Stellungname der AGFS - AG Sächsische Schulen in freier

16.04.2015
Anhörung zum Gesetzentwurf der
Staatsregierung
Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft
vom 26.03.2015
Dr. Konrad Schneider
Sprecher der AGFS
ARBEITSGEMEINSCHAFT DER SÄCHSISCHEN
SCHULEN IN FREIER TRÄGERSCHAFT
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Verfassungsvorgaben
Schulen in freier und öffentlicher Trägerschaft sind
• gleichrangig
• gleichwertig
Finanzierungsregelung soll:
• sich an Kosten von Schulen in öffentlicher Trägerschaft
orientieren
• alle Kosten berücksichtigen
• transparent sein
• kostenfreien Schulbesuch ermöglichen
• Auskömmlichkeit ist zu prüfen
Wartefrist soll:
• verkürzt, refinanziert oder abgeschafft werden
Verweis: Ausführliche Stellungnahme der AGFS vom 30.01.2015 zum
Referentenentwurf
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Bezug öffentliche Schulen
Anspruch: „… bisherige Pauschalen werden dabei durch
Istwerte ersetzt“ Begründung A, 2. Absatz
„Dieser Bezug auf Ausgaben für Schulen in öffentlicher
Trägerschaft stellt sicher, dass mit den Zuschüssen Ersatzschulen
ohne die Erhebung von Schul- und Lernmittelgeld und ohne
weitere Eigenleistungen entsprechend den Schulen in
öffentlicher Trägerschaft betrieben werden können. Alle
Genehmigungsvoraussetzungen können auf dieser Grundlage
dauerhaft eingehalten werden, Neugründungen sind möglich.“
Begründung A, 2
Orientierung an den Ausgaben öffentlicher Schulen sichert, dass
es keine Überfinanzierung gibt.
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Kosten als Basis für Zuschüsse!!!
Kosten
Ausgaben
die zu einer Leistungserstellung
notwendigen Einsätze von
Waren und Dienstleistungen,
bewertet mit Geldeinheiten
konkrete
Finanzströme
Basis für Gesetzentwurf
Vorgabe des Verfassungsgerichts
Ort des Kostenanfalls: Freistaat und Kommunen
Art der Kosten:
• Personalkosten (PK)
• Sachkosten incl. gebäudeorientierte Kosten
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Grundlage für IST-PK
Personalkosten
Schüler


Lehrer * Jahresentgelt
Schüler
Lehrer pro Klasse * Jahresentgelt
Schüler pro Klasse
Datenquellen:
Lehrer pro Klasse: Aus den jährlich ermittelten „Kenndaten zum
Schuljahr“
Mittleres Jahresentgelt pro Lehrer: Mitteilung des SMK gem.
Begründung des Gesetzentwurfs
Mittlere Schülerzahl pro Klasse: aus den jährlich ermittelten
„Kenndaten zum Schuljahr“ des SMK
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Kenndaten zum Schuljahr
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Ermittlung der IST-PK
Personalkosten
Schüler

Lehrer pro Klasse * Jahresentgelt
Schüler pro Klasse
GS
OS
GY
Kosten pro Lehrer im Jahr 2014/15
Gesamtanzahl Lehrer
Gesamtanzahl Schüler
Gesamtanzahl Klassen
Lehrer pro Klasse
Schüler pro Klasse real
62.443 €
6 853
115 736
5 815
1,18
19,90
68.619 €
6 812
88 764
3 918
1,74
22,66
72.325 €
6 304
83 772
3 573
1,76
23,45
IST-Personalkosten pro
Schüler 2014/15
3.697 €
5.266 €
5.442 €
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PK nach Sollkostenformel
Personalko sten Unterricht sstunden * bedarfserh öhender Faktor
Jahresentg elt

*
Schüler
Jahreslehr erstunden * Klassenstu fen
Schüler pro Klasse
Jahresentgelt pro Lehrer in 2013/14
Unterrichtsstunden
Jahreslehrerstunden
Klassenstufen
Schüler pro Klasse (Klassenteiler)
bedarfserhöhender Faktor
Personalkosten pro
Schüler 2014/15 nach
Sollkostenformel
GS
OS
GY
60.920 €
4 360
1 120
4
25
1,1190
66.945 €
8 280
1 040
6
25
1,1071
70.561 €
10 880
1 040
8
22
1,1617
2.654 €
3.934 €
4.872 €
Quelle: VwV Stundentafeln, VwV Bedarf und Schuljahresablauf, VwV Unterrichtsverpflichtung,
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Gesetzentwurf
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Diskrepanz zwischen IST-PK
und PK nach Sollkostenformel!
GS
OS
GY
IST-PK pro Schüler
2014/15
3.697 €
5.266 €
5.442 €
PK pro Schüler 2014/15
nach Sollkostenformel
2.654 €
3.934 €
4.872 €
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Vergleich IST-PK – Soll-PK
GS
OS
GY
3.697 €
5.266 €
5.442 €
Klassenteiler statt realer Klassengröße 2.944 €
4.772 €
5.800 €
2.872 €
4.655 €
5.659 €
PK nach Sollkostenansatz
2654 €
3934 €
4872 €
Anteil der IST-PK
71,8%
74,7%
89,5%
Faktor 0,9
2388 €
3540 €
4385 €
64,6%
67,2%
80,6%
IST-PK pro Schüler Sj 2014/15
Minderung durch:
Jahresgehalt vom Vorjahr (+ 2,5 %)
zu geringen bed.-erhöhenden Faktor
Sollkostenformel liefert nur einen
Anteil der IST-PK
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Bedarfserhöhender Faktor
Personalkosten
Schüler
Lehrer pro Klasse * Jahresentg elt

Schüler pro Klasse

Unterricht sstunden * bedarfserh öhender Faktor
Jahreslehrerstunden * Klassenstu fen
bedarfserh öhender Faktor

*
Jahresentg elt
Schüler pro Klasse
Lehrer pro Klasse * Jahreslehrerstunden * Klassenstu fen
Unterricht sstunden
GS
OS
GY
Faktor für IST-PK
1,2109
1,3102
1,3492
Vorgabe Gesetzentwurf
1,1190
1,1071
1,1617
Unterbestimmung
92,4%
84,5%
86,1%
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Fazit
Der Zuschuss deckt wesentlich weniger als 90 % der relevanten
PK ab.
Bei der Verwendung der Sollkostenformel müssen die Parameter
richtig gesetzt werden:
• der bedarfserhöhende Faktor muss erhöht werden,
im Sj. 2014/15
GS
OS
GY
1,2109
•
•
1,3102
1,3492
Klassengröße ist relevant, nicht Richtwert für Klassenbildung
Jahreslehrergehalt des aktuellen Jahres muss verwendet werden
Auch bei den Sachkosten erfolgt eine deutliche Unterbestimmung
von reichlich 500 €/Schüler und Jahr
Trotz deutlicher Verbesserung ermöglicht der Zuschuss keinen
Verzicht auf Schulgeld bei angemessener Vergütung der
Lehrer
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Fehlende Rückwirkung
Gesamtaufwendung
[Mio €]
600
500
Differenz zu öffentl.
Schule geschätzt
vorenthaltener Zuschuss
(278 Mio €)
geplante Erhöhung
400
300
200
Zuschuss
100
0
2011
2013
2015
2017
Angesichts vorenthaltener Mittel von über 278 Mio € ist die
Übergangslösung von 35 € für 2 Jahre unangemessen
Umfangreiche gerichtliche Überprüfungen des Verfassungsanspruchs
sind zu erwarten
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