Zweite Stufe des EIP-Antragsverfahrens

EIP-AGRI
Hinweise
zur formalen EIP-Antragstellung
und zum Förderverfahren
Katja Beutel
Referat 28, Bildung und Beratung
am 29. Februar 2016
MLR
Inhalt
1. Einleitung
2. Hinweise zum EIP-Förderverfahren (z.B.
Reisekosten, Personalkosten ….)
3. Antragsformular und Geschäftsplan
4. Vergabe/ Plausibilisierung
5. Fragerunde
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1. Einleitung
Zweistufiges
Antragsverfahren
Förderantragstellung und
Bewilligung (Stufe 2)
Aufruf und
Auswahlverfahren (Stufe 1)
Folie 3
Wo sind die Antragsunterlagen zu finden?
http://www.eip-agri-bw.de
Folie 4
EIP – Informationsveranstaltung
Förderantragstellung (Stufe 2)
1. Fragestellungen zum Förderverfahren, insbesondere
- Zuwendungsempfänger
- Kooperationsvereinbarung
- Was wird gefördert? (Personalkosten/ Reisekosten)
- Dokumentation
- Publikation
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
2. Antragsformular/ Hinweise zum Geschäftsplan (Kostenplan,
Finanzierungsplan, Arbeitsplan)
Folie 5
Zuwendungsempfänger
Land- und forstwirtschaftliche
Praxis
Verbände
Operationelle
Gruppe
baut sich um ein
auf Innovation
ausgerichtetes
Projekt auf.
Vermarktung
Folie 6
Weitere
Experten
Wissenschaft,
Forschung
Beratung
Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Operationelle
Gruppen (OPG) mit Sitz oder Niederlassung in BadenWürttemberg.
- Die OPG hat eine Leadpartnerin oder einen
Leadpartner zu benennen, die Ansprechpartnerin oder
Ansprechpartner im Rahmen des Förderverfahrens
ist.
- Für die OPG ist ein Name anzugeben.
- Die OPG muss eine Unternehmensnummer beim
zuständigen Landratsamt/ ULB beantragen
- Die OPG muss über ein eigenes Konto verfügen.
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Zahlungsfluss
Zahlungsantrag
Bewilligungsbehörde
RP Stuttgart
Zuwendung
Land- und forstwirtschaftliche
Praxis
Kostenaufstellung,
Originalbelege,
Zahlungsnachweise
Leadpartnerin/
Leadpartner
Zusammenführen der Kosten des
Projekts in einem Zahlungsantrag
Verbände
Kostenaufstellung,
Originalbelege,
Zahlungsnachweise
Beratung
Kostenaufstellung,
Originalbelege,
Zahlungsnachweise
Vermarktung
Kostenaufstellung,
Originalbelege,
Zahlungsnachweise
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Wissenschaft,
Forschung
Weitere
Experten
Kostenaufstellung,
Originalbelege,
Zahlungsnachweise
Kostenaufstellung,
Originalbelege,
Zahlungsnachweise
Hinweise zur Abrechnung
Es gilt der Grundsatz: keine Vorauszahlungen!
Nach VwV Zusammenarbeit Nr. 2.2.7.3, Absatz 2: Die Ausgaben der
Begünstigten sind insbesondere durch Rechnungen,
Zahlungsnachweise und Leistungsnachweise zu belegen.
Akteurinnen und Akteure der OPG erstellen weder untereinander noch
an die Leadpartnerin oder den Leadpartner Rechnungen.
Abrechnung erfolgt über Kostenaufstellungen der Akteurinnen und
Akteure mit den jeweiligen von den Akteurinnen oder Akteuren
bezahlten Originalrechnungen mit Beleg (Kontoauszug).
Die Rechnungen müssen zwingend dem Projekt zugeordnet werden
können, d.h. der Name des EIP-Projektes muss auf der Rechnung
vermerkt sein.
Enthält eine Rechnung nur Einzelpositionen für das EIP-Projekt, müssen
die Einzelpositionen klar dem EIP-Projekt zuordenbar sein. Auf der
Rechnung sollte vermerkt sein, z.B. Anzahl Position xy für EIP Projekt
xxxxxxxx
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Land- und forstwirtschaftliche
Praxis
Verbände
Wissenschaft,
Forschung
Operationelle
Gruppe
baut sich um ein
auf Innovation
ausgerichtetes
Projekt auf.
Vermarktung
Folie 10
Weitere Experten
Beratung
Länderübergreifende Operationelle Gruppe (OPG)
Projekte mit Akteurinnen und Akteuren
mit Sitz außerhalb von BadenWürttemberg
Umsetzung aller
Teilmaßnahmen in BadenWürttemberg
Umsetzung von
Teilmaßnahmen außerhalb
von Baden-Württemberg,
z.B. Investition, Versuch
Frühzeitige Information durch die
Antragstellenden, da ggf. MEPL III
Begleitausschuss zustimmen muss (VO
(EU) Nr. 1303/2013)
Folie 11
Kooperationsvereinbarung
Nach Art. 56 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 legen
Operationelle Gruppen interne Verfahren fest, die sicherstellen,
dass ihre Entscheidungsfindungen transparent sind und das
Interessenkonflikte vermieden werden.
Mindestanforderungen an die Kooperationsvereinbarung (gemäß
VwV Zusammenarbeit Nr. 2.1.3.3):
− Beteiligte Akteurinnen und Akteure;
− Benennung eines Leadpartners/ einer Leadpartnerin als
Ansprechpartner und Ansprechpartnerin im Rahmen der
Förderung
− Regelung der Eigentumsverhältnisse und Verantwortlichkeiten
für produktive Investitionen;
− Verwertung entstehender Rechte
Folie 12
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
− Ein Zuschuss kann nicht mehr gewährt werden, wenn mit
dem Vorhaben, auch in Teilen, vor Erhalt eines
Zuwendungsbescheides begonnen worden ist.
− Als Beginn ist nicht nur der tatsächliche Beginn des
Projektes, sondern schon das Eingehen von
Verpflichtungen (z.B. Lieferungs- und Leistungsverträge,
Auftragserteilung oder Anzahlung) anzusehen.
Es wird empfohlen, einen Antrag auf vorzeitigen
Maßnahmenbeginn zu stellen. Auch hierbei ist zu
beachten, dass erst nach Eingang der
Ausnahmegenehmigung begonnen werden darf.
Folie 13
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähige Kosten
Kosten der laufenden
Zusammenarbeit
Direktkosten der Projekte im
Zusammenhang mit
Investitionen
Beispiele
•
•
•
•
•
•
Direktkosten der Projekte
außerhalb von Investitionen
•
•
•
Projektbegleitende Studien
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Nachgewiesene Personalkosten
(Projektkoordinator/in)
Allgemeine Betriebskosten
Reisekosten der Akteurinnen oder Akteure
Kauf von Geräten, Maschinen, Werkzeuge,
Vorrichtungen, Sonderanlagen
Bauliche Anlagen nur in Ausnahmefällen
(Schnittstelle AFP und
Marktstrukturverbesserung)
Nachgewiesene projektbezogene
Personalkosten
Ausgaben landwirtschaftlicher Betriebe, z.B.
Bereitstellung baulicher Anlagen
Allgemeine Sachausgaben für
Öffentlichkeitsarbeit und
Übersetzungskosten
Projektbezogene Leistungen der am Projekt
beteiligten Wissenschaftlerinnen/
Wissenschaftler
Allgemeine Grundsätze Reisekosten
plausible Herleitung und Begründung bei Antragstellung
(z.B. durch nachstehende Angaben: wer, wie oft, wohin,
mit welchem Transportmittel)
Achtung! Landesreisekostengesetz ist zu beachten
Auch hier gilt bei der Abrechnung: Nachweise sind zu
liefern (Belege, Aufschriebe)
Reisekosten der Projektkoordinatorin bzw. des
Projektkoordinators werden mit der Pauschale für
allgemeine Betriebskosten abgedeckt.
Folie 15
Allgemeine Grundsätze Personalkosten
Im Rahmen der laufenden
Kosten der Zusammenarbeit
Projektkoordinatorin/ Projektkoordinator;
Aufgaben z.B.
• Steuerung der OPG und finanzielle
Abwicklung des Projektes
• Weiterleitung von Informationen an die
Akteurinnen und Akteure der OPG
• Koordination von Sitzungen
• Voranbringen der fachlichen Arbeit
• Überwachung der Einhaltung des
Arbeitsplans der OPG
Im Rahmen der Direktkosten
der Projekte
z.B. Kosten für eine Mitarbeiterin oder
ein Mitarbeiter, der im Rahmen des
Projektes für die Datenerhebung
verantwortlich ist.
• Personalkosten müssen nachgewiesen werden.
• Als angemessen gelten Personalausgaben, wenn sich diese an den
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und die
für das Land maßgeblichen sonstigen Tarifverträge anlehnen.
Folie 16
Projektmitarbeiterinnen und
Projektmitarbeiter, die im
Rahmen ihrer Beschäftigung
stundenweise für das Projekt
tätig werden.
Projektmitarbeiterinnen und
Projektmitarbeiter, die
vollumfänglich für das Projekt
tätig sind.
•
Personal muss namentlich benannt werden, sofern bereits bekannt.
•
Akteur oder Akteurin muss genannt werden, bei dem die Projektmittarbeiterinnen
oder Projektmitarbeiter angestellt sind oder angestellt werden sollen.
•
Umfang der Tätigkeit im Rahmen des Projektes sind anzugeben (Angaben in
Stunden pro Woche).
•
Es müssen entweder eine Tätigkeitsbeschreibung aus der die Tätigkeit der
Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters am Projekt hervorgeht (stundenweise
Beschäftigung) oder ein Arbeitsvertrag (vollumfängliche Beschäftigung im Rahmen
des Projektes) vorgelegt werden.
•
Dem Zahlungsantrag müssen Stundenzettel und Zahlungsnachweise beigelegt
werden.
Folie 17
Personalkosten – Ermittlung der Stundensätze
gemäß Artikel 68 VO (EU) 1303/2013
Personalkosten
pro Stunde
=
Zuletzt dokumentierte
jährliche
Bruttopersonalkosten
1720
Bruttopersonalkosten: Gehalt einschließlich
Sozialversicherungsbeiträge, sowie Arbeitgeberlasten auf
Basis gesetzlicher und tariflicher Verpflichtungen,
insbesondere Kinderzuschläge, Jahressonderzahlung,
Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung
Folie 18
Hinweise zu der Kostenposition Pauschale
„allgemeine Betriebskosten“
Allgemeine Betriebskosten werden ausschließlich als
Pauschale gezahlt.
Berechnung: 15 Prozent der zuwendungsfähigen
Personalausgaben für eine Projektkoordinatorin oder einen
Projektkoordinator
Zu den allgemeinen Betriebskosten zählen:
- Büromaterial
- Post- und Telekommunikationsausgaben
- Reisekosten der Projektkoordinatorin oder des
Projektkoordinators
- Büromiete
Folie 19
Investitionen und Zweckbindung
VwV Zusammenarbeit Nr. 1.7.1: Für produktive
Investitionen, d.h. Investitionen, die üblicherweise zum
Zwecke der Gewinnerzielung durchgeführt werden,
beträgt die Zweckbindungsfrist fünf Jahre ab dem Jahr
nach der letzten Auszahlung, sofern nicht nach den
Bestimmungen der Rahmenregelung der Europäischen
Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor
und in ländlichen Gebieten ein längerer Zeitraum
festzulegen ist.
Gemäß VwV Zusammenarbeit Nummer 2.1.3.3 muss in
der Kooperationsvereinbarung in jedem Fall
Eigentumsverhältnisse und Verantwortlichkeiten nach
Abschluss des Projektes zu treffen.
Folie 20
Kündigung einer Akteurin oder eines Akteurs der
OPG während der Projektdurchführung
Projektziel muss sich bei Kündigung einer Akteurin oder eines
Akteurs trotzdem erreichen lassen.
Investitionen müssen für die Durchführung des Projektes
weiter zur Verfügung stehen, ansonsten muss der Betrag für
die Investition zurückgefordert werden (Achtung: eventuell
Regelungen in der Kooperationsvereinbarung hierzu treffen).
Unverzügliche formlose Anzeige bei der Bewilligungsbehörde
bei der Kündigung einer Akteurin oder eines Akteurs.
Zum Zahlungsantrag müssen geänderte
Kooperationsvereinbarung und ggf. Geschäftsplan eingereicht
werden.
Folie 21
Publizität und Veröffentlichungspflicht für
Operationelle Gruppen
Infoblatt PR-Verpflichtungen:
Investive Vorhaben: „Während der Durchführung
eines Vorhabens, das mit mehr als 10.000 Euro
aus einem der Förderprogramme öffentlich
unterstützt wird, informiert der Begünstigte die
Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem
ELER durch Anbringen eines Posters/ einer
Erläuterungstafel (Mindestgröße A3 laminiert).“
Hinweis:
Es sollte zusätzlich das EIP-Logo verwendet
werden. Muster folgt. Das EIP-Logo ist zu finden
unter:
http://ec.europa.eu/eip/agriculture/en/content/eipagri-multipliers
Folie 22
Dokumentationen
Die Dokumentation der Durchführung der einzelnen
Arbeitsschritte und Tätigkeiten (Arbeitsplan) ist von
großer Bedeutung zur Vermeidung von Rückforderungen
der Fördermittel für bereits durchgeführte und
abgeschlossene Arbeitsschritte, wenn das Projekt
abgebrochen werden sollte.
Folie 23
Dokumentationen
Arbeitsschritte/Arbeitspakete
Nr.
1.
2.
3.
…
Folie 24
Arbeitsschritt
z.B. Organisation
(Sitzungen,
Abrechnungen)
z.B.
Konzeptionelle
Phase …..
z.B.
Umsetzungsphase
z.B.
Abschlussbericht
und
Veröffentlichung
Standort
Zuständigkeit
(Akteurinnen/
Akteure der
OPG)
geplantes Ziel
Formulierung des
Ergebnisses (mit
Angabe des Datums
der Zielerreichung)*
EIP-Datenbank
Eintrag in die EIP-Datenbank
Operationelle Gruppen werden nach der Bewilligung des Projektes in
die EIP-Datenbank eingetragen (befindet sich im Aufbau).
Geplante Inhalte:
- Titel, Kurzbeschreibung und erwartete Ergebnisse des Projekts
(in deutscher und englischer Sprache)
Folie 25
Leadpartner/ in
Anschrift der Operationellen Gruppe
Mitglieder der Operationellen Gruppe
Beginn des Projektes
Gesamtbudget
……..
Veröffentlichung
Grundprinzip ist, dass die Ergebnisse aus den EIP-Projekten
frei verfügbar sein müssen. Es besteht eine
VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHT am Ende der Projekte
(Abschlussbericht). Diese hat mindestens über das EIPNetzwerk (EIP-Datenbank) gemäß Artikel 57 der VO (EU)
1305/2013 zu erfolgen.
Die EIP-Referenten aus Bund und Ländern haben eine
Formatvorlage für den Abschlussbericht gemäß der Vorgaben
der EU, die diese in ihren EIP-Leitlinien verfasst hat,
entwickelt. Diese Vorlage ist dem INFOBLATT FÜR
OPERATIONELLE GRUPPEN zu entnehmen.
Folie 26
Transparenz
VwV Zusammenarbeit Nr. 1.7.4: Angaben über die
Empfängerinnen und Empfänger von Mitteln aus dem
Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) und die Beträge,
die jede Empfängerin/ jeder Empfänger erhalten hat, werden
auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und der
Verordnung (EU) Nr. 908/2014 im Internet veröffentlicht. Diese
Daten können zum Zweck des Schutzes der finanziellen
Interessen der Europäischen Union von Rechnungsprüfungsund Untersuchungseinrichtungen der Europäischen Union,
des Bundes, der Länder, der Kreise und der Gemeinden
verarbeitet werden.
Folie 27
Wer hilft weiter?
EIP-Desk Baden-Württemberg
Bewilligungsbehörde
Ministerium für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Tel.: 0711/126-2434
E-Mail: [email protected]
Regierungspräsidium Stuttgart
Ansprechpartnerin:
• Katja Beutel
Ansprechpartner:
• Karola Miksa
• Gerold Stark
Folie 28
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Tel: 0711/904-0
E-Mail: [email protected]
Weiterführende Informationen
Europäische
Vernetzungsstelle
http://www.EIP-AGRI.eu/
Deutsche Vernetzungsstelle
http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/eip
EIP-Desk (Baden-Württemberg)
http://www.eip-agri-bw.de
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Vielen Dank
für die Aufmerksamkeit !
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