EIP-AGRI Hinweise zur formalen EIP-Antragstellung und zum Förderverfahren Katja Beutel Referat 28, Bildung und Beratung am 29. Februar 2016 MLR Inhalt 1. Einleitung 2. Hinweise zum EIP-Förderverfahren (z.B. Reisekosten, Personalkosten ….) 3. Antragsformular und Geschäftsplan 4. Vergabe/ Plausibilisierung 5. Fragerunde Folie 2 1. Einleitung Zweistufiges Antragsverfahren Förderantragstellung und Bewilligung (Stufe 2) Aufruf und Auswahlverfahren (Stufe 1) Folie 3 Wo sind die Antragsunterlagen zu finden? http://www.eip-agri-bw.de Folie 4 EIP – Informationsveranstaltung Förderantragstellung (Stufe 2) 1. Fragestellungen zum Förderverfahren, insbesondere - Zuwendungsempfänger - Kooperationsvereinbarung - Was wird gefördert? (Personalkosten/ Reisekosten) - Dokumentation - Publikation - Vorzeitiger Maßnahmenbeginn 2. Antragsformular/ Hinweise zum Geschäftsplan (Kostenplan, Finanzierungsplan, Arbeitsplan) Folie 5 Zuwendungsempfänger Land- und forstwirtschaftliche Praxis Verbände Operationelle Gruppe baut sich um ein auf Innovation ausgerichtetes Projekt auf. Vermarktung Folie 6 Weitere Experten Wissenschaft, Forschung Beratung Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Operationelle Gruppen (OPG) mit Sitz oder Niederlassung in BadenWürttemberg. - Die OPG hat eine Leadpartnerin oder einen Leadpartner zu benennen, die Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner im Rahmen des Förderverfahrens ist. - Für die OPG ist ein Name anzugeben. - Die OPG muss eine Unternehmensnummer beim zuständigen Landratsamt/ ULB beantragen - Die OPG muss über ein eigenes Konto verfügen. Folie 7 Zahlungsfluss Zahlungsantrag Bewilligungsbehörde RP Stuttgart Zuwendung Land- und forstwirtschaftliche Praxis Kostenaufstellung, Originalbelege, Zahlungsnachweise Leadpartnerin/ Leadpartner Zusammenführen der Kosten des Projekts in einem Zahlungsantrag Verbände Kostenaufstellung, Originalbelege, Zahlungsnachweise Beratung Kostenaufstellung, Originalbelege, Zahlungsnachweise Vermarktung Kostenaufstellung, Originalbelege, Zahlungsnachweise Folie 8 Wissenschaft, Forschung Weitere Experten Kostenaufstellung, Originalbelege, Zahlungsnachweise Kostenaufstellung, Originalbelege, Zahlungsnachweise Hinweise zur Abrechnung Es gilt der Grundsatz: keine Vorauszahlungen! Nach VwV Zusammenarbeit Nr. 2.2.7.3, Absatz 2: Die Ausgaben der Begünstigten sind insbesondere durch Rechnungen, Zahlungsnachweise und Leistungsnachweise zu belegen. Akteurinnen und Akteure der OPG erstellen weder untereinander noch an die Leadpartnerin oder den Leadpartner Rechnungen. Abrechnung erfolgt über Kostenaufstellungen der Akteurinnen und Akteure mit den jeweiligen von den Akteurinnen oder Akteuren bezahlten Originalrechnungen mit Beleg (Kontoauszug). Die Rechnungen müssen zwingend dem Projekt zugeordnet werden können, d.h. der Name des EIP-Projektes muss auf der Rechnung vermerkt sein. Enthält eine Rechnung nur Einzelpositionen für das EIP-Projekt, müssen die Einzelpositionen klar dem EIP-Projekt zuordenbar sein. Auf der Rechnung sollte vermerkt sein, z.B. Anzahl Position xy für EIP Projekt xxxxxxxx Folie 9 Land- und forstwirtschaftliche Praxis Verbände Wissenschaft, Forschung Operationelle Gruppe baut sich um ein auf Innovation ausgerichtetes Projekt auf. Vermarktung Folie 10 Weitere Experten Beratung Länderübergreifende Operationelle Gruppe (OPG) Projekte mit Akteurinnen und Akteuren mit Sitz außerhalb von BadenWürttemberg Umsetzung aller Teilmaßnahmen in BadenWürttemberg Umsetzung von Teilmaßnahmen außerhalb von Baden-Württemberg, z.B. Investition, Versuch Frühzeitige Information durch die Antragstellenden, da ggf. MEPL III Begleitausschuss zustimmen muss (VO (EU) Nr. 1303/2013) Folie 11 Kooperationsvereinbarung Nach Art. 56 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 legen Operationelle Gruppen interne Verfahren fest, die sicherstellen, dass ihre Entscheidungsfindungen transparent sind und das Interessenkonflikte vermieden werden. Mindestanforderungen an die Kooperationsvereinbarung (gemäß VwV Zusammenarbeit Nr. 2.1.3.3): − Beteiligte Akteurinnen und Akteure; − Benennung eines Leadpartners/ einer Leadpartnerin als Ansprechpartner und Ansprechpartnerin im Rahmen der Förderung − Regelung der Eigentumsverhältnisse und Verantwortlichkeiten für produktive Investitionen; − Verwertung entstehender Rechte Folie 12 Vorzeitiger Maßnahmenbeginn − Ein Zuschuss kann nicht mehr gewährt werden, wenn mit dem Vorhaben, auch in Teilen, vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen worden ist. − Als Beginn ist nicht nur der tatsächliche Beginn des Projektes, sondern schon das Eingehen von Verpflichtungen (z.B. Lieferungs- und Leistungsverträge, Auftragserteilung oder Anzahlung) anzusehen. Es wird empfohlen, einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen. Auch hierbei ist zu beachten, dass erst nach Eingang der Ausnahmegenehmigung begonnen werden darf. Folie 13 Was wird gefördert? Zuwendungsfähige Kosten Kosten der laufenden Zusammenarbeit Direktkosten der Projekte im Zusammenhang mit Investitionen Beispiele • • • • • • Direktkosten der Projekte außerhalb von Investitionen • • • Projektbegleitende Studien Folie 14 Nachgewiesene Personalkosten (Projektkoordinator/in) Allgemeine Betriebskosten Reisekosten der Akteurinnen oder Akteure Kauf von Geräten, Maschinen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Sonderanlagen Bauliche Anlagen nur in Ausnahmefällen (Schnittstelle AFP und Marktstrukturverbesserung) Nachgewiesene projektbezogene Personalkosten Ausgaben landwirtschaftlicher Betriebe, z.B. Bereitstellung baulicher Anlagen Allgemeine Sachausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Übersetzungskosten Projektbezogene Leistungen der am Projekt beteiligten Wissenschaftlerinnen/ Wissenschaftler Allgemeine Grundsätze Reisekosten plausible Herleitung und Begründung bei Antragstellung (z.B. durch nachstehende Angaben: wer, wie oft, wohin, mit welchem Transportmittel) Achtung! Landesreisekostengesetz ist zu beachten Auch hier gilt bei der Abrechnung: Nachweise sind zu liefern (Belege, Aufschriebe) Reisekosten der Projektkoordinatorin bzw. des Projektkoordinators werden mit der Pauschale für allgemeine Betriebskosten abgedeckt. Folie 15 Allgemeine Grundsätze Personalkosten Im Rahmen der laufenden Kosten der Zusammenarbeit Projektkoordinatorin/ Projektkoordinator; Aufgaben z.B. • Steuerung der OPG und finanzielle Abwicklung des Projektes • Weiterleitung von Informationen an die Akteurinnen und Akteure der OPG • Koordination von Sitzungen • Voranbringen der fachlichen Arbeit • Überwachung der Einhaltung des Arbeitsplans der OPG Im Rahmen der Direktkosten der Projekte z.B. Kosten für eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, der im Rahmen des Projektes für die Datenerhebung verantwortlich ist. • Personalkosten müssen nachgewiesen werden. • Als angemessen gelten Personalausgaben, wenn sich diese an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und die für das Land maßgeblichen sonstigen Tarifverträge anlehnen. Folie 16 Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter, die im Rahmen ihrer Beschäftigung stundenweise für das Projekt tätig werden. Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter, die vollumfänglich für das Projekt tätig sind. • Personal muss namentlich benannt werden, sofern bereits bekannt. • Akteur oder Akteurin muss genannt werden, bei dem die Projektmittarbeiterinnen oder Projektmitarbeiter angestellt sind oder angestellt werden sollen. • Umfang der Tätigkeit im Rahmen des Projektes sind anzugeben (Angaben in Stunden pro Woche). • Es müssen entweder eine Tätigkeitsbeschreibung aus der die Tätigkeit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters am Projekt hervorgeht (stundenweise Beschäftigung) oder ein Arbeitsvertrag (vollumfängliche Beschäftigung im Rahmen des Projektes) vorgelegt werden. • Dem Zahlungsantrag müssen Stundenzettel und Zahlungsnachweise beigelegt werden. Folie 17 Personalkosten – Ermittlung der Stundensätze gemäß Artikel 68 VO (EU) 1303/2013 Personalkosten pro Stunde = Zuletzt dokumentierte jährliche Bruttopersonalkosten 1720 Bruttopersonalkosten: Gehalt einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, sowie Arbeitgeberlasten auf Basis gesetzlicher und tariflicher Verpflichtungen, insbesondere Kinderzuschläge, Jahressonderzahlung, Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Folie 18 Hinweise zu der Kostenposition Pauschale „allgemeine Betriebskosten“ Allgemeine Betriebskosten werden ausschließlich als Pauschale gezahlt. Berechnung: 15 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben für eine Projektkoordinatorin oder einen Projektkoordinator Zu den allgemeinen Betriebskosten zählen: - Büromaterial - Post- und Telekommunikationsausgaben - Reisekosten der Projektkoordinatorin oder des Projektkoordinators - Büromiete Folie 19 Investitionen und Zweckbindung VwV Zusammenarbeit Nr. 1.7.1: Für produktive Investitionen, d.h. Investitionen, die üblicherweise zum Zwecke der Gewinnerzielung durchgeführt werden, beträgt die Zweckbindungsfrist fünf Jahre ab dem Jahr nach der letzten Auszahlung, sofern nicht nach den Bestimmungen der Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten ein längerer Zeitraum festzulegen ist. Gemäß VwV Zusammenarbeit Nummer 2.1.3.3 muss in der Kooperationsvereinbarung in jedem Fall Eigentumsverhältnisse und Verantwortlichkeiten nach Abschluss des Projektes zu treffen. Folie 20 Kündigung einer Akteurin oder eines Akteurs der OPG während der Projektdurchführung Projektziel muss sich bei Kündigung einer Akteurin oder eines Akteurs trotzdem erreichen lassen. Investitionen müssen für die Durchführung des Projektes weiter zur Verfügung stehen, ansonsten muss der Betrag für die Investition zurückgefordert werden (Achtung: eventuell Regelungen in der Kooperationsvereinbarung hierzu treffen). Unverzügliche formlose Anzeige bei der Bewilligungsbehörde bei der Kündigung einer Akteurin oder eines Akteurs. Zum Zahlungsantrag müssen geänderte Kooperationsvereinbarung und ggf. Geschäftsplan eingereicht werden. Folie 21 Publizität und Veröffentlichungspflicht für Operationelle Gruppen Infoblatt PR-Verpflichtungen: Investive Vorhaben: „Während der Durchführung eines Vorhabens, das mit mehr als 10.000 Euro aus einem der Förderprogramme öffentlich unterstützt wird, informiert der Begünstigte die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ELER durch Anbringen eines Posters/ einer Erläuterungstafel (Mindestgröße A3 laminiert).“ Hinweis: Es sollte zusätzlich das EIP-Logo verwendet werden. Muster folgt. Das EIP-Logo ist zu finden unter: http://ec.europa.eu/eip/agriculture/en/content/eipagri-multipliers Folie 22 Dokumentationen Die Dokumentation der Durchführung der einzelnen Arbeitsschritte und Tätigkeiten (Arbeitsplan) ist von großer Bedeutung zur Vermeidung von Rückforderungen der Fördermittel für bereits durchgeführte und abgeschlossene Arbeitsschritte, wenn das Projekt abgebrochen werden sollte. Folie 23 Dokumentationen Arbeitsschritte/Arbeitspakete Nr. 1. 2. 3. … Folie 24 Arbeitsschritt z.B. Organisation (Sitzungen, Abrechnungen) z.B. Konzeptionelle Phase ….. z.B. Umsetzungsphase z.B. Abschlussbericht und Veröffentlichung Standort Zuständigkeit (Akteurinnen/ Akteure der OPG) geplantes Ziel Formulierung des Ergebnisses (mit Angabe des Datums der Zielerreichung)* EIP-Datenbank Eintrag in die EIP-Datenbank Operationelle Gruppen werden nach der Bewilligung des Projektes in die EIP-Datenbank eingetragen (befindet sich im Aufbau). Geplante Inhalte: - Titel, Kurzbeschreibung und erwartete Ergebnisse des Projekts (in deutscher und englischer Sprache) Folie 25 Leadpartner/ in Anschrift der Operationellen Gruppe Mitglieder der Operationellen Gruppe Beginn des Projektes Gesamtbudget …….. Veröffentlichung Grundprinzip ist, dass die Ergebnisse aus den EIP-Projekten frei verfügbar sein müssen. Es besteht eine VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHT am Ende der Projekte (Abschlussbericht). Diese hat mindestens über das EIPNetzwerk (EIP-Datenbank) gemäß Artikel 57 der VO (EU) 1305/2013 zu erfolgen. Die EIP-Referenten aus Bund und Ländern haben eine Formatvorlage für den Abschlussbericht gemäß der Vorgaben der EU, die diese in ihren EIP-Leitlinien verfasst hat, entwickelt. Diese Vorlage ist dem INFOBLATT FÜR OPERATIONELLE GRUPPEN zu entnehmen. Folie 26 Transparenz VwV Zusammenarbeit Nr. 1.7.4: Angaben über die Empfängerinnen und Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) und die Beträge, die jede Empfängerin/ jeder Empfänger erhalten hat, werden auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 im Internet veröffentlicht. Diese Daten können zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union von Rechnungsprüfungsund Untersuchungseinrichtungen der Europäischen Union, des Bundes, der Länder, der Kreise und der Gemeinden verarbeitet werden. Folie 27 Wer hilft weiter? EIP-Desk Baden-Württemberg Bewilligungsbehörde Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Kernerplatz 10 70182 Stuttgart Tel.: 0711/126-2434 E-Mail: [email protected] Regierungspräsidium Stuttgart Ansprechpartnerin: • Katja Beutel Ansprechpartner: • Karola Miksa • Gerold Stark Folie 28 Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart Tel: 0711/904-0 E-Mail: [email protected] Weiterführende Informationen Europäische Vernetzungsstelle http://www.EIP-AGRI.eu/ Deutsche Vernetzungsstelle http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/eip EIP-Desk (Baden-Württemberg) http://www.eip-agri-bw.de Folie 29 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit ! Folie 30
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