Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Baader Bank Aktiengesellschaft Weihenstephaner Straße 4 85716 Unterschleißheim Deutschland T 00800 00 222 337* F +49 89 5150 2442 [email protected] www.baaderbank.de Bitte unterschrieben zurücksenden an: Baader Bank Aktiengesellschaft Kundenservice Weihenstephaner Straße 4 85716 Unterschleißheim Deutschland *Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Angaben nach Steuerrecht zur Konto/Depoteröffnung bei Rechtsträgern1 Hinweis zu den Angaben der steuerlichen Ansässigkeit und deren Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Die Bank erhebt, speichert und verarbeitet die Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit auf Grundlage des Finanzkonteninformationsaustauschgesetzes (FKAustG), der FATCA-USA-Umsetzungs-Verordnung (FATCA-USA-UmsV) sowie der Zinsinformationsverordnung (ZIV). Soweit eine der von Ihnen angegebenen steuerlichen Ansässigkeiten • in den Vereinigten Staaten von Amerika, • in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder • in einem anderen Staat, der einen steuerlichen Datenaustausch mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbart hat, vorliegt, werden die nach FKAustG und/oder FATCA-USA-UmsV bzw. der ZIV2 vorgeschriebenen Daten an das BZSt übermittelt. Gemeldet werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Kundendaten des Konto-/Depotinhabers (Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Steueridentifikationsnummer3), Kontosalden und gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse. Bei Konten von Rechtsträgern muss die Bank Überprüfungsverfahren durchführen, um festzustellen, ob das Konto von einer oder mehreren meldepflichtigen Person(en) oder von passiven NFEs4 mit einer oder mehreren beherrschenden Personen, die meldepflichtige Personen sind, gehalten wird. Sofern beherrschende Personen, die meldepflichtige Personen sind, identifiziert werden, sind auch ihre Daten an das BZSt zu melden (insbesondere Namen, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Steueridentifikationsnummern5 sowie Konto- und Depotnummern). Das BZSt leitet diese Daten an die im Ansässigkeitsstaat zuständige ausländische Steuerbehörde weiter. Soweit Sie ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig sind, erfolgt keine Meldung an das BZSt. Bitte beachten Sie, dass die Baader Bank keine Konten für US-Steuerpflichtige führt. I. Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit des Unternehmens Die Gesellschaft ist steuerlich ansässig in Deutschland Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. oder Steuernummer*: und/oder steuerlich ansässig in TIN**: in TIN**: in TIN**: Rechtsträger: eine juristische Person oder ein Rechtsgebilde wie zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft, ein Trust oder eine Stiftung. Die Zinsinformationsverordnung gilt ab 2016 nur noch für die Staaten und Gebiete, die noch nicht am internationalen automatischen Informationsaustausch (Automatic Exchange of Information AEOI) nach dem FKAustG teilnehmen. Insbesondere Österreich wird sich erst ab dem 1. Januar 2017 beteiligen. Auch die gesonderten bilateralen Abkommen zwischen den fünf europäischen Staaten Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra und der Europäischen Union sowie zwischen allen Mitgliedstaaten und zwölf abhängigen oder assoziierten Gebieten (die Kanalinseln, die Isle of Man und die abhängigen oder assoziierten Gebiete der Karibik) gelten bis zu ihrer Aufhebung bzw. Überarbeitung weiter. 3 Identifikationsnummer eines Steuepflichtigen oder die funktionale Entsprechung, wenn keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist. 4 NFE ist ein Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist. 5 Identifikationsnummer eines Steuepflichtigen oder die funktionale Entsprechung, wenn keine Steueridentifikationsnummer vorhanden ist. * Die Angabe ist freiwillig. ** TIN (Tax Identification Number) ist das international übliche Kürzel für Steueridentifikationsnummer. Die Angabe TIN ist verpflichtend, es sei denn, der betreffende Staat gibt keine TIN oder funktional entsprechende Identifikationsnummer aus. Vgl. zu den europäischen TINs: https://ec.europa.eu/taxation-customs/tin/tinBycountry.html?locale=de. 1 2 300.200 – Stand 02/2016 – 0084 Seite 1 von 4 Angaben nach Steuerrecht zur Konto/Depoteröffnung bei Rechtsträgern II. FATCA und AEOI-Status Bei den folgenden Angaben handelt es sich um Pflichtangaben. Bitte wählen Sie nachfolgend eine Art von Rechtsträger sowie dessen Status und machen Sie die für den ausgewählten Status erforderlichen Angaben. Art des Rechtsträgers Status (Pflichtangabe - bitte nur ein Kästchen ankreuzen) Aktiver Rechtsträger Active Non-Financial Entity (active NFE) Ein aktiver Rechtsträger liegt u.a. dann vor, wenn der Rechtsträger weniger als die Hälfte seiner gesamten Einkünfte aus passiven Einkünften erzielt und gleichzeitig kein Finanzinstitut ist. Bitte nachfolgend eine Kategorie auswählen: Aktiver Rechtsträger nach Einkünften und Vermögenswerten Gemeinnützige Organisation Sonstiger aktiver Rechtsträger (genauen Status angeben): Passiver Rechtsträger Passive Non-Financial Entity (passive NFE) Ein passiver Rechtsträger liegt u.a. dann vor, wenn der Rechtsträger mehr als die Hälfte seiner gesamten Einkünfte aus passiven Einkünften erzielt und gleichzeitig kein Finanzinstitut ist. Befreiter Rechtsträger Exempted Entity Bitte nachfolgend eine Kategorie auswählen: Passiver Rechtsträger (bitte ergänzende Angaben für passive Rechtsträger unter Abschnitt III. befüllen) Börsengehandelte Kapitalgesellschaft oder verbundenes Unternehmen einer börsengehandelten Kapitalgesellschaft (bitte eine Börse angeben, an der die Aktien der Gesellschaft gehandelt ) werden: Staatlicher Rechtsträger Zentralbank Internationale Organisation Laut dem geltenden jeweiligen FATCA-IGA befreiter Rechtsträger (bitte den genauen Status angeben): Finanzinstitut Foreign Financial Institution (FFI) Bitte nachfolgend eine Kategorie auswählen und die ergänzenden Angaben für Finanzinstitute befüllen: Registriertes FFI: Participating FFI Reporting Model 1 FFI Reporting Model 2 FFI Für jede Art von registriertem FFI bitte die GIIN angeben: Nicht meldendes (Non-Reporting) IGA FFI Nicht teilnehmendes (Non-Participating) FFI (NPFFI) (Bitte beachten Sie, dass eine Kontoeröffnung für nicht teilnehmende FFI nicht möglich ist) Sonstige FFI (Certified Deemed-Compliant FFI, Sponsored FFI, ...) Ergänzende Angaben für Finanzinstitute: Handelt es sich um ein Investmentunternehmen in einem nicht teilnehmenden AEOI-Land, das von einem anderen Finanzinstitut verwaltet wird? Ja Nein Hat der Rechtsträger beherrschende Personen? Ja Nein Wenn ja, bitten wir Sie die ergänzenden Angaben unter Abschnitt III. zu befüllen. 300.200 – Stand 02/2016 – 0084 Seite 2 von 4 Angaben nach Steuerrecht zur Konto/Depoteröffnung bei Rechtsträgern III. Bei passiven NFEs: Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit der den Konto-/Depotinhaber beherrschenden Person/Personen Beherrschende Person(en) ist/sind die natürliche(n) Person(en), die einen Rechtsträger beherrscht/beherrschen. Der Begriff entspricht weitgehend dem Begriff des wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz. Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Konto-/Depotinhaber letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Bei nicht börsennotierten Gesellschaften wird Kontrolle/Eigentum vermutet, wenn eine Person unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert. Es sind keine beherrschenden Personen vorhanden. Es sind folgende beherrschende Personen vorhanden: Beherrschende Person 1 Name, Vorname/n: Staatsangehörigkeit: Straße, Nummer: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Geburtsort: Land: Geburtsland*: Die den Konto-/Depotinhaber beherrschende Person ist steuerlich anässig in Deutschland Steuer-Identifikations-Nr.*: und/oder steuerlich ansässig in TIN**: in TIN**: in TIN**: Beherrschende Person 2 Name, Vorname/n: Staatsangehörigkeit: Straße, Nummer: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Geburtsort: Land: Geburtsland*: Die den Konto-/Depotinhaber beherrschende Person ist steuerlich anässig in Deutschland Steuer-Identifikations-Nr.*: und/oder steuerlich ansässig in TIN**: in TIN**: in TIN**: * Die Angabe ist freiwillig. ** TIN (Tax Identification Number) ist das international übliche Kürzel für Steueridentifikationsnummer. Die Angabe TIN ist verpflichtend, es sei denn, der betreffende Staat gibt keine TIN oder funktional entsprechende Identifikationsnummer aus. Vgl. zu den europäischen TINs: https://ec.europa.eu/taxation-customs/tin/tinBycountry.html?locale=de. 300.200 – Stand 02/2016 – 0084 Seite 3 von 4 Angaben nach Steuerrecht zur Konto/Depoteröffnung bei Rechtsträgern Beherrschende Person 3 Name, Vorname/n: Staatsangehörigkeit: Straße, Nummer: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Geburtsort: Land: Geburtsland*: Die den Konto-/Depotinhaber beherrschende Person ist steuerlich anässig in Deutschland Steuer-Identifikations-Nr.*: und/oder steuerlich ansässig in TIN**: in TIN**: in TIN**: Beherrschende Person 4 Name, Vorname/n: Staatsangehörigkeit: Straße, Nummer: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Geburtsort: Land: Geburtsland*: Die den Konto-/Depotinhaber beherrschende Person ist steuerlich anässig in Deutschland Steuer-Identifikations-Nr.*: und/oder steuerlich ansässig in TIN**: in TIN**: in TIN**: Es wird darauf hingewiesen, dass unrichtige oder unvollständige Angaben in Staaten, in denen eine Steuerpflicht besteht, rechtlich relevant sein können. Die Bank ist nicht zur Rechtsberatung befugt. Rechtliche Fragen, insbesondere zur steuerlichen Ansässigkeit, sollten daher mit einem steuerlichen Berater geklärt werden. Ich versichere, dass alle oben gemachten Angaben vollständig und zutreffend sind und verpflichte mich, Änderungen der Bank unverzüglich mitzuteilen. Ort, Datum: û Unterschrift(en) des/der Vertretungsberechtigten des Konto-/Depotinhabers û Unterschrift des Mitarbeiters * Die Angabe ist freiwillig. ** TIN (Tax Identification Number) ist das international übliche Kürzel für Steueridentifikationsnummer. Die Angabe TIN ist verpflichtend, es sei denn, der betreffende Staat gibt keine TIN oder funktional entsprechende Identifikationsnummer aus. Vgl. zu den europäischen TINs: https://ec.europa.eu/taxation-customs/tin/tinBycountry.html?locale=de. 300.200 – Stand 02/2016 – 0084 Seite 4 von 4
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