnisse die Investitionen übersteigen. In den meisten Ländern kommt die Bilanzbereinigung voran: Sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen verringern ihre Schuldenstände und die Banken haben ihre Kapitaldecke erhöht. Die meisten Länder setzen beim Schuldenabbau vor allem auf eine Drosselung der Ausgaben, doch in manchen Ländern ging der relative Schuldenstand dank eines kräftigen Wachstums zurück. Vor diesem Hintergrund gibt die aus der erhöhten Verschuldung erwachsende Anfälligkeit weiterhin Anlass zur Sorge. Was ist ein „makroökonomisches Ungleichgewicht“ ? In der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte werden makroökonomische Ungleichgewichte als „Trends, die zu makroökonomischen Entwicklungen führen, die sich nachteilig auf das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft eines Mitgliedstaats oder der Wirtschafts- und Währungsunion oder der Union insgesamt auswirken oder potenziell auswirken könnten“, und übermäßige Ungleichgewichte als „schwere Ungleichgewichte, einschließlich Ungleichgewichte oder Risiken, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion gefährden“, definiert. Grundsätzlich kann jede Abweichung von einem wünschenswerten Niveau als Ungleichgewicht betrachtet werden. Nicht alle Ungleichgewichte sind jedoch problematisch oder machen ein Eingreifen der Politik erforderlich, da sie Teil der dynamischen Anpassung der Wirtschaft sein können. Als Ungleichgewichte, die eine genaue Beobachtung und möglicherweise politisches Handeln erfordern, gelten Entwicklungen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft eines Mitgliedstaats, des Euro-Währungsgebiets oder der EU wesentlich beeinträchtigen könnten. Konkret handelt es sich dabei um Ungleichgewichte, die entweder gefährliche Ausmaße annehmen (z. B. hohe Verschuldung) oder eine nicht tragfähige Dynamik (z. B. überhöhte Immobilien- oder Kreditpreise) widerspiegeln, die zu einer abrupten, umfangreichen und damit schädlichen Anpassung führen könnten. Was hat sich beim Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten geändert? Wie in der Mitteilung über die „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ vom Oktober 2015, die der Umsetzung der ersten Stufe des Berichts der fünf Präsidenten dient, bereits angekündigt wurde, hat die Kommission das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten transparenter gemacht und die Kategorisierung der makroökonomischen Ungleichgewichte vereinfacht. Die Zahl der Kategorien makroökonomischer Ungleichgewichte wurde von sechs auf vier verringert. Daraus ergeben sich die folgenden Kategorien: keine Ungleichgewichte, Ungleichgewichte, übermäßige Ungleichgewichte und Korrekturmaßnahmen erfordernde übermäßige Ungleichgewichte (Verfahren bei übermäßigen Ungleichgewichten). Alle Mitgliedstaaten, bei denen Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte (ohne dass bereits ein Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten eingeleitet worden wäre) bestehen, werden entsprechend Ausmaß und Art der festgestellten Ungleichgewichte einer spezifischen Überwachung unterzogen. Dabei werden ihre Korrekturmaßnahmen durch einen intensiveren Dialog mit den nationalen Behörden, durch Expertenbesuche und Fortschrittsberichte gezielter begleitet. Die Kommission erwartet von den Mitgliedstaaten, dass sie bei der Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme und der Stabilitätsprogramme bzw. Konvergenzprogramme die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen berücksichtigen. Die Kommission wird etwaigen Folgemaßnahmen bei der Abfassung ihrer länderspezifischen EmpfehlungenRechnung tragen. Was bedeutet der Begriff „spezifische Beobachtung“ ? Im Rahmen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten kontrolliert die Kommission die Umsetzung der Reformen in besonderer Weise. Diese spezifische Beobachtung („spezifisches Monitoring“ im Fachjargon) kann veranlasst werden, wenn Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte festgestellt werden. Im Zuge der spezifischen Beobachtung führt die Kommission zusätzliche Expertenbesuche in den Mitgliedstaaten durch und erstattet dem Rat „Wirtschaft und Finanzen“ Bericht. Die Berichte werden nach Abschluss des Prozesses im Rat veröffentlicht. Wie sehen die nächsten Schritte aus? Alle Mitgliedstaaten, bei denen Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte festgestellt wurden, werden entsprechend Ausmaß und Art der festgestellten Ungleichgewichte einer spezifischen Beobachtung unterzogen. Ein verstärkter Dialog mit den nationalen Behörden, Expertenbesuche und Fortschrittsberichte trägt dazu bei, dass die Korrekturmaßnahmen der Mitgliedstaaten besser kontrolliert werden können. Der Rat wird über Feststellungen der Kommission im Rahmen der eingehenden Überprüfungen der Volkswirtschaften von 18 Mitgliedstaaten beraten. Im März und April organisiert die Kommission weitere bilaterale Treffen mit den Mitgliedstaaten. Diese Treffen werden Gelegenheit zur Erörterung der Länderberichte mit den nationalen Behörden bieten. Im April sollen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Reformprogramme und ihre Stabilitätsprogramme (für Mitglieder des Euroraums) bzw. Konvergenzprogramme (für die übrigen EU-Länder) vorlegen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission im Frühjahr ihre Vorschläge für neue, maßgeschneiderte länderspezifische Empfehlungen vorlegen, die die wichtigsten anstehenden Herausforderungen betreffen. Weitere Informationen: Mitteilung Länderberichte Der Auftakt zum Europäischen Semester 2016:Das November-Paket des Europäischen Semesters im Überblick Die wirtschaftspolitische Steuerung der EU im Überblick Jahreswachstumsbericht 2016 Warnmechanismusbericht 2016 Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2016 Winterprognose 2016 Europa 2020 Der Bericht der fünf Präsidenten präsentiert Plan zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas vom 1. Juli 2015 an Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden: Kommission ergreift konkrete Maßnahmen zur Stärkung der WWU MEMO/16/334 Kontakt für die Medien: Annika BREIDTHARDT (+ 32 2 295 61 53) Annikky LAMP (+32 2 295 61 51) Audrey AUGIER (+32 2 297 16 07) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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